Kursinhalte – PFLEGE-01
| Website: | GermanSocialLab – Online-Fortbildung & Weiterbildung für soziale Berufe |
| Kurs: | Pflegedokumentation rechtssicher & entbürokratisiert – das Strukturmodell (SIS) sicher anwenden |
| Buch: | Kursinhalte – PFLEGE-01 |
| Gedruckt von: | Gast |
| Datum: | Samstag, 24. Oktober 2026, 05:31 |
Beschreibung
Die Module dieses Kurses – der Reihe nach durcharbeiten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Modul 1 · Warum dokumentieren? Sinn, Funktionen & Recht
- 2. Modul 2 · Grundregeln guter Dokumentation
- 3. Modul 3 · Das Strukturmodell im Überblick
- 4. Modul 4 · Die SIS – Strukturierte Informationssammlung
- 5. Modul 5 · Die Themenfelder der SIS
- 6. Modul 6 · Der individuelle Maßnahmenplan
- 7. Modul 7 · Das Berichteblatt & Abweichungsprinzip
- 8. Modul 8 · Evaluation & der Pflegeprozess
- 9. Modul 9 · Risikoeinschätzung & Risikomatrix
- 10. Modul 10 · Pflegeplanung individuell gestalten
- 11. Modul 11 · Die MD-Qualitätsprüfung meistern
- 12. Modul 12 · Typische Fehler & Rechtssicherheit
- 13. Checklisten & Arbeitshilfen
- 14. Quellenangaben & Rechtsgrundlagen
1. Modul 1 · Warum dokumentieren? Sinn, Funktionen & Recht
Mehr als Absicherung: die vier Funktionen der Dokumentation
„Nicht dokumentiert – nicht gemacht." Diesen Satz hört jede Pflegekraft früh, und er beschreibt eine reale rechtliche Wirkung. Doch wer Dokumentation nur als lästige Absicherung begreift, verschenkt ihren eigentlichen Wert. Fachlich gute Pflegedokumentation erfüllt vier Funktionen zugleich. Erstens ist sie ein Steuerungsinstrument: Sie hält fest, was eine pflegebedürftige Person braucht, was geplant ist und was wirkt – und macht so aus Einzelhandlungen einen gesteuerten Pflegeprozess. Zweitens ist sie ein Kommunikationsmittel: Im Schichtdienst, über Wochenenden, zwischen Pflege, Hausärztin und Therapie sorgt sie dafür, dass Wissen nicht verloren geht. Drittens ist sie ein Qualitätsnachweis: Gegenüber dem Medizinischen Dienst, der Heimaufsicht und den Angehörigen belegt sie, dass fachgerecht und individuell versorgt wurde. Und viertens ist sie rechtliche Absicherung – für die Person, für Sie und für die Einrichtung.
Diese vier Funktionen sind kein akademisches Beiwerk, sondern sie prägen den Alltag unmittelbar. Eine Übergabe, die sich auf verlässliche Einträge stützt, spart Zeit und verhindert Fehler. Eine Angehörige, die nachfragt, warum ihr Vater heute weniger gegessen hat, erhält eine belegte Antwort statt eines Achselzuckens. Und wenn eine Aufsichtsbehörde prüft, ist es die Dokumentation, die stellvertretend für die geleistete Arbeit spricht. Man kann es zuspitzen: Die beste Pflege der Welt bleibt unsichtbar und angreifbar, wenn sie nicht nachvollziehbar festgehalten wird. Dokumentation ist damit kein Anhängsel der Pflege, sondern ein integraler Bestandteil professionellen Handelns.
Lernziele dieses Moduls
- Sie können die vier Funktionen der Pflegedokumentation erklären.
- Sie kennen die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Dokumentationspflicht.
- Sie verstehen die Bedeutung der Beweislast und der Garantenstellung.
- Sie erkennen Dokumentation als Teil des Pflegeprozesses, nicht als Beiwerk.
Woraus die Pflicht folgt
Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich nicht aus einer einzelnen Vorschrift, sondern aus mehreren Quellen, die ineinandergreifen. Zentral ist der Behandlungs- bzw. Pflegevertrag: § 630f BGB regelt die Dokumentationspflicht für den Behandlungsvertrag – die behandelnde Seite muss die wesentlichen Maßnahmen und ihre Ergebnisse in einer Patientenakte festhalten. In der Pflege ergibt sie sich vor allem aus den Maßstäben und Grundsätzen nach § 113 SGB XI, dem Heimrecht der Länder und dem Pflegevertrag. Hinzu kommen die Sozialgesetzbücher: Das SGB XI (Pflegeversicherung) und das SGB V (häusliche Krankenpflege) verlangen den Nachweis einer bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten Versorgung; sie bilden die Grundlage für Qualitätsprüfungen. Schließlich prägt das Haftungs- und Beweisrecht die Praxis besonders stark.
Der Kern des Beweisrechts lautet: Wer eine Pflichtverletzung behauptet, muss sie grundsätzlich beweisen. Doch bei der Dokumentation gilt eine bedeutsame Besonderheit. Fehlt zu einer dokumentationspflichtigen, wesentlichen Maßnahme jede Aufzeichnung, wird im Streitfall vermutet, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wurde. Aus der fehlenden Zeile wird also ein Indiz gegen die Einrichtung – die Beweislast kann sich umkehren. Ausdrücklich geregelt ist diese Vermutung in § 630h Abs. 3 BGB für den Behandlungsvertrag. Für die Pflege sollte man davon ausgehen, dass fehlende Einträge zu wesentlichen Maßnahmen im Streitfall ebenfalls zu Beweisnachteilen führen können. Das ist der harte Kern hinter dem Merksatz „nicht dokumentiert – nicht gemacht". Es geht nicht darum, alles Erdenkliche aufzuschreiben, sondern die wesentlichen Schritte nachvollziehbar zu belegen.
Die vier Funktionen auf einen Blick
| Funktion | Frage, die sie beantwortet | Adressat |
|---|---|---|
| Steuerung | Was braucht die Person, was ist geplant, was wirkt? | Pflegeteam |
| Kommunikation | Wie geht Wissen sicher von Schicht zu Schicht? | Team, Ärzte, Therapie |
| Qualitätsnachweis | Wurde fachgerecht und individuell versorgt? | MD, Heimaufsicht |
| Rechtssicherheit | Ist im Streitfall nachvollziehbar, was geschah? | Gericht, Versicherung |
Tabelle: Die vier Funktionen der Pflegedokumentation. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Garantenstellung und Sorgfaltsmaßstab
Pflegekräfte haben eine Garantenstellung: Sie sind rechtlich mitverantwortlich, Schaden von den ihnen anvertrauten Menschen abzuwenden. Der Maßstab ist der einer „gewissenhaften, fachkundigen Pflegeperson" in vergleichbarer Situation – nicht Perfektion, aber solide Fachlichkeit. Die Dokumentation ist der Ort, an dem dieser Sorgfaltsmaßstab sichtbar wird: Sie zeigt, dass ein Risiko erkannt, eine Maßnahme geplant, durchgeführt und ihr Erfolg überprüft wurde. Nicht die Menge entscheidet, sondern die Nachvollziehbarkeit – ein roter Faden von der Beobachtung über die Maßnahme bis zur Wirkung.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Überforderung: Niemand verlangt, jede Sekunde festzuhalten. Der Sorgfaltsmaßstab bezieht sich auf das fachlich Gebotene. Bei einem hohen Risiko (etwa Dekubitusgefahr) ist eine engmaschige, belegte Bearbeitung geboten; bei einer stabilen, risikoarmen Situation genügt die geplante Routine. Diese Verhältnismäßigkeit ist der Schlüssel: So viel Dokumentation wie zur sicheren Steuerung und zum Nachweis nötig – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Der Sturz in der Nacht
Herr M. stürzt nachts. Am nächsten Tag klagt die Familie, es sei „nichts getan worden". In der Dokumentation findet sich: die Sturz-Risikoeinschätzung, der Maßnahmenplan (Nachtlicht, rutschfeste Socken, Klingel in Reichweite, Toilettengang vor dem Schlafen), ein Berichtseintrag zum Sturz mit Uhrzeit, Zustand, durchgeführter Kontrolle, Info an Arzt und Angehörige sowie die anschließende Anpassung (Bewegungsmelder). Die Einrichtung kann lückenlos belegen, dass sie das Risiko erkannt und angemessen gehandelt hat. Ohne diese Aufzeichnungen stünde Aussage gegen Aussage – mit ihnen ist die fachgerechte Versorgung dokumentiert. Der Fall zeigt: Dokumentation schützt nicht nur die Einrichtung, sondern belegt auch der Familie gegenüber die tatsächlich geleistete, sorgfältige Pflege.
Dieselbe Nacht – ohne nachvollziehbare Einträge. Herr M. stürzt nachts. Das Team hat sein Sturzrisiko im Blick, Nachtlicht und rutschfeste Socken werden „eigentlich immer“ eingesetzt. In der Akte findet sich aber weder eine Risikoeinschätzung noch ein Maßnahmenplan; der Nachtdienst notiert nur: „Bewohner gestürzt, wieder ins Bett gebracht.“ Ob der Arzt und die Angehörigen informiert wurden und ob danach etwas geändert wurde, lässt sich nicht nachlesen.
Zur Einordnung: Die Pflege war vielleicht genauso sorgfältig wie in der ersten Fassung – belegen lässt sie sich nicht. Gegenüber der Familie steht Aussage gegen Aussage, und auch das Team kann aus dem Ereignis nichts lernen, weil Beobachtung, Plan und Wirkung nicht verbunden sind.
| Aspekt | Fallstudie: lückenlos dokumentiert | Fassung B: ohne nachvollziehbare Einträge |
|---|---|---|
| Risiko | Sturzrisiko eingeschätzt und festgehalten | im Team „bekannt“, aber nicht festgehalten |
| Plan | Maßnahmen schriftlich vereinbart | Maßnahmen nur gewohnheitsmäßig |
| Ereignis | Uhrzeit, Zustand, Kontrolle, Information an Arzt und Angehörige | ein kurzer Satz ohne weitere Angaben |
| Wirkung | Plan angepasst (Bewegungsmelder) | keine Anpassung erkennbar |
| Gegenüber der Familie | Versorgung ist belegbar | Aussage gegen Aussage |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Nehmen Sie eine Maßnahme, die Sie heute durchgeführt haben. Prüfen Sie: Lässt sich aus der Dokumentation der rote Faden Beobachtung → Plan → Durchführung → Wirkung nachvollziehen? Wo ist eine Lücke – und wie schließen Sie sie beim nächsten Mal? Überlegen Sie zusätzlich, welcher der vier Funktionen (Steuerung, Kommunikation, Nachweis, Recht) Ihr Eintrag am stärksten dient.
Lösungsweg anzeigen
Gehen Sie die vier Schritte der Abbildung nacheinander durch: Beobachtung – ist festgehalten, was Sie bemerkt haben? Plan – gibt es eine vereinbarte Maßnahme, auf die sich Ihr Eintrag bezieht? Durchführung – ist der wesentliche Schritt notiert, nicht jede Routine? Wirkung – lässt sich erkennen, ob es geholfen hat oder etwas angepasst werden muss?
Typische Lücke ist der letzte Schritt: Die Maßnahme ist notiert, ihre Wirkung nicht. Ein kurzer Satz wie „nach Lagerung schmerzfrei, Haut unauffällig“ schließt den Faden.
- Pflegedokumentation erfüllt vier Funktionen: Steuerung, Kommunikation, Qualitätsnachweis und rechtliche Absicherung.
- Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich aus mehreren Quellen: Vertrag, SGB XI und SGB V, Heimrecht der Länder sowie dem Haftungs- und Beweisrecht.
- Fehlen Einträge zu wesentlichen Maßnahmen, kann das im Streitfall zu Beweisnachteilen führen.
- Entscheidend ist nicht die Menge, sondern der nachvollziehbare rote Faden von der Beobachtung bis zur Wirkung.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welche der vier Funktionen der Dokumentation erleben Sie in Ihrem Alltag am stärksten – und welche kommt zu kurz?
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2. Denken Sie an eine Übergabe der letzten Woche: Welche Information hätten Sie sich schriftlich gewünscht?
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3. Wo neigen Sie dazu, zu viel aufzuschreiben, und wo zu wenig?
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4. Wie würden Sie einer neuen Kollegin den Satz „Nicht dokumentiert – nicht gemacht“ erklären, ohne Angst zu machen?
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Quellen zu diesem Modul
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630f Dokumentation der Behandlung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 114 Qualitätsprüfungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114.html
2. Modul 2 · Grundregeln guter Dokumentation
Sachlich, zeitnah, beweissicher
Gute Dokumentation folgt wenigen, aber verbindlichen Grundregeln. Sie ist sachlich: Sie beschreibt beobachtbare Fakten statt Werturteile. „Frau K. hat drei Löffel Suppe gegessen und den Rest abgelehnt" ist dokumentierbar; „Frau K. isst schlecht und ist unkooperativ" ist eine Bewertung, die nichts belegt und die Person abwertet. Sie ist zeitnah: möglichst unmittelbar nach der Handlung, weil Erinnerung verblasst und Zeitnähe die Beweiskraft sichert. Sie ist vollständig und relevant: alles Wesentliche, aber nicht alles Denkbare. Und sie ist eindeutig zuzuordnen: jeder Eintrag mit Datum, Uhrzeit (wo nötig) und Handzeichen bzw. Unterschrift.
Diese Regeln klingen selbstverständlich, doch im Alltag geraten sie unter Druck. Zeitmangel verführt zum Sammeln von Einträgen am Schichtende – dann verschwimmt die Erinnerung. Routine verführt zu Textbausteinen, die für alle gleich klingen und niemanden wirklich beschreiben. Und Emotionen verführen zu Wertungen, gerade bei belastenden Situationen. Professionelle Dokumentation heißt, diesen Verführungen bewusst zu widerstehen: einen Moment innehalten, das Beobachtete in Worte fassen, die vor Gericht ebenso bestehen wie im Team, und den Eintrag der eigenen Person zuordnen. Wer diese Haltung verinnerlicht, dokumentiert fast automatisch sicher.
Lernziele dieses Moduls
- Sie formulieren Einträge sachlich, konkret und wertfrei.
- Sie kennen die Regeln für Korrekturen und Nachträge.
- Sie wenden einheitliche Kürzel korrekt an.
- Sie sichern Datenschutz und Zuordenbarkeit jedes Eintrags.
Fakten statt Wertung – ein Handwerk
Die wichtigste Einzelregel lautet: beschreiben, nicht bewerten. Eine Wertung sagt mehr über die schreibende Person aus als über die beschriebene. „Aggressiv", „lästig", „faul", „verwirrt" – all das sind Etiketten, die Türen schließen. Die sachliche Beschreibung öffnet sie: Was genau war zu sehen und zu hören? In welcher Situation? Mit welcher Reaktion? So wird aus „Herr B. war aggressiv" die dokumentierbare, respektvolle und fachlich nützliche Fassung „Herr B. schlug beim Waschen mit der flachen Hand nach der Pflegekraft und rief laut ‚Lassen Sie mich!'". Diese Version hilft dem Team, Auslöser zu erkennen und die Pflege anzupassen – die Wertung leistet nichts davon.
Korrekturen richtig gemacht
Fehler passieren – entscheidend ist der Umgang damit. Ein falscher Eintrag wird nicht unkenntlich gemacht: kein Tipp-Ex, kein Überkleben, kein Herausreißen. Stattdessen wird der Eintrag einzeilig durchgestrichen, sodass er lesbar bleibt, daneben die Korrektur mit Datum und Handzeichen gesetzt. In digitalen Systemen muss eine revisionssichere Änderungshistorie dasselbe leisten: Der ursprüngliche Eintrag bleibt nachvollziehbar, jede Änderung wird mit Zeitpunkt und Person protokolliert. Für den ärztlichen Behandlungsvertrag schreibt § 630f Abs. 1 BGB genau das ausdrücklich vor; für die Pflegedokumentation dient diese Regel als Orientierung. So bleibt die Dokumentation glaubwürdig – Manipulationsschutz ist ein Kern ihrer Beweiskraft. Ein sauber korrigierter Fehler ist völlig unproblematisch; ein verschleierter Fehler zerstört die Glaubwürdigkeit der gesamten Akte.
Nachträge und die „gefährliche Erinnerung"
Manchmal fällt erst später auf, dass ein wichtiger Eintrag fehlt. Ein Nachtrag ist zulässig – aber er muss als solcher gekennzeichnet sein: mit dem tatsächlichen Datum der Eintragung und dem Bezug auf das zurückliegende Ereignis („Nachtrag vom 12.09. zum Vorfall am 10.09."). Was nicht zulässig ist: rückdatieren, um eine Lücke zu verschleiern. Solche „Verbesserungen" zerstören die Glaubwürdigkeit der gesamten Dokumentation. Wer bereits vorhandene Einträge nachträglich verändert, um zu täuschen, kann sich zudem strafbar machen – etwa wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Ob ein Straftatbestand tatsächlich erfüllt ist, hängt vom Einzelfall ab; arbeits- und haftungsrechtliche Folgen sind ebenfalls möglich. Die ehrliche, gekennzeichnete Nachtragung ist immer der sichere Weg – und sie ist gängige, akzeptierte Praxis, solange sie transparent bleibt.
Ein verwandtes Thema sind Kürzel und Abkürzungen. Sie sparen Zeit, bergen aber Risiken: „i. O." kann „in Ordnung" heißen, „MM" der Mundpflege oder dem Namenskürzel entsprechen. Deshalb gilt: Nur hausintern definierte, einheitliche und allgemein verständliche Kürzel verwenden. Eine gemeinsame Kürzelliste im Dienstzimmer schützt vor Missverständnissen und rechtlicher Angreifbarkeit. Im Zweifel gilt: lieber ein Wort mehr als ein mehrdeutiges Kürzel.
„Aggressiv" oder konkret?
Eine Kollegin schreibt: „Herr B. war heute aggressiv." Der MD hakt nach: Was heißt das? In der Reflexion entsteht die sachliche Version: „14:10 Uhr – Herr B. schlug beim Waschen mit der flachen Hand nach der Pflegekraft, rief laut ‚Lassen Sie mich!'. Waschung unterbrochen, nach 20 Min. mit ruhiger Ansprache und veränderter Vorgehensweise fortgesetzt, akzeptiert." Diese Fassung ist beweissicher, respektvoll und hilft dem Team, Auslöser zu erkennen – vielleicht war es die Uhrzeit, das kalte Wasser, die fremde Kollegin. Die Wertung „aggressiv" hätte diese Erkenntnis verhindert und die Person stigmatisiert.
Dasselbe Etikett – ohne Nachfrage. Die Kollegin schreibt: „Herr B. war heute aggressiv.“ Niemand fragt nach. In den folgenden Tagen übernehmen andere Dienste die Formulierung: „wieder aggressiv“, „heute ruhig“. Die Morgenwäsche wird künftig zu zweit und möglichst zügig erledigt; Herr B. wehrt sich häufiger. Als der MD bei einer Prüfung nachfragt, finden sich in der Akte mehrere Wertungen, aber keine Angabe dazu, wann, wobei und wie sich das Verhalten zeigte und was danach versucht wurde.
Zur Einordnung: Das Etikett ersetzt die Beobachtung. Weil Uhrzeit, Situation und Reaktion fehlen, bleiben mögliche Auslöser – die Tageszeit, das Wasser, eine fremde Pflegekraft – unentdeckt. Die Pflege wird nicht angepasst, sondern verschärft, und Herr B. gilt im Team zunehmend als „schwierig“. Erst eine sachliche Beschreibung hätte dem Team einen Ansatzpunkt gegeben.
| Aspekt | Fallstudie: sachlich beschrieben | Fassung B: wertendes Etikett |
|---|---|---|
| Eintrag | Uhrzeit, Situation, Verhalten, Wortlaut | „war heute aggressiv“ |
| Reaktion des Teams | Waschung unterbrochen, später ruhig und verändert fortgesetzt | Waschung künftig zu zweit und zügig |
| Mögliche Auslöser | können gesucht werden (Uhrzeit, Wasser, Person) | bleiben verborgen |
| Wirkung auf Herrn B. | Waschung akzeptiert | wehrt sich häufiger |
| Bei Nachfrage des MD | Verlauf nachvollziehbar | nur Wertungen, kein Verlauf |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Suchen Sie in Ihrer Dokumentation drei wertende Formulierungen („schwierig", „faul", „unkooperativ") und übersetzen Sie sie in beobachtbare Fakten. Diskutieren Sie im Team eine gemeinsame, einheitliche Kürzelliste und legen Sie fest, welche Abkürzungen künftig tabu sind.
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Wertungen übersetzen: Markieren Sie das wertende Wort und stellen Sie drei Fragen: Was genau war zu sehen und zu hören? In welcher Situation, zu welcher Uhrzeit? Wie hat die Person reagiert, und was hat das Team getan? Aus „Frau S. war heute unkooperativ“ wird zum Beispiel: „8:15 Uhr – lehnte das Aufstehen ab, sagte ‚Ich bin noch müde‘. Um 9:00 Uhr erneut angeboten, mit Unterstützung aufgestanden.“
Kürzelliste im Team: Ein Kürzel gehört nur dann auf die Liste, wenn es schriftlich festgelegt ist, genau eine Bedeutung hat und allen – auch Aushilfen und neuen Kolleginnen – zugänglich ist. Tabu sind Kürzel mit mehreren möglichen Bedeutungen (etwa „MM“) und solche, die nur einzelne Personen verstehen. Im Zweifel wird das Wort ausgeschrieben.
- Gute Einträge sind sachlich, zeitnah, im Wesentlichen vollständig und eindeutig zuzuordnen – mit Datum, wo nötig Uhrzeit, und Handzeichen.
- Beschreiben statt bewerten: Beobachtbare Fakten helfen dem Team, Auslöser zu erkennen; Etiketten verstellen den Blick und werten die Person ab.
- Fehler werden so korrigiert, dass der ursprüngliche Eintrag lesbar bleibt. Nachträge tragen das tatsächliche Datum und sind als Nachtrag gekennzeichnet – rückdatiert wird nie.
- Nur hausintern festgelegte, eindeutige Kürzel verwenden – im Zweifel ein Wort mehr.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welche wertenden Wörter tauchen in Ihrem Team immer wieder auf – und welche Beobachtung steckt jeweils dahinter?
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2. In welchen Situationen schreiben Sie Einträge eher gesammelt am Schichtende? Was würde Ihnen helfen, zeitnäher zu dokumentieren?
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3. Wie geht Ihr Team mit Fehlern in der Dokumentation um – offen oder eher verdeckt?
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4. Welche Kürzel nutzen Sie täglich, die eine neue Kollegin oder ein Gutachter missverstehen könnte?
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Quellen zu diesem Modul
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630f Dokumentation der Behandlung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html
Strafgesetzbuch (StGB), § 267 Urkundenfälschung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014, 2015). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht („Kasseler Erklärung“) und Stellungnahme zum Wegfall der Einzelleistungsnachweise für Maßnahmen der Grundpflege in der (teil-)stationären Versorgung [Anlage 5 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ee7f9c1a130f4afe0be5a_Anlage%205_SteNa%20I%20und%20II%20Juristen%20Pflegedoku_V3.0.pdf
3. Modul 3 · Das Strukturmodell im Überblick
Vier Elemente – ein durchgängiger Pflegeprozess
Das Strukturmodell (2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und seit 2015 über die Implementierungsstrategie mit dem Projektbüro „EinSTEP“ bundesweit verbreitet; eine gesetzliche Pflicht, gerade dieses Modell zu verwenden, besteht nicht) hat die Pflegedokumentation in Deutschland grundlegend entbürokratisiert. Sein Ziel: weniger Papier, mehr Fachlichkeit – ohne Verlust an Sicherheit. Es besteht aus vier aufeinander aufbauenden Elementen: der Strukturierten Informationssammlung (SIS) als Einstieg, dem individuellen Maßnahmenplan, dem Berichteblatt nach dem Abweichungsprinzip und der Evaluation. Zusammen bilden sie den vollständigen Pflegeprozess ab – von der ersten Wahrnehmung der Person bis zur regelmäßigen Überprüfung.
Vor der Einführung des Strukturmodells klagten viele Pflegekräfte über eine Dokumentationsflut: dieselben Leistungen wurden täglich mehrfach abgezeichnet, Nachweisblätter füllten Ordner, und trotzdem gingen die wirklich wichtigen Informationen unter. Das Strukturmodell setzte hier an – nicht mit dem Ruf „weniger dokumentieren", sondern mit einer klügeren Logik: Das Regelhafte wird einmal geplant, das Besondere wird berichtet. Damit verschob sich der Schwerpunkt von der mechanischen Wiederholung zur fachlichen Beurteilung. Es ist heute in der stationären und ambulanten Langzeitpflege breit etabliert – nach Angaben des Projektbüros EinSTEP arbeiten bis zu 80 % der Einrichtungen damit (Stand Dezember 2024). Die Qualitätsprüfungen schreiben kein bestimmtes Dokumentationsmodell vor; nach Einschätzung des Projektbüros steht das Strukturmodell dem aktuellen Prüfansatz für die vollstationäre Pflege aber nicht entgegen.
Lernziele dieses Moduls
- Sie benennen die vier Elemente des Strukturmodells.
- Sie verstehen, wie sie zum Pflegeprozess zusammenwirken.
- Sie erklären, warum das Modell Aufwand reduziert.
- Sie ordnen die Rolle der Fachlichkeit richtig ein.
Der Kern: Abweichung statt Wiederholung
Der eigentliche Aufwandshebel liegt im Zusammenspiel von Maßnahmenplan und Berichteblatt. Alles, was regelhaft und geplant abläuft, steht im Maßnahmenplan – und muss nicht Schicht für Schicht neu bestätigt werden. Berichtet wird im Berichteblatt vor allem, was abweicht oder besonders ist: eine Veränderung, ein Ereignis, eine Auffälligkeit. Dieses Abweichungsprinzip reduziert Wiederholungen deutlich, ohne Informationen zu verlieren, die wirklich zählen. Haftungsrechtlich eingeordnet hat es die juristische Expertengruppe zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der sogenannten Kasseler Erklärung (2014, ergänzt 2015): In der (teil-)stationären Pflege kann auf Einzelleistungsnachweise für regelhaft wiederkehrende Maßnahmen der Grundpflege verzichtet werden – vorausgesetzt, es gibt eine individuelle Informationssammlung mit daraus abgeleitetem Maßnahmenplan, schriftliche Verfahrensanweisungen zu den Routinemaßnahmen und einen Nachweis, dass die Mitarbeitenden diese kennen. Kommt es zum Streit, lässt sich die übliche Durchführung dann über den sogenannten „Immer-so-Beweis“ belegen: Zeuginnen und Zeugen schildern, wie in der Einrichtung üblicherweise vorgegangen wird, gestützt auf Plan und Verfahrensanweisung. Ein Automatismus „gilt als erbracht“ ist das nicht: Abweichungen müssen tatsächlich berichtet werden, und ärztlich angeordnete Maßnahmen der Behandlungspflege werden weiterhin einzeln abgezeichnet – nach den EinSTEP-Unterlagen ebenso der Positionswechsel bei Dekubitusrisiko. In der ambulanten Pflege bleiben die Leistungsnachweise für die Abrechnung bestehen.
Warum Fachlichkeit wächst, wenn Papier schrumpft
Ein häufiges Missverständnis: „Weniger dokumentieren" bedeute „weniger fachlich". Das Gegenteil ist gewollt. Weil die Routine im Plan steht, entsteht Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche – die individuelle Einschätzung, die Veränderung, das Gespräch. Das Strukturmodell verlagert die Energie von der rituellen Wiederholung hin zur fachlichen Beurteilung. Es verlangt damit sogar mehr Kompetenz: zu erkennen, was eine dokumentationswürdige Abweichung ist, und diese präzise zu formulieren.
Genau hier liegt aber auch die Herausforderung der Einführung. Teams, die jahrelang „alles" abgezeichnet haben, müssen ein neues Urteilsvermögen aufbauen. Anfangs entsteht Unsicherheit: „Reicht das? Muss ich das nicht doch aufschreiben?" Diese Phase ist normal. Sie wird überwunden durch klare, individuelle Maßnahmenpläne (dann ist eindeutig, was Routine ist) und durch gemeinsame Fallbesprechungen (dann entsteht ein geteiltes Verständnis von „berichtenswert"). Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle: Sie müssen Sicherheit geben, nicht Kontrolle über Vollständigkeit ausüben.
Vom Kreuzchen-Wald zum klaren Bild
Eine Einrichtung stellt um: Früher füllten Pflegekräfte pro Schicht Dutzende Leistungsnachweise mit Kreuzen – „Körperpflege durchgeführt", jeden Tag gleich. Nach der Umstellung steht die Grundpflege im Maßnahmenplan; im Bericht erscheint nur noch, wenn etwas anders ist: „Frau L. lehnt heute Duschen ab, Katzenwäsche akzeptiert." Die Doku wird kürzer – und gleichzeitig aussagekräftiger, weil Abweichungen nicht mehr im Kreuzchen-Wald untergehen. Nach drei Monaten berichtet das Team: Die gewonnene Zeit fließt in Zuwendung, und bei der nächsten MD-Prüfung fällt gerade die Individualität der Pläne positiv auf.
Dieselbe Umstellung – nur auf dem Papier. Die Einrichtung führt SIS und Maßnahmenplan ein. Die Maßnahmenpläne bleiben jedoch allgemein („Grundpflege nach Standard“), und Verfahrensanweisungen zu den Routinemaßnahmen gibt es nicht. Aus Unsicherheit schreiben die Pflegekräfte weiterhin in jeder Schicht „keine Besonderheiten“ ins Berichteblatt und zeichnen zusätzlich die alten Nachweisblätter ab. Dass Frau L. das Duschen inzwischen regelmäßig ablehnt, steht zwischen vielen gleichlautenden Einträgen und fällt niemandem auf. Nach drei Monaten ist die Dokumentation nicht kürzer, sondern doppelt.
Zur Einordnung: Das Strukturmodell wirkt nicht durch neue Formulare, sondern durch seine Voraussetzungen: individuelle Maßnahmenpläne, schriftliche Verfahrensanweisungen für die Routine, Schulung und Führungskräfte, die Sicherheit geben. Fehlen sie, entsteht eine Mischform, die mehr Arbeit macht und Abweichungen trotzdem verdeckt.
| Aspekt | Fallstudie: konsequent umgestellt | Fassung B: nur auf dem Papier |
|---|---|---|
| Maßnahmenplan | individuell, beschreibt die Routine | allgemein („nach Standard“) |
| Routine | einmal geplant, Verfahrensanweisung vorhanden | weiter täglich abgezeichnet |
| Berichteblatt | nur Abweichungen und Ereignisse | „keine Besonderheiten“ in jeder Schicht |
| Frau L. lehnt Duschen ab | sofort sichtbar, Alternative dokumentiert | geht in der Menge unter |
| Aufwand nach drei Monaten | geringer, Zeit für Zuwendung | höher als vorher |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Nehmen Sie einen typischen Tag einer pflegebedürftigen Person. Trennen Sie auf einem Blatt: „Das läuft regelhaft (→ Maßnahmenplan)" und „Das wäre eine berichtenswerte Abweichung (→ Berichteblatt)". Wo fällt Ihnen die Unterscheidung schwer? Besprechen Sie diese Grenzfälle im Team.
Lösungsweg anzeigen
Ordnen Sie jede Tätigkeit mit drei Fragen zu: Ist sie geplant und wiederkehrend? Dann gehört sie in den Maßnahmenplan, gegebenenfalls mit Verweis auf eine Verfahrensanweisung. Weicht etwas vom Plan ab, oder ist ein Ereignis eingetreten? Dann gehört es ins Berichteblatt. Handelt es sich um ärztlich angeordnete Behandlungspflege? Dann bleibt es beim Durchführungsnachweis.
Typische Grenzfälle sind Maßnahmen, die „meistens“ gleich laufen – etwa Duschen, an manchen Tagen aber nur Waschen am Waschbecken. Hier hilft es, die übliche Variante gleich im Maßnahmenplan zu beschreiben; berichtet wird dann nur, was davon abweicht. Vorübergehende oder noch zu erprobende Maßnahmen können zunächst im Berichteblatt geführt und erst in den Maßnahmenplan übernommen werden, wenn sie sich bewährt haben.
- Das Strukturmodell besteht aus vier Elementen – SIS, Maßnahmenplan, Berichteblatt und Evaluation – und bildet damit den Pflegeprozess ab.
- Das Regelhafte wird einmal geplant, berichtet wird die Abweichung: Das spart Wiederholungen und macht Besonderes sichtbar.
- Der Verzicht auf Einzelleistungsnachweise in der (teil-)stationären Grundpflege setzt individuelle Pläne, Verfahrensanweisungen und deren nachgewiesene Kenntnis voraus; Behandlungspflege und ambulante Leistungsnachweise bleiben.
- Weniger Papier verlangt mehr Fachlichkeit: Das Team muss erkennen und präzise formulieren, was berichtenswert ist.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Was wird in Ihrer Dokumentation heute noch Schicht für Schicht wiederholt, obwohl es eigentlich geplante Routine ist?
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2. Woran würden Sie in Ihrem Team erkennen, dass etwas „berichtenswert“ ist?
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3. Welche Sorge hören Sie im Team, wenn es um weniger Dokumentation geht – und was würde Sicherheit geben?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014, 2015). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht („Kasseler Erklärung“) und Stellungnahme zum Wegfall der Einzelleistungsnachweise für Maßnahmen der Grundpflege in der (teil-)stationären Versorgung [Anlage 5 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ee7f9c1a130f4afe0be5a_Anlage%205_SteNa%20I%20und%20II%20Juristen%20Pflegedoku_V3.0.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20%28EinSTEP-Internetseite%2002.2026%29.pdf
4. Modul 4 · Die SIS – Strukturierte Informationssammlung
Der Einstieg beginnt bei der Person
Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) ist das Herzstück und der Einstieg des Strukturmodells. Ihr Besonderes: Sie beginnt nicht mit Diagnosen oder Defiziten, sondern mit der Eigensicht der pflegebedürftigen Person. Im Formular stehen dafür drei Leitfragen: „Was bewegt Sie im Augenblick? Was brauchen Sie? Was können wir für Sie tun?“ Diese narrative, personenzentrierte Öffnung verändert die Haltung: Die Person ist Subjekt ihrer Pflege, nicht Objekt einer Bedarfsliste. Hinzu kommen die fachliche Einschätzung in Themenfeldern und die Risikomatrix. Die Reihenfolge im Gespräch ist flexibel; die Leitfragen zur Eigensicht können das Gespräch eröffnen und auch abschließen.
Dieser Anfang ist mehr als eine Formalität – er ist ein Bekenntnis. Über Jahrzehnte war Pflegedokumentation defizitorientiert: Sie begann bei dem, was fehlte, was nicht mehr ging, was das Personal zu leisten hatte. Die SIS dreht die Perspektive um. Sie fragt zuerst den Menschen selbst, in seiner eigenen Sprache. Damit greift sie ein zentrales Prinzip moderner Pflege auf: Personenzentrierung. Nicht die Einrichtung definiert von außen, was „gut für" die Person ist, sondern die Person bringt ihre Sicht ein, und die Fachlichkeit ergänzt sie. Aus diesem Dialog entsteht eine Pflege, die getragen wird – weil sie den Willen und die Würde des Menschen ernst nimmt.
Lernziele dieses Moduls
- Sie verstehen Aufbau und Logik der SIS.
- Sie erfassen die Eigensicht der Person wertschätzend.
- Sie unterscheiden Eigensicht, fachliche Einschätzung und Risiko.
- Sie führen ein SIS-Gespräch strukturiert und offen.
Aufbau der SIS
Die SIS gliedert sich in mehrere Felder. Feld A enthält die Grunddaten: Name der Person, Zeitpunkt und Art des Gesprächs (Erst- oder Folgegespräch) und das Handzeichen der Pflegefachkraft. Feld B hält die Eigensicht fest – in der Sprache der Person, möglichst im Zitat. Feld C1 umfasst die Themenfelder (fachliche Einschätzung, sechs, das sechste je nach Setting, siehe Modul 5). Feld C2 ist die Risikomatrix – ein fachlicher Filter, der zeigt, wo eine vertiefte Einschätzung nötig ist. So verbindet die SIS Wunsch und Fachlichkeit: Was die Person will, und was pflegerisch notwendig ist, stehen nebeneinander und werden gemeinsam bearbeitet. Bei Menschen, die sich nicht mehr sprachlich äußern können, wird die Eigensicht stellvertretend erschlossen – aus Biografie, Beobachtung und dem Wissen von Angehörigen. Wird das Gespräch stellvertretend mit Angehörigen oder der rechtlichen Betreuung geführt, wird das in der SIS vermerkt. Auch dann bleibt die Haltung dieselbe: Wir suchen den mutmaßlichen Willen, statt ihn zu ersetzen.
Die Felder der SIS
| Feld | Inhalt | Leitfrage |
|---|---|---|
| B · Eigensicht | Sicht, Anliegen, Wünsche der Person (Zitat) | Was ist Ihnen wichtig? |
| C1 · Themenfelder | Fachliche Einschätzung der Bereiche | Wie ist die Situation fachlich? |
| C2 · Risikomatrix | Filter für vertiefte Einschätzung | Wo droht eine Gefährdung? |
Tabelle: Die Felder B, C1 und C2 der SIS. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Die Kunst des offenen Erstgesprächs
Das SIS-Gespräch ist keine Abfrage, sondern ein Zuhören mit Struktur. Offene Fragen („Erzählen Sie mir, wie ein guter Tag für Sie aussieht") öffnen mehr als geschlossene. Wichtig ist, die Eigensicht nicht zu übersetzen: Wenn Frau S. sagt „Ich will keine fremde Hilfe beim Waschen", gehört genau das in Feld B – nicht die pflegerische Bewertung „Ablehnung der Grundpflege". Die fachliche Einordnung folgt getrennt in Feld C1. Diese Trennung schützt die Würde und macht spätere Konflikte transparent bearbeitbar.
Ein gutes Erstgespräch braucht Zeit, Ruhe und eine Umgebung, in der sich der Mensch sicher fühlt. Es lebt von echtem Interesse – nicht vom Abarbeiten eines Formulars. Kleine Gesprächstechniken helfen: Paraphrasieren („Habe ich richtig verstanden, dass Ihnen der Mittagsschlaf heilig ist?"), Pausen aushalten (Schweigen lässt Raum), und an Biografie anknüpfen („Sie waren Gärtnerin – erzählen Sie."). Was hier an Vertrauen entsteht, trägt die gesamte Pflegebeziehung. Die SIS ist damit nicht nur ein Dokument, sondern der Beginn einer Beziehung.
„Hauptsache, ich komme noch in den Garten"
Beim SIS-Gespräch sagt Herr T.: „Mir ist egal, wie ich aussehe – Hauptsache, ich komme noch in den Garten." In Feld B wird dieses Zitat festgehalten. In Feld C1 beschreibt die Pflegefachkraft die Mobilitätseinschränkung und spricht die Sturzgefahr an; in der Risikomatrix (C2) wird „Sturz“ entsprechend mit „ja“ markiert. Der spätere Maßnahmenplan verbindet beides: sichere Gehhilfe, begleiteter Gartengang zweimal täglich, angepasste Kleidung. So wird aus dem Wunsch der Person ein pflegerisches Ziel – das ist gelebte Personenzentrierung. Hätte man nur die Fachsicht dokumentiert („Sturzrisiko, Mobilisation nach Plan"), wäre der Garten – das, was Herrn T. das Leben lebenswert macht – aus dem Blick geraten.
Dasselbe Gespräch – fachlich „übersetzt“. Herr T. sagt auch hier: „Mir ist egal, wie ich aussehe – Hauptsache, ich komme noch in den Garten.“ In Feld B steht jedoch: „Bewohner wünscht Unterstützung bei der Mobilität.“ Der Maßnahmenplan sieht Gehübungen mit Rollator im Flur und Maßnahmen zur Sturzprophylaxe vor; vom Garten ist nirgends die Rede. Herr T. macht anfangs mit, lehnt die Übungen dann zunehmend ab („Wozu denn?“) und zieht sich in sein Zimmer zurück. Erst in einem Folgegespräch bei der Evaluation kommt der Garten wieder zur Sprache.
Zur Einordnung: Fachlich war nichts falsch – Mobilität und Sturzgefahr wurden gesehen. Verloren ging der Sinn der Maßnahme aus der Sicht von Herrn T. Weil seine Worte nicht wörtlich festgehalten wurden, fehlte dem Team die Verbindung zwischen Wunsch und Pflegeziel. Die Ablehnung der Übungen war deshalb keine „fehlende Mitwirkung“, sondern eine verständliche Reaktion.
| Aspekt | Fallstudie: Eigensicht im Zitat | Fassung B: fachlich übersetzt |
|---|---|---|
| Feld B | „Hauptsache, ich komme noch in den Garten.“ | „wünscht Unterstützung bei der Mobilität“ |
| Feld C1 und C2 | Mobilität eingeschränkt, Sturz: ja | gleich |
| Maßnahmenplan | sichere Gehhilfe, begleiteter Gartengang zweimal täglich, angepasste Kleidung | Gehübungen im Flur, Sturzprophylaxe |
| Reaktion von Herrn T. | Die Maßnahme hat für ihn einen Sinn. | lehnt Übungen zunehmend ab, zieht sich zurück |
| Pflegeziel | verbindet Wunsch und Fachlichkeit | nur fachlich begründet |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Formulieren Sie drei offene Einstiegsfragen für ein SIS-Gespräch, die die Eigensicht öffnen. Üben Sie im Rollenspiel, ein Zitat der Person wörtlich zu erfassen, statt es fachlich zu „übersetzen". Reflektieren Sie: Wie erschließen Sie die Eigensicht bei einem Menschen mit fortgeschrittener Demenz?
Lösungsweg anzeigen
Offene Einstiegsfragen beginnen mit „Wie“, „Was“ oder „Erzählen Sie …“ und lassen sich nicht mit Ja oder Nein beantworten, zum Beispiel: „Erzählen Sie mir, wie ein guter Tag für Sie aussieht.“ – „Was ist Ihnen hier bei uns besonders wichtig?“ – „Wobei möchten Sie Unterstützung, und wobei lieber nicht?“
Im Rollenspiel notiert die beobachtende Person nur, was tatsächlich gesagt wurde, in Anführungszeichen. Prüfen Sie danach: Steht im Eintrag ein Fachbegriff, den die Person selbst nicht benutzt hat? Dann wurde übersetzt.
Bei fortgeschrittener Demenz stützen Sie sich auf Biografie und Gewohnheiten, auf beobachtete Reaktionen (Entspannung, Unruhe, Mimik) und auf das Wissen von Angehörigen oder der rechtlichen Betreuung. Kurze Äußerungen der Person selbst halten Sie trotzdem wörtlich fest, und Sie vermerken, mit wem das Gespräch geführt wurde.
- Die SIS beginnt mit der Eigensicht der Person – festgehalten im Originalton, ohne fachliche Übersetzung.
- Sie gliedert sich in Feld A (Grunddaten), Feld B (Eigensicht), Feld C1 (sechs Themenfelder) und Feld C2 (Risikomatrix).
- Eigensicht und Fachlichkeit stehen nebeneinander; im Maßnahmenplan werden sie zu gemeinsamen Zielen verbunden.
- Kann sich eine Person nicht mehr äußern, wird ihre Sicht stellvertretend erschlossen – und vermerkt, auf welchem Weg.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Wann haben Sie zuletzt eine Aussage einer pflegebedürftigen Person wörtlich aufgeschrieben?
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2. Was hindert Sie im Alltag daran, sich für ein SIS-Gespräch Zeit und Ruhe zu nehmen?
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3. Wie gehen Sie damit um, wenn der Wunsch einer Person und Ihre fachliche Einschätzung auseinanderliegen?
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4. Wie würden Sie die Eigensicht eines Menschen erschließen, der nicht mehr spricht?
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Quellen zu diesem Modul
Beikirch, E., & Roes, M. (2017). SIS® – stationär: Strukturierte Informationssammlung (Version 2.0) [Formular]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/669579c2288d96188e1eb1f8_SIS-stationaer_ausfuellbar_A4_V2.0_2017.pdf
Projektbüro EinSTEP. (o. J.). Funktion der SIS® und Matrix – stationäre Pflege [Anlage 1b der Informations- und Schulungsunterlagen, Version EinSTEP 3.0]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683edad59a33711233b5e512_Anlage%201b_SIS_Erla%CC%88uterungen_stationa%CC%88r_V3.0_.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20%28EinSTEP-Internetseite%2002.2026%29.pdf
5. Modul 5 · Die Themenfelder der SIS
Fachliche Einschätzung mit System
Feld C1 der SIS strukturiert die fachliche Einschätzung in Themenfeldern. In der stationären Langzeitpflege sind es sechs, in der ambulanten Pflege ebenfalls sechs: Die Felder 1–5 sind gleich; das sechste heißt stationär „Wohnen/Häuslichkeit", ambulant „Haushaltsführung". Die Themenfelder decken die pflegerelevanten Lebensbereiche ab und lehnen sich an das Verständnis von Pflegebedürftigkeit an, wie es auch der Begutachtung zur Pflegeversicherung zugrunde liegt (sechs Bereiche nach § 14 Abs. 2 SGB XI). Gleichgesetzt werden dürfen beide nicht: Die Begutachtung misst den Grad der Selbstständigkeit für die Einstufung in einen Pflegegrad, die SIS beschreibt den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf. Sie sind kein Abhaken, sondern ein Denkraster: In jedem Feld beschreiben Sie knapp, wie die Situation ist und welche Unterstützung nötig ist.
Der Wert dieses Rasters liegt in seiner Vollständigkeit: Es verhindert blinde Flecken. Ohne Struktur besteht die Gefahr, dass sich die Aufmerksamkeit auf das offensichtlichste Problem verengt – etwa eine Wunde – während anderes übersehen wird, etwa der soziale Rückzug oder die beginnende Kommunikationsstörung. Die Themenfelder zwingen dazu, den ganzen Menschen in den Blick zu nehmen. Zugleich sind sie kein starres Formular: Nicht jedes Feld muss ausführlich sein. Wo keine Auffälligkeit besteht, genügt ein knapper Vermerk; wo Handlungsbedarf entsteht, wird differenziert.
Lernziele dieses Moduls
- Sie kennen die sechs Themenfelder und ihre Inhalte.
- Sie schätzen jedes Feld fachlich und knapp ein.
- Sie erkennen Wechselwirkungen zwischen den Feldern.
- Sie leiten aus der Einschätzung Maßnahmen ab.
Die sechs Themenfelder (stationär)
| Themenfeld | Worum es geht |
|---|---|
| 1 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Gedächtnis, Verstehen, sich mitteilen |
| 2 · Mobilität und Beweglichkeit | Fortbewegung, Transfer, Sturzrisiko |
| 3 · Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen | Medikamente, Behandlungspflege, Symptome |
| 4 · Selbstversorgung | Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Kleidung |
| 5 · Leben in sozialen Beziehungen | Kontakte, Tagesgestaltung, Teilhabe |
| 6 · Wohnen/Häuslichkeit | Wohnumfeld, hauswirtschaftliche Aspekte |
Tabelle: Die sechs Themenfelder der SIS in der stationären Pflege (Bezeichnungen nach dem SIS®-Formular). Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Vom Feld zur Maßnahme
Die Themenfelder sind der Übergang von der Wahrnehmung zur Planung. Wer im Feld Mobilität notiert „geht mit Rollator, unsicher beim Aufstehen, zweimal beinahe gestürzt", hat damit zugleich ein Risiko markiert (→ Risikomatrix) und eine Maßnahme angebahnt (→ sichere Transfers, Sturzprophylaxe). Gute Einschätzungen sind knapp, aber konkret genug, dass daraus ableitbar ist, was zu tun ist. Eine Einschätzung, aus der keine Konsequenz folgt, ist unvollständig gedacht.
Wechselwirkungen sehen
Die Felder wirken zusammen. Eine kognitive Einschränkung (Feld 1) verändert das Sturzrisiko (Feld 2), erschwert die Medikamenteneinnahme (Feld 3) und beeinflusst soziale Teilhabe (Feld 5). Wer die Felder isoliert betrachtet, übersieht die eigentliche Pflegesituation. Die Kunst der SIS liegt darin, aus den Einzeleinschätzungen ein Gesamtbild zu formen – die Person als Ganzes, nicht als Summe von Defiziten.
Diese vernetzte Sicht ist der Unterschied zwischen Anfänger und Profi. Ein Beispiel: Nachlassende Kommunikation (Feld 1) kann Schmerz signalisieren (Feld 3), zu Rückzug führen (Feld 5) und indirekt die Ernährung verschlechtern (Feld 4), weil die Person Beschwerden nicht mehr äußert. Wer nur die Ernährung im Themenfeld Selbstversorgung sieht und mehr Nahrung anbietet, behandelt das Symptom, nicht die Ursache. Die Themenfelder helfen, solche Ketten zu erkennen – vorausgesetzt, man liest sie zusammen und nicht getrennt.
Wenn Vergessen zum Ernährungsrisiko wird
Frau W. ist mobil und selbstständig, aber zunehmend vergesslich (Feld 1). In Feld 4 zeigt sich: Sie vergisst zu trinken und zu essen. Die isolierte Einschätzung „selbstständig bei der Nahrungsaufnahme" wäre falsch – erst die Wechselwirkung mit der Kognition offenbart ein Mangelernährungs- und Dehydratationsrisiko. Der Maßnahmenplan setzt an: Trinkprotokoll für vier Wochen, feste Ess-Anreize, gut sichtbar platzierte Getränke, Erinnerungshilfen. Die spätere Evaluation zeigt Wirkung – und der Fall wird im Team zum Lehrbeispiel dafür, warum Felder nie isoliert gelesen werden dürfen.
Dieselbe Bewohnerin – Felder einzeln gelesen. Frau W. ist mobil, selbstständig und zunehmend vergesslich. In Themenfeld 1 wird die Vergesslichkeit notiert, in Themenfeld 4 steht „selbstständig bei der Nahrungsaufnahme“. Eine Verbindung zwischen beiden Einträgen zieht niemand; in der Risikomatrix bleibt „Ernährung“ bei „nein“. Erst Wochen später fällt auf, dass ihre Kleidung weiter geworden ist und sie tagsüber häufiger durcheinander wirkt. Die Hausärztin bittet darum, Gewicht und Trinkmenge zu beobachten.
Zur Einordnung: Jede einzelne Einschätzung war für sich genommen nicht falsch. Das Risiko entstand aus dem Zusammenspiel von Kognition und Selbstversorgung – und genau das blieb unsichtbar. Maßnahmen wie Trinkerinnerungen oder feste Ess-Anreize beginnen so erst, nachdem sich die Situation bereits verschlechtert hat.
| Aspekt | Fallstudie: Felder zusammen gelesen | Fassung B: Felder einzeln gelesen |
|---|---|---|
| Themenfeld 1 | zunehmend vergesslich | zunehmend vergesslich |
| Themenfeld 4 | vergisst zu essen und zu trinken | „selbstständig bei der Nahrungsaufnahme“ |
| Risikomatrix: Ernährung | Risiko erkannt | nicht erkannt |
| Maßnahmen | Trinkprotokoll, feste Ess-Anreize, sichtbare Getränke, Erinnerungshilfen | zunächst keine |
| Verlauf | Evaluation zeigt Wirkung | Verschlechterung fällt erst später auf |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Wählen Sie eine pflegebedürftige Person und schätzen Sie alle sechs Themenfelder in je einem Satz ein. Markieren Sie anschließend zwei Wechselwirkungen zwischen Feldern, die pflegerisch bedeutsam sind, und leiten Sie daraus je eine Maßnahme ab.
Lösungsweg anzeigen
Gehen Sie in drei Schritten vor. 1. Je Themenfeld ein Satz: Situation und Unterstützungsbedarf, zum Beispiel „Themenfeld 2: geht mit Rollator, unsicher beim Aufstehen“. Wo nichts auffällt, genügt ein kurzer Vermerk. 2. Querverbindungen suchen: Fragen Sie bei jedem Feld, ob es sich auf ein anderes auswirkt. Typische Paare sind Kognition und Selbstversorgung (Essen und Trinken vergessen), Kognition und Mobilität (verändertes Sturzrisiko) oder nicht geäußerte Beschwerden und soziale Teilhabe (Rückzug). 3. Maßnahme ableiten: Formulieren Sie für jede Wechselwirkung eine konkrete Maßnahme und notieren Sie, woran Sie bei der Evaluation erkennen, ob sie wirkt.
Prüfen Sie zum Schluss die Risikomatrix: Ist jedes Risiko, das sich aus den Wechselwirkungen ergibt, dort auch markiert?
- Feld C1 gliedert die fachliche Einschätzung in sechs Themenfelder; das sechste heißt stationär „Wohnen/Häuslichkeit“, ambulant „Haushaltsführung“.
- Die Themenfelder lehnen sich an die Bereiche des Begutachtungsinstruments an, ersetzen es aber nicht – die SIS beschreibt den individuellen Bedarf.
- Eine gute Einschätzung ist knapp und zugleich konkret genug, dass sich Risiko und Maßnahme daraus ableiten lassen.
- Die Felder werden zusammen gelesen: Erst die Wechselwirkungen zeigen die eigentliche Pflegesituation.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welches Themenfeld fällt in Ihren Einschätzungen meist besonders kurz aus – und warum?
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2. Denken Sie an eine Person, die Sie gut kennen: Welche Wechselwirkung zwischen zwei Themenfeldern ist bei ihr am wichtigsten?
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3. Woran merken Sie, dass eine Einschätzung nur „abgehakt“ und nicht wirklich durchdacht wurde?
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Quellen zu diesem Modul
Beikirch, E., Büscher, A., Entzian, H., Fleer, B., Nolting, H.-D., & Roes, M. (2016). Das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation und das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit – Unterschiede und Zusammenhänge (Stand: 13.07.2016) [Anlage 7 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683eeccb64b75f56433486b4_Anlage%207_Thesenpapier%20NBI%20und%20SIS_2016_V3.0.pdf
Projektbüro EinSTEP. (o. J.-a). Funktion der SIS® und Matrix – ambulante Pflege [Anlage 1a der Informations- und Schulungsunterlagen, Version EinSTEP 3.0]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ed9751fb90c710c9fd8bd_Anlage%201a_SIS_Erla%CC%88uterungen_ambulant_V3.0.pdf
Projektbüro EinSTEP. (o. J.-b). Funktion der SIS® und Matrix – stationäre Pflege [Anlage 1b der Informations- und Schulungsunterlagen, Version EinSTEP 3.0]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683edad59a33711233b5e512_Anlage%201b_SIS_Erla%CC%88uterungen_stationa%CC%88r_V3.0_.pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
6. Modul 6 · Der individuelle Maßnahmenplan
Was wir regelhaft tun – individuell und begründet
Der individuelle Maßnahmenplan übersetzt die Einschätzung der SIS in konkrete, regelhaft wiederkehrende pflegerische Maßnahmen. Er beantwortet die Frage: „Was tun wir bei dieser Person Tag für Tag, um ihre Wünsche und ihren pflegerischen Bedarf zu erfüllen?" Er ist das Gegenstück zum Berichteblatt: Weil die Routine hier steht, muss sie im Bericht nicht wiederholt werden. Ein guter Maßnahmenplan ist individuell (keine Textbausteine von der Stange), konkret (wer, was, wann, wie) und begründet (aus SIS und Risiko abgeleitet).
Der Maßnahmenplan ist damit das Arbeitsdokument schlechthin: Er sagt jeder Kollegin, jedem Kollegen, was zu tun ist – besonders wichtig für neue Mitarbeitende, Aushilfen und den Nachtdienst. Ein guter Plan macht Pflege reproduzierbar, ohne sie zu entpersonalisieren: Er beschreibt nicht nur die Handlung, sondern die individuelle Art, wie diese Person versorgt werden möchte. Damit ist er zugleich Qualitätsinstrument und Ausdruck von Respekt. Ein austauschbarer Plan hingegen signalisiert: Hier wird nicht ein Mensch gepflegt, sondern ein Fall abgearbeitet.
Lernziele dieses Moduls
- Sie leiten Maßnahmen nachvollziehbar aus der SIS ab.
- Sie formulieren Maßnahmen konkret und individuell.
- Sie verknüpfen Wunsch (Eigensicht) und Bedarf (Fachlichkeit).
- Sie halten den Plan aktuell und lebendig.
Merkmale eines guten Maßnahmenplans
Ein tragfähiger Plan nennt die Maßnahme, die Häufigkeit/Zeit und – wo nötig – das Wie und Warum. Statt „Körperpflege" heißt es „Ganzkörperwäsche am Waschbecken morgens, Frau S. wäscht Gesicht und Arme selbst (fördert Selbstständigkeit, s. Eigensicht), Unterstützung bei Rücken und Beinen, danach Eincremen der trockenen Unterschenkel". So wird der Plan zugleich zur Handlungsanleitung für neue Kolleginnen und zum Nachweis, dass individuell und ressourcenorientiert gepflegt wird. Je klarer der Plan das Individuelle beschreibt, desto weniger muss berichtet werden – und desto sicherer die Versorgung. Konkret heißt dabei nicht kleinschrittig: Was in internen Verfahrensanleitungen für alle gleich geregelt ist (etwa übliche Pflegemittel, die Wassertemperatur oder Selbstverständlichkeiten wie „Anklopfen“), muss im Plan nicht wiederholt werden. Beschrieben werden die individuellen Abweichungen, Wünsche und Gewohnheiten.
Ressourcenorientierung statt Defizitliste
Ein häufiger Fehler ist der Defizit-Plan: Er listet nur, was die Person nicht kann, und plant vollständige Übernahme. Fachlich richtig ist die aktivierende Pflege: Der Plan benennt die Ressourcen („kann mit Anleitung selbst essen") und plant Unterstützung nur dort, wo sie nötig ist. Das erhält Fähigkeiten, stärkt Würde und Selbstwirksamkeit – und ist zugleich wirtschaftlich sinnvoll. Ein Maßnahmenplan, der vorhandene Fähigkeiten übergeht, ist fachlich unvollständig. Die Ressourcen selbst sind bereits in der SIS (Feld C1) beschrieben; im Plan wird sichtbar, welchen Teil die Person selbst übernimmt und wo sie Unterstützung erhält.
Ressourcenorientierung verlangt eine bestimmte Haltung: Geduld. Es ist schneller, jemandem die Jacke anzuziehen, als ihn selbst tun zu lassen, was er noch kann. Doch die schnelle Übernahme hat einen Preis: Sie beschleunigt den Verlust von Fähigkeiten und untergräbt das Selbstwertgefühl. Der Maßnahmenplan sollte daher aktiv festhalten, was die Person selbst übernimmt – nicht als Sparmaßnahme, sondern als Förderung. „Reicht sich das Besteck selbst an, isst mit Anleitung" ist eine fachlich hochwertige Formulierung; sie erhält Autonomie und macht Fortschritte oder Verschlechterungen sichtbar.
Der Plan, der zu niemandem passte
Bei einer Prüfung fällt auf: Fünf Bewohner haben denselben, aus Textbausteinen zusammengesetzten Maßnahmenplan. Der MD bemängelt fehlende Individualität. Im Team wird umgearbeitet: Jeder Plan bekommt einen Bezug zur Eigensicht, konkrete Zeiten, benannte Ressourcen, individuelle Vorlieben („mag lauwarmes Wasser, keine Seife im Gesicht"). Die Pflege ändert sich nicht dramatisch – aber sie wird sichtbar individuell, die Zufriedenheit der Bewohner steigt, und die Prüfung fällt beim nächsten Mal gut aus. Die Lehre: Individualität kostet kaum mehr Zeit, aber sie entscheidet über Qualität und Prüfergebnis.
Dieselbe Prüfung – die Antwort heißt „mehr Text“. Der MD bemängelt bei den fünf Bewohnern fehlende Individualität. Unter Zeitdruck reagiert das Team diesmal anders: Statt die Pläne neu aus der Eigensicht abzuleiten, ergänzt es die vorhandenen Textbausteine. Bei allen fünf steht jetzt zusätzlich „Anklopfen, Schamgefühl beachten, Wassertemperatur prüfen, sorgfältig abtrocknen (Intertrigoprophylaxe)“. Die Pläne sind doppelt so lang – und immer noch gleich. Die Bewohnerin, die lauwarmes Wasser und keine Seife im Gesicht möchte, findet sich darin nicht wieder, und der Nachtdienst sucht in den langen Texten vergeblich nach dem, was bei ihr wirklich anders ist.
Zur Einordnung: Mehr Text ist nicht mehr Individualität. Selbstverständlichkeiten und schematisch genannte Prophylaxen ohne festgestelltes Risiko blähen den Plan auf; genau davor warnt die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan. Individuell wird ein Plan erst durch den Bezug zur Eigensicht, zu den Ressourcen und zu den persönlichen Vorlieben. Ob die nächste Prüfung besser ausfällt, ist offen – sicher ist, dass diese Pläne niemandem bei der täglichen Arbeit helfen.
| Aspekt | Fallstudie: individuell überarbeitet | Fassung B: mit Textbausteinen verlängert |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Eigensicht der Person (Feld B) | vorhandene Textbausteine |
| Inhalt | konkrete Zeiten, Ressourcen, persönliche Vorlieben | Selbstverständlichkeiten, schematische Prophylaxen |
| Umfang | kurz und handlungsleitend | doppelt so lang, aber austauschbar |
| Für neue Kolleginnen und Kollegen | sofort erkennbar, was bei dieser Person anders ist | das Wesentliche geht im Text unter |
| Wirkung | Pflege wird sichtbar individuell | Pläne bleiben „von der Stange“ |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Nehmen Sie eine Maßnahme aus einem bestehenden Plan und schreiben Sie sie um: konkret (wer/was/wann/wie), mit einem Ressourcen-Hinweis und einem Bezug zur Eigensicht. Vergleichen Sie „vorher/nachher" und lassen Sie eine Kollegin einschätzen, ob sie danach handeln könnte, ohne die Person zu kennen.
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Gehen Sie in vier Schritten vor: 1. Konkret – Wann und wo findet die Maßnahme statt, wer unterstützt wobei? 2. Ressource – Was übernimmt die Person selbst? 3. Eigensicht – Welcher Wunsch oder welche Gewohnheit aus Feld B steckt dahinter? 4. Streichen – Was ist ohnehin in einer Verfahrensanleitung geregelt und kann entfallen?
Beispiel vorher: „Körperpflege nach Standard, Dekubitusprophylaxe, Intertrigoprophylaxe.“
Beispiel nachher: „Morgens nach dem Frühstück Waschen am Waschbecken im Sitzen. Herr K. wäscht Gesicht, Oberkörper und Arme selbst, wenn Waschlappen und Handtuch bereitliegen; Unterstützung bei Rücken, Beinen und Füßen. Rasiert sich vorher selbst mit dem Elektrorasierer. Wunsch: erst nach dem Frühstück waschen (Feld B).“
Prophylaxen gehören nur in den Plan, wenn in der SIS ein Risiko festgestellt wurde – und dann als konkrete Maßnahme (z. B. das maximale Intervall für Positionswechsel), nicht als Schlagwort. Typische Lücken, die Ihre Kollegin beim Gegenlesen findet: fehlender Zeitpunkt, fehlende Angabe, was die Person selbst kann, oder ein Wunsch, der nur mündlich bekannt ist.
- Der Maßnahmenplan übersetzt die SIS – Eigensicht, Themenfelder und Matrix – in regelhaft wiederkehrende Maßnahmen und ist handlungsleitend für das ganze Team.
- Individuell heißt: Wünsche, Ressourcen und Abweichungen von der Verfahrensanleitung stehen im Plan, Selbstverständlichkeiten nicht.
- Aktivierende Pflege zeigt sich im Plan daran, was die Person selbst übernimmt und wo sie gezielt Unterstützung erhält.
- Ein guter Plan ist kurz, konkret und aktuell: Erkenntnisse aus Berichteblatt und Evaluation fließen zeitnah ein.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Nehmen Sie einen Maßnahmenplan aus Ihrem Alltag: Würde die betreffende Person sich darin wiedererkennen?
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2. Wo übernehmen Sie Handgriffe, die die Person eigentlich noch selbst könnte – und warum?
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3. Welche Formulierungen in Ihren Plänen sind eigentlich Selbstverständlichkeiten?
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4. Wie erfahren neue Kolleginnen, Aushilfen und der Nachtdienst, was bei einer Person anders ist als üblich?
Denkanstoß anzeigen
Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113.html
7. Modul 7 · Das Berichteblatt & Abweichungsprinzip
Berichten, was zählt – nicht, was ohnehin geplant ist
Das Berichteblatt ist der laufende Verlaufsbericht der Pflege. Sein Prinzip ist der eigentliche Aufwandshebel des Strukturmodells: Dokumentiert wird vor allem, was von der geplanten Routine abweicht oder besonders ist. Die im Maßnahmenplan hinterlegte grundpflegerische Routine muss nicht Schicht für Schicht abgezeichnet werden; berichtet wird, was davon abweicht. Das nennt man Abweichungsprinzip. Abgesichert ist es nicht durch eine eigene Vorschrift, sondern durch eine beweisrechtliche Überlegung, den sog. „Immer-so-Beweis“ (Kasseler Erklärung, 2014): Gibt es schriftliche Verfahrensanleitungen für die Routinemaßnahmen, haben die Mitarbeitenden sie nachweislich zur Kenntnis genommen und liegt ein aktueller, individueller Maßnahmenplan vor, lässt sich im Streitfall zeigen, dass „immer so“ gearbeitet wird. Für die Behandlungspflege gilt das nicht: Ärztlich angeordnete Maßnahmen werden weiterhin von der durchführenden Person abgezeichnet. In der ambulanten Pflege bleiben zudem Leistungsnachweise als Abrechnungsgrundlage bestehen. So verschwindet der „Kreuzchen-Wald", und die wirklich wichtigen Informationen treten hervor.
Man kann sich das Berichteblatt wie das Logbuch eines Schiffes vorstellen: Nicht jede ruhige Meile wird vermerkt, aber jeder Kurswechsel, jeder Sturm, jede Begegnung. Wer das Logbuch liest, erkennt sofort das Wesentliche des Verlaufs, ohne sich durch endlose „alles ruhig"-Einträge kämpfen zu müssen. Genau das leistet ein gutes Berichteblatt: Es erzählt die Geschichte der Person entlang ihrer Veränderungen und Besonderheiten – und macht sie für das ganze Team, für Ärzte und für Prüfer nachvollziehbar. Diese erzählende, aber präzise Qualität ist das Ziel.
Lernziele dieses Moduls
- Sie wenden das Abweichungsprinzip sicher an.
- Sie erkennen, was eine berichtenswerte Abweichung ist.
- Sie formulieren Berichtseinträge knapp und aussagekräftig.
- Sie vermeiden Doppel- und Leerdokumentation.
Was ist eine „Abweichung"?
Berichtenswert ist eine Veränderung (Zustand, Verhalten, Fähigkeiten), ein Ereignis (Sturz, Ablehnung, Notfall), eine Besonderheit (neue Beobachtung, Wunsch, Reaktion auf eine Maßnahme) oder eine Information an bzw. von Dritten (Arzt, Angehörige). Nicht berichtenswert ist die reibungslose Routine, die bereits im Plan steht. Die fachliche Kompetenz besteht darin, diese Grenze sicher zu ziehen – zu erkennen, wann „business as usual" endet und eine Abweichung beginnt. Diese Unterscheidung ist eine echte Fachleistung, kein Automatismus.
Berichten – ja oder nein?
| Situation | Bericht? |
|---|---|
| Grundpflege wie geplant durchgeführt | Nein (steht im Plan) |
| Duschen heute abgelehnt, Katzenwäsche akzeptiert | Ja (Abweichung) |
| Neue Hautrötung am Steiß bemerkt | Ja (Beobachtung/Risiko) |
| Hausarzt informiert, Medikament geändert | Ja (Information/Anordnung) |
| Erstmals wieder allein zur Toilette gegangen | Ja (positive Veränderung/Ressource) |
Tabelle: Beispiele für berichtenswerte und nicht berichtenswerte Situationen. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Die Angst vor der Lücke
Viele Teams tun sich anfangs schwer, weil sie fürchten, „zu wenig" zu dokumentieren. Diese Angst ist verständlich, aber unbegründet: Solange der Maßnahmenplan fachlich sauber ist, die Verfahrensanleitungen bekannt sind, die Behandlungspflege abgezeichnet wird und Abweichungen zuverlässig berichtet werden, ist die Versorgung nachvollziehbar. Die eigentliche Gefahr ist nicht die geplante Lücke, sondern die Beliebigkeit – wenn unklar ist, was im Plan steht und was berichtet werden muss. Klarheit im Plan erzeugt Sicherheit im Bericht.
Auch das Gegenteil ist ein Problem: die Überdokumentation aus Angst. Wer sicherheitshalber „alles" berichtet, produziert erneut einen Wald aus Belanglosigkeiten, in dem die echten Abweichungen untergehen – und untergräbt damit das ganze Prinzip. Gute Berichte sind deshalb nicht nur vollständig, sondern auch selektiv: Sie trauen dem Plan, und sie heben genau das hervor, was Aufmerksamkeit verdient. Diese Balance zu halten ist Übungssache und Gegenstand guter Anleitung im Team.
Die übersehene Rötung
Eine Pflegekraft bemerkt eine leichte Rötung an der Ferse, denkt „wird schon", und dokumentiert nichts. Drei Tage später ist ein Dekubitus Grad 2 entstanden. Im Nachhinein fehlt der Beleg, dass die Frühzeichen erkannt wurden – fachlich und rechtlich ein Problem. Die Lehre: Eine neue Hautveränderung ist immer eine berichtenswerte Abweichung. Der kurze Eintrag „Rötung Ferse re., nicht wegdrückbar (Fingertest), Druckentlastung eingeleitet, Info an PDL, Kontrolle in 8 h vereinbart" hätte die Kette rechtzeitig in Gang gesetzt und den Verlauf verändert.
Dieselbe Rötung – diesmal berichtet. Die Pflegekraft bemerkt dieselbe leichte Rötung an der rechten Ferse. Sie macht den Fingertest – die Rötung lässt sich nicht wegdrücken – und schreibt ins Berichteblatt: „Rötung Ferse re., nicht wegdrückbar (Fingertest), Haut intakt. Ferse frei gelagert, Info an PDL, Kontrolle in 8 h vereinbart.“ Die Spätschicht liest den Eintrag, kontrolliert und ergänzt: „Rötung unverändert, Freilagerung beibehalten.“ Am nächsten Tag passt die Pflegefachkraft den Maßnahmenplan an. Einige Tage später lautet der Eintrag: „Rötung Ferse re. nicht mehr sichtbar.“
Zur Einordnung: Ein einziger, knapper Eintrag setzt die Kette in Gang: Befund, Sofortmaßnahme, Information, vereinbarte Kontrolle. Er belegt, dass das Frühzeichen erkannt wurde, und macht das ganze Team handlungsfähig. Dass sich ein Dekubitus so immer verhindern lässt, kann niemand versprechen – wohl aber, dass rechtzeitig gehandelt wurde und dies nachvollziehbar ist.
| Aspekt | Fallstudie: nicht berichtet | Fassung B: berichtet |
|---|---|---|
| Beobachtung | Rötung bemerkt, „wird schon“ | Rötung bemerkt, Fingertest durchgeführt |
| Eintrag | keiner | knapper Eintrag mit Befund und Maßnahme |
| Information | niemand sonst weiß Bescheid | PDL informiert, Spätschicht kontrolliert |
| Maßnahmenplan | unverändert | Freilagerung der Ferse ergänzt |
| Verlauf | nach drei Tagen Dekubitus Grad 2 | Rötung nach einigen Tagen abgeklungen |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Sammeln Sie fünf Situationen aus Ihrer letzten Schicht und entscheiden Sie: Bericht ja/nein? Formulieren Sie für die „Ja"-Fälle einen knappen, sachlichen Berichtseintrag. Prüfen Sie bei den „Nein"-Fällen: Steht das wirklich schon im Maßnahmenplan?
Lösungsweg anzeigen
Prüfen Sie jede Situation mit zwei Fragen: 1. Steht sie so im Maßnahmenplan und lief sie wie geplant? Dann ist kein Bericht nötig. 2. Handelt es sich um eine Veränderung, ein Ereignis, eine Besonderheit oder eine Information an bzw. von Dritten? Dann gehört sie ins Berichteblatt.
Ein guter Eintrag beantwortet knapp: Was habe ich beobachtet (beschreibend, ohne Wertung)? Was habe ich getan? Wen habe ich informiert? Was ist vereinbart? Beispiel: „Lehnt Duschen ab, gibt an, müde zu sein. Waschen am Waschbecken angeboten und angenommen. Duschen morgen erneut anbieten.“
Bei den „Nein“-Fällen lohnt der Blick in den Plan: Steht die Routine dort gar nicht, ist nicht ein täglicher Bericht die Lösung, sondern eine Ergänzung des Maßnahmenplans. Ärztlich angeordnete Maßnahmen zeichnen Sie unabhängig davon wie gewohnt ab.
- Ins Berichteblatt gehören Veränderungen, Ereignisse, Besonderheiten und Informationen – nicht die geplante Routine.
- Der Verzicht auf das Abzeichnen grundpflegerischer Routine setzt einen aktuellen Maßnahmenplan und bekannte Verfahrensanleitungen voraus; Behandlungspflege wird weiterhin abgezeichnet.
- Eine neue Hautveränderung oder ein anderes Frühzeichen ist immer berichtenswert.
- Gute Einträge sind knapp und sachlich: Beobachtung, Maßnahme, Information und Vereinbarung.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welche Einträge aus Ihrem letzten Dienst hätten Sie weglassen können, ohne dass Information verloren geht?
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2. Wann haben Sie zuletzt etwas bemerkt und gedacht: „wird schon“?
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3. Wie formulieren Sie Beobachtungen, ohne zu bewerten?
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4. Was bräuchte Ihr Team, um dem Maßnahmenplan genug zu vertrauen, dass nicht „sicherheitshalber“ alles berichtet wird?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht [„Kasseler Erklärung“, Januar 2014]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/66957ba6c3a2f47c39d21227_Kasseler_Erklaerung_Pflegedoku_HaftR_21_01_2014.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113.html
8. Modul 8 · Evaluation & der Pflegeprozess
Wirkt, was wir tun? Der Kreis schließt sich
Die Evaluation ist das vierte Element und schließt den Pflegeprozess. Sie fragt: „Wirken unsere Maßnahmen? Passt das Ziel, auf das wir uns mit der Person verständigt haben, noch? Was müssen wir anpassen?" Ohne Evaluation bleibt jeder Plan ein starres Dokument; mit ihr wird Pflege zum lernenden Prozess. Evaluation erfolgt im Strukturmodell in der Regel anlassbezogen – immer dann, wenn sich etwas Relevantes verändert. Feste Zeitpunkte gibt es nur dort, wo sie fachlich sinnvoll sind, etwa bei befristeten Beobachtungen, bei Pflegevisiten oder wenn in einer stabilen Situation längere Zeit nichts berichtet wurde; schematische Routine-Evaluationen sind nicht vorgesehen. Der wichtigste Auslöser ist nicht der Kalender, sondern die Veränderung im Zustand der Person.
Der Pflegeprozess ist damit kein einmaliger Vorgang, sondern ein Regelkreis, der sich immer wieder dreht. Das Bild des Regelkreises ist der Kybernetik bzw. Regelungstechnik entlehnt; das Strukturmodell stützt sich auf das vierphasige Pflegeprozessmodell (Einschätzen, Planen, Durchführen, Bewerten). Dieses Bild hat sich in der Pflege bewährt, weil es der Wirklichkeit gerecht wird: Menschen verändern sich, Krankheiten schreiten fort oder bessern sich, Wünsche wandeln sich. Eine Pflege, die einmal plant und dann nur noch abarbeitet, wird der Person nach kurzer Zeit nicht mehr gerecht. Die Evaluation ist der Moment, in dem Pflege innehält und fragt: Sind wir noch auf dem richtigen Weg? Sie ist damit das Gewissen des Pflegeprozesses.
Lernziele dieses Moduls
- Sie verstehen Evaluation als Abschluss und Neubeginn des Pflegeprozesses.
- Sie erkennen Anlässe für eine Aktualisierung.
- Sie überprüfen Maßnahmen auf Wirksamkeit.
- Sie passen den Maßnahmenplan bei Veränderung an und schreiben bei gravierenden Veränderungen auch die SIS fort.
Anlässe für eine Aktualisierung
Zu aktualisieren ist immer dann, wenn eine relevante Veränderung eintritt: neue Diagnose, Krankenhausaufenthalt, Sturz mit Folgen, deutliche Verbesserung oder Verschlechterung, neue Wünsche der Person, veränderte Risiken. Solche Ereignisse zeigen sich zuerst im Berichteblatt – die Häufung von Abweichungen ist ein starkes Signal, dass der Plan nicht mehr passt. Dann wird evaluiert. Meist genügt der kleine Evaluationskreis: Die Erkenntnisse aus dem Berichteblatt führen direkt zur Anpassung des Maßnahmenplans – die SIS muss dafür nicht jedes Mal geändert werden. Erst bei gravierenden Veränderungen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt mit deutlich verändertem Hilfebedarf, führt der große Evaluationskreis zurück zur SIS: neues Gespräch, neue Einschätzung, neu ausgerichteter Maßnahmenplan. Das Berichteblatt und die Evaluation sind damit eng verzahnt: Das eine sammelt die Signale, das andere zieht die Konsequenzen.
Evaluation ist mehr als ein Häkchen
„Ziel erreicht – ja/nein“ greift zu kurz – zumal das Strukturmodell auf gesondert ausformulierte Pflegeziele verzichtet: Die übergeordneten Ziele ergeben sich aus den Wünschen der Person in Feld B und aus der gemeinsamen Verständigung, das Ziel einer einzelnen Maßnahme aus der Maßnahme selbst. Gute Evaluation fragt nach dem Warum: Warum wirkt die Maßnahme (dann beibehalten und begründen)? Warum nicht (dann verändern – andere Maßnahme, anderes Ziel, andere Ressourcen)? Und sie prüft, ob das Ziel selbst noch stimmt: Menschen und Situationen verändern sich, und ein einst richtiges Ziel kann überholt sein. Evaluation ist damit der Ort, an dem Fachlichkeit und Personenzentrierung zusammenkommen.
Besonders anspruchsvoll ist die Evaluation bei Erhaltungs- und Bewältigungszielen. Wenn das Ziel lautet, eine Fähigkeit möglichst lange zu erhalten, ist „keine Verschlechterung" bereits ein Erfolg – auch wenn sich augenscheinlich „nichts verbessert" hat. Wer das nicht bedenkt, bewertet gute Pflege fälschlich als wirkungslos. In der letzten Lebensphase wiederum verschiebt sich der Maßstab ganz: Dann zählt nicht Funktionsverbesserung, sondern Wohlbefinden, Schmerzfreiheit und Würde. Die Evaluation muss deshalb immer den richtigen Maßstab an das jeweilige Ziel anlegen.
Das Trinkprotokoll, das niemand mehr las
Für Frau W. wurde wegen Dehydratationsrisiko ein Trinkprotokoll angelegt. Nach acht Wochen zeigt die Evaluation: Die Trinkmenge ist stabil gut, das Protokoll bestätigt nur noch Erfolge. Statt es endlos weiterzuführen, wird die Maßnahme angepasst: kein tägliches Protokoll mehr, aber ein fester Trink-Anreiz zu den Mahlzeiten im Plan, mit erneuter Überprüfung in vier Wochen. Evaluation reduziert hier Aufwand und hält die Sicherheit. Das Gegenbeispiel wäre ein Protokoll, das aus Gewohnheit ein Jahr lang weiterläuft, längst niemand mehr auswertet – reiner Aufwand ohne Nutzen.
Dasselbe Protokoll – ohne Evaluation. Für Frau W. wird wegen Dehydratationsrisiko ein Trinkprotokoll angelegt. Nach acht Wochen sieht es sich niemand an; das Protokoll läuft weiter, wird oft erst am Schichtende aus der Erinnerung ergänzt, Tagessummen bildet niemand. Als Frau W. Monate später während eines Infekts an mehreren Tagen deutlich weniger trinkt, steht das zwar im Protokoll – gelesen wird es aber nicht. Aufmerksam wird das Team erst, als sie auffallend müde und verwirrt wirkt und die Hausärztin gerufen wird.
Zur Einordnung: Ein Protokoll ohne Auswertung schafft Scheinsicherheit: viel Aufwand, kaum Nutzen, und echte Warnzeichen gehen unter. Evaluation heißt, Daten zu lesen, zu bewerten und Konsequenzen zu ziehen – hier: das Protokoll zu beenden, solange es nur Erfolge zeigt, und es bei einer Veränderung befristet wieder aufzunehmen.
| Aspekt | Fallstudie: evaluiert | Fassung B: ohne Evaluation |
|---|---|---|
| Nach acht Wochen | Auswertung: Trinkmenge stabil gut | keine Auswertung |
| Protokoll | beendet, Trink-Anreiz zu den Mahlzeiten im Plan | läuft aus Gewohnheit weiter |
| Nächster Schritt | Überprüfung in vier Wochen vereinbart | kein Termin, keine Zuständigkeit |
| Bei Veränderung | fällt im Berichteblatt oder bei der Überprüfung auf | steht im Protokoll, wird aber nicht gelesen |
| Aufwand und Nutzen | weniger Aufwand, Sicherheit bleibt | viel Aufwand, Scheinsicherheit |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Wählen Sie eine laufende Maßnahme. Beantworten Sie schriftlich: Wirkt sie? Woran erkenne ich das? Passt das Ziel noch? Welche Anpassung schlage ich vor? Prüfen Sie außerdem, ob Sie den richtigen Erfolgsmaßstab (Verbesserung / Erhalt / Wohlbefinden) angelegt haben.
Lösungsweg anzeigen
Ein Beispiel: Herr T. wird dreimal täglich mit dem Rollator zum Speisesaal begleitet; er möchte „auf eigenen Beinen bleiben“ (Feld B). Wirkt die Maßnahme? Seit drei Monaten geht er die Strecke ohne Pause, Stürze sind nicht berichtet. Woran erkenne ich das? An den Einträgen im Berichteblatt, an eigener Beobachtung und an seinen Aussagen. Passt das Ziel noch? Sein Wunsch ist unverändert. Anpassung? Keine nötig – Maßnahme beibehalten und das kurz begründen.
Maßstab: Hier geht es um Erhalt. „Keine Verschlechterung“ ist bereits ein Erfolg, auch wenn er nicht schneller geht als vorher. Nach einer Hüftoperation mit dem Ziel, wieder sicher zu gehen, wäre dagegen Verbesserung der Maßstab, in der letzten Lebensphase Wohlbefinden.
Halten Sie das Ergebnis kurz im Berichteblatt fest. Ändert sich nur eine Maßnahme, passen Sie den Maßnahmenplan an (kleiner Evaluationskreis); eine neue SIS ist erst bei einer gravierenden Veränderung nötig.
- Die Evaluation schließt den Pflegeprozess und macht ihn zum Regelkreis: einschätzen, planen, durchführen und berichten, bewerten.
- Evaluiert wird in der Regel anlassbezogen; wichtigster Auslöser ist eine Veränderung der Person, die sich oft zuerst im Berichteblatt zeigt.
- Meist genügt der kleine Evaluationskreis (Maßnahmenplan anpassen); die SIS wird erst bei gravierenden Veränderungen neu erstellt.
- Gute Evaluation fragt nach dem Warum und legt den passenden Maßstab an: Verbesserung, Erhalt oder Wohlbefinden.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welche Maßnahme in Ihrem Bereich läuft schon lange, ohne dass jemand ihre Wirkung angesehen hat?
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2. Woran erkennen Sie bei Ihnen eine Häufung von Abweichungen – und wer reagiert darauf?
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3. Bei welcher Person wäre „keine Verschlechterung“ bereits ein Erfolg?
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4. Wie beziehen Sie die Person selbst in die Evaluation ein?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
9. Modul 9 · Risikoeinschätzung & Risikomatrix
Der fachliche Filter der SIS
Feld C2 der SIS ist die Matrix, im Alltag meist verkürzt „Risikomatrix“ genannt; sie erfasst neben Risiken auch weitere pflegerelevante Phänomene. Sie ist kein starres Punktesystem, sondern ein fachlicher Filter: Für zentrale pflegerelevante Risiken – etwa Dekubitus, Sturz, Mangelernährung/Dehydratation, Schmerz, Kontinenz – wird eingeschätzt, ob ein Anhalt für eine Gefährdung besteht. Zeigt sich ein Risiko, entscheidet die Pflegefachperson, ob eine weitere (vertiefte) Einschätzung notwendig ist oder ob die Informationen aus den Themenfeldern für die Planung ausreichen; danach führt der Weg in den Maßnahmenplan. Die Matrix macht damit transparent, welche Risiken erkannt und bearbeitet wurden – ein zentraler Prüfpunkt für Qualität und Haftung.
Der Gedanke dahinter ist bestechend einfach und zugleich fachlich anspruchsvoll: Nicht jede Person braucht zu jedem Thema ein aufwendiges Assessment. Aber jede Person soll bewusst durch den Filter laufen, damit kein Risiko übersehen wird. Die Matrix ist also eine Art Sicherheitsnetz gegen das Vergessen. Sie zwingt dazu, für jede zentrale Gefährdung eine Entscheidung zu treffen und diese zu begründen – statt sich auf das Bauchgefühl zu verlassen, das an einem hektischen Tag trügen kann.
Lernziele dieses Moduls
- Sie verstehen die Risikomatrix als fachlichen Filter.
- Sie schätzen die wichtigsten Pflegerisiken systematisch ein.
- Sie verbinden Risiko, Assessment und Maßnahme.
- Sie dokumentieren Risiken nachvollziehbar.
Zentrale Pflegerisiken (Auswahl)
| Risiko | Beispiel-Frühzeichen |
|---|---|
| Dekubitus | nicht wegdrückbare Rötung, Immobilität, Feuchtigkeit |
| Sturz | Gangunsicherheit, Schwindel, Beinahe-Stürze |
| Mangelernährung / Dehydratation | Gewichtsverlust, wenig Trinken, Appetitmangel |
| Schmerz | Schonhaltung, Mimik, Unruhe, Rückzug |
| Kontinenz | Harndrang, Häufigkeit, Hautprobleme |
Tabelle: Zentrale Pflegerisiken mit Beispielen für Frühzeichen. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Von der Matrix zum Expertenstandard
Wo ein Risiko besteht, geben die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) den fachlichen Rahmen: Sie beschreiben den aktuellen Stand des Wissens für zentrale Themen (z. B. Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Förderung der Harnkontinenz, Ernährungsmanagement). Für die Dokumentation heißt das: Ein erkanntes Risiko braucht eine fachlich begründete Maßnahme, die sich am Standard orientiert – und deren Wirkung wieder evaluiert wird. So schließt sich der Kreis von Wahrnehmung, Wissen und Handeln. Die Expertenstandards sind keine starren Vorschriften, die schematisch abzuarbeiten wären. Sie gelten aber als Ausdruck des allgemein anerkannten Stands medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse, nach dem Pflegeeinrichtungen gemäß § 11 Abs. 1 SGB XI pflegen müssen, und sind Bezugspunkt in Qualitätsprüfungen. Wer im Einzelfall abweicht, sollte das fachlich begründen und dokumentieren.
Professionelle Einschätzung statt reiner Skalen
Skalen (z. B. zur Sturz- oder Dekubituseinschätzung) sind Hilfsmittel, nicht Ersatz für das fachliche Urteil. Ein niedriger Skalenwert entbindet nicht von der Beobachtung, wenn der klinische Eindruck ein Risiko nahelegt. Das Strukturmodell betont deshalb die fachlich begründete Einschätzung: Die Pflegekraft entscheidet, ob und wie vertieft eingeschätzt wird – und begründet dies nachvollziehbar. Dokumentiert wird die Begründung, nicht nur die Zahl.
Warum diese Betonung? Weil Skalen mit Scheinsicherheit verführen. Eine Zahl wirkt objektiv, doch sie erfasst immer nur die Faktoren, die sie abfragt – und blendet den Rest aus. Ein Mensch kann in der Sturzskala unauffällig sein und dennoch akut sturzgefährdet, etwa durch ein neues Medikament, ein Delir oder Schwindel. Die professionelle Pflegekraft nutzt die Skala als Strukturhilfe, behält aber das Urteil bei sich. Diese Haltung schützt die Person besser als jede Zahl – und sie ist rechtlich sicherer, weil sie zeigt, dass mitgedacht wurde.
Niedriger Wert, hohes Risiko
Herr P. erreicht in der Sturzskala einen unauffälligen Wert. Die Pflegekraft beobachtet dennoch: Er steht nachts verwirrt auf und schwankt, seit gestern nimmt er ein neues Beruhigungsmittel. Sie vertraut ihrem fachlichen Eindruck, dokumentiert die Beobachtung mit Begründung, schätzt vertieft ein und plant Maßnahmen (Nachtlicht, Bewegungsmelder, Toilettengang vor dem Schlafen, Rücksprache mit dem Arzt zur Medikation). In den folgenden zwei Wochen stürzt Herr P. nicht – ein Hinweis darauf, dass das Risiko rechtzeitig erkannt und bearbeitet wurde, auch wenn sich ein Sturz nie mit Sicherheit ausschließen lässt. Die Skala hätte allein nicht ausgereicht – die fachliche Wahrnehmung war entscheidend.
Derselbe Skalenwert – diesmal entscheidet die Zahl. Herr P. erreicht in der Sturzskala einen unauffälligen Wert. Auch diesmal bemerkt die Pflegekraft im Nachtdienst, dass er verwirrt aufsteht und schwankt; seit gestern erhält er ein neues Beruhigungsmittel. Weil die Skala nichts anzeigt, notiert sie nichts und erwähnt ihre Beobachtung nur kurz in der Übergabe, wo sie untergeht. Drei Nächte später stürzt Herr P. auf dem Weg zur Toilette und zieht sich eine Platzwunde zu. In der Akte findet sich danach nur der Skalenwert – kein Hinweis auf die nächtliche Unruhe, auf das neue Medikament oder auf eine Rücksprache mit dem Arzt.
Zur Einordnung: Nicht die Skala war falsch – sie erfasst nur, was sie abfragt. Gefehlt hat das fachliche Urteil, das die neue Situation einordnet, begründet und dokumentiert. Ob der Sturz zu verhindern gewesen wäre, lässt sich nie sicher sagen; nachvollziehbar wäre aber gewesen, dass das Risiko erkannt und bearbeitet wurde.
| Aspekt | Fallstudie: fachliches Urteil | Fassung B: nur der Skalenwert |
|---|---|---|
| Skalenwert | unauffällig | unauffällig |
| Beobachtung | nächtliche Verwirrtheit, Schwanken und neues Medikament dokumentiert | nur mündlich erwähnt |
| Einschätzung | vertieft, mit Begründung | „kein erhöhtes Risiko“ laut Skala |
| Maßnahmen | Nachtlicht, Bewegungsmelder, Toilettengang vor dem Schlafen, Arztrücksprache | keine |
| Verlauf | kein Sturz | Sturz mit Platzwunde |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Gehen Sie für eine Person die fünf Risiken der Tabelle durch. Notieren Sie je ein beobachtbares Frühzeichen und – falls ein Risiko besteht – eine passende erste Maßnahme, die sich am jeweiligen Expertenstandard orientiert.
Lösungsweg anzeigen
So könnte Ihre Übersicht aussehen – jeweils mit einer ersten, konkreten Maßnahme statt eines Schlagworts:
- Dekubitus: nicht wegdrückbare Rötung, wenig Eigenbewegung → Haut gezielt inspizieren, Bewegung fördern, Positionswechsel mit festgelegtem maximalem Intervall, Druck verteilen.
- Sturz: Gangunsicherheit, neues Medikament → Umgebung sichern (Licht, Stolperfallen), Hilfsmittel prüfen, Medikation mit der Ärztin besprechen.
- Ernährung/Flüssigkeit: Gewichtsverlust, wenig Trinken → Vorlieben erfragen, befristet Ess- oder Trinkmengen beobachten, Gewicht engmaschiger kontrollieren.
- Schmerz: Schonhaltung, Mimik, Rückzug → Schmerz systematisch einschätzen (Selbstauskunft, bei kognitiver Einschränkung Beobachtung), Ärztin informieren, Wirkung der Behandlung überprüfen.
- Kontinenz: häufiger Harndrang, Hautprobleme → Ausscheidungsmuster befristet beobachten, Toilettengänge anbieten, Haut schützen.
Prüfen Sie zum Schluss: Ist jede Maßnahme so konkret, dass eine Kollegin sie umsetzen kann, und ist festgelegt, wann ihre Wirkung überprüft wird? Besteht kein Risiko, genügt die begründete Feststellung in der Matrix.
- Die Matrix in Feld C2 ist ein fachlicher Filter: Jede Person läuft bewusst durch die zentralen Risiken und Phänomene.
- Besteht ein Risiko, entscheidet die Pflegefachperson, ob eine vertiefte Einschätzung nötig ist, und plant konkrete Maßnahmen.
- Skalen sind Hilfsmittel; dokumentiert wird die fachliche Begründung, nicht nur die Zahl.
- Expertenstandards bilden den fachlichen Bezugsrahmen; Abweichungen im Einzelfall werden begründet.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Wann haben Sie zuletzt einem Skalenwert widersprochen – oder hätten es tun sollen?
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2. Welche Frühzeichen nehmen Sie im Alltag am ehesten wahr, welche eher nicht?
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3. Wie würden Sie im Team begründen, dass für eine Person keine vertiefte Einschätzung nötig ist?
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4. Welche Rolle spielt die Sicht der Person selbst bei der Einschätzung ihrer Risiken?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
10. Modul 10 · Pflegeplanung individuell gestalten
Ziele, die zur Person passen
Pflegeplanung im Strukturmodell ist keine bürokratische Zielkaskade, sondern die individuelle Verknüpfung von Eigensicht, Einschätzung und Maßnahme. Dabei gilt eine Besonderheit: Das Strukturmodell verzichtet bewusst darauf, zu jeder einzelnen Maßnahme ein eigenes Pflegeziel aufzuschreiben. Die übergeordneten Ziele ergeben sich aus den Wünschen und Prioritäten der Person, die in der SIS® festgehalten sind; die Einzelziele gehen aus der Beschreibung der Maßnahme selbst hervor. Wo ein Ziel ausdrücklich benannt wird – etwa in einer Fallbesprechung oder bei einer gezielten Förderung –, sollte es personenbezogen, realistisch und überprüfbar sein und sich an dem orientieren, was die Person erhalten oder erreichen möchte. „Frau S. bewegt sich mit Rollator sicher bis zum Gemeinschaftsraum und nimmt zweimal wöchentlich am Singkreis teil" ist ein Ziel, das Teilhabe, Mobilität und Wunsch verbindet – und dessen Erreichen sichtbar ist.
Ein häufiges Missverständnis ist, Pflegeplanung sei „nur Papier". In Wahrheit entscheidet die Qualität der Planung über die Qualität der Pflege: Ein durchdachtes, individuelles Ziel richtet das Handeln des ganzen Teams aus. Fehlt es, versorgt jede Kraft nach eigenem Gutdünken – mal so, mal anders –, und die Person erlebt eine unstete, beliebige Pflege. Ein gemeinsames, klares Ziel dagegen bündelt die Kräfte: Alle ziehen in dieselbe Richtung, die der Wunsch und der Bedarf der Person vorgeben. Planung ist damit kein bürokratischer Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für kohärente, würdevolle Pflege.
Lernziele dieses Moduls
- Sie formulieren personenbezogene, überprüfbare Pflegeziele.
- Sie unterscheiden Erhaltungs-, Förder- und Bewältigungsziele.
- Sie planen aktivierend und ressourcenorientiert.
- Sie halten die Planung schlank und lebendig.
Drei Arten von Zielen
In der Langzeitpflege stehen „Heilungsziele“ selten im Vordergrund. Häufiger sind Erhaltungsziele (eine Fähigkeit oder Lebensqualität bewahren), Förderziele (eine Fähigkeit zurückgewinnen oder ausbauen) und Bewältigungsziele (mit einer Einschränkung oder in der letzten Lebensphase gut leben). Diese Unterscheidung schützt vor unrealistischen Plänen: Bei einem Menschen mit fortschreitender Demenz ist „Orientierung verbessern" oft weniger tragfähig als „Sicherheit und Wohlbefinden im vertrauten Rahmen erhalten". Das richtige Ziel zu wählen ist bereits die halbe fachliche Miete.
Aktivierende Pflege als Haltung
Aktivierende Pflege bedeutet: so viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Sie ist keine Technik, sondern eine Haltung, die in jeder Maßnahme sichtbar wird. Zugleich ist sie gesetzlicher Auftrag: Das SGB XI verlangt eine humane und aktivierende Pflege (§ 11 Abs. 1 SGB XI) und richtet die Hilfen darauf aus, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der pflegebedürftigen Menschen wiederzugewinnen oder zu erhalten (§ 2 Abs. 1 SGB XI). Statt „Ich wasche die Bewohnerin" heißt es „Ich reiche das Waschzeug, gebe Zeit, unterstütze nur, wo nötig". Das dauert anfangs länger, erhält aber Fähigkeiten, Würde und Selbstwirksamkeit – und beugt der gelernten Hilflosigkeit vor, die durch übermäßige Übernahme entsteht.
