Fachwissen · Ganztag in den Ländern

Ganztag im Saarland: Rechtsanspruch, Freiwillige Ganztagsschule und Hort

Was Ganztagsschulverordnung und SBEBG regeln und welche Rolle gebundener Ganztag, FGTS und Hort spielen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztag gilt im Saarland wie im übrigen Bundesgebiet: Nach § 24 Abs. 4 SGB VIII hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/27 oder später die erste Klassenstufe besucht, ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, an Werktagen (§ 7 Abs. 4 SGB VIII) im Umfang von acht Stunden täglich. Im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen, gilt der Anspruch als erfüllt (Satz 3), in den Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen oder anerkannten freien Trägers (Satz 4). Das Landesrecht kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr in den Ferien regeln (Satz 5). Anspruchsgegner ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 85 Abs. 1 SGB VIII).

Die Ganztagsbetreuung in der Grundschule im Saarland 2026 verteilt sich auf gebundene Ganztagsschule, Freiwillige Ganztagsschule und Hort.

Auf einen Blick
  • Gebundene Ganztagsschule: an vier Tagen mindestens acht Zeitstunden Angebot (§ 5 Abs. 3 GTagSchulO).
  • Freiwillige Ganztagsschule: kurzes Angebot bis 15 Uhr, langes bis 17 Uhr (Landtag des Saarlandes, 2024, S. 2 und 3).
  • Hort: Kindertageseinrichtung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SBEBG.

Rechtsgrundlagen: Ganztag im Saarland

Die Ganztagsschulverordnung (GTagSchulO) regelt Gebundene und Teilgebundene Ganztagsschulen (§ 2 Abs. 1), das SBEBG die Kindertageseinrichtungen, ein Förderprogramm die Freiwillige Ganztagsschule (Landtag des Saarlandes, 2024, S. 4). § 5 GTagSchulO gilt in neuer Fassung seit 1. Februar 2026.

Welche Angebote gibt es im Saarland für den Rechtsanspruch auf Ganztag?

Die Eltern wählen nach Angabe der Landesregierung ein für sie bedarfsdeckendes Modell (Landtag des Saarlandes, 2024, S. 3).

Gebundene Ganztagsschule

Unterricht und außerunterrichtliches Angebot bilden eine pädagogische Einheit (§ 5 Abs. 1 GTagSchulO). An allen Gebundenen Ganztagsschulen wird an vier Tagen in der Woche ein mindestens acht Zeitstunden umfassendes Angebot verpflichtend vorgehalten; die Schülerinnen und Schüler sind dort in der Regel mindestens acht Zeitstunden verpflichtend anwesend. Eine genehmigte offene Anfangs- oder Endzeit (in der Regel bis zu 30 Minuten) verkürzt die Pflichtanwesenheit; diese darf achteinhalb Zeitstunden nie überschreiten (§ 5 Abs. 3). Die Errichtung beantragt der Schulträger bei der Schulaufsichtsbehörde (§ 3 Abs. 2).

Freiwillige Ganztagsschule (FGTS)

Nach Angaben der Landesregierung (Stand 2024) gibt es laut Förderprogramm ein langes Angebot bis 17 Uhr und ein kurzes bis 15 Uhr. Neue Gruppen beantragen die Träger bei Bedarf beim Ministerium für Bildung und Kultur, das sie genehmigt, wenn die personellen und räumlichen Voraussetzungen vorliegen (Landtag des Saarlandes, 2024, S. 2 und 3).

Hort im Saarland und der Rechtsanspruch

Kinderhorte für Kinder im Schulalter sind Kindertageseinrichtungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 SBEBG). Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln den Bedarf, auch in Bezug auf Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung, in einem mit dem Ministerium abgestimmten Entwicklungsplan, der alle drei Jahre fortzuschreiben ist (§ 9 Abs. 1). Mit den Gemeinden sorgen sie dafür, dass die vorgesehenen Plätze zur Verfügung stehen (§ 9 Abs. 3), und sie beraten Eltern, die Leistungen nach §§ 22 bis 26 SGB VIII wollen (§ 1 Abs. 5).

