Team-Fortbildung in der Eingliederungshilfe
Stand: November 2026
Eine Team-Fortbildung in der Eingliederungshilfe planen Träger am besten entlang dessen, was das SGB IX von Leistungserbringern verlangt: ausreichend und geeignet qualifiziertes Personal (§ 124 Abs. 2 SGB IX), die in der Leistungsvereinbarung festgelegte Qualifikation des Personals (§ 125 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX) und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt (§ 37a Abs. 1 SGB IX). Eine feste Stundenzahl nennen diese Normen nicht; Umfang und Form richten sich nach Bedarf, Vereinbarung mit dem Träger der Eingliederungshilfe und Ihrem Trägerkonzept.
- Geeignete Leistungserbringer haben nach § 124 Abs. 2 SGB IX eine dem Leistungsangebot entsprechende Zahl an Fach- und Betreuungspersonal zu beschäftigen; Fachpersonal braucht eine abgeschlossene berufsspezifische Ausbildung und dem Angebot entsprechende Zusatzqualifikationen.
- Die Leistungsvereinbarung enthält mindestens sechs Leistungsmerkmale, darunter die personelle Ausstattung und die Qualifikation des Personals (§ 125 Abs. 2 SGB IX).
- Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt; dazu gehört insbesondere ein auf die Einrichtung zugeschnittenes Gewaltschutzkonzept (§ 37a Abs. 1 SGB IX).
- Die Bedarfsermittlung muss ein ICF-orientiertes Instrument nutzen, das neun Lebensbereiche abbildet (§ 118 Abs. 1 SGB IX).
- Schulungsnachweise sind Beschäftigtendaten; ihre Verarbeitung muss erforderlich und auf das Nötige begrenzt sein (§ 26 Abs. 1 und 5 BDSG).
Warum müssen Träger der Eingliederungshilfe ihr Team schulen?
Das Gesetz enthält keinen Paragrafen mit der Überschrift „Schulungspflicht“. Der Schulungsbedarf ergibt sich mittelbar aus mehreren Anforderungen an Leistungserbringer. § 124 Abs. 2 SGB IX verlangt unter anderem, dass sie eine dem Angebot entsprechende Zahl an Fach- und Betreuungspersonal beschäftigen, dass dieses Personal „nach ihrer Persönlichkeit geeignet“ ist und dass das Fachpersonal zusätzlich „dem Leistungsangebot entsprechende Zusatzqualifikationen“ hat (Bundesministerium der Justiz, o. J.-c). Wie diese Qualifikation im Einzelnen nachzuweisen ist, steht nicht in der Norm; klären Sie das mit dem Träger der Eingliederungshilfe und den Vorgaben Ihres Landes.
Die Leistungsvereinbarung nach § 125 SGB IX regelt Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen. Mindestens aufzunehmen sind der zu betreuende Personenkreis, die sächliche Ausstattung, Art, Umfang, Ziel und Qualität der Leistungen, die personelle Ausstattung, die Qualifikation des Personals und gegebenenfalls betriebsnotwendige Anlagen (Bundesministerium der Justiz, o. J.-d). Was Sie dort zusagen, müssen Sie im Alltag einlösen können – auch durch regelmäßige Teamentwicklung. Prüfen Sie Ihre eigene Vereinbarung und die Vorgaben Ihres Landes.
Was verlangt § 37a SGB IX zum Gewaltschutz – und was heißt das für Schulungen?
Nach § 37a Abs. 1 Satz 1 SGB IX treffen Leistungserbringer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder. Satz 2 nennt als geeignete Maßnahme insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts. Rehabilitationsträger und Integrationsämter wirken nach Absatz 2 darauf hin, dass der Schutzauftrag umgesetzt wird (Bundesministerium der Justiz, o. J.-f).
Eine Schulung nennt die Norm nicht ausdrücklich. Ein Konzept wirkt jedoch nur, wenn das Team es kennt und anwenden kann; deshalb gehört die gemeinsame Auseinandersetzung damit praktisch in jede Teamplanung. Wie Sie das Konzept im Team verankern, beschreibt zum Beispiel der Beitrag Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe: Gewaltschutz nach § 45 SGB VIII für den benachbarten Bereich der Jugendhilfe.
Welche Themen gehören in eine Schulung für Mitarbeitende?
Sinnvoll sind Themen, die Ihre Fachkräfte täglich anwenden und die das SGB IX ausdrücklich regelt. Die Tabelle ordnet Themenfelder den Normen zu (Bundesministerium der Justiz, o. J.-a, o. J.-b, o. J.-d, o. J.-f, o. J.-g); welche Themen Sie priorisieren, hängt von Ihrem Angebot ab.
| Themenfeld | Norm | Kern für das Team |
|---|---|---|
| Bedarfsermittlung | § 118 Abs. 1 SGB IX | ICF-orientiertes Instrument; neun Lebensbereiche von „Lernen und Wissensanwendung“ bis „Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben“ |
| Gesamtplanverfahren | § 117 SGB IX | Beteiligung in allen Verfahrensschritten, dokumentierte Wünsche, Gesamtplankonferenz, auf Verlangen eine Vertrauensperson |
| Assistenzleistungen | § 78 SGB IX | Leistungsberechtigte entscheiden über Ablauf, Ort und Zeitpunkt; Übernahme und Begleitung sowie Befähigung durch qualifizierte Assistenz (Fachkräfte) |
| Gewaltschutz | § 37a SGB IX | Gewaltschutzkonzept kennen, Zuständigkeiten und Meldewege üben |
| Leistungs- und Qualitätsvereinbarung | § 125 Abs. 2 SGB IX | Was die Einrichtung zu Personal, Qualifikation und Leistungsqualität zugesagt hat |
Vertiefende Beiträge finden Sie zu Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX, Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX, freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der Eingliederungshilfe und der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege. Die Grundlagen des BTHG erklärt Das BTHG verstehen.
Welches Format passt für ein Team: Inhouse, Live-Online oder Selbstlernbibliothek?
Kein Format ist grundsätzlich besser; es kommt auf Teamgröße, Dienstplan und Ziel an. Die folgende Einordnung ist eine eigene, allgemeine Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
| Format | Zeitaufwand und Organisation | Nachweisart | Kostenrahmen-Typ | Eignung |
|---|---|---|---|---|
| Inhouse-Schulung | fester Termin, Team gleichzeitig gebunden | Teilnahmeliste, Anbieterbescheinigung | Pauschale je Termin | trägerspezifische Themen, Teamdynamik |
| Live-Online | fester Termin, ohne Anreise | Teilnahmeliste, Anbieterbescheinigung | Gebühr je Person oder Gruppe | mehrere Standorte, kurze Impulse |
| Selbstlernbibliothek mit Team-Zugang | zeitlich flexibel, im eigenen Tempo, Schichtdienst-tauglich | Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module | Zugangsgebühr je Team und Zeitraum | Grundlagen, Auffrischung, Einarbeitung |
| Blended (Kombination) | Selbstlernen vorab, gemeinsamer Termin danach | Bescheinigung plus Teilnahmeliste | Summe der Bausteine | Wissen angleichen, dann Fälle gemeinsam besprechen |
Für Einrichtungen bietet GermanSocialLab die Selbstlernbibliothek für Einrichtungen & Träger mit Team-Zugängen an. Eine Teilnahmebescheinigung belegt die Bearbeitung der Module; sie ersetzt keine Qualifikation, die Gesetz, Landesrecht oder Vereinbarung verlangen.
Wie planen wir die Team-Schulung in 5 Schritten?
Leistungsvereinbarung, Konzept, Teamfragen und Rückmeldungen auswerten.
Themen priorisieren, Format wählen, Zeitfenster im Dienstplan sichern.
Zuständigkeiten benennen, Material bereitstellen, Rückfragen im Team ermöglichen.
Teilnahme knapp dokumentieren, nur Nötiges speichern.
