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Soziale Arbeit in der Onkologie: Aufgaben, Sozialrecht und Beratung

Wie Fachkräfte der Sozialen Arbeit Menschen mit Krebs und ihre Familien sozial und wirtschaftlich absichern.

Soziale Arbeit in der Onkologie hilft Menschen mit einer Krebserkrankung und ihren An- und Zugehörigen, die sozialen, finanziellen und beruflichen Folgen der Diagnose zu bewältigen. Fachkräfte im Sozialdienst Onkologie klären Ansprüche auf Krankengeld, Rehabilitation und Nachteilsausgleiche, organisieren Hilfen im Alltag und vermitteln an spezialisierte Stellen weiter.

Der Bedarf ist groß: Nach Angaben des Zentrums für Krebsregisterdaten erkrankten in Deutschland 2023 rund 517.800 Menschen neu an Krebs, die 5-Jahres-Prävalenz lag bei rund 1,69 Millionen Menschen (ZfKD, 2026; Stand 04.03.2026). Das Bundesgesundheitsministerium spricht zudem von etwa fünf Millionen „Cancer Survivors“ (BMG, 2026). Für viele Betroffene stellen sich Fragen nach Einkommen, Arbeitsplatz und Familienorganisation oft schneller als erwartet – und sie wiederholen sich in jeder Krankheitsphase.

Auf einen Blick
  • Die S3-Leitlinie Psychoonkologie sieht in allen onkologischen Einrichtungen ein Angebot sozialer Beratung durch qualifizierte Fachkräfte der Sozialdienste vor.
  • Der Expertenstandard PEOPSA 2.0 (Juni 2026) beschreibt die psychosoziale Erstberatung durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit.
  • Zentrale Rechtsgebiete sind SGB V, SGB VI und SGB IX – etwa Krankengeld, onkologische Nachsorge und Schwerbehinderung.
  • Beratung richtet sich ausdrücklich auch an Angehörige und begleitet alle Phasen von der Diagnose bis zur palliativen Versorgung.
  • Soziale Beratung und Psychoonkologie ergänzen sich, sind aber nicht dasselbe.

Aufgaben der Sozialen Arbeit in der Onkologie

Sozialarbeiter:innen sind in onkologischen Kliniken, in von der DKG anerkannten onkologischen Zentren, in Rehabilitationseinrichtungen und in ambulanten Krebsberatungsstellen tätig. Die S3-Leitlinie empfiehlt, dass stationäre wie ambulante Einrichtungen der onkologischen Versorgung soziale Beratung durch qualifizierte Fachkräfte der Sozialdienste vorhalten; bei psychosozialen Belastungen unterhalb der Schwelle einer psychischen Störung sollen Krebsberatungsstellen als Anlaufstelle empfohlen werden (Leitlinienprogramm Onkologie, 2023). Ambulante Krebsberatungsstellen, die Erkrankten und Angehörigen psychosoziale Beratung anbieten, werden nach § 65e SGB V vom GKV-Spitzenverband gefördert – höchstens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Leitlinie versteht Psychoonkologie als eigenes Tätigkeitsfeld, das sich mit Erleben, Belastungen, Bewältigung und sozialen Ressourcen Krebserkrankter befasst. Die Soziale Arbeit bringt darin ihren eigenen Blick ein: Sie fragt, wie Existenz, Wohnen, Arbeit und Versorgung gesichert werden können, und verknüpft diese Themen mit dem persönlichen Erleben der Ratsuchenden.

