Sturzprophylaxe in der Pflege: Risiken und Maßnahmen
Sturzprophylaxe umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die Stürze pflegebedürftiger Menschen möglichst verhindern und Sturzfolgen gering halten. Das Ziel ist dabei nicht, Bewegung einzuschränken, sondern sichere Mobilität und Lebensqualität zu erhalten (DNQP, 2022).
Stürze sind häufig: Schätzungen zufolge stürzen etwa 30 von 100 Menschen über 65, die zu Hause leben, einmal im Jahr, in Pflegeeinrichtungen sind es etwa 50 von 100. Ein Hüft- oder Oberschenkelbruch kann schwere Folgen haben (Bundesministerium für Gesundheit [BMG], o. J.). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Risikofaktoren, den Expertenstandard, wirksame Maßnahmen und die Abgrenzung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen.
- Sturzprophylaxe ist ein Zusammenspiel aus Risikoeinschätzung, Maßnahmen und Überprüfung, nicht eine einzelne Maßnahme.
- Risikofaktoren lassen sich in personen-, medikamenten- und umgebungsbezogene Faktoren einteilen.
- Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ des DNQP liegt als 2. Aktualisierung von 2022 vor.
- Bewährt sind Kraft- und Gleichgewichtstraining, eine sichere Umgebung und passende Hilfsmittel; Medikamente gehören in ärztliche Hände.
- Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte sind keine Sturzprophylaxe; wirken sie freiheitsentziehend, brauchen sie eine wirksame Einwilligung oder eine gerichtliche Genehmigung.
Sturzprophylaxe: Risikofaktoren im Überblick
Der Expertenstandard unterscheidet bei der vertieften Einschätzung personen-, medikamenten- und umgebungsbezogene Risikofaktoren (DNQP, 2022). Ein früherer Sturz erhöht das Risiko für den nächsten (BMG, o. J.). Auch die Angst vor Stürzen spielt eine Rolle: Wer sich deshalb weniger bewegt, erhöht sein Sturzrisiko, während tägliche Aktivität davor schützen kann (BMG, o. J.).
| Risikobereich | Beispiele | Mögliche Maßnahme |
|---|---|---|
| Person | frühere Stürze, Muskelschwäche der Beine, Schwindel durch niedrigen Blutdruck, eingeschränktes Sehen, Erkrankungen, die das Gleichgewicht stören | Bewegungsprogramme, bei Bedarf neue Brille, Erkrankungen ärztlich behandeln lassen |
| Medikamente und Alkohol | Beruhigungsmittel und blutdrucksenkende Mittel, allein oder in Kombination; Alkohol | Ärztlich prüfen lassen, ob schwindelauslösende Mittel abgesetzt werden können; nichts eigenmächtig absetzen |
| Umgebung | hochstehende Teppichkanten, lose Kabel, Türschwellen, glatte Böden, rutschige Badematten | Wohnung auf Stolperfallen prüfen und diese beseitigen, bei Bedarf mit Ergotherapie |
| Schuhe und Hilfsmittel | schlecht sitzendes Schuhwerk, nur Socken auf glattem Boden | gut sitzendes Schuhwerk; Gehhilfen nutzen, wo sie Sicherheit geben |
Expertenstandard Sturzprophylaxe: Fassung und Grundgedanken
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat den Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ zuletzt als 2. Aktualisierung 2022 veröffentlicht. Er richtet sich an Pflegefachkräfte in der häuslichen Versorgung, in stationären Gesundheitseinrichtungen sowie in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (DNQP, 2022).
Der Grundgedanke ist ein zweistufiges Vorgehen: Zu Beginn der Versorgung steht ein Screening. Lässt sich ein Risiko nicht ausschließen, folgt eine vertiefte Einschätzung der drei Risikobereiche. Neu bewertet wird bei Veränderungen der Pflegesituation, nach einem Sturz und in festgelegten Abständen (DNQP, 2022). Zu Skalen heißt es in einem Fachvortrag zur Aktualisierung: Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass ein bestimmtes Instrument besser zwischen gefährdeten und nicht gefährdeten Menschen unterscheidet; empfohlen wird eine mehrdimensionale Risikoeinschätzung (Simon, 2023). Freiheitsentziehende Maßnahmen zum Zweck der Sturzprophylaxe lehnt der Standard ausdrücklich ab und betont das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Den vollständigen Standard mit allen Kriterien erhalten Sie beim DNQP.
Rechtlicher Rahmen: § 113a SGB XI
Nach § 113a SGB XI werden Expertenstandards zur Pflegequalität auf Bundesebene von den Vertragsparteien (Pflegekassen, Sozialhilfeträger, kommunale Spitzenverbände und Trägervereinigungen) beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Einführung wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer Pflegeeinrichtungen den Standard umsetzen (GKV-Spitzenverband et al., 2009). Davon zu unterscheiden ist die fachliche Veröffentlichung durch das DNQP: Verbindlich nach § 113a wird ein Expertenstandard erst durch einen solchen Beschluss. Unabhängig davon ist es sinnvoll, Einschätzung und Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Sturzprophylaxe Maßnahmen: Umgebung, Bewegung, Hilfsmittel
Umgebung: Die Wohnung auf Stolperfallen wie hochstehende Teppichkanten, lose Kabel und Türschwellen prüfen und diese beseitigen, gegebenenfalls mit Angehörigen oder Ergotherapeut:innen (BMG, o. J.). Der Expertenstandard verlangt eine individuelle Anpassung der Umgebung (DNQP, 2022).
Bewegung: Bewegungsprogramme erhalten die Beweglichkeit und beugen Stürzen vor (BMG, o. J.); der Expertenstandard nennt die Förderung von Kraft und Balance als Beispiel für Maßnahmen (DNQP, 2022). Die Studienlage im Überblick: Im ambulanten Bereich senkt motorisches Training mehrheitlich die Zahl der Stürze, in der Langzeitpflege ist der Effekt unklar (Simon, 2023). Bewegung muss freiwillig bleiben.
Hilfsmittel: Gehhilfen nutzen, wo sie passen; bei Sehproblemen kann eine neue Brille helfen (BMG, o. J.).
Medikamente: Vor allem Beruhigungsmittel und blutdrucksenkende Mittel können das Sturzrisiko erhöhen. Ob schwindelauslösende Mittel abgesetzt werden können, klärt die ärztliche Praxis; Änderungen an der Medikation gehören immer in ärztliche Hände (BMG, o. J.). Für reine Medikationsüberprüfungen gibt es nur schwache Hinweise auf weniger Stürze (Simon, 2023).
Ablauf der Sturzprophylaxe in fünf Schritten
Screening zu Beginn, bei Bedarf vertiefte Einschätzung der drei Risikobereiche.
Maßnahmen gemeinsam mit der Person auswählen, passend zu ihren Zielen.
Umgebung sichern, Bewegung fördern, Hilfsmittel bereitstellen.
Betroffene und Angehörige informieren, Fragen zur Medikation weitergeben.
Bei Veränderungen, nach einem Sturz und in festgelegten Abständen neu bewerten.
Beratung zur Sturzprophylaxe: Betroffene und Angehörige
Information und Beratung achten das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und sind Grundlage gemeinsamer Entscheidungen (DNQP, 2022). Dabei hilft der Hinweis, dass Bewegung schützt: Wer aus Angst vor Stürzen aktiv bleibt, statt sich zu schonen, sichert Kraft und Gleichgewicht (BMG, o. J.). Beratung allein senkte das Sturzrisiko in ausgewerteten Studien nicht nachweisbar; im ambulanten Bereich wirkte sie jedoch als Teil kombinierter Maßnahmen (Simon, 2023). Für die Wohnung können auch Ergotherapeut:innen beraten (BMG, o. J.).
