Kooperation Jugendhilfe Jugendpsychiatrie: Fortbildung zu § 35a-Stellungnahme, Schweigepflicht, Krisen, Übergang Klinik–Wohngruppe und Fallkonferenz.

Online-Selbstlernkurs für Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), in stationären Hilfen zur Erziehung (Wohngruppen, Heime) und in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie interessierte Fachkräfte aus Kliniksozialdiensten – 8 Module, ca. 8 Stunden, im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Quellen nach APA 7, Rechtsstand September 2026.

Die Module:

  1. Zwei Systeme, ein junger Mensch: Jugendhilfe und KJP verstehen
  2. Rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit an der Schnittstelle
  3. Die § 35a-Stellungnahme: Kooperation zwischen Jugendamt und KJP
  4. Schweigepflicht und Datenschutz zwischen Klinik und Jugendhilfe
  5. Krisen, Aufnahme und Unterbringung: Handeln an der Schnittstelle
  6. Übergang Klinik – Wohngruppe: Behandlung begleiten, Entlassung planen
  7. Fallkonferenz und gemeinsame Hilfeplanung bei komplexen Verläufen
  8. Kooperation verankern: Vereinbarungen, Netzwerke und Reflexion

📘 Fachwissen zum Thema: Kooperation Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie