Österreichisches Recht für die Praxis – Selbstlernkurse der Selbstlernbibliothek Österreich: Kinder- und Jugendhilfe, Obsorge und Kontaktrecht, Erwachsenenschutz, GuKG und HeimAufG, Sozialhilfe und Sozialversicherung sowie Jugendstrafrecht. Rechtsstand Oktober 2026, Quellen nach APA 7, alle Kurse in der Flatrate enthalten.
GSL-AT-01 · 8 Module · ca. 8 Std.
Kinder- und Jugendhilferecht in Österreich – Landesgesetze, § 37 B-KJHG 2013 und Gefährdungsabklärung
Kinder- und Jugendhilferecht Österreich: Landesgesetze, § 37 B-KJHG 2013, Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung – Selbstlernkurs, Rechtsstand 10/2026.
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GSL-AT-02 · 8 Module · ca. 8 Std.
Obsorge, Kindeswohl und Kontaktrecht in Österreich – ABGB und Außerstreitverfahren für die Praxis
Obsorge, Kindeswohl & Kontaktrecht in Österreich: § 138 ABGB, Kinderbeistand, Familiengerichtshilfe – Selbstlernkurs für Fachkräfte, Stand 10/2026.
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GSL-AT-03 · 8 Module · ca. 8 Std.
Erwachsenenschutz in Österreich – Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung nach dem 2. ErwSchG
Erwachsenenvertretung in Österreich: Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Vertretung, Clearing, ÖZVV – Rechtsstand 2026 | GSL
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GSL-AT-04 · 8 Module · ca. 8 Std.
GuKG und HeimAufG im Pflegealltag – Berufsrecht, Dokumentation und Freiheitsbeschränkungen in Österreich
GuKG und HeimAufG im Pflegealltag: Kompetenzen, Delegation, Pflegedokumentation und Freiheitsbeschränkungen – Selbstlernkurs für Österreich.
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GSL-AT-05 · 8 Module · ca. 8 Std.
Sozialhilfe, Sozialversicherung und Pflegegeld in Österreich – Grundlagen für Beratung und Soziale Arbeit
Sozialhilfe Österreich verständlich: SH-GG, ASVG-Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Pflegegeld (BPGG) für die Sozialberatung.
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GSL-AT-06 · 8 Module · ca. 8 Std.
Jugendstrafrecht in Österreich – Jugendgerichtshilfe, Diversion und Tatausgleich (JGG 1988)
Jugendstrafrecht Österreich: JGG 1988, Diversion, Tatausgleich, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe – Selbstlernkurs mit 8 Modulen.
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Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende. Die Kurse ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall; über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.
Jugendstrafrecht Österreich: JGG 1988, Diversion, Tatausgleich, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe – Selbstlernkurs mit 8 Modulen.
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshilfe (NEUSTART), der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit und der offenen Jugendarbeit in Österreich sowie Studierende der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Jugendstrafrecht in Österreich: Ziele, Altersgruppen, Kinderrechte
- Strafmündigkeit und jugendspezifische Sanktionen nach dem JGG
- Diversion bei Jugendlichen: § 7 JGG und §§ 198 ff. StPO
- Tatausgleich und Opferperspektive im Jugendstrafverfahren
- Jugendgerichtshilfe: Jugenderhebungen, Haftentscheidungshilfe, Krisen
- Bewährungshilfe, Weisungen und Kooperation mit der Jugendhilfe
- Untersuchungshaft, Haftvermeidung und junge Erwachsene
- Kriminalstatistik, Reformdebatten und fachliche Reflexion
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.
Sozialhilfe Österreich verständlich: SH-GG, ASVG-Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Pflegegeld (BPGG) für die Sozialberatung.
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Sozialarbeiter:innen in Sozialberatung, Krankenhaussozialarbeit, Schuldnerberatung und Wohnungslosenhilfe sowie Studierende der Sozialen Arbeit in Österreich, die Ansprüche aus Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und Pflegegeld einordnen und Klient:innen an die zuständigen Stellen begleiten – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Sozialstaat Österreich: Leistungssysteme, Bund, Länder und Armut
- Sozialversicherung nach dem ASVG: Pflichtversicherung und Träger
- Pensionsversicherung und Ausgleichszulage: Existenzsicherung im Alter
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld und Notstandshilfe (AlVG)
- Sozialhilfe: Grundsatzgesetz, Landesrecht und Reformvorhaben
- Pflegegeld nach dem BPGG: Stufen, Antrag und Begutachtung
- Schnittstellen und Rechtswege: Bescheid, Klage, Beschwerde
- Beratungspraxis: Grenzen der Rechtsberatung und Nichtinanspruchnahme
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.
