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Expertenstandard Mundgesundheit: Grundlagen für die Pflegepraxis

Aufbau, Rechtsrahmen und Praxisschritte des DNQP-Standards „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ kompakt erklärt.

Der Expertenstandard Mundgesundheit ist der vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege herausgegebene Standard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“, dessen abschließende Veröffentlichung im Januar 2023 erschien (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege [DNQP], 2023). Er zeigt, wie Pflegende Probleme im Mund frühzeitig erkennen, die Mundpflege individuell planen und dabei eng mit der Zahnmedizin zusammenarbeiten.

Ein gesunder Mund ist die Grundlage für Kauen, Schlucken, Sprechen und ein gutes Körpergefühl. Menschen mit Pflegebedarf können ihre Mundhygiene häufig nicht mehr allein übernehmen oder Schmerzen nicht mitteilen. Hier setzt die Förderung der Mundgesundheit in der Pflege an. Dieser Überblick erläutert Aufbau und Rechtsrahmen des Standards und seine Bedeutung für den Pflegealltag.

Auf einen Blick
  • Herausgeber ist das DNQP; die abschließende Fassung erschien im Januar 2023, ein Auszug mit Stand August 2021 ist frei zugänglich.
  • Der Standard gilt in Krankenhaus, ambulanter Pflege, stationärer Langzeitpflege und Behindertenhilfe – für Menschen jeden Alters.
  • Er ist in fünf Ebenen gegliedert: Einschätzung, Planung und Koordination, Information und Beratung, Durchführung, Evaluation.
  • Er ist kein Gesetz; Pflegeeinrichtungen richten sich aber nach § 11 Abs. 1 SGB XI am allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse aus.
  • Zahnärztliche Präventionsleistungen nach § 22a SGB V ergänzen die pflegerische Arbeit.

Worum geht es im Expertenstandard Mundgesundheit?

Sinngemäß verfolgt der Standard ein klares Ziel: Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf bekommen Hilfe, die zu ihrer Situation passt, Erkrankungen von Zähnen und Mundschleimhaut vorbeugt, bestehende Beschwerden lindert und einer Verschlechterung entgegenwirkt (DNQP, 2021). Angesprochen sind alle Bereiche professioneller Pflege, von der Akutklinik über den ambulanten Dienst bis zur Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe.

Ein zentrales Anliegen ist die interprofessionelle Zusammenarbeit. Wichtigste Partnerin ist die Zahnmedizin; der Standard nennt aber auch Schnittstellen etwa zur Logopädie und Physiotherapie. Mundpflege wird so zum eigenen, planbaren Teil des Pflegeprozesses.

Die fünf Ebenen des Expertenstandards Mundgesundheit

Wie alle DNQP-Standards beschreibt auch dieser Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien auf fünf Ebenen. Die Tabelle fasst sie in eigenen Worten zusammen und ergänzt jeweils eine typische Situation aus dem Alltag.

EbeneKerngedankeAlltagssituation
1 – EinschätzungScreening zu Beginn des pflegerischen Auftrags, in regelmäßigen Abständen wiederholt; bei Auffälligkeiten ein vertieftes Assessment, bei Bedarf mit weiterer ExpertiseBeim Aufnahmegespräch fällt eine gerötete Stelle am Zahnfleisch auf.
2 – Planung und KoordinationMaßnahmen individuell festlegen und Beteiligte abstimmenZeitpunkt, Hilfsmittel und Unterstützungsgrad werden in der Pflegeplanung festgehalten.
3 – Information, Schulung, BeratungBetroffene und Angehörige befähigenEine Tochter lässt sich zeigen, wie sie die Teilprothese ihrer Mutter reinigt.
4 – DurchführungMundpflege nach Plan, möglichst unter Nutzung vorhandener FähigkeitenDer Bewohner putzt selbst, die Pflegekraft ergänzt die Zahnzwischenräume.
5 – EvaluationWirkung beurteilen und den Plan anpassenNach einigen Wochen wird kontrolliert, ob die Rötung abgeklungen ist.

Rechtsrahmen: Wie verbindlich ist der Standard?

Früher waren Expertenstandards in § 113a SGB XI geregelt. Diese Vorschrift wurde durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben; das DNQP entwickelt seine Standards unabhängig davon weiter (Medizinischer Dienst Bund [MD Bund], 2023). Der Expertenstandard ist also weder Gesetz noch Richtlinie. Für die Praxis entscheidend ist § 11 Abs. 1 SGB XI: Danach pflegen, versorgen und betreuen Pflegeeinrichtungen Pflegebedürftige entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse.

Hinzu kommt die Aufgabenverteilung im Team. Nach § 4 PflBG sind die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Evaluation der Pflegequalität Pflegefachpersonen vorbehalten. Pflegehilfskräfte übernehmen die Mundpflege häufig im Alltag; in welchem Umfang, hängt von ihrer Qualifikation, dem Konzept der Einrichtung und der Anordnung der Pflegefachperson ab. In der Qualitätsprüfung vollstationärer Einrichtungen gehört die Mund- und Zahnpflege zum Qualitätsaspekt 1.4 „Unterstützung bei der Körperpflege“.

Mundhygiene im Pflegeheim: Zusammenarbeit mit Zahnärzt:innen

Versicherte mit einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI oder mit Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX haben nach § 22a SGB V Anspruch auf zahnärztliche Prävention: Erhebung des Mundgesundheitsstatus, Aufklärung über Mundhygiene, einen Plan zur individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Laut Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist jede dieser Leistungen einmal je Kalenderhalbjahr vorgesehen (Gemeinsamer Bundesausschuss [G-BA], 2022).

