Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe: ICF-Orientierung nach § 118 SGB IX, Gesamtplanverfahren und Länderinstrumente wie BEI_NRW und ITP.

Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte in der Eingliederungshilfe (u. a. besondere Wohnformen, ambulante Assistenz, Werkstätten), Mitarbeitende von Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und Fachkräfte in der Teilhabe- und Gesamtplanung – 8 Module, ca. 7 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand September 2026.

Die Module:

  1. Grundlagen: Eingliederungshilfe, Personenzentrierung und ICF-Denken
  2. Die ICF verstehen: Komponenten, Kontextfaktoren und Lebensbereiche
  3. Recht der Bedarfsermittlung: § 118 SGB IX und Zuständigkeit
  4. Das Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX
  5. Teilhabeplan nach § 19 SGB IX und Schnittstellen zu anderen Trägern
  6. Instrumente der Länder: BEI_NRW, ITP, B.E.Ni und weitere im Vergleich
  7. Beteiligung der Leistungsberechtigten und Rolle der Leistungserbringer
  8. Teilhabeziele formulieren, Wirkung reflektieren, Qualität sichern

📘 Fachwissen zum Thema: Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX: ICF und Instrumente