GuKG und HeimAufG im Pflegealltag: Kompetenzen, Delegation, Pflegedokumentation und Freiheitsbeschränkungen – Selbstlernkurs für Österreich.
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP), Pflegefachassistent:innen, Pflegeassistent:innen, Heimhelfer:innen sowie Fach- und Diplom-Sozialbetreuer:innen in Pflegeheimen, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Österreich; ergänzend Studierende der Pflege und Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Pflege und Betreuung in Österreich: Berufe, Zahlen, Zuständigkeiten
- Berufsbilder nach GuKG: DGKP, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz
- Anordnung, Delegation und Aufsicht im Pflegeteam
- Sozialbetreuungsberufe und Heimhilfe an der Schnittstelle zur Pflege
- Pflegedokumentation und Verschwiegenheit nach §§ 5 und 6 GuKG
- Gesundheitsberuferegister und Fortbildungspflichten
- Freiheitsbeschränkung nach HeimAufG erkennen und vermeiden
- Anordnung, Meldung und gerichtliche Überprüfung nach HeimAufG
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.
Erwachsenenvertretung in Österreich: Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche Vertretung, Clearing, ÖZVV – Rechtsstand 2026 | GSL
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Fachkräfte in Pflegeheimen, mobilen Diensten, der Behindertenhilfe, der Krankenhaussozialarbeit und in Erwachsenenschutzvereinen (u. a. DGKP, Pflegeassistenz, Heimhilfe, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer:innen, Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen), Angehörige sowie Studierende der Sozialen Arbeit, Pflege und Sozialpädagogik in Österreich – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Grundlagen: Autonomie, Subsidiarität und Entscheidungsfähigkeit
- Rechtsrahmen und Akteure: Gericht, Vereine, Notariat und ÖZVV
- Vorsorgevollmacht: Errichtung, ÖZVV-Registrierung und Vorsorgefall
- Gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretung im Vergleich
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Clearing, Verfahren und Dauer
- Medizinische Behandlung, Patientenverfügung und Wohnortänderung
- Abgrenzung zu HeimAufG und UbG: Freiheitsbeschränkung, Unterbringung
- Rolle der Fachkräfte, Grenzen der Rechtsberatung und Reflexion
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.
Obsorge, Kindeswohl & Kontaktrecht in Österreich: § 138 ABGB, Kinderbeistand, Familiengerichtshilfe – Selbstlernkurs für Fachkräfte, Stand 10/2026.
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Familienberatung, Elementarpädagogik und Schule (z. B. Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, Elementarpädagog:innen, Lehrer:innen, Schulsozialarbeiter:innen) sowie Studierende der Sozialen Arbeit in Österreich – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Kindeswohl als Leitprinzip: § 138 ABGB, Kinderrechte-BVG und UN-KRK
- Gewaltfreie Erziehung und Wohlverhalten: §§ 137, 159, 160 ABGB
- Was Obsorge umfasst: Pflege, Erziehung, Vermögen und Vertretung
- Obsorge beider Eltern, Trennung und Scheidung in Österreich
- Kontaktrecht nach §§ 187–189 ABGB: Regelung, Grenzen, Begleitung
- Das Kind im Außerstreitverfahren: Anhörung, Kinderbeistand, FamGH
- Kindeswohlgefährdung und Obsorge des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Gewalt, Hochstrittigkeit und Reformvorhaben: professionell handeln
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.
Kinder- und Jugendhilferecht Österreich: Landesgesetze, § 37 B-KJHG 2013, Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung – Selbstlernkurs, Rechtsstand 10/2026.
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat, private Träger), mitteilungspflichtige Fachkräfte in Kindergarten, Schule und Gesundheitswesen sowie Studierende der Sozialen Arbeit in Österreich – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Kinder- und Jugendhilfe: Auftrag, Kindeswohl und Kinderrechte
- Rechtsrahmen: B-KJHG 2013, 15a-Vereinbarung und neun Landesgesetze
- Erziehungshilfen: Unterstützung, Volle Erziehung, junge Erwachsene
- Mitteilungspflicht nach § 37 B-KJHG 2013: wer, wann, wie
- Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung in der Praxis
- Datenschutz und Verschwiegenheit in der Kinder- und Jugendhilfe
- Zusammenarbeit mit Pflegschaftsgericht, Schule und Gesundheitswesen
- Kinder- und Jugendhilfe: Statistik, Qualität und Reformdiskussion
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.