Fachwissen · Studium & wissenschaftliches Arbeiten

Wissenschaftliches Arbeiten im Studium: gute Praxis, Zitieren und KI

Was gute wissenschaftliche Praxis verlangt, wie Sie richtig zitieren, Plagiate vermeiden und KI-Werkzeuge transparent nutzen – für Studierende der Sozialen Arbeit und Pädagogik.

Ob Hausarbeit, Praxisbericht oder Bachelorarbeit: Im Studium der Sozialen Arbeit, der Kindheits- oder Heilpädagogik wird erwartet, dass Sie wissenschaftlich arbeiten. Gemeint ist mehr als eine Formatvorlage. Es geht um Ehrlichkeit gegenüber eigenen und fremden Gedanken, um nachvollziehbare Belege und um einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Werkzeugen wie generativer KI.

Dieser Beitrag stützt sich auf den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), auf die Stellungnahme des DFG-Präsidiums zu generativen KI-Modellen und auf das Urheberrechtsgesetz. Verbindlich für Ihre Arbeiten sind immer die Regeln Ihrer Hochschule und Ihres Fachbereichs.

Auf einen Blick
  • Gute wissenschaftliche Praxis heißt: lege artis arbeiten, strikt ehrlich mit eigenen und fremden Beiträgen umgehen und die eigenen Ergebnisse kritisch hinterfragen (DFG, 2019).
  • Hochschulen legen eigene Regeln fest; die Vermittlung beginnt so früh wie möglich in der Lehre.
  • Zitieren ist erlaubt, wenn der Zweck es rechtfertigt – die Quelle ist stets deutlich anzugeben (§§ 51, 63 UrhG).
  • Plagiate gelten als wissenschaftliches Fehlverhalten (DFG, 2019).
  • KI-Werkzeuge sind nicht ausgeschlossen, aber offenzulegen; die Verantwortung bleibt bei Ihnen (DFG, 2023).

Was ist gute wissenschaftliche Praxis?

Der DFG-Kodex beschreibt in 19 Leitlinien, was gute wissenschaftliche Praxis ausmacht. Zu den Grundprinzipien gehört es, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln und einen kritischen Diskurs zuzulassen (DFG, 2019, Leitlinie 1). Die Hochschulen legen die Regeln für ihre Angehörigen fest und verpflichten sie zu deren Einhaltung.

Für Studierende ist ein Satz aus Leitlinie 2 besonders wichtig: Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt „zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre“ (DFG, 2019, S. 10). Die Standards gelten also nicht erst für Forschende, sondern prägen schon die erste Hausarbeit. Schauen Sie deshalb früh in die Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis und in die Hinweise Ihres Fachbereichs.

Von der Fragestellung zur fertigen Hausarbeit

Eine wissenschaftliche Arbeit entsteht in Schritten. Die folgende Übersicht hilft, den Prozess zu planen; Ihre Lehrenden können zusätzliche Anforderungen stellen.

SchrittLeitfragePraxistipp
1 Thema eingrenzenWorüber genau will ich schreiben?Zielgruppe, Arbeitsfeld oder Zeitraum festlegen.
2 Fragestellung formulierenWelche Frage beantwortet meine Arbeit?Eine Frage, die im vorgegebenen Umfang beantwortbar ist.
3 RecherchierenWas ist zum Thema schon bekannt?Bibliothekskatalog, Fachdatenbanken, Gesetze und amtliche Statistiken nutzen; Suchwege notieren.
4 Lesen und exzerpierenWas sagt die Quelle, und wo genau?Zu jedem Exzerpt sofort Quelle und Seitenzahl festhalten.
5 GliedernIn welcher Reihenfolge beantworte ich die Frage?Jedes Kapitel muss zur Fragestellung beitragen.
6 Schreiben und belegenWoher stammt jede Aussage?Eigene Gedanken und fremde Gedanken klar trennen.
7 ÜberarbeitenIst alles nachvollziehbar und vollständig belegt?Literaturverzeichnis und Belege im Text abgleichen.

Ausführlich führen die Kurse Wissenschaftliches Arbeiten im Studium und Bachelorarbeit in Sozialer Arbeit und Pädagogik durch diese Schritte; für Praxisberichte hilft der Kurs Praxisbericht in Praxissemester und Anerkennungsjahr schreiben, für die Schule der Kurs Facharbeit & Seminararbeit schreiben.

Richtig zitieren: was das Gesetz verlangt

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Zitate, wenn die Nutzung „durch den besonderen Zweck gerechtfertigt“ ist – etwa wenn einzelne Werke in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen oder Stellen eines Werkes in einem eigenen Text angeführt werden (§ 51 UrhG). Dabei ist die Quelle stets deutlich anzugeben; Kürzungen und andere Änderungen sind kenntlich zu machen (§ 63 Abs. 1 UrhG).

Die DFG verlangt darüber hinaus, dass die Herkunft verwendeter Daten, Materialien und Software kenntlich gemacht und die Originalquellen zitiert werden (DFG, 2019, Leitlinie 7). Für Ihre Arbeit heißt das:

  • Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen und erhalten eine genaue Fundstelle mit Seitenzahl.
  • Sinngemäße Übernahmen – auch umformulierte Gedanken – brauchen ebenfalls einen Beleg.
  • Gesetze, Statistiken und amtliche Dokumente werden aus der Originalquelle zitiert, nicht aus zweiter Hand.
  • Der Zitierstil (zum Beispiel APA oder ein Fußnotensystem) wird von Ihrem Fachbereich festgelegt – wichtig ist, dass Sie ihn durchgehend einheitlich anwenden.

