Kindeswille ermitteln: Selbstlernkurs für Verfahrensbeistände zu kindgerechter Gesprächsführung, Kindesanhörung und Stellungnahme ans Familiengericht.
Selbstlernkurs der Reihe Verfahrensbeistandschaft für Verfahrensbeiständ:innen in Kindschaftssachen (berufliche und ehrenamtliche, Einsteiger:innen und Erfahrene), Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Jurist:innen, die als Verfahrensbeistand tätig sind oder werden wollen, sowie Fachkräfte aus Jugendamt, Amtsvormundschaft und Familienberatung – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Kindeswille und Kindeswohl – Begriffe, Kriterien, Spannungsfeld
- Partizipation nach Art. 12 UN-KRK und Entwicklung des Kindes
- Das Gespräch mit dem Kind – Vorbereitung, Setting, Fragen, Ausklang
- Eltern, Bezugspersonen und die Begleitung zur Kindesanhörung
- Die Stellungnahme an das Familiengericht
- Kinderschutz, häusliche Gewalt und hochstrittige Trennung
- Besondere Lebenslagen: junge Kinder, Behinderung, Flucht, Pflegekinder
- Qualität, Reflexion, Selbstfürsorge und Fortbildung
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht.