Fachwissen · MFA & Praxisteams

Qualitätsmanagement in der Arztpraxis: was die QM-Richtlinie vom Praxisteam verlangt

Fehlermanagement, Beschwerdemanagement, Notfallmanagement und Teambesprechungen – die Pflichten aus der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA verständlich für MFA und Praxisteams.

Qualitätsmanagement klingt nach Ordnern und Formularen. Tatsächlich geht es um den Alltag im Praxisteam: Wie gehen wir mit Fehlern um? Wer weiß im Notfall, was zu tun ist? Wie reagieren wir auf Beschwerden? Medizinische Fachangestellte (MFA) tragen dazu entscheidend bei – am Empfang, im Labor, bei der Medikation und in der Kommunikation mit Patient:innen.

Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen aus dem Sozialgesetzbuch V und der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Fassung, die am 20. August 2026 in Kraft getreten ist. Er richtet sich an MFA, Praxisteams und Praxisleitungen in der vertragsärztlichen Versorgung.

Auf einen Blick
  • Vertragsärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§ 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V).
  • Die QM-Richtlinie des G-BA konkretisiert, welche Methoden und Instrumente dazu gehören.
  • Risikomanagement, Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme sind ausnahmslos anzuwenden.
  • Fehlermeldungen sollen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen.
  • Qualitätsmanagement ist Führungsaufgabe, erfordert aber die Einbindung des ganzen Teams.

Rechtsgrundlage: § 135a SGB V und die QM-Richtlinie

Nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V sind unter anderem Vertragsärzt:innen und medizinische Versorgungszentren verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Was das konkret heißt, regelt der G-BA in der Qualitätsmanagement-Richtlinie. Sie versteht unter Qualitätsmanagement, dass Organisation, Arbeits- und Behandlungsabläufe festgelegt und zusammen mit den Ergebnissen regelmäßig intern überprüft werden; im Mittelpunkt stehen eine patientenorientierte Prozessoptimierung und die Patientenzufriedenheit (QM-RL Teil A § 1).

Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe in der Verantwortung der Leitung, erfordert aber die Einbindung aller an den Abläufen beteiligten Personen. Es folgt dem PDCA-Zyklus aus Planung, Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung (QM-RL Teil A § 2). Als Grundelemente nennt die Richtlinie Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit, Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit, Prozessorientierung, Kommunikation und Kooperation, Informationssicherheit und Datenschutz sowie Verantwortung und Führung (QM-RL Teil A § 3).

Die wichtigsten Instrumente für das Praxisteam

Die in § 4 der Richtlinie genannten Methoden und Instrumente sind verpflichtend anzuwenden. Auf einzelne kann nur verzichtet werden, wenn Ausstattung, örtliche Gegebenheiten oder fachliche Besonderheiten ihrem Einsatz offensichtlich entgegenstehen – nicht aber auf die Mindeststandards des Risikomanagements, des Fehlermanagements und der Fehlermeldesysteme (QM-RL Teil A § 4 Abs. 1). Die folgende Auswahl betrifft MFA besonders:

InstrumentWas die Richtlinie verlangtRolle der MFA
TeambesprechungenRegelmäßig strukturierte Besprechungen, in denen alle aktuelle Themen und Probleme ansprechen können.Themen einbringen, Absprachen umsetzen.
Fehlermanagement und FehlermeldesystemeFehler und unerwünschte Ereignisse erkennen und für Verbesserungen nutzen; niederschwelliges Berichts- und Lernsystem.Beinahe-Fehler und Fehler melden, ohne Schuldzuweisung.
BeschwerdemanagementGeregelte Bearbeitung; Patient:innen werden über persönliche oder anonyme Beschwerdemöglichkeiten informiert.Beschwerden aufnehmen, weiterleiten, Rückmeldung geben.
NotfallmanagementPassende Notfallausstattung und Notfallkompetenz, aktualisiert durch regelmäßiges Notfalltraining.Notfälle erkennen, Abläufe kennen, Ausstattung prüfen.
ArzneimitteltherapiesicherheitVermeidbare Risiken im Medikationsprozess erkennen und minimieren.Sorgfalt bei Rezepten, Medikationsplänen und Rückfragen.
Prävention von Missbrauch und GewaltGewalt vorbeugen, erkennen, angemessen reagieren; Praxen für Kinder und Jugendliche entwickeln ein Schutzkonzept.Aufmerksam sein, Vorgehen im Team kennen.