Plagiat vermeiden

Als Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens nennt der DFG-Kodex insbesondere die Erfindung und Verfälschung von Daten sowie das Plagiat. Nicht jeder Verstoß ist allerdings Fehlverhalten: In Betracht kommen nur vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße, die in einem Regelwerk der Einrichtung niedergelegt sind (DFG, 2019, Leitlinie 19). Welche Folgen ein Plagiat in einer Studienleistung hat, regeln die Ordnungen Ihrer Hochschule.

Die meisten Plagiate entstehen nicht aus Absicht, sondern aus unsauberer Arbeitsorganisation: Notizen ohne Quellenangabe, kopierte Passagen, die später für eigene Formulierungen gehalten werden, oder fehlende Belege beim Umformulieren. Wer beim Exzerpieren konsequent Quelle und Seite notiert und eigene Gedanken markiert, beugt dem wirksam vor.

KI im Studium transparent nutzen

Das Präsidium der DFG hat sich 2023 zu generativen Modellen wie ChatGPT geäußert. Ihr Einsatz im wissenschaftlichen Arbeiten soll angesichts der Chancen „keinesfalls ausgeschlossen werden“, erfordert aber verbindliche Rahmenbedingungen (DFG, 2023, S. 2). Die Kernpunkte:

  • Transparenz: Offenlegen, ob und welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden.
  • Verantwortung: Der Einsatz von KI entbindet nicht von der inhaltlichen und formalen Verantwortung.
  • Autorschaft: Autorinnen und Autoren können nur verantwortlich handelnde natürliche Personen sein.
  • Kein Plagiat: Es muss sichergestellt sein, dass durch die KI-Nutzung kein fremdes geistiges Eigentum verletzt wird und kein Plagiat entsteht.

Ob und wie Sie KI in einer Studienleistung nutzen dürfen, bestimmt Ihre Hochschule – manche Lehrende erlauben KI für Ideensammlung oder Sprachkorrektur, andere nicht. Fragen Sie im Zweifel vorher nach und dokumentieren Sie, wofür Sie KI eingesetzt haben. Prüfen Sie jede Aussage und jede Literaturangabe aus einem KI-Werkzeug an der Originalquelle. Geben Sie keine personenbezogenen Daten aus Praktikum oder Beratung in KI-Werkzeuge ein. Vertiefung bietet der Kurs KI im Studium sinnvoll und korrekt nutzen.

Praxisbeispiel: Lea (fiktiv) schreibt im dritten Semester eine Hausarbeit zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII. Ihr Fachbereich erlaubt KI zur Ideensammlung, wenn sie angegeben wird. Lea lässt sich von einem KI-Werkzeug mögliche Gliederungspunkte vorschlagen und notiert das in ihrem Arbeitsprotokoll. Zwei Literaturhinweise aus der KI-Antwort findet sie im Bibliothekskatalog nicht – sie verwendet sie deshalb nicht. Den Gesetzestext zitiert sie direkt von gesetze-im-internet.de, eine Statistik aus der amtlichen Veröffentlichung. In einer Fußnote beschreibt sie, wofür sie KI genutzt hat.

Nachvollziehbar dokumentieren

Leitlinie 12 des DFG-Kodex verlangt, alle für ein Ergebnis relevanten Informationen so nachvollziehbar zu dokumentieren, dass das Ergebnis überprüft und bewertet werden kann; Ergebnisse, die die eigene Hypothese nicht stützen, werden nicht weggelassen (DFG, 2019, S. 17–18). Im Studium betrifft das vor allem empirische Arbeiten wie Befragungen oder Interviews. Hilfreich sind ein Rechercheprotokoll, eine Literaturverwaltung und bei eigenen Erhebungen eine saubere Dokumentation von Vorgehen und Auswertung. Methodische Grundlagen vermitteln die Kurse Forschungsmethoden und Statistik in der Sozialen Arbeit verstehen, Praxisforschung und Lehrforschungsprojekt und Evidenzbasierte Praxis in Sozialer Arbeit und Pflege.

Häufige Fragen

Was ist gute wissenschaftliche Praxis?

Gemeint sind die Standards ehrlichen und sorgfältigen wissenschaftlichen Arbeitens. Der DFG-Kodex nennt unter anderem lege artis arbeiten, strikte Ehrlichkeit mit eigenen und fremden Beiträgen und kritisches Hinterfragen der eigenen Ergebnisse. Ihre Hochschule konkretisiert diese Regeln.

Darf ich KI für meine Hausarbeit nutzen?

Das regelt Ihre Hochschule oder die jeweilige Lehrperson. Die DFG schließt KI im wissenschaftlichen Arbeiten nicht aus, verlangt aber Offenlegung und volle eigene Verantwortung. Klären Sie die Regeln vorab und dokumentieren Sie den Einsatz.

Was gilt als Plagiat?

Ein Plagiat liegt vor, wenn fremde Texte oder Gedanken ohne Quellenangabe als eigene ausgegeben werden – auch in umformulierter Form. Der DFG-Kodex zählt das Plagiat zu den Tatbeständen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Folgen regeln die Ordnungen der Hochschule.

Muss ich auch sinngemäße Übernahmen belegen?

Ja. Auch wenn Sie einen Gedanken in eigenen Worten wiedergeben, stammt er aus einer Quelle und muss belegt werden. Nur Allgemeinwissen und Ihre eigenen Überlegungen brauchen keinen Beleg.

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Quellen

Bundesministerium der Justiz. (o. J.). Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG), §§ 51, 63. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Deutsche Forschungsgemeinschaft. (2019). Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. https://www.dfg.de/de/grundlagen-themen/grundlagen-und-prinzipien-der-foerderung/gwp/kodex

Deutsche Forschungsgemeinschaft. (2023). Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG. https://www.dfg.de/resource/blob/289674/…/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die Regeln Ihrer Hochschule.

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