Ferien: ergänzende Betreuung nach § 9 GTagSchulO

Insbesondere im Primarbereich kann der Schulträger einer Gebundenen Ganztagsschule auf ein am Bedarf ausgerichtetes ergänzendes Betreuungsangebot über die Pflichtzeiten hinaus hinwirken: in den Ferien, vor Schulbeginn, nach Schulschluss und am schulfreien Nachmittag. Empfohlen wird, es im Hinblick auf § 24 Abs. 4 SGB VIII mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen; ein Elternbeitrag kann pauschal erhoben werden (§ 9 GTagSchulO, gültig ab 1. August 2026).

Kosten und Mittagessen

An der Gebundenen Ganztagsschule gewährleistet der Schulträger eine am Bedarf orientierte Mittagsverpflegung; mit der Schulanmeldung sind die Kinder grundsätzlich auch dafür angemeldet und zahlen einen vom Schulträger festgesetzten angemessenen Kostenbeitrag (§ 8 Abs. 1 und 2, gültig ab 1. August 2026). Für Kinder, die schon vorher dort waren, gilt das ab 2026/27 ebenso, wenn die informierten Eltern nicht widersprechen (Abs. 3). In Kindertageseinrichtungen, also auch im Hort, betragen die Elternbeiträge ab 1. August 2026 zusammen höchstens 2,5 Prozent der angemessenen Personalkosten; nach dem 31. Dezember 2026 sind Eltern an diesen Kosten nicht mehr zu beteiligen (§ 10a Abs. 1 bis 3 SBEBG).

Personal in Ganztagsschule, FGTS und Hort

An Gebundenen Ganztagsschulen im Primarbereich gewährleistet der Schulträger pädagogische Fachkräfte und eine sozialpädagogische Leitung; die Hälfte der Personalkosten wird im Rahmen der üblichen Grundsätze über die Schulaufsichtsbehörde refinanziert (§ 12 Abs. 2 GTagSchulO).

Fachkräfte im Hort sind, abhängig von der Konzeption, in der Regel Absolventinnen und Absolventen akademischer Sozialberufe oder vergleichbarer Studiengänge, Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sowie Personen anderer Professionen; nicht akademische Professionen kann das Landesjugendamt auf Antrag anerkennen (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 und 4 SBEBG). Der Personalschlüssel beträgt Fachkraftfaktor 2,0 pro Gruppe (§ 4 Abs. 2 Nr. 3).

Führungszeugnis: An der Gebundenen Ganztagsschule finden nach § 11 Abs. 5 GTagSchulO § 29a SchoG und der Erlass betreffend die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 Anwendung. Für Horte mit Betriebserlaubnis muss der Träger nachweisen, dass Vorlage und Prüfung von Führungszeugnissen (§ 30 Abs. 5, § 30a Abs. 1 BZRG) sichergestellt sind (§ 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII). Dazu kommt der Tätigkeitsausschluss einschlägig Verurteilter nach § 72a Abs. 1 und 2 SGB VIII.

Was Fachkräfte jetzt wissen sollten

  • Welche Form Ihr Haus betreibt und welche Quelle gilt.
  • Wer Eltern zum Anspruch berät und an das Jugendamt verweist.

Häufige Fragen zum Ganztag im Saarland

Gibt es im Saarland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule?

Ja, nach § 24 Abs. 4 SGB VIII, zunächst für Kinder, die ab 2026/27 die erste Klasse besuchen: acht Stunden täglich an Werktagen, gerichtet gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Im Umfang von Unterricht und Ganztagsschulangeboten gilt er als erfüllt.

Was ist die Freiwillige Ganztagsschule im Saarland?

Nach Angaben der Landesregierung von 2024 ein Nachmittagsangebot an der Schule auf Grundlage eines Förderprogramms, kurz bis 15 Uhr oder lang bis 17 Uhr.

