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§ 105 JGG: Wann gilt für Heranwachsende Jugendstrafrecht? Reifebeurteilung, Jugendverfehlung, Stellungnahme der JuHiS, §§ 107–109 JGG und § 41 SGB VIII.

Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Heranwachsende im JGG: Altersstufen, Begriffe und Rechtsrahmen
  2. § 105 JGG: Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Grenzen
  3. Reifebeurteilung: Kriterien, Instrumente und Fachdiskussion
  4. Die Stellungnahme der JuHiS zur Anwendung von § 105 JGG
  5. Verfahren gegen Heranwachsende: §§ 107–109 und 112 JGG
  6. Übergänge ins Erwachsenenstrafrecht und aktuelle Reformdebatte
  7. Junge Volljährige im SGB VIII: § 41, § 41a und Care Leaver
  8. Lebenslagen junger Erwachsener: Ausbildung, Wohnen, Schulden, Sucht

📘 Fachwissen zum Thema: § 105 JGG: Heranwachsende und Reifebeurteilung

Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.

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