1. Kursüberblick

Selbstlernkurs · Online-Akademie · Schule & Ganztag

Ganztag in den 16 Bundesländern – Rechtsanspruch und Umsetzung in der Grundschule

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder jahrgangsweise wirksam. Dieser Kurs zeigt den Bundesrahmen und wie die 16 Länder ihn umsetzen.

10 Moduleca. 14 Stundenim eigenen TempoQuellen nach APA 7Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module

Für wen ist der Kurs?

Der Kurs richtet sich an Fachkräfte in Hort, offener Ganztagsschule (OGS) und Ganztag, an die Schulsozialarbeit, an Träger und an Leitungen, die wissen möchten, was der Rechtsanspruch bedeutet und wie das Landesrecht in ihrem Bundesland, bei einem Wechsel oder im Vergleich der Länder aussieht.

Die zehn Module

Wer ab wann welchen Anspruch auf Ganztagsförderung hat, wie er als erfüllt gilt und was der Bund den Ländern überlässt.
Wer im Land für Schule, Jugendhilfe und Ihre Einrichtung zuständig ist, wie Sie Landesrecht finden und Fassung und Stand lesen, und welche vier Modelle die 16 Länder verbinden.
Wie fünf Länder den Ganztag für Grundschulkinder regeln, wo ihre Wege übereinstimmen und woran Sie beim Wechsel in ein anderes Land denken sollten.
Wie vier Länder den Ganztag für Grundschulkinder vor allem über die Schule organisieren, wer dabei wofür zuständig ist und was die Jugendhilfe zusätzlich regelt.
Wie vier Länder Schule und Jugendhilfe verbinden oder nebeneinander stellen, wer dabei wofür zuständig ist und wann Familien etwas anmelden müssen.
Wie drei Stadtstaaten den Ganztag für Grundschulkinder im Schulrecht regeln, was bei ihnen an die Stelle des klassischen Horts tritt und woran Sie erkennen, ob eine Regel aus einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Vertrag stammt.
Wer im Ganztag der Grundschule arbeiten darf, welche Wege es für andere Berufe gibt und welche Nachweise die 16 Länder verlangen: ein Lesekurs für Normen und Verwaltungsvorschriften.
Was die 16 Länder zu Zeitumfang, Ferien, Schließzeit, Elternbeiträgen, Mittagessen und Fristen regeln, und warum ihre Zahlen nicht direkt vergleichbar sind.
Modelle, zentrale Normen, Zahlen des Dritten GaFöG-Berichts, Rechtsänderungen und die Verbindung von Schule und Jugendhilfe: Was sich vergleichen lässt, was nicht, und wie Sie beides erkennen.
Welche Fragen Sie vor einer Zusage stellen, wie Sie Fundstellen und Stand festhalten und was sich beim Wechsel zwischen zwei Ländern ändern kann, gezeigt am Beispiel Bayern und Berlin.

So arbeiten Sie mit dem Kurs

  • Der Kurs ist ein Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende. Sie bestimmen Reihenfolge und Tempo selbst.
  • Die Selbstreflexion am Ende jedes Moduls ist freiwillig und dient nur Ihrer eigenen Einschätzung.
  • Am Ende jedes Moduls können Sie „Modul als erledigt markieren“ (freiwillige Selbstauskunft).
  • Sobald Sie alle zehn Module markiert haben, steht Ihre Teilnahmebescheinigung bereit.
  • Rechtsstand Oktober 2026. Landesrecht ändert sich schnell; jedes Modul nennt Stand und Fassung der Quellen. Bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung die aktuelle Fassung.
  • Der Kurs ist keine Rechtsberatung. Welche Anforderungen an Ihre Tätigkeit gelten, legen Ihr Land und Ihr Träger fest.

Fallbeispiele sind fiktiv. Abbildungen und Tabellen sind eigene Darstellungen (GermanSocialLab), erstellt mit KI-Unterstützung. Texte wurden mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Quellen: frei zugängliche Gesetze, Landesrechtsportale und Bundestagsdrucksache 21/3295.