Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen – zwei aufeinander aufbauende Selbstlernkurse: Teil 1 zu Rolle, Bestellung, Eignung, Aufgaben und Vergütung nach §§ 158–158c FamFG sowie zum Kindschaftsrecht; Teil 2 zu Kindeswillen, kindgerechter Gesprächsführung und Stellungnahme an das Familiengericht. Verfahrensbeistände müssen sich nach § 158a FamFG regelmäßig fortbilden – diese Selbstlernkurse lassen sich zeitlich frei einteilen. Rechtsstand Oktober 2026, Quellen nach APA 7, in der Flatrate enthalten.
GSL-VB-01 · 8 Module · ca. 8 Std.
Verfahrensbeistand im Familienverfahren – Rolle, Aufgaben und Kindschaftsrecht nach §§ 158–158c FamFG
Verfahrensbeistand nach §§ 158–158c FamFG: Bestellung, Eignung, Fortbildungspflicht, Aufgaben, Vergütung und Kindschaftsrecht – Selbstlernkurs.
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GSL-VB-02 · 8 Module · ca. 8 Std.
Kindeswillen ermitteln, Kindesinteressen einbringen – Gesprächsführung und Stellungnahme für Verfahrensbeistände
Kindeswille ermitteln: Selbstlernkurs für Verfahrensbeistände zu kindgerechter Gesprächsführung, Kindesanhörung und Stellungnahme ans Familiengericht.
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Ergänzende Selbstlernkurse
JUAM-05
Mitwirkung im Familiengericht (§ 50 SGB VIII, § 1666 BGB)
Die Mitwirkung des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren: Auftrag nach § 50, Verfahren, § 1666/§ 1666a BGB, die Stellungnahme …
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JUAM-06
Trennung, Scheidung, Umgang & Beistandschaft (§§ 17, 18 SGB VIII)
Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung: Sorge und Umgang, Vermittlung, Hochkonflikt, Abstammung, Beistandschaft und …
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SA-JH-05
Gesprächsführung mit Kindern in schwierigen Situationen
Gespräche mit Kindern sind selten planbar. Sie entstehen zwischen Tür und Angel, im Spiel, nach einem Streit – und manchmal genau dann …
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VORM-06
Umgang & soziale Beziehungen
Umgang in der Vormundschaft: Umgangsrecht nach § 1684 BGB, Geschwister, Kindeswohlabwägung, begleiteter Umgang, Loyalitätskonflikte und …
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VORM-09
Persönlicher Kontakt & Beteiligung
Persönlicher Kontakt in der Vormundschaft: Besuche gestalten, kindgerecht sprechen und das Mündel nach BGB, SGB VIII und UN-KRK beteiligen.
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SA-JH-17
Häusliche Gewalt und Kinderschutz – Fortbildung Jugendhilfe
Häusliche Gewalt und Kinderschutz: Online-Fortbildung für ASD, HzE und Beratung zu § 8a SGB VIII, Gewaltschutzgesetz, Umgangsrecht und …
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Zu Vormundschaft & rechtliche Vertretung →
📘 Fachwissen zum Thema: Fortbildungspflicht Verfahrensbeistand: § 158a FamFG erklärt
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende. Nach Bearbeitung aller Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht – GermanSocialLab sagt eine Anerkennung nicht zu. Die Kurse ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kindeswille ermitteln: Selbstlernkurs für Verfahrensbeistände zu kindgerechter Gesprächsführung, Kindesanhörung und Stellungnahme ans Familiengericht.
Selbstlernkurs der Reihe Verfahrensbeistandschaft für Verfahrensbeiständ:innen in Kindschaftssachen (berufliche und ehrenamtliche, Einsteiger:innen und Erfahrene), Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Jurist:innen, die als Verfahrensbeistand tätig sind oder werden wollen, sowie Fachkräfte aus Jugendamt, Amtsvormundschaft und Familienberatung – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Kindeswille und Kindeswohl – Begriffe, Kriterien, Spannungsfeld
- Partizipation nach Art. 12 UN-KRK und Entwicklung des Kindes
- Das Gespräch mit dem Kind – Vorbereitung, Setting, Fragen, Ausklang
- Eltern, Bezugspersonen und die Begleitung zur Kindesanhörung
- Die Stellungnahme an das Familiengericht
- Kinderschutz, häusliche Gewalt und hochstrittige Trennung
- Besondere Lebenslagen: junge Kinder, Behinderung, Flucht, Pflegekinder
- Qualität, Reflexion, Selbstfürsorge und Fortbildung
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht.
Verfahrensbeistand nach §§ 158–158c FamFG: Bestellung, Eignung, Fortbildungspflicht, Aufgaben, Vergütung und Kindschaftsrecht – Selbstlernkurs.
Selbstlernkurs der Reihe Verfahrensbeistandschaft für Verfahrensbeiständ:innen in Kindschaftssachen (berufliche und ehrenamtliche, Einsteiger:innen und Erfahrene), Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Jurist:innen, die als Verfahrensbeistand tätig sind oder werden wollen, sowie Fachkräfte aus Jugendamt, Amtsvormundschaft und Familienberatung – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Rolle und Auftrag: die Stimme des Kindes im Familienverfahren
- Bestellung nach § 158 FamFG: wann, wie früh, wie lange
- Eignung und Fortbildungspflicht nach § 158a FamFG
- Aufgaben und Rechtsstellung nach § 158b FamFG
- Vergütung und Kosten nach § 158c FamFG
- Elterliche Sorge und Umgang: BGB-Grundlagen für die Praxis
- Kindeswohlgefährdung, § 1666 BGB und Verbleibensanordnung
- Verfahren: Beschleunigung, Anhörung, Gutachten und Beschwerde
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht.