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Erstgespräch in der Jugendgerichtshilfe: Einladung nach § 70 JGG, Rechte (§ 70a JGG), Freiwilligkeit, Motivierende Gesprächsführung und § 8a SGB VIII.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Erstkontakt in der JuHiS: Auftrag, Begriffe und Zwangskontext
- Vom Falleingang zur Einladung: § 70 Abs. 2 JGG in der Praxis
- Rechte junger Beschuldigter und Eltern: §§ 67, 67a, 70a JGG
- Freiwilligkeit, Rollenklarheit und Transparenz über Daten
- Gesprächsführung im Zwangskontext: MI und lösungsorientiert
- Schweigen, Abwehr und Schuldfrage: Gespräch ohne Tatermittlung
- Sprache, Dolmetschen und Leichte Sprache im Erstgespräch
- Hilfebedarf, Kinderschutz und Dokumentation nach dem Erstgespräch
Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.
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