Wirkung im Alltag besprechen, Konzept und Plan anpassen.
Was ist beim Datenschutz von Schulungsnachweisen zu beachten?
Teilnahmelisten und Bescheinigungen sind personenbezogene Daten Beschäftigter. Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen sie für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies insbesondere für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist; nach Absatz 5 muss der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, damit die Grundsätze des Art. 5 DSGVO eingehalten werden (Bundesministerium der Justiz, o. J.-e). Praktisch heißt das: Halten Sie Name, Thema, Datum und Anbieter fest, aber keine Bewertungen oder Gesundheitsangaben.
Ein Maßstab aus dem Gesetz selbst: Bei Führungszeugnissen dürfen Leistungserbringer nur die Einsichtnahme, das Datum und das Ergebnis zu den genannten Straftaten speichern und müssen die Daten spätestens drei Monate nach der letzten Tätigkeit löschen (§ 124 Abs. 2 SGB IX). Diese Fristen gelten nur für Führungszeugnisse, nicht für Schulungsnachweise; legen Sie die Aufbewahrung für Letztere mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten fest.
Der Selbstlernkurs führt Sie im eigenen Tempo durch BTHG, Eingliederungshilfe und Persönliches Budget – mit freiwilliger Selbstreflexion und einer Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module.
Zum Selbstlernkurs: Recht auf Teilhabe: BTHG, Eingliederungshilfe & Persönliches Budget →Häufige Fragen
Müssen Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe regelmäßig geschult werden?
Das SGB IX enthält keine allgemeine Stundenvorgabe. Es verlangt aber geeignetes, entsprechend qualifiziertes Personal (§ 124 Abs. 2) und geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz (§ 37a). Details regeln Leistungsvereinbarung, Landesrecht und Trägerkonzept.
Ist ein Gewaltschutzkonzept Pflicht für Einrichtungen der Eingliederungshilfe?
Leistungserbringer müssen nach § 37a Abs. 1 SGB IX geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt treffen. Die Norm nennt die Entwicklung und Umsetzung eines zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts ausdrücklich als zugehörige Maßnahme. Für Ihren Einzelfall klären Sie dies mit Ihrem Träger und dem Leistungsträger.
Wie weise ich Schulungen für mein Team nach?
Mit einer knappen Teilnahmedokumentation: Name, Thema, Datum, Anbieter und gegebenenfalls Bescheinigung. Speichern Sie nur, was erforderlich ist, und legen Sie Aufbewahrungsfristen mit dem Datenschutz fest.
Reicht eine Online-Schulung für ein Eingliederungshilfe-Team?
Für Grundlagen und Auffrischung kann sie genügen. Fallbesprechungen und Konzeptarbeit gelingen oft besser im gemeinsamen Termin. Ob ein Format anerkannt wird, entscheiden Gesetz, Kostenträger und Träger.
Wer legt fest, welche Themen im Team geschult werden?
Die Leitung des Trägers entscheidet auf Grundlage von Gesetz, Leistungsvereinbarung und Bedarf des Teams. Beziehen Sie Fachkräfte, Betriebsrat oder Mitarbeitendenvertretung ein, soweit vorhanden.
Rechtsstand: November 2026 (Abruf der Normen am 6. November 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welche Vorgaben für Ihre Tätigkeit gelten, legen Gesetz, Kostenträger und Ihr Träger fest; Landesrahmenverträge wurden hier nicht ausgewertet.
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-a). § 117 SGB IX – Gesamtplanverfahren. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-b). § 118 SGB IX – Instrumente der Bedarfsermittlung. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-c). § 124 SGB IX – Geeignete Leistungserbringer. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-d). § 125 SGB IX – Inhalt der schriftlichen Vereinbarung. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-e). § 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Bundesdatenschutzgesetz. gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-f). § 37a SGB IX – Gewaltschutz. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. gesetze-im-internet.de
Bundesministerium der Justiz. (o. J.-g). § 78 SGB IX – Assistenzleistungen. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch. gesetze-im-internet.de
Stand: November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
