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Kooperation Jugendhilfe Jugendpsychiatrie: Fortbildung zu § 35a-Stellungnahme, Schweigepflicht, Krisen, Übergang Klinik–Wohngruppe und Fallkonferenz.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), in stationären Hilfen zur Erziehung (Wohngruppen, Heime) und in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie interessierte Fachkräfte aus Kliniksozialdiensten – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand September 2026.
Die Module:
- Zwei Systeme, ein junger Mensch: Jugendhilfe und KJP verstehen
- Rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit an der Schnittstelle
- Die § 35a-Stellungnahme: Kooperation zwischen Jugendamt und KJP
- Schweigepflicht und Datenschutz zwischen Klinik und Jugendhilfe
- Krisen, Aufnahme und Unterbringung: Handeln an der Schnittstelle
- Übergang Klinik – Wohngruppe: Behandlung begleiten, Entlassung planen
- Fallkonferenz und gemeinsame Hilfeplanung bei komplexen Verläufen
- Kooperation verankern: Vereinbarungen, Netzwerke und Reflexion
📘 Fachwissen zum Thema: Kooperation Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie
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