Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen – zwei aufeinander aufbauende Selbstlernkurse: Teil 1 zu Rolle, Bestellung, Eignung, Aufgaben und Vergütung nach §§ 158–158c FamFG sowie zum Kindschaftsrecht; Teil 2 zu Kindeswillen, kindgerechter Gesprächsführung und Stellungnahme an das Familiengericht. Verfahrensbeistände müssen sich nach § 158a FamFG regelmäßig fortbilden – diese Selbstlernkurse lassen sich zeitlich frei einteilen. Rechtsstand Oktober 2026, Quellen nach APA 7, in der Flatrate enthalten.

GSL-VB-01 · 8 Module · ca. 8 Std.

Verfahrensbeistand im Familienverfahren – Rolle, Aufgaben und Kindschaftsrecht nach §§ 158–158c FamFG

Verfahrensbeistand nach §§ 158–158c FamFG: Bestellung, Eignung, Fortbildungspflicht, Aufgaben, Vergütung und Kindschaftsrecht – Selbstlernkurs.

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GSL-VB-02 · 8 Module · ca. 8 Std.

Kindeswillen ermitteln, Kindesinteressen einbringen – Gesprächsführung und Stellungnahme für Verfahrensbeistände

Kindeswille ermitteln: Selbstlernkurs für Verfahrensbeistände zu kindgerechter Gesprächsführung, Kindesanhörung und Stellungnahme ans Familiengericht.

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Ergänzende Selbstlernkurse

JUAM-05

Mitwirkung im Familiengericht (§ 50 SGB VIII, § 1666 BGB)

Die Mitwirkung des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren: Auftrag nach § 50, Verfahren, § 1666/§ 1666a BGB, die Stellungnahme …

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JUAM-06

Trennung, Scheidung, Umgang & Beistandschaft (§§ 17, 18 SGB VIII)

Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung: Sorge und Umgang, Vermittlung, Hochkonflikt, Abstammung, Beistandschaft und …

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SA-JH-05

Gesprächsführung mit Kindern in schwierigen Situationen

Gespräche mit Kindern sind selten planbar. Sie entstehen zwischen Tür und Angel, im Spiel, nach einem Streit – und manchmal genau dann …

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VORM-06

Umgang & soziale Beziehungen

Umgang in der Vormundschaft: Umgangsrecht nach § 1684 BGB, Geschwister, Kindeswohlabwägung, begleiteter Umgang, Loyalitätskonflikte und …

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VORM-09

Persönlicher Kontakt & Beteiligung

Persönlicher Kontakt in der Vormundschaft: Besuche gestalten, kindgerecht sprechen und das Mündel nach BGB, SGB VIII und UN-KRK beteiligen.

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SA-JH-17

Häusliche Gewalt und Kinderschutz – Fortbildung Jugendhilfe

Häusliche Gewalt und Kinderschutz: Online-Fortbildung für ASD, HzE und Beratung zu § 8a SGB VIII, Gewaltschutzgesetz, Umgangsrecht und …

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Zu Vormundschaft & rechtliche Vertretung →

📘 Fachwissen zum Thema: Fortbildungspflicht Verfahrensbeistand: § 158a FamFG erklärt

Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende. Nach Bearbeitung aller Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht – GermanSocialLab sagt eine Anerkennung nicht zu. Die Kurse ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kindeswille ermitteln: Selbstlernkurs für Verfahrensbeistände zu kindgerechter Gesprächsführung, Kindesanhörung und Stellungnahme ans Familiengericht.

Selbstlernkurs der Reihe Verfahrensbeistandschaft für Verfahrensbeiständ:innen in Kindschaftssachen (berufliche und ehrenamtliche, Einsteiger:innen und Erfahrene), Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Jurist:innen, die als Verfahrensbeistand tätig sind oder werden wollen, sowie Fachkräfte aus Jugendamt, Amtsvormundschaft und Familienberatung – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Kindeswille und Kindeswohl – Begriffe, Kriterien, Spannungsfeld
  2. Partizipation nach Art. 12 UN-KRK und Entwicklung des Kindes
  3. Das Gespräch mit dem Kind – Vorbereitung, Setting, Fragen, Ausklang
  4. Eltern, Bezugspersonen und die Begleitung zur Kindesanhörung
  5. Die Stellungnahme an das Familiengericht
  6. Kinderschutz, häusliche Gewalt und hochstrittige Trennung
  7. Besondere Lebenslagen: junge Kinder, Behinderung, Flucht, Pflegekinder
  8. Qualität, Reflexion, Selbstfürsorge und Fortbildung

Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht.

Verfahrensbeistand nach §§ 158–158c FamFG: Bestellung, Eignung, Fortbildungspflicht, Aufgaben, Vergütung und Kindschaftsrecht – Selbstlernkurs.

Selbstlernkurs der Reihe Verfahrensbeistandschaft für Verfahrensbeiständ:innen in Kindschaftssachen (berufliche und ehrenamtliche, Einsteiger:innen und Erfahrene), Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Jurist:innen, die als Verfahrensbeistand tätig sind oder werden wollen, sowie Fachkräfte aus Jugendamt, Amtsvormundschaft und Familienberatung – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Rolle und Auftrag: die Stimme des Kindes im Familienverfahren
  2. Bestellung nach § 158 FamFG: wann, wie früh, wie lange
  3. Eignung und Fortbildungspflicht nach § 158a FamFG
  4. Aufgaben und Rechtsstellung nach § 158b FamFG
  5. Vergütung und Kosten nach § 158c FamFG
  6. Elterliche Sorge und Umgang: BGB-Grundlagen für die Praxis
  7. Kindeswohlgefährdung, § 1666 BGB und Verbleibensanordnung
  8. Verfahren: Beschleunigung, Anhörung, Gutachten und Beschwerde

Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht.