Sicherheit ist Pflicht und Haltung zugleich: Gefährdungen erkennen, systematisch beurteilen, wirksame Maßnahmen treffen und verständlich unterweisen – angepasst an Menschen mit Behinderung.
Hinweis: Der Selbstlernkurs vermittelt Grundlagenwissen zur Vorbereitung und Auffrischung. Er ersetzt nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung durch den Arbeitgeber (§ 12 ArbSchG). Ob und wie der Kurs dabei genutzt wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Selbststudium ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende; die freiwillige Selbstreflexion dient nur der eigenen Einschätzung. Die Teilnahmebescheinigung steht bereit, sobald Sie alle Module selbst als erledigt markiert haben.
