Kinder- und Jugendhilferecht Österreich: Landesgesetze, § 37 B-KJHG 2013, Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung – Selbstlernkurs, Rechtsstand 10/2026.
Selbstlernkurs der Selbstlernbibliothek Österreich für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat, private Träger), mitteilungspflichtige Fachkräfte in Kindergarten, Schule und Gesundheitswesen sowie Studierende der Sozialen Arbeit in Österreich – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Österreichisches Recht, Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Kinder- und Jugendhilfe: Auftrag, Kindeswohl und Kinderrechte
- Rechtsrahmen: B-KJHG 2013, 15a-Vereinbarung und neun Landesgesetze
- Erziehungshilfen: Unterstützung, Volle Erziehung, junge Erwachsene
- Mitteilungspflicht nach § 37 B-KJHG 2013: wer, wann, wie
- Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung in der Praxis
- Datenschutz und Verschwiegenheit in der Kinder- und Jugendhilfe
- Zusammenarbeit mit Pflegschaftsgericht, Schule und Gesundheitswesen
- Kinder- und Jugendhilfe: Statistik, Qualität und Reformdiskussion
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; der freiwillige Wissencheck dient nur der eigenen Selbstkontrolle. Ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über eine Anrechnung auf Fortbildungspflichten entscheiden Dienstgeber bzw. zuständige Stelle.