Verfahrensbeistand nach §§ 158–158c FamFG: Bestellung, Eignung, Fortbildungspflicht, Aufgaben, Vergütung und Kindschaftsrecht – Selbstlernkurs.

Selbstlernkurs der Reihe Verfahrensbeistandschaft für Verfahrensbeiständ:innen in Kindschaftssachen (berufliche und ehrenamtliche, Einsteiger:innen und Erfahrene), Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Jurist:innen, die als Verfahrensbeistand tätig sind oder werden wollen, sowie Fachkräfte aus Jugendamt, Amtsvormundschaft und Familienberatung – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Rolle und Auftrag: die Stimme des Kindes im Familienverfahren
  2. Bestellung nach § 158 FamFG: wann, wie früh, wie lange
  3. Eignung und Fortbildungspflicht nach § 158a FamFG
  4. Aufgaben und Rechtsstellung nach § 158b FamFG
  5. Vergütung und Kosten nach § 158c FamFG
  6. Elterliche Sorge und Umgang: BGB-Grundlagen für die Praxis
  7. Kindeswohlgefährdung, § 1666 BGB und Verbleibensanordnung
  8. Verfahren: Beschleunigung, Anhörung, Gutachten und Beschwerde

Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Fortbildung für den Nachweis nach § 158a FamFG ausreicht, beurteilt das zuständige Familiengericht.