Hinter der aktivierenden Pflege steht ein tiefes Menschenbild: Der Mensch bleibt bis zuletzt ein handelndes Subjekt mit dem Bedürfnis, wirksam zu sein und über sich zu bestimmen. Jede unnötige Übernahme nimmt ein Stück davon. Deshalb ist aktivierende Pflege auch keine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern der Würde – auch wenn sie nebenbei Ressourcen erhält. In der Dokumentation zeigt sie sich daran, dass der Plan die verbliebenen Fähigkeiten ernst nimmt und fördert, statt nur Defizite zu verwalten. Ein Plan, der ohne fachlichen Grund nur Übernahme kennt, verschenkt Fähigkeiten und Selbstbestimmung – auch wenn bei sehr schwerer Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende eine weitgehende Übernahme fachlich richtig sein kann.
Das Ziel, das keiner überprüfen konnte
Im Plan von Herrn K. stand: „Wohlbefinden fördern." Bei der Evaluation weiß niemand, ob es erreicht ist – das Ziel ist zu vage. Das Team schärft nach: „Herr K. äußert an mindestens 5 von 7 Tagen Zufriedenheit; nimmt am Nachmittagskaffee in der Gruppe teil." Nun ist das Ziel überprüfbar, ohne die Person auf Zahlen zu reduzieren – und die Maßnahmen (persönliche Einladung, feste Bezugsperson, Lieblingsmusik) lassen sich gezielt bewerten. Aus einem hohlen Wort ist ein wirksames Ziel geworden.
Dasselbe vage Ziel – nur anders geschärft. Auch in dieser Fassung fällt bei der Evaluation auf, dass „Wohlbefinden fördern“ nicht überprüfbar ist. Das Team formuliert neu – diesmal, ohne Herrn K. zu fragen: „Herr K. nimmt täglich am Gruppenangebot teil.“ Die Pflegekräfte holen ihn jeden Nachmittag in den Gruppenraum. Herr K. wirkt dort angespannt, geht nach kurzer Zeit in sein Zimmer zurück und lehnt die Einladung bald ganz ab. Im Berichteblatt steht mehrfach „Ziel nicht erreicht“; der Plan bleibt trotzdem unverändert.
Zur Einordnung: Das neue Ziel ist zwar überprüfbar – aber es ist das Ziel des Teams, nicht das von Herrn K. Wer seine Vorlieben nicht kennt, plant an ihm vorbei. Die wiederholten Einträge im Berichteblatt wären ein klarer Anlass zur Evaluation gewesen: Weicht die Wirkung immer wieder vom Plan ab, gehört der Maßnahmenplan überprüft und angepasst. Im Strukturmodell ergibt sich die Richtung der Pflege aus den Wünschen der Person, die im Gespräch mit ihr festgehalten werden.
| Aspekt | Fallstudie: an Herrn K. orientiert | Fassung B: vom Team festgelegt |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | „Wohlbefinden fördern“ – zu vage | dasselbe vage Ziel |
| Neues Ziel | Zufriedenheit an mindestens 5 von 7 Tagen; Nachmittagskaffee in der Gruppe | täglich Gruppenangebot – ohne Herrn K. zu fragen |
| Maßnahmen | persönliche Einladung, feste Bezugsperson, Lieblingsmusik | jeden Nachmittag Abholen in den Gruppenraum |
| Evaluation | Ziel und Maßnahmen lassen sich gezielt bewerten | wiederholt „Ziel nicht erreicht“, Plan bleibt gleich |
| Für Herrn K. | Ziel und Maßnahmen knüpfen an seine Vorlieben an | fühlt sich übergangen und zieht sich zurück |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Formulieren Sie für eine Person je ein Erhaltungs-, Förder- und Bewältigungsziel – personenbezogen und überprüfbar. Ordnen Sie jedem Ziel eine konkrete, ressourcenorientierte Maßnahme zu.
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Beginnen Sie bei der Person, nicht beim Formular: Was ist ihr wichtig, was kann sie noch, was belastet sie? Ein mögliches Beispiel für eine fiktive Bewohnerin, Frau S., die mit Rollator geht und gern singt:
- Erhaltungsziel: „Frau S. geht weiterhin mit dem Rollator sicher bis zum Gemeinschaftsraum.“ – Maßnahme: Rollator stets in Reichweite, Wege frei halten, sie geht selbst, eine Pflegekraft ist in Rufnähe.
- Förderziel: „Frau S. zieht ihren Oberkörper wieder selbst an.“ – Maßnahme: Kleidung in der richtigen Reihenfolge bereitlegen, Zeit lassen, nur beim Knöpfen helfen.
- Bewältigungsziel: „Frau S. erlebt die Abende trotz ihrer Unruhe als ruhig und sicher.“ – Maßnahme: vertrautes Abendritual, Lieblingslied, Nachtlicht, kurzer Besuch vor dem Einschlafen.
Gehen Sie jedes Ziel mit drei Fragen durch: Personenbezogen? (Steht die Person mit ihrem Wunsch im Mittelpunkt?) Realistisch? (Passt es zu ihrer Situation und Prognose?) Überprüfbar? (Woran würde das Team erkennen, dass es erreicht ist?) Achten Sie darauf, dass jede Maßnahme an eine vorhandene Fähigkeit anknüpft. Im Strukturmodell müssen Sie diese Ziele nicht als eigene Spalte dokumentieren – sie zeigen sich in der Beschreibung der Maßnahme, etwa „übt dreimal täglich, selbstständig zehn Schritte zu gehen“.
- Im Strukturmodell werden keine gesonderten Pflegeziele zu jeder Maßnahme dokumentiert: Die Richtung ergibt sich aus den Wünschen der Person in der SIS®, die Einzelziele gehen aus der Maßnahme hervor.
- Wird ein Ziel ausdrücklich benannt, sollte es personenbezogen, realistisch und überprüfbar sein.
- Erhaltungs-, Förder- und Bewältigungsziele helfen, realistisch zu planen – besonders bei fortschreitenden Erkrankungen.
- Aktivierende Pflege ist Haltung und gesetzlicher Auftrag zugleich: so viel Selbstständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Denken Sie an eine Person, die Sie gut kennen: Wäre ihr Plan ein anderer, wenn sie ihn selbst geschrieben hätte?
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2. Bei welchen Tätigkeiten übernehmen Sie im Alltag mehr, als eigentlich nötig wäre – und warum?
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3. Wo liegt für Sie die Grenze zwischen „fördern“ und „überfordern“?
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4. Wie würden Sie im Team ansprechen, dass ein Ziel eher den Wünschen des Teams als denen der Person entspricht?
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Quellen zu diesem Modul
Gemeinsame Vereinbarungspartner nach § 113 SGB XI (GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, kommunale Spitzenverbände auf Bundesebene und Vereinigungen der Träger der stationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene). (2023). Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert am 05.04.2023. https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Pflege/Qualitaet_in_der_Pflege/MuG/MuG_vollstationaer_Vereinbarung.pdf
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). (2019). Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/66957a4c15a2989557cfdb2b_191113_Hinweise_Strukturmodell.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 2 Selbstbestimmung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__2.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
11. Modul 11 · Die MD-Qualitätsprüfung meistern
Souverän statt nervös: Prüfung als Chance
Die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) löst oft Nervosität aus – zu Unrecht, wenn die Grundlagen stimmen. Der MD prüft nicht die Menge der Dokumentation, sondern ob die Versorgung fachgerecht, individuell und plausibel ist. In der vollstationären Pflege gilt seit November 2019 ein neues Prüfverfahren (Qualitätsprüfungs-Richtlinien, QPR vollstationär); geprüft wird durch den MD oder den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung. Im Mittelpunkt steht die Versorgungsqualität bei der einzelnen Person: Das Prüfteam macht sich ein Bild aus dem Gespräch mit der Person und ihrer Inaugenscheinnahme, dem Fachgespräch mit den Mitarbeitenden, eigenen Beobachtungen und der Dokumentation. Zusätzlich kontrolliert es, ob die Qualitätsdaten (Indikatoren), die die Einrichtung selbst erhebt, plausibel sind. Für ambulante Dienste gelten eigene Prüfrichtlinien. Eine gute, schlanke Dokumentation ist dabei ein Verbündeter, kein Selbstzweck.
Diese Perspektive verändert alles: Wer die Prüfung als Bedrohung erlebt, verfällt in Aktionismus und Doku-Kosmetik. Wer sie als Rückmeldung zur eigenen Qualität begreift, kann ihr gelassen begegnen. Denn im Kern will die Prüfung dasselbe wie die Pflege selbst: dass es der Person gut geht und dass Risiken beherrscht werden. Eine Einrichtung, die diese Ziele täglich verfolgt und belegt, hat von der Prüfung nichts zu befürchten – im Gegenteil, sie erhält eine wertvolle Außensicht auf blinde Flecken.
Lernziele dieses Moduls
- Sie kennen Ziel und Logik der MD-Qualitätsprüfung.
- Sie verstehen den Begriff der Plausibilität.
- Sie bereiten sich strukturiert und ohne „Doku-Kosmetik" vor.
- Sie treten im Fachgespräch sicher auf.
Was Plausibilität heißt
Plausibilität ist der Schlüsselbegriff – im Alltag wie in der Qualitätsprüfung. (In den Prüfrichtlinien meint „Plausibilitätskontrolle“ im engeren Sinn den Abgleich der von der Einrichtung gemeldeten Indikatordaten mit dem, was das Prüfteam vorfindet; der Grundgedanke ist derselbe.) SIS, Maßnahmenplan, Berichteblatt und die tatsächlich beobachtbare Versorgung müssen widerspruchsfrei zusammenpassen. Steht im Plan „Mobilisation 2× täglich", darf der Zustand der Person und das Berichteblatt dem nicht klar widersprechen. Häufige Kritikpunkte sind: Pläne ohne Individualität, Risiken ohne Maßnahmen, Maßnahmen ohne Evaluation, sowie Widersprüche zwischen Plan und Bericht. Wer den roten Faden pflegt, schafft dafür die besten Voraussetzungen – eine Garantie für ein bestimmtes Prüfergebnis ist das allerdings nicht.
Typische Prüf-Themen – und was belegt werden sollte
| Prüf-Thema (sinngemäß) | Was belegt werden sollte |
|---|---|
| Dekubitusrisiko angemessen bearbeitet? | Einschätzung → Maßnahme → Hautzustand → Evaluation |
| Ernährung/Flüssigkeit gesichert? | Risiko erkannt, Maßnahmen, ggf. Verlauf/Gewicht |
| Schmerzen erfasst und behandelt? | Erfassung, Anordnung, Wirkung, Anpassung |
| Versorgung individuell? | Bezug zur Eigensicht, konkrete personenbezogene Maßnahmen |
Tabelle: Typische Themen der Qualitätsprüfung und was belegt werden sollte (sinngemäß zusammengefasst, keine wörtlichen Prüffragen). Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Warum „Doku-Kosmetik" nach hinten losgeht
Kurz vor der Prüfung noch schnell Pläne „aufhübschen“ oder fehlende Einträge nachtragen, ohne sie als Nachtrag zu kennzeichnen – das ist riskant. Ein echter Nachtrag ist in Ordnung, wenn er als solcher erkennbar ist und das Datum trägt, an dem er geschrieben wurde; rückdatierte oder verdeckt geänderte Einträge dagegen untergraben die Beweiskraft der gesamten Dokumentation. Nachträglich geglättete Dokumentation wirkt oft unplausibel (gleiche Handschrift, gleiche Formulierungen, verdächtige Lücken davor) und untergräbt die Glaubwürdigkeit. Der bessere Weg ist die kontinuierliche Qualität im Alltag: Wenn der rote Faden täglich gepflegt wird, braucht es vor der Prüfung keine Kosmetik. Das Fachgespräch ist nach den Prüfrichtlinien eine gleichrangige Informationsquelle neben der Dokumentation – hier zeigt sich, dass das Team die Person wirklich kennt.
Das Fachgespräch ist überhaupt der Ort, an dem sich Substanz von Fassade trennt. Eine Prüferin merkt schnell, ob eine Pflegekraft „ihre" Bewohnerin kennt oder nur ein Formular auswendig gelernt hat. Deshalb ist die beste Vorbereitung nicht das Nachbessern von Papier, sondern das gemeinsame Sprechen über die Menschen: Wer ist diese Person, was braucht sie, welche Risiken hat sie, was tun wir und wirkt es? Teams, die solche Fallbesprechungen regelmäßig führen, treten in jeder Prüfung souverän auf – weil sie nichts vorführen, sondern nur erzählen müssen, was ohnehin gelebte Praxis ist.
Das ruhige Fachgespräch
Beim MD-Besuch fragt die Prüferin zur Sturzprophylaxe von Frau H. Die Pflegekraft muss nicht in der Akte blättern: Sie kennt die Person, benennt Risiko, Maßnahmen und die letzte Anpassung – und die Dokumentation bestätigt es. Der Eindruck ist stimmig: gelebte, individuelle Pflege, sauber belegt. Genau dieses Zusammenspiel aus Kennen und Belegen überzeugt in der Prüfung. Die Kollegin sagt hinterher: „Ich war gar nicht nervös – ich habe einfach über Frau H. erzählt."
Derselbe Besuch – mit nachgebesserter Akte. Am Abend vor der angekündigten Qualitätsprüfung ergänzt das Team in Eile die Sturzprophylaxe von Frau H.: Mehrere Einträge entstehen auf einmal, mit fast gleichen Formulierungen. Im Maßnahmenplan steht nun „Hüftprotektor tagsüber“. Beim Besuch trägt Frau H. keinen Protektor – sie lehnt ihn seit Wochen ab, was nirgends notiert ist. Im Fachgespräch blättert die Pflegekraft in der Akte und kann die letzte Anpassung nicht benennen.
Zur Einordnung: Die Versorgung von Frau H. ist vielleicht gar nicht schlecht – ihr Nein zum Protektor zu respektieren, ist sogar richtig. Doch Plan, Akte, Gespräch und das, was die Prüferin sieht, passen nicht zusammen, und das Prüfteam wird genauer nachfragen. Wäre die Ablehnung zeitnah im Berichteblatt festgehalten und der Plan gemeinsam mit Frau H. angepasst worden, wäre das Bild stimmig – ganz ohne Kosmetik.
| Aspekt | Fallstudie: gelebt und belegt | Fassung B: kurzfristig nachgebessert |
|---|---|---|
| Dokumentation | laufend im Alltag geführt | am Vorabend in Eile ergänzt |
| Maßnahmenplan | passt zu dem, was Frau H. braucht und möchte | „Hüftprotektor tagsüber“ – wird nicht umgesetzt |
| Veränderungen | letzte Anpassung festgehalten | Ablehnung des Protektors nicht notiert |
| Fachgespräch | Pflegekraft erzählt frei, die Dokumentation bestätigt es | Blättern in der Akte, Unsicherheit |
| Gesamteindruck | stimmig | Widersprüche, die geklärt werden müssen |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Wählen Sie eine Person und gehen Sie eines ihrer Risiken anhand der Dokumentation durch: Können Sie Einschätzung, Maßnahme, Verlauf und Evaluation aus der Doku in einer Minute erklären? Wo hakt es – und wie schließen Sie die Lücke? Üben Sie das Fachgespräch mit einer Kollegin.
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Gehen Sie die vier Schritte der Abbildung „In einer Minute durch den roten Faden“ nacheinander durch: Einschätzung – Ist das Risiko benannt und begründet? Maßnahme – Gibt es eine konkrete, zur Person passende Maßnahme und nicht nur das Wort „Sturzprophylaxe“? Verlauf – Finden sich Abweichungen, Ablehnungen und Ereignisse im Berichteblatt? Evaluation – Ist erkennbar, ob die Maßnahme wirkt und wann sie zuletzt angepasst wurde?
Wo es hakt, schließen Sie die Lücke für die Zukunft: Plan aktualisieren, Beobachtung festhalten, Fallbesprechung ansetzen. Vergangene Einträge werden nicht „nachgebaut“; ein notwendiger Nachtrag wird als solcher und mit aktuellem Datum gekennzeichnet. Für das Fachgespräch hilft ein kurzes Rollenspiel: Die Kollegin fragt „Welche Risiken hat sie? Was tun Sie? Was hat sich zuletzt verändert?“ – Sie antworten frei und zeigen danach, wo es in der Dokumentation steht.
- Bei der Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege steht die Versorgungsqualität bei der einzelnen Person im Mittelpunkt – nicht die Menge der Dokumentation.
- Das Prüfteam nutzt mehrere Informationsquellen: Gespräch und Inaugenscheinnahme, Fachgespräch, Beobachtung und Dokumentation; das Fachgespräch ist gleichrangig.
