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Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe: ICF-Orientierung nach § 118 SGB IX, Gesamtplanverfahren und Länderinstrumente wie BEI_NRW und ITP.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte in der Eingliederungshilfe (u. a. besondere Wohnformen, ambulante Assistenz, Werkstätten), Mitarbeitende von Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und Fachkräfte in der Teilhabe- und Gesamtplanung – 8 Module, ca. 7 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand September 2026.
Die Module:
- Grundlagen: Eingliederungshilfe, Personenzentrierung und ICF-Denken
- Die ICF verstehen: Komponenten, Kontextfaktoren und Lebensbereiche
- Recht der Bedarfsermittlung: § 118 SGB IX und Zuständigkeit
- Das Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX
- Teilhabeplan nach § 19 SGB IX und Schnittstellen zu anderen Trägern
- Instrumente der Länder: BEI_NRW, ITP, B.E.Ni und weitere im Vergleich
- Beteiligung der Leistungsberechtigten und Rolle der Leistungserbringer
- Teilhabeziele formulieren, Wirkung reflektieren, Qualität sichern
📘 Fachwissen zum Thema: Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX: ICF und Instrumente
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