Erstberatung nach PEOPSA 2.0 und psychosoziales Screening

Der Expertenstandard PEOPSA 2.0 von DVSG und ASO empfiehlt, Beratung bedarfsgerecht und möglichst früh in allen Krankheitsphasen anzubieten – bei Neu- wie bei Wiedererkrankung und ausdrücklich auch für Angehörige (DVSG & ASO, 2026). Die Beratungsthemen gliedert der Standard in drei Felder: soziale Sicherung, soziale Unterstützung und persönliche Förderung. Ein typischer Ablauf lässt sich so zusammenfassen:

1. Bedarf erkennen
Screening-Ergebnisse, Hinweise aus dem Team oder Anfragen von Angehörigen aufgreifen.
2. Soziale Diagnostik
Im Gespräch Lebenslage, Netzwerk und Ressourcen erfassen – dialogisch statt nur per Bogen.
3. Planen und vernetzen
Anträge, Hilfen und Weiterverweisungen mit Pflege, Ärzt:innen und Psychoonkologie abstimmen.
4. Dokumentieren
Vereinbarungen festhalten und bei verändertem Krankheitsverlauf erneut Kontakt anbieten.

Nach der S3-Leitlinie sollen alle Krebspatient:innen frühzeitig auf psychosoziale Belastungen gescreent werden, mit Wiederholung vor allem bei Veränderungen des Erkrankungsstatus. Für sozialrechtliche Informationsbedarfe haben ASO und DVSG zusätzlich einen Kurzbogen veröffentlicht, auf dem Patient:innen sechs Bereiche ankreuzen können – von Familie und Rehabilitation über Finanzen, Arbeit und Schwerbehinderung bis zu rechtlicher Vorsorge und Bewältigung. PEOPSA 2.0 hält allerdings fest, dass keine ausreichend re-validierten Screeningverfahren der Sozialen Arbeit gefunden wurden. Ein angekreuzter Bogen ersetzt deshalb nie das Beratungsgespräch.

Sozialrecht bei Krebserkrankung: die wichtigsten Leistungen

Wer zu Krebs Beratung zu Sozialleistungen anbietet, bewegt sich in mehreren Sozialgesetzbüchern gleichzeitig. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Themen:

ThemaRechtsgrundlageKernpunkt für die Beratung
Krankengeld§§ 44 ff. SGB V70 % des regelmäßigen Entgelts, höchstens 90 % des Nettos; wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen in drei Jahren
Aufforderung zum Reha-Antrag§ 51 SGB VDie Krankenkasse kann eine Frist von zehn Wochen setzen; bei Versäumnis entfällt das Krankengeld vorerst
Zuzahlungen§ 62 SGB VBelastungsgrenze 2 % der Bruttoeinnahmen, 1 % bei schwerwiegender chronischer Erkrankung
Haushaltshilfe§ 38 SGB VWichtig vor allem für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren
Onkologische Nachsorge§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIAuch für Rentenbeziehende und Angehörige möglich
Schwerbehinderung§§ 2, 152 SGB IX, VersMedVSchwerbehindert ab GdB 50; bei Krebs wird eine Heilungsbewährung abgewartet
Erwerbsminderungsrente§ 43 SGB VISechs- bzw. Drei-Stunden-Grenze plus versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Heilungsbewährung und Grundsicherungsgeld

Bei Krebs wird nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zunächst eine Heilungsbewährung abgewartet. Sie dauert nach Darstellung der Deutschen Krebsgesellschaft in der Regel fünf Jahre, kann je nach Erkrankung aber kürzer oder länger sein (Deutsche Krebsgesellschaft, o. J.). Reicht das Einkommen nicht aus, kommt Grundsicherungsgeld in Betracht: So heißt das frühere Bürgergeld seit dem Dreizehnten SGB-II-Änderungsgesetz vom 16. April 2026; die Neuregelungen treten schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft.

Arbeit, Familie und Vorsorge im Beratungsprozess

Beim Wiedereinstieg helfen die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V und das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX, das der Arbeitgeber nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres anbieten muss – mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person. In der Familie geht es um Kinderbetreuung, Haushaltshilfe und die Frage, wer entscheidet, wenn die erkrankte Person es nicht mehr kann. Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten (§ 1358 BGB); eine Vorsorgevollmacht ersetzt das nicht. Schreitet die Erkrankung fort, informiert der Sozialdienst über spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V) und Hospizleistungen (§ 39a SGB V).

Praxisbeispiel: Frau K., 44 Jahre, alleinerziehend mit zwei Grundschulkindern, erhält während der Chemotherapie einen Brief ihrer Krankenkasse mit der Aufforderung, innerhalb von zehn Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. Im Gespräch mit der Sozialarbeiterin zeigt sich, dass sie außerdem Angst um ihre Stelle hat und die Kinderbetreuung nicht geklärt ist. Gemeinsam sortieren beide die Fristen, bereiten den Antrag vor, prüfen eine Haushaltshilfe und vereinbaren einen weiteren Termin nach Therapieende.

Häufige Fragen

Was macht der Sozialdienst in der Onkologie konkret?

Er berät Erkrankte und Angehörige zu Sozialleistungen, Rehabilitation, Arbeit und Vorsorge, unterstützt bei Anträgen und organisiert Hilfen für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt. Dabei arbeitet er eng mit Pflege, Ärzt:innen und Psychoonkologie zusammen.

Ist der Expertenstandard PEOPSA 2.0 verbindlich?

PEOPSA 2.0 ist ein evidenz- und konsensbasierter Fachstandard von DVSG und ASO, kein Gesetz. Er bietet Orientierung zu Ablauf, Themen und Qualitätskriterien der sozialarbeiterischen Erstberatung.

Wie lange wird Krankengeld bei Krebs gezahlt?

Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V). Eine hinzukommende Erkrankung verlängert diese Dauer nicht. Rechtzeitige Beratung zur Anschlussabsicherung ist deshalb wichtig.

Was bedeutet Heilungsbewährung beim Schwerbehindertenausweis?

Nach einer Krebserkrankung wird zunächst eine Phase abgewartet, in der ein Rückfall möglich ist. Nach deren Ablauf wird der Grad der Behinderung überprüft und kann sich ändern; entscheidend sind dann die verbliebenen Beeinträchtigungen.

Vertiefen im Selbstlernkurs

Der Kurs vertieft Erstberatung, Existenzsicherung, Schwerbehinderung, Rehabilitation, Arbeit und Familienthemen in 8 Modulen mit Fallbeispielen und Wissenscheck – im eigenen Tempo und mit Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module.

Zum Selbstlernkurs: Soziale Arbeit in der Onkologie – Beratung bei Krebserkrankung →
Quellen

Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (o. J.). Infobroschüre zum Thema Heilungsbewährung und dem Schwerbehindertenstatus. https://www.krebsgesellschaft.de/files/content/unsere-themen/wissensmanagement/infobroschuere_heilungsbewaehrung_schwerbehindertenstatus.pdf

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) & Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) der Deutschen Krebsgesellschaft. (2026). Psychosoziale (Erst-)Beratung onkologischer Patient*innen durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit (PEOPSA 2.0): Evidenz- und konsensbasierter Expertenstandard. DVSG. https://dvsg.org/fileadmin/user_upload/DVSG/Veroeffentlichungen/Arbeitshilfen/PEOPSA/Expertenstandard-PEOPSA-2.0-DVSG_ASO_2026.pdf

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2026, 8. Mai). Der Nationale Krebsplan stellt sich vor. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationaler-krebsplan/der-nationale-krebsplan-stellt-sich-vor.html

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). (2023). S3-Leitlinie Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatient*innen (Langversion 2.1, AWMF-Registernummer 032-051OL). https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Psychoonkologie/Version_2/LL_Psychoonkologie_Langversion_2.1.pdf

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477), §§ 44 ff., in der am 24. September 2026 geltenden Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__44.html

Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut. (2026, 4. März). Krebs gesamt. https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Krebs_gesamt/krebs_gesamt_node.html

Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zuletzt geändert: Freitag, 25. September 2026, 10:34