Datenschutz in der Jugendgerichtshilfe: §§ 61–65 SGB VIII, Aussagegenehmigung, Erziehungsregister, Führungszeugnis (BZRG) und § 70 JGG für die JuHiS.
Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS/Jugendgerichtshilfe), des ASD und freier Träger ambulanter Maßnahmen nach dem JGG sowie Studierende der Sozialen Arbeit – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand Oktober 2026.
Die Module:
- Sozialdatenschutz in der JuHiS – Grundlagen, Begriffe, Normgefüge
- Daten erheben, speichern, zweckbinden – §§ 62–64 SGB VIII
- Übermittlung an Gericht und Staatsanwaltschaft – §§ 64, 65 SGB VIII
- Zeugenladung und Aussagegenehmigung – kein Zeugnisverweigerungsrecht
- Akteneinsicht, Auskunft und Löschung – Aktenführung in der JuHiS
- Erziehungsregister und Führungszeugnis bei Jugendlichen nach dem BZRG
- Führungszeugnis, Ausbildung und Beruf – Folgen und Strafmakel
- Dokumentation und Qualitätsentwicklung in der JuHiS – Fachstandards
Teil der Reihe Jugendhilfe im Strafverfahren (20 Selbstlernkurse, alle in der E-Learning-Flatrate) · Einstieg: Grundlagenkurs Jugendhilfe im Strafverfahren.