Kursinhalte – PFLEGE-01
Die Module dieses Kurses – der Reihe nach durcharbeiten.
2. Modul 2 · Grundregeln guter Dokumentation
Sachlich, zeitnah, beweissicher
Gute Dokumentation folgt wenigen, aber verbindlichen Grundregeln. Sie ist sachlich: Sie beschreibt beobachtbare Fakten statt Werturteile. „Frau K. hat drei Löffel Suppe gegessen und den Rest abgelehnt" ist dokumentierbar; „Frau K. isst schlecht und ist unkooperativ" ist eine Bewertung, die nichts belegt und die Person abwertet. Sie ist zeitnah: möglichst unmittelbar nach der Handlung, weil Erinnerung verblasst und Zeitnähe die Beweiskraft sichert. Sie ist vollständig und relevant: alles Wesentliche, aber nicht alles Denkbare. Und sie ist eindeutig zuzuordnen: jeder Eintrag mit Datum, Uhrzeit (wo nötig) und Handzeichen bzw. Unterschrift.
Diese Regeln klingen selbstverständlich, doch im Alltag geraten sie unter Druck. Zeitmangel verführt zum Sammeln von Einträgen am Schichtende – dann verschwimmt die Erinnerung. Routine verführt zu Textbausteinen, die für alle gleich klingen und niemanden wirklich beschreiben. Und Emotionen verführen zu Wertungen, gerade bei belastenden Situationen. Professionelle Dokumentation heißt, diesen Verführungen bewusst zu widerstehen: einen Moment innehalten, das Beobachtete in Worte fassen, die vor Gericht ebenso bestehen wie im Team, und den Eintrag der eigenen Person zuordnen. Wer diese Haltung verinnerlicht, dokumentiert fast automatisch sicher.
Lernziele dieses Moduls
- Sie formulieren Einträge sachlich, konkret und wertfrei.
- Sie kennen die Regeln für Korrekturen und Nachträge.
- Sie wenden einheitliche Kürzel korrekt an.
- Sie sichern Datenschutz und Zuordenbarkeit jedes Eintrags.
Fakten statt Wertung – ein Handwerk
Die wichtigste Einzelregel lautet: beschreiben, nicht bewerten. Eine Wertung sagt mehr über die schreibende Person aus als über die beschriebene. „Aggressiv", „lästig", „faul", „verwirrt" – all das sind Etiketten, die Türen schließen. Die sachliche Beschreibung öffnet sie: Was genau war zu sehen und zu hören? In welcher Situation? Mit welcher Reaktion? So wird aus „Herr B. war aggressiv" die dokumentierbare, respektvolle und fachlich nützliche Fassung „Herr B. schlug beim Waschen mit der flachen Hand nach der Pflegekraft und rief laut ‚Lassen Sie mich!'". Diese Version hilft dem Team, Auslöser zu erkennen und die Pflege anzupassen – die Wertung leistet nichts davon.
Korrekturen richtig gemacht
Fehler passieren – entscheidend ist der Umgang damit. Ein falscher Eintrag wird nicht unkenntlich gemacht: kein Tipp-Ex, kein Überkleben, kein Herausreißen. Stattdessen wird der Eintrag einzeilig durchgestrichen, sodass er lesbar bleibt, daneben die Korrektur mit Datum und Handzeichen gesetzt. In digitalen Systemen muss eine revisionssichere Änderungshistorie dasselbe leisten: Der ursprüngliche Eintrag bleibt nachvollziehbar, jede Änderung wird mit Zeitpunkt und Person protokolliert. Für den ärztlichen Behandlungsvertrag schreibt § 630f Abs. 1 BGB genau das ausdrücklich vor; für die Pflegedokumentation dient diese Regel als Orientierung. So bleibt die Dokumentation glaubwürdig – Manipulationsschutz ist ein Kern ihrer Beweiskraft. Ein sauber korrigierter Fehler ist völlig unproblematisch; ein verschleierter Fehler zerstört die Glaubwürdigkeit der gesamten Akte.
Nachträge und die „gefährliche Erinnerung"
Manchmal fällt erst später auf, dass ein wichtiger Eintrag fehlt. Ein Nachtrag ist zulässig – aber er muss als solcher gekennzeichnet sein: mit dem tatsächlichen Datum der Eintragung und dem Bezug auf das zurückliegende Ereignis („Nachtrag vom 12.09. zum Vorfall am 10.09."). Was nicht zulässig ist: rückdatieren, um eine Lücke zu verschleiern. Solche „Verbesserungen" zerstören die Glaubwürdigkeit der gesamten Dokumentation. Wer bereits vorhandene Einträge nachträglich verändert, um zu täuschen, kann sich zudem strafbar machen – etwa wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Ob ein Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist, hängt vom Einzelfall ab; arbeits- und haftungsrechtliche Folgen sind ebenfalls möglich. Die ehrliche, gekennzeichnete Nachtragung ist immer der sichere Weg – und sie ist gängige, akzeptierte Praxis, solange sie transparent bleibt.
Ein verwandtes Thema sind Kürzel und Abkürzungen. Sie sparen Zeit, bergen aber Risiken: „i. O." kann „in Ordnung" heißen, „MM" der Mundpflege oder dem Namenskürzel entsprechen. Deshalb gilt: Nur hausintern definierte, einheitliche und allgemein verständliche Kürzel verwenden. Eine gemeinsame Kürzelliste im Dienstzimmer schützt vor Missverständnissen und rechtlicher Angreifbarkeit. Im Zweifel gilt: lieber ein Wort mehr als ein mehrdeutiges Kürzel.
„Aggressiv" oder konkret?
Eine Kollegin schreibt: „Herr B. war heute aggressiv." Der MD hakt nach: Was heißt das? In der Reflexion entsteht die sachliche Version: „14:10 Uhr – Herr B. schlug beim Waschen mit der flachen Hand nach der Pflegekraft, rief laut ‚Lassen Sie mich!'. Waschung unterbrochen, nach 20 Min. mit ruhiger Ansprache und veränderter Vorgehensweise fortgesetzt, akzeptiert." Diese Fassung ist beweissicher, respektvoll und hilft dem Team, Auslöser zu erkennen – vielleicht war es die Uhrzeit, das kalte Wasser, die fremde Kollegin. Die Wertung „aggressiv" hätte diese Erkenntnis verhindert und die Person stigmatisiert.
Dasselbe Etikett – ohne Nachfrage. Die Kollegin schreibt: „Herr B. war heute aggressiv.“ Niemand fragt nach. In den folgenden Tagen übernehmen andere Dienste die Formulierung: „wieder aggressiv“, „heute ruhig“. Die Morgenwäsche wird künftig zu zweit und möglichst zügig erledigt; Herr B. wehrt sich häufiger. Als der MD bei einer Prüfung nachfragt, finden sich in der Akte mehrere Wertungen, aber keine Angabe dazu, wann, wobei und wie sich das Verhalten zeigte und was danach versucht wurde.
Zur Einordnung: Das Etikett ersetzt die Beobachtung. Weil Uhrzeit, Situation und Reaktion fehlen, bleiben mögliche Auslöser – die Tageszeit, das Wasser, eine fremde Pflegekraft – unentdeckt. Die Pflege wird nicht angepasst, sondern verschärft, und Herr B. gilt im Team zunehmend als „schwierig“. Erst eine sachliche Beschreibung hätte dem Team einen Ansatzpunkt gegeben.
| Aspekt | Fallstudie: sachlich beschrieben | Fassung B: wertendes Etikett |
|---|---|---|
| Eintrag | Uhrzeit, Situation, Verhalten, Wortlaut | „war heute aggressiv“ |
| Reaktion des Teams | Waschung unterbrochen, später ruhig und verändert fortgesetzt | Waschung künftig zu zweit und zügig |
| Mögliche Auslöser | können gesucht werden (Uhrzeit, Wasser, Person) | bleiben verborgen |
| Wirkung auf Herrn B. | Waschung akzeptiert | wehrt sich häufiger |
| Bei Nachfrage des MD | Verlauf nachvollziehbar | nur Wertungen, kein Verlauf |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Suchen Sie in Ihrer Dokumentation drei wertende Formulierungen („schwierig", „faul", „unkooperativ") und übersetzen Sie sie in beobachtbare Fakten. Diskutieren Sie im Team eine gemeinsame, einheitliche Kürzelliste und legen Sie fest, welche Abkürzungen künftig tabu sind.
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Wertungen übersetzen: Markieren Sie das wertende Wort und stellen Sie drei Fragen: Was genau war zu sehen und zu hören? In welcher Situation, zu welcher Uhrzeit? Wie hat die Person reagiert, und was hat das Team getan? Aus „Frau S. war heute unkooperativ“ wird zum Beispiel: „8:15 Uhr – lehnte das Aufstehen ab, sagte ‚Ich bin noch müde‘. Um 9:00 Uhr erneut angeboten, mit Unterstützung aufgestanden.“
Kürzelliste im Team: Ein Kürzel gehört nur dann auf die Liste, wenn es schriftlich festgelegt ist, genau eine Bedeutung hat und allen – auch Aushilfen und neuen Kolleginnen – zugänglich ist. Tabu sind Kürzel mit mehreren möglichen Bedeutungen (etwa „MM“) und solche, die nur einzelne Personen verstehen. Im Zweifel wird das Wort ausgeschrieben.
- Gute Einträge sind sachlich, zeitnah, im Wesentlichen vollständig und eindeutig zuzuordnen – mit Datum, wo nötig Uhrzeit, und Handzeichen.
- Beschreiben statt bewerten: Beobachtbare Fakten helfen dem Team, Auslöser zu erkennen; Etiketten verstellen den Blick und werten die Person ab.
- Fehler werden so korrigiert, dass der ursprüngliche Eintrag lesbar bleibt. Nachträge tragen das tatsächliche Datum und sind als Nachtrag gekennzeichnet – rückdatiert wird nie.
- Nur hausintern festgelegte, eindeutige Kürzel verwenden – im Zweifel ein Wort mehr.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welche wertenden Wörter tauchen in Ihrem Team immer wieder auf – und welche Beobachtung steckt jeweils dahinter?
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2. In welchen Situationen schreiben Sie Einträge eher gesammelt am Schichtende? Was würde Ihnen helfen, zeitnäher zu dokumentieren?
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3. Wie geht Ihr Team mit Fehlern in der Dokumentation um – offen oder eher verdeckt?
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4. Welche Kürzel nutzen Sie täglich, die eine neue Kollegin oder ein Gutachter missverstehen könnte?
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Quellen zu diesem Modul
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630f Dokumentation der Behandlung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html
Strafgesetzbuch (StGB), § 267 Urkundenfälschung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014, 2015). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht („Kasseler Erklärung“) und Stellungnahme zum Wegfall der Einzelleistungsnachweise für Maßnahmen der Grundpflege in der (teil-)stationären Versorgung [Anlage 5 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ee7f9c1a130f4afe0be5a_Anlage%205_SteNa%20I%20und%20II%20Juristen%20Pflegedoku_V3.0.pdf