Kursinhalte – PFLEGE-01
Die Module dieses Kurses – der Reihe nach durcharbeiten.
9. Modul 9 · Risikoeinschätzung & Risikomatrix
Der fachliche Filter der SIS
Feld C2 der SIS ist die Matrix, im Alltag meist verkürzt „Risikomatrix“ genannt; sie erfasst neben Risiken auch weitere pflegerelevante Phänomene. Sie ist kein starres Punktesystem, sondern ein fachlicher Filter: Für zentrale pflegerelevante Risiken – etwa Dekubitus, Sturz, Mangelernährung/Dehydratation, Schmerz, Kontinenz – wird eingeschätzt, ob ein Anhalt für eine Gefährdung besteht. Zeigt sich ein Risiko, entscheidet die Pflegefachperson, ob eine weitere (vertiefte) Einschätzung notwendig ist oder ob die Informationen aus den Themenfeldern für die Planung ausreichen; danach führt der Weg in den Maßnahmenplan. Die Matrix macht damit transparent, welche Risiken erkannt und bearbeitet wurden – ein zentraler Prüfpunkt für Qualität und Haftung.
Der Gedanke dahinter ist bestechend einfach und zugleich fachlich anspruchsvoll: Nicht jede Person braucht zu jedem Thema ein aufwendiges Assessment. Aber jede Person soll bewusst durch den Filter laufen, damit kein Risiko übersehen wird. Die Matrix ist also eine Art Sicherheitsnetz gegen das Vergessen. Sie zwingt dazu, für jede zentrale Gefährdung eine Entscheidung zu treffen und diese zu begründen – statt sich auf das Bauchgefühl zu verlassen, das an einem hektischen Tag trügen kann.
Lernziele dieses Moduls
- Sie verstehen die Risikomatrix als fachlichen Filter.
- Sie schätzen die wichtigsten Pflegerisiken systematisch ein.
- Sie verbinden Risiko, Assessment und Maßnahme.
- Sie dokumentieren Risiken nachvollziehbar.
Zentrale Pflegerisiken (Auswahl)
| Risiko | Beispiel-Frühzeichen |
|---|---|
| Dekubitus | nicht wegdrückbare Rötung, Immobilität, Feuchtigkeit |
| Sturz | Gangunsicherheit, Schwindel, Beinahe-Stürze |
| Mangelernährung / Dehydratation | Gewichtsverlust, wenig Trinken, Appetitmangel |
| Schmerz | Schonhaltung, Mimik, Unruhe, Rückzug |
| Kontinenz | Harndrang, Häufigkeit, Hautprobleme |
Tabelle: Zentrale Pflegerisiken mit Beispielen für Frühzeichen. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Von der Matrix zum Expertenstandard
Wo ein Risiko besteht, geben die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) den fachlichen Rahmen: Sie beschreiben den aktuellen Stand des Wissens für zentrale Themen (z. B. Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Förderung der Harnkontinenz, Ernährungsmanagement). Für die Dokumentation heißt das: Ein erkanntes Risiko braucht eine fachlich begründete Maßnahme, die sich am Standard orientiert – und deren Wirkung wieder evaluiert wird. So schließt sich der Kreis von Wahrnehmung, Wissen und Handeln. Die Expertenstandards sind keine starren Vorschriften, die schematisch abzuarbeiten wären. Sie gelten aber als Ausdruck des allgemein anerkannten Stands medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse, nach dem Pflegeeinrichtungen gemäß § 11 Abs. 1 SGB XI pflegen müssen, und sind Bezugspunkt in Qualitätsprüfungen. Wer im Einzelfall abweicht, sollte das fachlich begründen und dokumentieren.
Professionelle Einschätzung statt reiner Skalen
Skalen (z. B. zur Sturz- oder Dekubituseinschätzung) sind Hilfsmittel, nicht Ersatz für das fachliche Urteil. Ein niedriger Skalenwert entbindet nicht von der Beobachtung, wenn der klinische Eindruck ein Risiko nahelegt. Das Strukturmodell betont deshalb die fachlich begründete Einschätzung: Die Pflegekraft entscheidet, ob und wie vertieft eingeschätzt wird – und begründet dies nachvollziehbar. Dokumentiert wird die Begründung, nicht nur die Zahl.
Warum diese Betonung? Weil Skalen mit Scheinsicherheit verführen. Eine Zahl wirkt objektiv, doch sie erfasst immer nur die Faktoren, die sie abfragt – und blendet den Rest aus. Ein Mensch kann in der Sturzskala unauffällig sein und dennoch akut sturzgefährdet, etwa durch ein neues Medikament, ein Delir oder Schwindel. Die professionelle Pflegekraft nutzt die Skala als Strukturhilfe, behält aber das Urteil bei sich. Diese Haltung schützt die Person besser als jede Zahl – und sie ist rechtlich sicherer, weil sie zeigt, dass mitgedacht wurde.
