Kinder- und Jugendhilferecht Österreich: Landesgesetze, § 37 B-KJHG 2013, Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung – Selbstlernkurs, Rechtsstand 10/2026.

Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat, private Träger), mitteilungspflichtige Fachkräfte in Kindergarten, Schule und Gesundheitswesen sowie Studierende der Sozialen Arbeit in Österreich – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Kinder- und Jugendhilfe: Auftrag, Kindeswohl und Kinderrechte
  2. Rechtsrahmen: B-KJHG 2013, 15a-Vereinbarung und neun Landesgesetze
  3. Erziehungshilfen: Unterstützung, Volle Erziehung, junge Erwachsene
  4. Mitteilungspflicht nach § 37 B-KJHG 2013: wer, wann, wie
  5. Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung in der Praxis
  6. Datenschutz und Verschwiegenheit in der Kinder- und Jugendhilfe
  7. Zusammenarbeit mit Pflegschaftsgericht, Schule und Gesundheitswesen
  8. Kinder- und Jugendhilfe: Statistik, Qualität und Reformdiskussion

Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.