Den Mundgesundheitsplan erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Er gibt unter anderem an, welche Maßnahmen und Mittel für die tägliche Mund- und Prothesenhygiene geeignet sind, wie oft sie erfolgen sollen und ob die Person sie selbst, mit Hilfe oder vollständig durch Pflegende erhält. Pflegende übernehmen diese Angaben in ihre Pflegeplanung. Stationäre Einrichtungen schließen bei Bedarf Kooperationsverträge nach § 119b SGB V; zu den Aufgaben von Kooperationszahnärzt:innen gehören unter anderem regelmäßige Untersuchungen und die Anleitung des Pflegepersonals (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung [KZBV] & GKV-Spitzenverband, 2020).

Zahnprothesenpflege und Mundpflege bei Demenz

Die Bundeszahnärztekammer rät, Zähne mindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta zu reinigen und für die Zwischenräume kleine Zwischenraumbürsten zu nutzen. Herausnehmbarer Zahnersatz wird täglich mit einer Prothesenbürste gesäubert und über Nacht trocken in einer offenen Dose aufbewahrt (Bundeszahnärztekammer [BZÄK], 2025). Wehren Menschen mit Demenz die Mundpflege ab, kann dahinter ein Problem im Mund stecken – ein Anlass für zahnärztliche Abklärung statt für Druck. Ruhige, immer gleiche Abläufe helfen. In Klinik und Intensivpflege gelten zusätzlich die hausinternen Hygienepläne und ärztlichen Anordnungen.

Praxisbeispiel: Herr K., 84 Jahre, Pflegegrad 3 und an Demenz erkrankt, dreht bei der abendlichen Mundpflege seit Tagen den Kopf weg. Die Pflegefachkraft dokumentiert die Beobachtung und schaut sich den Mund genauer an: Unter der oberen Prothese zeigt sich eine wunde Stelle. Sie informiert die Kooperationszahnärztin, die die Prothese anpasst. Im Team wird vereinbart, die Mundpflege künftig nach dem Frühstück am vertrauten Waschbecken anzubieten. Nach zwei Wochen lässt Herr K. die Unterstützung wieder zu.

Häufige Fragen

Ist der Expertenstandard Mundgesundheit gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, er ist kein Gesetz und keine Richtlinie. Pflegeeinrichtungen müssen nach § 11 Abs. 1 SGB XI jedoch entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse pflegen. Die Mund- und Zahnpflege ist zudem Gegenstand der Qualitätsprüfung in vollstationären Einrichtungen.

Dürfen Pflegehilfskräfte die Mundpflege übernehmen?

Die Durchführung kann im Rahmen der Qualifikation, des Einrichtungskonzepts und der Anordnung der Pflegefachperson übertragen werden. Einschätzung, Planung und Evaluation bleiben nach § 4 PflBG Pflegefachpersonen vorbehalten. Einzelheiten unterscheiden sich je nach Einrichtung und Landesrecht.

Wer erstellt den Mundgesundheitsplan?

Der Mundgesundheitsplan nach § 22a SGB V ist eine zahnärztliche Leistung. Pflegende berücksichtigen ihn in der Pflegeplanung und setzen die darin beschriebenen Maßnahmen im Alltag um.

Wie oft kommt die Zahnärztin ins Pflegeheim?

Die G-BA-Richtlinie sieht die Präventionsleistungen jeweils einmal je Kalenderhalbjahr vor. Wie Besuche im Einzelnen organisiert werden, regelt die Einrichtung mit ihren Kooperationszahnärzt:innen.

Vertiefen im Selbstlernkurs

Der Kurs vertieft Einschätzung, Planung, Zahnprothesenpflege, Mundpflege bei Demenz und die Zusammenarbeit mit Zahnärzt:innen in 8 Modulen mit Fallbeispielen und Wissenscheck – im eigenen Tempo, mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module.

Zum Selbstlernkurs: Expertenstandard Mundgesundheit – Mundpflege in der Pflege →
Quellen

Bundeszahnärztekammer (BZÄK). (2025). Handbuch der Mundhygiene. Ratgeber für Pflegekräfte und pflegende Angehörige (G. Elsäßer & E. Ludwig, Autoren; in Abstimmung mit DGZMB und DGAZ). https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/p/Handbuch_Mundhygiene_2025.pdf

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) (Hrsg.). (2021). Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege [Auszug, Stand August 2021]. Hochschule Osnabrück. https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Expertenstandards/Mundgesundheit/Mund_AV_Auszug.pdf

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) (Hrsg.). (2023). Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege. Entwicklung – Konsentierung – Implementierung. Hochschule Osnabrück.

Gemeinsamer Bundesausschuss. (2022). Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen vom 19. Oktober 2017, zuletzt geändert am 15. Dezember 2022, in Kraft getreten am 15. Februar 2023. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3062/RL_Pflegebeduerftige-Zahn-22a-SGV_2022-12-15_iK-2023-02-15.PDF

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung & GKV-Spitzenverband. (2020). Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen (Anlage 12 zum Bundesmantelvertrag – Zahnärzte), Fassung vom 6. November 2019, zuletzt geändert am 29. September 2020. https://www.kzv-berlin.de/fileadmin/user_upload_kzv/Praxis-Service/1_Abrechnung/1_Kons.-Chirurgie/Rahmenvereinbarung_Pflegeeinrichtungen.pdf

Medizinischer Dienst Bund. (2023, 19. Juli). Expertenstandards nach § 113a SGB XI. https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/expertenstandards-in-der-pflege.html

Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zuletzt geändert: Freitag, 25. September 2026, 10:34