Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024: Wer darf sich Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagog:in nennen? Übergangsfristen, Sozialbetreuung, Berufsgesetz.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Elementarpädagogik und Sozialbetreuung in Österreich (Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Schulen, Kindergärten, Einrichtungen der Flüchtlings- und Gewaltschutzarbeit) sowie Studierende an Fachhochschulen, Kollegs und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Stand Oktober 2026.
Die Module:
- Soziale Arbeit als Profession: Sozialarbeit und Sozialpädagogik
- Das SozBezG 2024: Entstehung, Aufbau und Rechtsgrundlagen
- Wer darf sich Sozialarbeiter:in nennen? § 1 SozBezG 2024
- Sozialpädagog:in nach § 2 SozBezG und die Übergangsregeln bis 2027
- Bezeichnungsvorbehalt, Abgrenzungen und Sanktionen
- Sozialbetreuungsberufe: Art. 15a-Vereinbarung und Neuregelung 2025
- Verschwiegenheit, Haftung und Fortbildung ohne Berufsgesetz
- Berufsethik, obds und die Debatte um ein Berufsgesetz (SozAG)