Muss ich den Anspruch im Saarland bis zu einem Stichtag melden?

Das Bundesrecht erlaubt dem Landesrecht eine Frist (§ 24 Abs. 6 Satz 2 SGB VIII). SBEBG und Ganztagsschulverordnung nennen keine ausdrückliche. Auskunft gibt das zuständige Jugendamt.

Gilt der Anspruch im Saarland auch in den Schulferien?

Ja; in den Ferien gilt er auch durch Angebote der Jugendarbeit als erfüllt (§ 24 Abs. 4 Satz 4 SGB VIII). An Gebundenen Ganztagsschulen kann der Schulträger auf Ferienbetreuung hinwirken (§ 9 GTagSchulO).

Kostet der Ganztag im Saarland etwas?

An der Gebundenen Ganztagsschule ist für das Mittagessen ein angemessener Kostenbeitrag zu entrichten; im Hort sind Elternbeiträge zu den Personalkosten nur bis 31. Dezember 2026 vorgesehen (§ 10a SBEBG). Die konkrete Höhe nennt der Träger.

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Ganztag in anderen Ländern

Den bundesweiten Überblick finden Sie im Beitrag Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026: Hort und OGS.

Rechtsstand und Grenzen dieses Beitrags

Rechtsstand: Oktober 2026 (Abruf der Rechtsquellen am 25. Oktober 2026). Der Beitrag gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung; für den Einzelfall ist das zuständige Jugendamt die richtige Stelle. Welche Anforderungen an Ihre Tätigkeit gelten, legen Ihr Land und Ihr Träger fest. Ein Ausführungsgesetz zu § 24 Abs. 4 SGB VIII, eine Schließzeitnorm nach Satz 5 und eine Frist nach § 24 Abs. 6 Satz 2 enthalten SBEBG und Ganztagsschulverordnung nicht; das heißt nicht, dass es keine Regel gibt. Nicht ausgewertet: Förderprogramm FGTS (Angaben nach der Antwort der Landesregierung von 2024; FGTS-Beiträge daher nicht genannt), Ausführungsverordnung zum SBEBG, § 29a SchoG, Erlass von 2014. Andere Kosten als Personalkosten (etwa Verpflegung) regelt § 10a SBEBG nicht.

Quellen

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz). (o. D.). § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis, Abs. 1. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html

Landtag des Saarlandes. (2024). Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Lang: Betreuungssituation im Primarbereich im Nachmittagsbereich (Drucksache 17/1149, 10. September 2024). https://www.landtag-saar.de/Downloadfile.ashx?FileId=76909&FileName=Aw17_1149.pdf

Saarland. (2023). Gesetz Nr. 2056 für ein Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) vom 19. Januar 2022 (Amtsbl. I 2022, 422), letzte berücksichtigte Änderung vom 26. April 2023 (Amtsbl. I S. 370), §§ 1 bis 4, 9 und 10a [Gesamtausgabe; § 10a gilt ab 1. August 2023]. Bürgerservice Rechtsinformation des Saarlandes. https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FB3

Saarland. (2025). Verordnung – Schulordnung – über die Gebundene und die Teilgebundene Ganztagsschule (Ganztagsschulverordnung) vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. I S. 52), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2025 (Amtsbl. I S. 1092), §§ 2, 3, 5, 8 bis 12 [Gesamtausgabe; § 5 gilt ab 1. Februar 2026, §§ 8 und 9 gelten ab 1. August 2026]. Bürgerservice Rechtsinformation des Saarlandes. https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009DA7

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Abs. 4 und 6. In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe, Abs. 2. In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__3.html

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 7 Begriffsbestimmungen, Abs. 4. In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__7.html

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, Abs. 3. In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Abs. 1 und 2. In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 85 Sachliche Zuständigkeit, Abs. 1. In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111). Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__85.html

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Hinweis: Dieser Fachartikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und quellenbasiert aufbereitet. Stand: 10/2026.
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