- Plausibel heißt: SIS®, Maßnahmenplan, Berichteblatt und die tatsächliche Versorgung passen widerspruchsfrei zusammen.
- „Doku-Kosmetik“ schadet der Glaubwürdigkeit; die beste Vorbereitung ist ein im Alltag gepflegter roter Faden und das regelmäßige Sprechen über die Menschen.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welches Gefühl löst der Gedanke an die nächste Qualitätsprüfung bei Ihnen aus – und woher kommt es?
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2. Über welche Bewohnerin oder welchen Bewohner könnten Sie in einer Minute frei erzählen – und bei wem fiele es Ihnen schwer?
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3. Wo erleben Sie in Ihrem Team die Versuchung zur „Doku-Kosmetik“?
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4. Wie würden Sie einer Prüferin erklären, warum eine Bewohnerin eine geplante Maßnahme ablehnt?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). (2019). Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/66957a4c15a2989557cfdb2b_191113_Hinweise_Strukturmodell.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 114 Qualitätsprüfungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114a.html
12. Modul 12 · Typische Fehler & Rechtssicherheit
Die häufigsten Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden
Zum Abschluss bündeln wir die typischen Fehler der Pflegedokumentation – und die Regeln, die davor schützen. Die meisten Probleme entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Routine, Zeitdruck und Unsicherheit. Wer die Fallen kennt, umgeht sie sicher. Rechtssichere Dokumentation ist am Ende keine Zusatzaufgabe, sondern Ausdruck guter, bewusster Pflege: Sie macht sichtbar, was ohnehin fachlich richtig getan wird.
Es lohnt sich, diese Fehler nicht als individuelles Versagen zu sehen, sondern als Systemfragen. Wo immer wieder dieselben Fehler passieren, liegt es selten an einzelnen Personen, sondern an Rahmenbedingungen: unklare Pläne, fehlende Kürzellisten, Zeitdruck, mangelnde Einarbeitung. Deshalb ist die wirksamste Fehlerprävention nicht die Ermahnung Einzelner, sondern die gemeinsame Vereinbarung von Standards im Team – und eine Kultur, in der Fehler offen angesprochen und gemeinsam abgestellt werden dürfen.
Lernziele dieses Moduls
- Sie kennen die häufigsten Dokumentationsfehler.
- Sie wenden die Regeln für beweissichere Einträge an.
- Sie sichern Datenschutz und Schweigepflicht in der Doku.
- Sie verankern Dokumentationsqualität im Team.
Fehler → Regel
| Typischer Fehler | Die schützende Regel |
|---|---|
| Wertungen statt Fakten („unkooperativ") | Beobachtbar und konkret beschreiben |
| Verspätete / rückdatierte Einträge | Zeitnah eintragen, Nachträge kennzeichnen |
| Unkenntlich gemachte Korrekturen | Einzeilig streichen, mit Datum/Handzeichen korrigieren |
| Risiko ohne Maßnahme / Maßnahme ohne Evaluation | Roten Faden schließen |
| Widersprüche Plan ↔ Bericht | Plausibilität wahren |
| Uneinheitliche Kürzel | Verbindliche Kürzelliste im Team |
| Offen zugängliche Daten | Zugriffsschutz, Schweigepflicht, DSGVO |
Tabelle: Typische Dokumentationsfehler und die Regel, die davor schützt. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Datenschutz und Schweigepflicht
Die Pflegedokumentation enthält besonders sensible Gesundheitsdaten. Sie unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 StGB) und dem Datenschutzrecht, also der DSGVO und dem BDSG; kirchliche Träger wenden eigenes, an die DSGVO angepasstes Datenschutzrecht an (Art. 91 DSGVO). Daraus folgt: Einsicht nur für Befugte, sichere Aufbewahrung, keine Weitergabe ohne Rechtsgrundlage, keine sensiblen Daten über private Messenger. Angehörige haben nicht automatisch ein Einsichtsrecht – maßgeblich ist der Wille der pflegebedürftigen Person bzw. eine rechtliche Vertretung (Betreuung/Vollmacht). Die pflegebedürftige Person selbst hat dagegen ein Recht auf Auskunft über ihre Daten und auf eine Kopie (Art. 15 DSGVO). Datenschutz ist damit kein Gegensatz zur guten Pflege, sondern Teil der Würde, die wir schützen.
Aufbewahrung und digitale Systeme
Pflegedokumentation muss für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und dabei vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt werden. Für vollstationäre Einrichtungen legen die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI mindestens drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Leistungserbringung fest; heimrechtliche Vorschriften der Länder oder haftungsrechtliche Überlegungen können längere Fristen nahelegen – maßgeblich ist die Regelung Ihrer Einrichtung. Digitale Systeme sind zulässig und oft überlegen – vorausgesetzt, sie sichern Revisionssicherheit (jede Änderung nachvollziehbar, nichts spurlos löschbar), Zugriffsrechte (personenbezogene Anmeldung, die jeden Eintrag eindeutig einer Person zuordnet und so das Handzeichen ersetzt) und Datenschutz (verschlüsselt, gesichert). Der Umstieg entbindet nicht von den Grundregeln – er erleichtert nur ihre Einhaltung.
Zugleich bringen digitale Systeme neue Fallstricke: das gedankenlose Übernehmen von Textbausteinen (Copy-and-paste erzeugt scheinbar vollständige, aber unindividuelle Pläne), das Anmelden unter fremdem Login (zerstört die Zuordenbarkeit) und die trügerische Sicherheit („das System macht das schon"). Die Technik ist ein Werkzeug, kein Ersatz für Fachlichkeit. Wer die Grundregeln verstanden hat – Fakten statt Wertung, Zeitnähe, Zuordenbarkeit, roter Faden, Datenschutz –, wendet sie in jedem System sicher an, ob auf Papier oder am Tablet.
Das Foto in der privaten Messenger-Gruppe
Eine Mitarbeiterin fotografiert ein Doku-Blatt und schickt es in die private Team-Gruppe, um eine Kollegin zu informieren. Gut gemeint – aber ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz: Gesundheitsdaten landen auf privaten Geräten und bei einem fremden Anbieter, ohne Schutz und ohne Rechtsgrundlage. Gehören der Gruppe Personen an, die an der Versorgung nicht beteiligt sind, kommt eine Verletzung der Schweigepflicht hinzu. Der richtige Weg ist die dienstliche, geschützte Übergabe im Doku-System. Das Team vereinbart klare Regeln – dienstliche Kommunikation nur über geschützte Wege – und schützt so Bewohner und sich selbst vor rechtlichen Folgen.
Dieselbe Information – über den dienstlichen Weg. Die Mitarbeiterin will ihre Kollegin über eine Veränderung bei einer Bewohnerin informieren. Sie greift kurz zum privaten Handy, hält dann inne – und schreibt stattdessen einen Eintrag ins Berichteblatt, den die Kollegin bei Dienstbeginn liest. Weil die Sache eilt, ruft sie die Kollegin zusätzlich über das Diensttelefon an.
Zur Einordnung: Die Information erreicht genau die Person, die sie braucht. Sie bleibt im geschützten System der Einrichtung, ist der Bewohnerin zugeordnet und später nachvollziehbar; auf privaten Geräten und bei fremden Anbietern landet nichts. Das ist nicht umständlicher – vorausgesetzt, die Einrichtung stellt solche dienstlichen Wege bereit und alle im Team kennen sie.
| Aspekt | Fallstudie: private Messenger-Gruppe | Fassung B: dienstlicher Weg |
|---|---|---|
| Kanal | Foto über einen privaten Messenger | Eintrag im Berichteblatt, Anruf über das Diensttelefon |
| Empfänger | die ganze private Gruppe | nur die zuständige Kollegin |
| Speicherort | private Handys und Server eines fremden Anbieters | geschütztes System der Einrichtung |
| Nachvollziehbarkeit | nicht in der Akte | der Bewohnerin zugeordnet, später nachlesbar |
| Rechtliche Lage | Verstoß gegen den Datenschutz, je nach Gruppe auch gegen die Schweigepflicht | im Rahmen der dienstlichen Regeln zulässig |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Erstellen Sie mit Ihrem Team eine „Top-5-Regeln"-Karte für rechtssichere Dokumentation und hängen Sie sie im Dienstzimmer aus. Prüfen Sie eine Woche später: Welche Regel fällt am schwersten – und welche Rahmenbedingung müsste sich ändern, damit sie leichter fällt?
Lösungsweg anzeigen
Eine mögliche „Top-5-Regeln“-Karte, die Sie mit Ihrem Team anpassen können:
- Beobachten statt bewerten: „ruft dreimal laut nach der Tochter“ statt „unruhig und schwierig“.
- Zeitnah eintragen: Veränderungen spätestens bis zur nächsten Übergabe; Nachträge als solche kennzeichnen.
- Eindeutig zuordnen: eigenes Handzeichen, eigener Login – nie unter fremdem Namen.
- Korrekturen sichtbar lassen: einzeilig streichen, Datum und Handzeichen; nichts unkenntlich machen.
- Gesundheitsdaten schützen: nur dienstliche, geschützte Wege, keine privaten Messenger, Akten und Bildschirme nicht offen liegen lassen.
Für den Blick nach einer Woche: Fragen Sie nicht „Wer hat sich nicht daran gehalten?“, sondern „Was hat es schwer gemacht?“. Typische Antworten sind fehlende Geräte im Wohnbereich, keine feste Zeit vor der Übergabe oder eine veraltete Kürzelliste – das sind Rahmenbedingungen, die das Team oder die Leitung ändern kann.
- Die meisten Dokumentationsfehler sind Systemfragen: Gemeinsame Teamstandards wirken besser als Ermahnungen Einzelner.
- Beweissicher heißt: Fakten statt Wertung, zeitnah, zuordenbar und mit sichtbaren Korrekturen – der ursprüngliche Eintrag bleibt erkennbar, wie es § 630f BGB für die Behandlungsdokumentation ausdrücklich verlangt.
- Gesundheitsdaten sind besonders geschützt: Einsicht nur für Befugte, Weitergabe nur mit Rechtsgrundlage oder Einwilligung, niemals über private Messenger.
- Digitale Systeme erleichtern die Grundregeln, ersetzen sie aber nicht; die Aufbewahrung richtet sich nach den geltenden Vorgaben (vollstationär nach den Maßstäben und Grundsätzen mindestens drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres).
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Welcher der typischen Fehler aus der Tabelle begegnet Ihnen im Alltag am häufigsten – bei sich selbst oder im Team?
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2. Wie gehen Sie damit um, wenn Angehörige nach Informationen aus der Dokumentation fragen?
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3. Wo nutzen Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen private Wege für dienstliche Informationen – und warum?
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4. Wie offen kann in Ihrem Team über Dokumentationsfehler gesprochen werden?
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Quellen zu diesem Modul
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__22.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630f Dokumentation der Behandlung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. (2026). DSGVO – BDSG: Texte und Erläuterungen (Stand: März 2026). https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO1.html
Gemeinsame Vereinbarungspartner nach § 113 SGB XI (GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, kommunale Spitzenverbände auf Bundesebene und Vereinigungen der Träger der stationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene). (2023). Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert am 05.04.2023. https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Pflege/Qualitaet_in_der_Pflege/MuG/MuG_vollstationaer_Vereinbarung.pdf
Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
13. Checklisten & Arbeitshilfen
Checklisten für den Alltag
✔ Checkliste: Ist mein Berichtseintrag gut?
- Sachlich und beobachtbar (Fakten statt Wertung)?
- Konkret (wer, was, wann, wie)?
- Relevant (echte Abweichung/Besonderheit)?
- Zeitnah eingetragen?
- Mit Datum und Handzeichen versehen?
- Bei Bedarf: Info an Arzt/Leitung/Angehörige vermerkt?
✔ Checkliste: Roter Faden je Risiko
- Risiko in der SIS/Matrix erkannt und begründet?
- Fachlich passende Maßnahme im Plan (am Expertenstandard orientiert)?
- Durchführung gesichert (Plan) und Abweichungen berichtet?
- Wirkung evaluiert und Plan bei Bedarf angepasst?
✔ Checkliste: Vorbereitung MD-Prüfung (ohne Kosmetik)
- Sind die Maßnahmenpläne individuell und aktuell?
- Passen Plan, Bericht und tatsächliche Versorgung zusammen (Plausibilität)?
- Ist zu jedem relevanten Risiko der rote Faden erkennbar?
- Kennt das Team „seine" Personen und kann sie im Fachgespräch beschreiben?
- Sind Datenschutz und Zugriffsschutz gewährleistet?
✔ Checkliste: Rechtssichere Korrektur
- Ursprünglichen Eintrag einzeilig durchstreichen (lesbar lassen)?
- Korrektur mit Datum und Handzeichen daneben?
- Kein Tipp-Ex, kein Überkleben, kein Herausreißen?
- Nachtrag als solcher gekennzeichnet (Datum + Bezug)?
✔ Merksatz-Karte
- So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
- Fakten statt Wertung.
- Routine in den Plan, Abweichung in den Bericht.
- Kein Risiko ohne Maßnahme, keine Maßnahme ohne Evaluation.
- Zeitnah, zuordenbar, unverfälschbar.
Abschluss
Sie haben die Pflegedokumentation als das verstanden, was sie ist: nicht lästige Pflicht, sondern Werkzeug guter, sicherer und individueller Pflege. Wenn Sie den roten Faden pflegen – einschätzen, planen, bei Abweichung berichten, evaluieren – ist Ihre Dokumentation schlank, rechtssicher und aussagekräftig zugleich. Wenn Sie möchten, nutzen Sie nun die freiwillige Selbstreflexion, um Ihr Wissen zu festigen.
14. Quellenangaben & Rechtsgrundlagen
Quellenangaben & Rechtsgrundlagen
Rechtsquellen
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__22.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630f Dokumentation der Behandlung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 114 Qualitätsprüfungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114a.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 2 Selbstbestimmung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__2.html
Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Strafgesetzbuch (StGB), § 267 Urkundenfälschung, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Fachliche Grundlagen und amtliche Richtlinien
Beikirch, E., & Roes, M. (2017). SIS® – stationär: Strukturierte Informationssammlung (Version 2.0) [Formular]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/669579c2288d96188e1eb1f8_SIS-stationaer_ausfuellbar_A4_V2.0_2017.pdf
Beikirch, E., Büscher, A., Entzian, H., Fleer, B., Nolting, H.-D., & Roes, M. (2016). Das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation und das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit – Unterschiede und Zusammenhänge (Stand: 13.07.2016) [Anlage 7 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683eeccb64b75f56433486b4_Anlage%207_Thesenpapier%20NBI%20und%20SIS_2016_V3.0.pdf
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. (2026). DSGVO – BDSG: Texte und Erläuterungen (Stand: März 2026). https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO1.html
Gemeinsame Vereinbarungspartner nach § 113 SGB XI (GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, kommunale Spitzenverbände auf Bundesebene und Vereinigungen der Träger der stationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene). (2023). Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert am 05.04.2023. https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Pflege/Qualitaet_in_der_Pflege/MuG/MuG_vollstationaer_Vereinbarung.pdf
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht [„Kasseler Erklärung“, Januar 2014]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/66957ba6c3a2f47c39d21227_Kasseler_Erklaerung_Pflegedoku_HaftR_21_01_2014.pdf
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014, 2015). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht („Kasseler Erklärung“) und Stellungnahme zum Wegfall der Einzelleistungsnachweise für Maßnahmen der Grundpflege in der (teil-)stationären Versorgung [Anlage 5 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ee7f9c1a130f4afe0be5a_Anlage%205_SteNa%20I%20und%20II%20Juristen%20Pflegedoku_V3.0.pdf
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). (2019). Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/66957a4c15a2989557cfdb2b_191113_Hinweise_Strukturmodell.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20%28EinSTEP-Internetseite%2002.2026%29.pdf
Projektbüro EinSTEP. (o. J.-a). Funktion der SIS® und Matrix – ambulante Pflege [Anlage 1a der Informations- und Schulungsunterlagen, Version EinSTEP 3.0]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ed9751fb90c710c9fd8bd_Anlage%201a_SIS_Erla%CC%88uterungen_ambulant_V3.0.pdf
Projektbüro EinSTEP. (o. J.-b). Funktion der SIS® und Matrix – stationäre Pflege [Anlage 1b der Informations- und Schulungsunterlagen, Version EinSTEP 3.0]. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683edad59a33711233b5e512_Anlage%201b_SIS_Erla%CC%88uterungen_stationa%CC%88r_V3.0_.pdf