Fachwissen · Beratung & Supervision

Onlineberatung in der Sozialen Arbeit: Chat, Mail und Video – Grundlagen und Fortbildung

Was textbasierte und videogestützte Beratung methodisch verlangt und welche Regeln zu Schweigepflicht und Datenschutz gelten.

Onlineberatung in der Sozialen Arbeit ist Beratung per E-Mail, Chat oder Video, für die dieselben fachlichen und rechtlichen Maßstäbe gelten wie für ein Gespräch in der Beratungsstelle. Wer eine Onlineberatung-Fortbildung sucht, braucht deshalb zweierlei: methodisches Handwerkszeug für Gespräche ohne gemeinsamen Raum und sicheres Wissen zu Schweigepflicht und Datenschutz.

In Erziehungs-, Sucht-, Schwangerschafts-, Jugend- und Migrationsberatung melden sich viele Ratsuchende zuerst digital. Der Kanal verändert, wie Beziehung entsteht, wie Missverständnisse aufkommen und welche technischen Risiken zu beachten sind. Der Geheimnisschutz selbst bleibt unverändert (Goldberg, 2021).

Auf einen Blick
  • Psychosoziale Onlineberatung umfasst Mailberatung, Chatberatung, Videoberatung und deren Verbindung mit Präsenzterminen (Blended Counseling).
  • Ohne Mimik und Tonfall werden Nachfragen, Spiegeln und klare Rahmenabsprachen besonders wichtig.
  • Die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt online genauso wie in Präsenz.
  • Die Verarbeitung von Beratungsdaten braucht eine Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis (Art. 6 DSGVO).
  • Bei Kindeswohlgefährdung gelten § 8a SGB VIII und § 4 KKG – auch wenn der Hinweis im Chat kommt.

Formen der Onlineberatung im Vergleich

Jeder Kanal hat eigene Stärken und Stolpersteine. Viele Beratungsstellen kombinieren sie oder verbinden digitale Kontakte mit Terminen vor Ort.

KanalMerkmalMethodische Aufgabe
Mailberatungzeitversetzt, schriftlichAnliegen aus dem Text erschließen, strukturiert und wertschätzend antworten
Chatberatungzeitgleich, schriftlich, oft knappTempo halten, kurz nachfragen, Pausen und Abbrüche einordnen
Videoberatungzeitgleich, mit Bild und TonSetting klären: Wer hört mit? Ist der Raum geschützt?
Blended CounselingMix aus digital und PräsenzKanäle bewusst wählen und Wechsel transparent machen

Methodik der Chatberatung und Mailberatung

Nach Schulz von Thun (1981) transportiert jede Nachricht Sachinhalt, Selbstkundgabe, Beziehungshinweis und Appell. Fehlen Stimme und Gesicht, liest das Gegenüber leicht eine andere Seite heraus als gemeint – ein knappes „ok“ kann Zustimmung, Rückzug oder Kränkung bedeuten. Hilfreich sind deshalb behutsame Rückfragen, das ausdrückliche Benennen von Gefühlen und kurze Zusammenfassungen.

Die Grundhaltungen nach Rogers (2018) – Empathie, bedingungsfreie Wertschätzung und Echtheit – bleiben der Kern. Online zeigen sie sich in der Wortwahl, im Eingehen auf Formulierungen der ratsuchenden Person und in transparenten Absprachen: Wann antworte ich? Was passiert mit dem Verlauf? Was tun wir, wenn die Verbindung abbricht?

Schweigepflicht in der Onlineberatung

§ 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren anvertrauter Geheimnisse durch bestimmte Berufsgruppen unter Strafe, etwa Berufspsycholog:innen und Berater:innen anerkannter Beratungsstellen; strafbar ist vorsätzliches Handeln. Befugt ist eine Offenbarung mit wirksamer Schweigepflichtentbindung, aufgrund einer gesetzlichen Befugnis wie § 4 Abs. 3 KKG oder im rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB (Goldberg, 2021). Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, bleibt an Datenschutz und arbeitsvertragliche Verschwiegenheit gebunden. Von der Schweigepflicht zu unterscheiden ist das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO, das Sozialarbeiter:innen regelmäßig nicht allgemein zusteht.