Quelle: QM-RL Teil A § 4 Abs. 1 und 2. Weitere Instrumente sind unter anderem Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Prozessbeschreibungen, Checklisten, Schnittstellenmanagement und Hygienemanagement.

Fehlerkultur: aus Fehlern lernen statt Schuldige suchen

Die Richtlinie beschreibt Fehlermanagement ausdrücklich als Lernprozess: Ziel ist die Prävention von Fehlern und Schäden durch Lernen aus kritischen Ereignissen, damit diese künftig – auch für andere – vermieden werden können. Die Meldungen sollen freiwillig, anonym und sanktionsfrei durch die Mitarbeitenden erfolgen; sie werden systematisch aufgearbeitet, daraus werden Präventionsempfehlungen abgeleitet, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit geprüft (QM-RL Teil A § 4 Abs. 1). Für das Team heißt das: Wer einen Fehler meldet, trägt zur Sicherheit bei. Wie Rückmeldungen gelingen, zeigen die Kurse Beschwerdemanagement & Fehlerkultur in der Praxis, Feedback geben & annehmen im Praxisteam und Patientensicherheit im Praxisalltag.

Praxisbeispiel: In einer Hausarztpraxis (fiktiv) bemerkt MFA Elif, dass zwei Patientinnen mit gleichem Nachnamen beinahe verwechselt worden wären: Ein Laborbefund lag in der falschen Akte. Sie meldet den Beinahe-Fehler anonym im praxisinternen Meldesystem. In der nächsten Teambesprechung wird die Meldung ohne Namensnennung besprochen. Das Team ergänzt die Checkliste für die Befundablage: Vor dem Zuordnen werden immer Name und Geburtsdatum abgeglichen. Nach vier Wochen prüft die Praxisleitung, ob die Regel funktioniert.

Kommunikation, Gesundheit und Haltung im Team

Zu den Grundelementen gehören neben der Patientensicherheit ausdrücklich die Mitarbeiterorientierung und Mitarbeitersicherheit sowie Kommunikation und Kooperation (QM-RL Teil A § 3). Gute Qualität entsteht deshalb auch dort, wo Teams respektvoll miteinander umgehen, Belastungen ansprechen und herausfordernde Situationen gemeinsam bewältigen. Passende Vertiefungen bieten die Kurse Kommunikation & Gesprächsführung mit Patient:innen, Deeskalation & sicherer Umgang mit Aggression im Praxisteam, Gesunde Führung im Praxisteam und Ethik & Schweigepflicht im Praxisalltag. Zur Deeskalation siehe auch den Beitrag Deeskalation: Stufen und Techniken.

Häufige Fragen

Ist Qualitätsmanagement in der Arztpraxis Pflicht?

Ja. Vertragsärzt:innen sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Einzelheiten regelt die QM-Richtlinie des G-BA.

Welche QM-Instrumente sind ohne Ausnahme anzuwenden?

Nach der QM-Richtlinie gilt die Verzichtsmöglichkeit nicht für die Mindeststandards des Risikomanagements, des Fehlermanagements und der Fehlermeldesysteme, für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus und für OP-Checklisten bei bestimmten Eingriffen.

Müssen Fehlermeldungen anonym sein?

Die Richtlinie sieht vor, dass Meldungen freiwillig, anonym und sanktionsfrei durch die Mitarbeitenden erfolgen sollen. So entsteht eine Kultur, in der aus Fehlern gelernt wird.

Wer ist für das Qualitätsmanagement verantwortlich?

Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe der Praxisleitung. Es erfordert aber die Einbindung aller Beteiligten – MFA sind deshalb ein wichtiger Teil davon.

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Quellen

Bundesministerium der Justiz. (o. J.). Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung, § 135a. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135a.html

Gemeinsamer Bundesausschuss. (2026). Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL) in der Fassung vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert am 18. Juni 2026, in Kraft getreten am 20. August 2026. https://www.g-ba.de/richtlinien/87/

Stand: Oktober 2026.

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