Modul 1 · ca. 65 Min.

Was heißt Partizipation? Grundlagen und Bedeutung

„Partizipation“ ist zu einem Schlüsselbegriff der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geworden — und wird doch häufig missverstanden, verkürzt oder nur behauptet. Dieses Modul legt das Fundament: Was Beteiligung wirklich meint, warum sie ein Recht und kein Geschenk ist und was sie bewirkt.

Lernziele – nach diesem Modul können Sie …
  • Partizipation fachlich definieren und von bloßer Anwesenheit unterscheiden
  • die Begriffe Teilhabe, Teilnahme und Beteiligung einordnen
  • Partizipation als Kinderrecht und demokratisches Prinzip begründen
  • die wichtigsten Wirkungen gelingender Beteiligung benennen
  • Scheinpartizipation als häufigen Irrtum erkennen
In diesem Modul
  • 1. Warum Partizipation? Ein Ausgangspunkt
  • 2. Was heißt „Partizipation“?
  • 3. Teilhabe, Teilnahme, Beteiligung – nah, aber nicht dasselbe
  • 4. Ein Recht, kein Geschenk
  • 5. Warum Beteiligung wirkt
  • 6. Der häufige Irrtum: Scheinpartizipation
  • 7. Näher betrachtet: ein Fall
  • 8. Kontrovers: Wie viel Mitbestimmung ist richtig?
  • 9. Übung, Zusammenfassung und Quellen

1. Warum Partizipation? Ein Ausgangspunkt

Stellen Sie sich zwei Gruppenräume vor. Im ersten entscheiden Erwachsene, was gespielt wird, wann gegessen wird und wie der Raum aussieht; die Kinder fügen sich, mal willig, mal widerwillig. Im zweiten wird gefragt, abgewogen und gemeinsam entschieden — nicht über alles, aber über vieles, das die Kinder wirklich betrifft. Beide Räume können freundlich und gut gemeint sein. Und doch lernen die Kinder in ihnen völlig Unterschiedliches: im ersten, dass ihre Stimme wenig zählt; im zweiten, dass sie etwas bewirken können. Genau darum geht es bei Partizipation.

Partizipation ist kein pädagogisches Extra für ruhige Tage und keine Frage der persönlichen Großzügigkeit einzelner Fachkräfte. Sie ist ein Qualitätsmerkmal professioneller Arbeit, ein einklagbares Recht und eine Grundlage demokratischen Zusammenlebens. Wer mit jungen Menschen arbeitet — in Kita, Schule, Jugendarbeit, stationärer Hilfe oder Beratung —, gestaltet täglich, ob und wie sie mitbestimmen dürfen. Dieser Kurs macht diese Gestaltung bewusst, fachlich fundiert und praktisch handhabbar.

Merke
Partizipation meint nicht, dass Kinder alles allein entscheiden, und auch nicht, dass Erwachsene ihre Verantwortung abgeben. Sie meint, dass junge Menschen an den Entscheidungen, die sie betreffen, ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend ernsthaft beteiligt werden — mit echtem Einfluss auf das Ergebnis.

2. Was heißt „Partizipation“?

Das Wort stammt vom lateinischen particeps — „teilhabend“, wörtlich: einen Teil nehmend und einen Teil gebend. Schon die Herkunft zeigt: Partizipation ist ein wechselseitiges Geschehen. Es geht nicht darum, dass Erwachsene etwas gewähren und Kinder es entgegennehmen, sondern darum, dass beide Seiten an einem gemeinsamen Prozess Anteil haben. In der Fachdiskussion wird Partizipation daher meist als Teilhabe an Entscheidungen verstanden, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen (vgl. Stange o. J.; Knauer & Sturzenhecker 2016).

Wichtig ist das Wort „Entscheidungen“. Wo Kinder nur informiert werden oder ihre Meinung sagen dürfen, ohne dass diese Meinung irgendeine Wirkung hätte, liegt noch keine Partizipation im vollen Sinne vor. Beteiligung beginnt dort, wo die Äußerung junger Menschen das Ergebnis tatsächlich beeinflussen kann. Rainer Schröder (1995) bringt es auf die Formel, Partizipation heiße, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen zu finden.

Partizipation
Mitsprache
Die eigene Sicht äußern dürfen – und gehört werden.
Mitwirkung
An der Bearbeitung einer Sache aktiv beteiligt sein.
Mitbestimmung
Am Ergebnis echten Einfluss haben, mitentscheiden.
Selbstbestimmung
In geeigneten Fragen eigenständig entscheiden.

Diese vier Begriffe bezeichnen keine völlig getrennten Dinge, sondern zunehmende Grade von Einfluss. Zwischen dem bloßen Anhören und dem eigenständigen Entscheiden liegt ein weites Feld — und genau in diesem Feld spielt sich professionelle Beteiligungsarbeit ab. Modul 3 wird diese Abstufungen mit den bekannten Stufenmodellen noch genauer fassen.

3. Teilhabe, Teilnahme, Beteiligung – nah, aber nicht dasselbe

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Fachlich lohnt eine Unterscheidung, weil sie unterschiedliche Anspüche markiert.

BegriffKernBeispiel
TeilnahmeDabei sein, mitmachen – ohne dass eigener Einfluss nötig istEin Kind nimmt am Ausflug teil, den die Fachkräfte geplant haben.
TeilhabeZugang haben, nicht ausgeschlossen sein (gesellschaftlich, sozial)Ein Kind mit Behinderung kann den Ausflug überhaupt mitmachen, weil er barrierefrei geplant ist.
Beteiligung / PartizipationMitentscheiden, Einfluss auf das Ergebnis habenDie Kinder entscheiden mit, wohin der Ausflug überhaupt geht.
Wichtig zu unterscheiden
„Teilnahme“ ist noch keine Beteiligung. Ein voller Gruppenraum, an dem alle mitmachen, kann trotzdem ein Raum ganz ohne Mitbestimmung sein. Und „Teilhabe“ im Sinne von Zugang ist die Voraussetzung dafür, dass Beteiligung allen offensteht — auch Kindern, die sonst leicht übergangen werden. Wer Partizipation ernst meint, muss beides mitdenken: den Zugang und den Einfluss.

Für die Praxis heißt das: Fragen Sie bei jedem Angebot nicht nur „Sind alle dabei?“, sondern auch „Worauf haben die jungen Menschen hier wirklich Einfluss?“ Erst die zweite Frage führt zum Kern der Partizipation.

4. Ein Recht, kein Geschenk

Der vielleicht wichtigste Perspektivwechsel dieses Kurses: Beteiligung ist kein Wohlwollen, das Erwachsene Kindern gewähren, sondern ein Recht, das Kindern zusteht. Diese Grundlage ist völkerrechtlich und gesetzlich verankert.

Die UN-Kinderrechtskonvention (1989), die in Deutschland seit 1992 gilt, formuliert in Artikel 12 das Recht des Kindes, in allen es betreffenden Angelegenheiten seine Meinung frei zu äußern, und den Anspruch, dass diese Meinung angemessen und entsprechend dem Alter und der Reife des Kindes berücksichtigt wird. Artikel 13 schützt die Meinungsäußerung, Artikel 3 stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Beteiligung und Kindeswohl sind dabei keine Gegensätze: Das Kindeswohl lässt sich ohne die Sicht des Kindes gar nicht angemessen bestimmen (vgl. UN-Kinderrechtskonvention 1989).

Im deutschen Recht konkretisiert das SGB VIII diese Ansprüche. § 8 verpflichtet dazu, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. § 45 Abs. 2 macht Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen zur Voraussetzung der Betriebserlaubnis. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG 2021) wurden Beteiligung, Ombudschaft und Selbstvertretung weiter gestärkt (vgl. Q SGB VIII; KJSG 2021). Modul 2 geht der Rechtslage im Einzelnen nach.

„Beteiligung ist die Voraussetzung dafür, dass das Kindeswohl überhaupt erkannt werden kann – nicht sein Gegenteil.“
— sinngemäß nach der fachlichen Diskussion zu Art. 12 UN-KRK und § 8 SGB VIII
🧠 Merkhilfe — so bleibt es hängen
Drei R merken für die Begründung von Partizipation: Recht (sie steht Kindern zu), Reife (sie entwickelt sich mit dem Kind) und Ressource (sie stärkt Kinder und verbessert Entscheidungen).

5. Warum Beteiligung wirkt

Neben der rechtlichen gibt es eine pädagogische und eine demokratietheoretische Begründung. Partizipation ist nämlich nicht nur richtig, sie ist auch wirksam.

