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Datenschutz in der Jugendgerichtshilfe: §§ 61–65 SGB VIII, Aussagegenehmigung, Erziehungsregister, Führungszeugnis (BZRG) und § 70 JGG für die JuHiS.

Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.

Die Module:

  1. Sozialdatenschutz in der JuHiS – Grundlagen, Begriffe, Normgefüge
  2. Daten erheben, speichern, zweckbinden – §§ 62–64 SGB VIII
  3. Übermittlung an Gericht und Staatsanwaltschaft – §§ 64, 65 SGB VIII
  4. Zeugenladung und Aussagegenehmigung – kein Zeugnisverweigerungsrecht
  5. Akteneinsicht, Auskunft und Löschung – Aktenführung in der JuHiS
  6. Erziehungsregister und Führungszeugnis bei Jugendlichen nach dem BZRG
  7. Führungszeugnis, Ausbildung und Beruf – Folgen und Strafmakel
  8. Dokumentation und Qualitätsentwicklung in der JuHiS – Fachstandards

Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.

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