Ergeben sich im Chat gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, greifen § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG: Gefährdung einschätzen, eine insoweit erfahrene Fachkraft beraten lassen, Beteiligte einbeziehen, soweit der Schutz des Kindes dies zulässt. § 4 Abs. 3 KKG erlaubt die Information des Jugendamts, verpflichtet aber nicht dazu. Kinder und Jugendliche haben nach § 8 Abs. 3 SGB VIII unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten.

Onlineberatung und Datenschutz nach DSGVO

Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnis verarbeitet werden (Art. 6 DSGVO). Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein, nachweisbar vorliegen und jederzeit ebenso einfach widerrufbar sein (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO). In Sucht-, Schwangerschafts- und Erziehungsberatung fallen häufig Gesundheitsdaten an, die zu den besonders geschützten Kategorien gehören (Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Datenminimierung und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 DSGVO) sprechen dafür, nur das Nötige zu erheben. Ratsuchende haben zudem ein Auskunftsrecht, das auch gespeicherte Mail- und Chatverläufe umfasst (Art. 15 DSGVO).

Bei öffentlichen Trägern kommen das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und die §§ 67 ff. SGB X hinzu, in der Kinder- und Jugendhilfe § 65 SGB VIII; kirchliche Träger haben eigenes Datenschutzrecht. Welche Anwendung eingesetzt wird, entscheidet der Träger gemeinsam mit der oder dem Datenschutzbeauftragten. Fallbesprechungen und Supervision gelingen mit pseudonymisierten Angaben.

Praxisbeispiel: Der 16-jährige Jonas schreibt spätabends in den Chat einer Jugendberatung, er halte den Streit zu Hause nicht mehr aus. Die Beraterin fragt nach, was genau passiert ist, spiegelt seine Anspannung und vereinbart einen Folgetermin. In der Teamsitzung bespricht sie den Verlauf ohne Namen und Details, die Jonas erkennbar machen würden. (Fiktives Beispiel)

Häufige Fragen

Gelten online andere Regeln zur Schweigepflicht?

Nein. § 203 StGB, das Sozialgeheimnis und die DSGVO gelten unabhängig vom Kanal. Anders sind die technischen und organisatorischen Risiken, die der Träger absichern muss.

Wie lange dürfen Chatverläufe gespeichert werden?

Eine einheitliche Frist lässt sich nicht nennen; maßgeblich sind Trägerregelungen, Landesrecht und bei kirchlichen Trägern deren Datenschutzrecht. Klären Sie das mit Leitung und Datenschutzbeauftragten.

Was bedeutet Blended Counseling?

Gemeint ist die bewusste Kombination verschiedener Kanäle, etwa ein erster Kontakt per Chat und weitere Gespräche in Präsenz oder per Video. Entscheidend ist, dass Wechsel abgesprochen und für Ratsuchende nachvollziehbar sind.

Was sollte eine Fortbildung zur Onlineberatung abdecken?

Sinnvoll sind Schreib- und Gesprächstechniken für Text und Video, der Umgang mit Krisen und Abbrüchen sowie die rechtlichen Grundlagen zu Schweigepflicht, Kinderschutz und Datenschutz.

Vertiefen im Selbstlernkurs

Der Kurs vertieft in 8 Modulen mit Fallbeispielen und Wissenscheck Methodik und Rechtsfragen von Chat-, Mail- und Videoberatung – im eigenen Tempo. Nach Bearbeitung aller Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zum Selbstlernkurs: Onlineberatung in der Sozialen Arbeit – Chat, Mail & Video →
Quellen

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), in der geltenden Fassung, § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

Goldberg, B. (2021). Schweigepflicht und Datenschutz in der Sozialen Arbeit und Beratung. Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe. https://kidoks.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/2100/file/Goldberg_2021_Schweigepflicht_und_Datenschutz.pdf

Rogers, C. R. (2018). Entwicklung der Persönlichkeit: Psychotherapie aus der Sicht eines Therapeuten (21. Aufl.). Klett-Cotta.

Schulz von Thun, F. (1981). Miteinander reden 1: Störungen und Klärungen. Allgemeine Psychologie der Kommunikation. Rowohlt Taschenbuch.

Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, in der im September 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1. Abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679

Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zuletzt geändert: Freitag, 25. September 2026, 10:34