Diversion nach §§ 45, 47 JGG und Täter-Opfer-Ausgleich: Rolle der Jugendhilfe im Strafverfahren, § 52 SGB VIII, § 155a StPO – Selbstlernkurs.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Diversion als Leitgedanke des Jugendstrafrechts
- § 45 JGG im Detail: drei Wege des Absehens von der Verfolgung
- Einstellung nach § 47 JGG, Heranwachsende und Erziehungsregister
- Rolle der JuHiS: Leistungen klären, mitteilen, Gespräche führen
- Erzieherische Maßnahmen und Arbeitsleistungen im Diversionsverfahren
- Täter-Opfer-Ausgleich: Recht, Freiwilligkeit und Opferperspektive
- Das Ausgleichsgespräch: Ablauf, Vereinbarung, Wiedergutmachung
- Kooperation, Richtlinien der Länder sowie Chancen und Grenzen
📘 Fachwissen zum Thema: Diversion im Jugendstrafrecht: §§ 45, 47 JGG erklärt
Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.