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Gewaltschutz Österreich: Betretungs- und Annäherungsverbot (§ 38a SPG), Gewaltschutzzentren, Fallkonferenzen, EO-Verfügungen – Selbstlernkurs 10/2026.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Elementarpädagogik und Sozialbetreuung in Österreich (Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Schulen, Kindergärten, Einrichtungen der Flüchtlings- und Gewaltschutzarbeit) sowie Studierende an Fachhochschulen, Kollegs und BAfEP – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Stand Oktober 2026.
Die Module:
- Gewalt im sozialen Nahraum: Begriffe, Formen und Ausmaß
- Rechtsrahmen: Gewaltschutzgesetz 2019 und Istanbul-Konvention
- Betretungs- und Annäherungsverbot nach § 38a SPG
- Gewaltschutzzentren und verpflichtende Gewaltpräventionsberatung
- Einstweilige Verfügungen nach §§ 382b ff. EO
- Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz und Zusammenarbeit
- Kinder als Betroffene: Kinderschutz im Gewaltschutzverfahren
- Opferrechte, Prozessbegleitung und professionelle Haltung
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