Kooperation im Jugendstrafverfahren: § 52 SGB VIII, § 37a JGG, Haus des Jugendrechts, Fallkonferenzen und Datenschutz für die Jugendgerichtshilfe.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Kooperation im Jugendstrafverfahren: Auftrag, Begriffe, Leitbild
- Rechtsgrundlagen: § 52 Abs. 1 SGB VIII, § 37a JGG und § 81 SGB VIII
- Akteure und Rollen: Polizei, Justiz, Schule, Bewährungshilfe, Träger
- Haus des Jugendrechts und Intensivtäterkonzepte kritisch betrachtet
- Fallkonferenzen planen und durchführen: Ablauf und Rollenklarheit
- Sozialdatenschutz in der Kooperation: Einwilligung und Grenzen
- Unabhängigkeit der Jugendhilfe: keine Ermittlungsfunktion
- Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung in der Kooperation
Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.