§ 105 JGG: Wann gilt für Heranwachsende Jugendstrafrecht? Reifebeurteilung, Jugendverfehlung, Stellungnahme der JuHiS, §§ 107–109 JGG und § 41 SGB VIII.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Heranwachsende im JGG: Altersstufen, Begriffe und Rechtsrahmen
- § 105 JGG: Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Grenzen
- Reifebeurteilung: Kriterien, Instrumente und Fachdiskussion
- Die Stellungnahme der JuHiS zur Anwendung von § 105 JGG
- Verfahren gegen Heranwachsende: §§ 107–109 und 112 JGG
- Übergänge ins Erwachsenenstrafrecht und aktuelle Reformdebatte
- Junge Volljährige im SGB VIII: § 41, § 41a und Care Leaver
- Lebenslagen junger Erwachsener: Ausbildung, Wohnen, Schulden, Sucht
📘 Fachwissen zum Thema: § 105 JGG: Heranwachsende und Reifebeurteilung
Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.