Kooperation im Jugendstrafverfahren: § 52 SGB VIII, § 37a JGG, Haus des Jugendrechts, Fallkonferenzen und Datenschutz für die Jugendgerichtshilfe.

Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Kooperation im Jugendstrafverfahren: Auftrag, Begriffe, Leitbild
  2. Rechtsgrundlagen: § 52 Abs. 1 SGB VIII, § 37a JGG und § 81 SGB VIII
  3. Akteure und Rollen: Polizei, Justiz, Schule, Bewährungshilfe, Träger
  4. Haus des Jugendrechts und Intensivtäterkonzepte kritisch betrachtet
  5. Fallkonferenzen planen und durchführen: Ablauf und Rollenklarheit
  6. Sozialdatenschutz in der Kooperation: Einwilligung und Grenzen
  7. Unabhängigkeit der Jugendhilfe: keine Ermittlungsfunktion
  8. Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung in der Kooperation

Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.