Abgrenzung: Bettgitter und Gurte als freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind keine Sturzprophylaxe: Der Expertenstandard lehnt sie zu diesem Zweck ab (DNQP, 2022). Bei Seitengittern von Kranken- und Pflegebetten besteht zudem Einklemmgefahr, wenn die vorgeschriebenen Maße nicht eingehalten werden (Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern [LAGuS], 2015). Rechtlich können Bettgitter, Bauchgurte oder Fixierungen bei Menschen in einem Krankenhaus, Heim oder einer sonstigen Einrichtung freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 Abs. 4 BGB sein, wenn sie die Bewegungsfreiheit einschränken. Einwilligungsfähige Personen entscheiden selbst. Bei nicht einwilligungsfähigen Personen entscheidet eine rechtliche Betreuung oder bevollmächtigte Person und braucht zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts; Pflegekräfte, Ärzt:innen und Angehörige dürfen nur in Eil- und Notfällen handeln (Amtsgericht München, o. J.). Ob eine Maßnahme im Einzelfall freiheitsentziehend ist, hängt von den Umständen ab (Amtsgericht München, o. J.).
Häufige Fragen
Was gehört zur Sturzprophylaxe?
Dazu zählen die Einschätzung des Sturzrisikos, Maßnahmen in den Bereichen Person, Medikamente und Umgebung, Beratung sowie die regelmäßige Überprüfung. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Person passen und ihre Bewegungsfreiheit nicht unnötig einschränken.
Welche Fassung des Expertenstandards ist aktuell?
Stand Oktober 2026 ist die 2. Aktualisierung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“ aus dem Jahr 2022 die aktuelle Fassung. Auf der Website des DNQP finden Sie einen Auszug; den vollständigen Standard bestellen Sie beim DNQP.
Dürfen Bettgitter zur Sturzprophylaxe eingesetzt werden?
Der Expertenstandard lehnt freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ab. Wirken Bettgitter freiheitsentziehend, brauchen sie eine wirksame Einwilligung oder bei nicht einwilligungsfähigen Personen die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Wer kann zur Sturzprophylaxe beraten?
Pflegefachkräfte und Ärzt:innen können beraten; für die Anpassung der Wohnung sind Ergotherapeut:innen eine Anlaufstelle (BMG, o. J.). Der Expertenstandard sieht Information und Beratung von Betroffenen und Angehörigen ausdrücklich vor (DNQP, 2022).
Der Selbstlernkurs vertieft Risikoeinschätzung, Maßnahmen und Beratung mit Fallbeispielen und Wissenschecks, im eigenen Tempo. Nach Bearbeitung aller Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Zum Selbstlernkurs zur Sturzprophylaxe →Amtsgericht München, Betreuungsgericht. (o. J.). Merkblatt Freiheitsentziehende Maßnahmen. Merkblatt (PDF)
Bundesministerium für Gesundheit. (o. J.). Stürze bei älteren Menschen. gesund.bund.de. gesund.bund.de/stuerze-aeltere-menschen
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege. (2022). Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege: 2. Aktualisierung 2022 (Auszug). Auszug (PDF)
GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände & Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene. (2009). Vereinbarung nach § 113a Abs. 2 Satz 2 SGB XI. Vereinbarung (PDF)
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. (2015, Februar). Sicherheitsrisiken bei Kranken- und Pflegebetten. Sicherheitsinformation (PDF)
Simon, M. (2023). Die 2. Aktualisierung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“ [Vortragsfolien]. Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege. Folien (PDF)
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weiterlernen
Passende Selbstlernkurse zum Thema
PFLEGE-19 · Selbstlernkurs
Freiheitsentziehende Maßnahmen vermeiden
Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege: § 1831 BGB, Genehmigung, Werdenfelser Weg und Alternativen zu Bettgitter und Gurt – Online-Kurs.
Zum Kurs →
Fatih Açık – staatlich anerkannter Arbeitserzieher, seit 28 Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe tätig, Gründer von GermanSocialLab.
Die Inhalte werden mit KI-Unterstützung erstellt, quellenbasiert aufbereitet und redaktionell verantwortet. Sie dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.