Niedriger Wert, hohes Risiko
Herr P. erreicht in der Sturzskala einen unauffälligen Wert. Die Pflegekraft beobachtet dennoch: Er steht nachts verwirrt auf und schwankt, seit gestern nimmt er ein neues Beruhigungsmittel. Sie vertraut ihrem fachlichen Eindruck, dokumentiert die Beobachtung mit Begründung, schätzt vertieft ein und plant Maßnahmen (Nachtlicht, Bewegungsmelder, Toilettengang vor dem Schlafen, Rücksprache mit dem Arzt zur Medikation). In den folgenden zwei Wochen stürzt Herr P. nicht – ein Hinweis darauf, dass das Risiko rechtzeitig erkannt und bearbeitet wurde, auch wenn sich ein Sturz nie mit Sicherheit ausschließen lässt. Die Skala hätte allein nicht ausgereicht – die fachliche Wahrnehmung war entscheidend.
Derselbe Skalenwert – diesmal entscheidet die Zahl. Herr P. erreicht in der Sturzskala einen unauffälligen Wert. Auch diesmal bemerkt die Pflegekraft im Nachtdienst, dass er verwirrt aufsteht und schwankt; seit gestern erhält er ein neues Beruhigungsmittel. Weil die Skala nichts anzeigt, notiert sie nichts und erwähnt ihre Beobachtung nur kurz in der Übergabe, wo sie untergeht. Drei Nächte später stürzt Herr P. auf dem Weg zur Toilette und zieht sich eine Platzwunde zu. In der Akte findet sich danach nur der Skalenwert – kein Hinweis auf die nächtliche Unruhe, auf das neue Medikament oder auf eine Rücksprache mit dem Arzt.
Zur Einordnung: Nicht die Skala war falsch – sie erfasst nur, was sie abfragt. Gefehlt hat das fachliche Urteil, das die neue Situation einordnet, begründet und dokumentiert. Ob der Sturz zu verhindern gewesen wäre, lässt sich nie sicher sagen; nachvollziehbar wäre aber gewesen, dass das Risiko erkannt und bearbeitet wurde.
| Aspekt | Fallstudie: fachliches Urteil | Fassung B: nur der Skalenwert |
|---|---|---|
| Skalenwert | unauffällig | unauffällig |
| Beobachtung | nächtliche Verwirrtheit, Schwanken und neues Medikament dokumentiert | nur mündlich erwähnt |
| Einschätzung | vertieft, mit Begründung | „kein erhöhtes Risiko“ laut Skala |
| Maßnahmen | Nachtlicht, Bewegungsmelder, Toilettengang vor dem Schlafen, Arztrücksprache | keine |
| Verlauf | kein Sturz | Sturz mit Platzwunde |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Gehen Sie für eine Person die fünf Risiken der Tabelle durch. Notieren Sie je ein beobachtbares Frühzeichen und – falls ein Risiko besteht – eine passende erste Maßnahme, die sich am jeweiligen Expertenstandard orientiert.
Lösungsweg anzeigen
So könnte Ihre Übersicht aussehen – jeweils mit einer ersten, konkreten Maßnahme statt eines Schlagworts:
- Dekubitus: nicht wegdrückbare Rötung, wenig Eigenbewegung → Haut gezielt inspizieren, Bewegung fördern, Positionswechsel mit festgelegtem maximalem Intervall, Druck verteilen.
- Sturz: Gangunsicherheit, neues Medikament → Umgebung sichern (Licht, Stolperfallen), Hilfsmittel prüfen, Medikation mit der Ärztin besprechen.
- Ernährung/Flüssigkeit: Gewichtsverlust, wenig Trinken → Vorlieben erfragen, befristet Ess- oder Trinkmengen beobachten, Gewicht engmaschiger kontrollieren.
- Schmerz: Schonhaltung, Mimik, Rückzug → Schmerz systematisch einschätzen (Selbstauskunft, bei kognitiver Einschränkung Beobachtung), Ärztin informieren, Wirkung der Behandlung überprüfen.
- Kontinenz: häufiger Harndrang, Hautprobleme → Ausscheidungsmuster befristet beobachten, Toilettengänge anbieten, Haut schützen.
Prüfen Sie zum Schluss: Ist jede Maßnahme so konkret, dass eine Kollegin sie umsetzen kann, und ist festgelegt, wann ihre Wirkung überprüft wird? Besteht kein Risiko, genügt die begründete Feststellung in der Matrix.
- Die Matrix in Feld C2 ist ein fachlicher Filter: Jede Person läuft bewusst durch die zentralen Risiken und Phänomene.
- Besteht ein Risiko, entscheidet die Pflegefachperson, ob eine vertiefte Einschätzung nötig ist, und plant konkrete Maßnahmen.
- Skalen sind Hilfsmittel; dokumentiert wird die fachliche Begründung, nicht nur die Zahl.
- Expertenstandards bilden den fachlichen Bezugsrahmen; Abweichungen im Einzelfall werden begründet.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Wann haben Sie zuletzt einem Skalenwert widersprochen – oder hätten es tun sollen?
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2. Welche Frühzeichen nehmen Sie im Alltag am ehesten wahr, welche eher nicht?
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3. Wie würden Sie im Team begründen, dass für eine Person keine vertiefte Einschätzung nötig ist?
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4. Welche Rolle spielt die Sicht der Person selbst bei der Einschätzung ihrer Risiken?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html