Wirkung auf die einzelnen jungen Menschen

Kinder und Jugendliche, die erleben, dass ihre Stimme etwas bewirkt, entwickeln Selbstwirksamkeit — die Erfahrung, die eigene Umwelt beeinflussen zu können. Sie üben Aushandeln, Perspektivübernahme und Kompromissfähigkeit, sie lernen, Verantwortung zu übernehmen, und sie erfahren Anerkennung. Beteiligung wirkt damit unmittelbar auf Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen (vgl. Knauer & Sturzenhecker 2016).

Wirkung auf die Ergebnisse und die Einrichtung

Entscheidungen, die mit den Betroffenen getroffen werden, sind meist besser und tragfähiger: Sie passen genauer zu den tatsächlichen Bedürfnissen, werden eher mitgetragen und seltener unterlaufen. Zugleich wirken Beteiligung und funktionierende Beschwerdewege präventiv — sie sind ein zentraler Baustein des Kinderschutzes, weil sie Kindern eine Stimme geben und Machtmissbrauch schwerer machen (vgl. Q SGB VIII, § 45).

Wirkung auf die Gesellschaft

Demokratie ist nicht angeboren, sie wird gelernt — und zwar am ehesten dort, wo junge Menschen sie praktisch erleben. Wer als Kind erlebt, dass Mitbestimmung möglich ist und wirkt, wird eher zu einer Person, die auch als Erwachsene Verantwortung übernimmt (vgl. Schröder 1995; Knauer & Sturzenhecker 2016). Beteiligung im Kleinen ist Demokratiebildung im Großen.

Drei Wirkungsebenen der Partizipation (schematisch, keine Messwerte)
34%
33%
33%
Individuum: Selbstwirksamkeit, KompetenzenEinrichtung: bessere, tragfähige Entscheidungen & SchutzGesellschaft: Demokratie lernen
Zur Grafik
Der Balken oben stellt die drei Ebenen nur nebeneinander dar; die Prozentwerte sind rein grafisch und bedeuten keine gemessenen Anteile. Solche „Als-ob-Zahlen“ sind in der Praxis mit Vorsicht zu verwenden — hier dienen sie ausschließlich der Veranschaulichung.

6. Der häufige Irrtum: Scheinpartizipation

Kaum ein Begriff wird so oft behauptet und so selten eingelöst wie „Beteiligung“. Weil Partizipation gut klingt, schmücken sich viele Angebote mit dem Wort, ohne dass echte Mitbestimmung dahinterstünde. Sherry Arnstein (1969) nannte solche Formen treffend tokenism — „Alibi-Beteiligung“: Es sieht nach Mitsprache aus, aber am Ende ändert sich nichts.

✗ Häufiger Irrtum
„Wir machen doch schon Partizipation – wir fragen die Kinder ja immer nach ihrer Meinung.“
Tatsächlich: Fragen allein ist noch keine Beteiligung. Entscheidend ist, was mit den Antworten geschieht. Wenn die Meinung der Kinder folgenlos bleibt, ist es Scheinpartizipation. Echte Beteiligung verlangt, dass die Äußerungen spürbar Einfluss auf das Ergebnis haben — und dass die jungen Menschen erfahren, was aus ihren Beiträgen geworden ist (vgl. Arnstein 1969; Hart 1992).

Robert Hart (1992) hat die untersten Formen der Beteiligungsleiter als „Nicht-Partizipation“ beschrieben: Manipulation (Kinder werden für fremde Zwecke eingespannt), Dekoration (Kinder schmücken ein Vorhaben, ohne es zu verstehen) und Alibi (Kinder dürfen scheinbar mitreden, haben aber keinen realen Einfluss). Diese drei Stufen sehen nach Beteiligung aus, sind aber keine. Modul 3 stellt die vollständige Leiter vor.

❓ Kurz nachgedacht
Woran erkennen Sie, ob ein Angebot echte Beteiligung oder nur Scheinpartizipation ist?
Antwort anzeigen
An der Wirkung. Fragen Sie: Hatten die jungen Menschen realen Einfluss auf das Ergebnis? Wussten sie, worum es geht und worauf sie Einfluss nehmen konnten? Haben sie Rückmeldung bekommen, was aus ihren Beiträgen geworden ist? Nur wenn diese drei Fragen mit Ja beantwortet werden, liegt echte Beteiligung vor.

7. Näher betrachtet: ein Fall

📎 Fallbeispiel — Der neue Aufenthaltsraum
In einer stationären Wohngruppe soll der Aufenthaltsraum neu gestaltet werden. Variante A: Die Leitung kauft neue Möbel aus und hängt zur Eröffnung ein Plakat auf, auf dem die Jugendlichen „herzlich willkommen“ heißen. Variante B: Die Fachkräfte legen ein Budget offen, erklären, was rechtlich und baulich möglich ist, und die Jugendlichen entscheiden in mehreren Treffen mit, welche Möbel angeschafft werden, wie der Raum genutzt wird und welche Regeln gelten. Am Ende gibt es eine Rückmeldung, welche Wünsche warum umgesetzt wurden – und welche nicht.
Konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung — Namen und Situation sind frei erfunden.

Beide Varianten führen zu einem neuen Raum. Aber nur Variante B ist Beteiligung. In Variante A bleiben die Jugendlichen Empfänger; das Plakat ist Dekoration. In Variante B erleben sie, dass sie gestalten können — innerhalb klarer Grenzen, aber mit echtem Einfluss. Und genau diese Grenzen (Budget, Recht, Sicherheit) gehören dazu: Beteiligung heißt nicht Grenzenlosigkeit, sondern transparente Mitbestimmung im Rahmen des Möglichen.

🧠 Zum Nachdenken
Denken Sie an Ihr eigenes Arbeitsfeld: Wo gibt es „Plakat-Situationen“ (Variante A), die auf den ersten Blick nach Beteiligung aussehen? Und wo wäre ein Schritt in Richtung Variante B realistisch möglich?

8. Kontrovers: Wie viel Mitbestimmung ist richtig?

Beteiligung ist nicht unumstritten. In der Fachpraxis wird immer wieder gerungen, wie weit Mitbestimmung gehen soll — besonders bei jüngeren Kindern und in Fragen mit erheblichen Folgen.

⚖ Kontrovers diskutiert
Sollten Kinder auch dann mitentscheiden, wenn Erwachsene die Folgen besser überblicken?
Die einen sagen …
Beteiligung muss von Anfang an ernst gemeint sein. Kinder unterschätzen wir systematisch; sie können mehr mitentscheiden, als Erwachsene ihnen zutrauen. Wer wartet, bis Kinder „reif genug“ sind, verhindert genau die Erfahrung, die Reife erst entstehen lässt.
Die anderen sagen …
Beteiligung muss dem Entwicklungsstand entsprechen und die Verantwortung der Erwachsenen für das Kindeswohl wahren. Kindern die volle Entscheidung in Fragen aufzubürden, die sie überfordern, ist keine Beteiligung, sondern Verantwortungsabgabe.

Wie so oft liegt die fachliche Antwort nicht in einem Entweder-oder. Das SGB VIII gibt die Richtung vor: Beteiligung „entsprechend dem Entwicklungsstand“. Das heißt, der Grad der Mitbestimmung wird der Reife und der Tragweite der Frage angepasst — aber das Recht, beteiligt zu werden, gilt immer. Ein Dreijähriges entscheidet nicht über einen Umzug, aber es darf gefragt werden, wie es seinen Schlafplatz gestaltet. Modul 5 vertieft, wie Fachkräfte diese Abwägung verantwortlich treffen.

Merke
Nicht „ob“, sondern „wie viel und wie“ ist die richtige Frage. Das Recht auf Beteiligung ist nicht verhandelbar; verhandelbar ist der dem Alter und der Sache angemessene Grad an Einfluss.

9. Übung, Zusammenfassung und Quellen

✎ Beteiligung oder nicht?
Prüfen Sie die folgenden drei Situationen: (a) Eine Klasse darf abstimmen, welche von zwei vorab ausgewählten Wandfarben genommen wird. (b) Kinder malen Bilder, die bei einer Konferenz der Erwachsenen aufgehängt werden. (c) Ein Jugendrat erarbeitet Vorschläge für die Hausordnung, die anschließend mit der Leitung verbindlich verhandelt werden. Ordnen Sie jede Situation ein: echte Beteiligung, Teilnahme oder Scheinpartizipation? Begründen Sie kurz.
Lösungshinweis anzeigen
(a) Ansatz von Beteiligung, aber sehr begrenzt – echte Mitbestimmung nur zwischen zwei vorgegebenen Optionen; man könnte den Entscheidungsraum öffnen. (b) Scheinpartizipation im Sinne der „Dekoration“ (Hart 1992): Die Kinder schmücken ein Vorhaben, ohne Einfluss darauf. (c) Echte Beteiligung: Es gibt reale Mitbestimmung mit verbindlicher Aushandlung — im Rahmen klarer Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Partizipation heißt Teilhabe an Entscheidungen, die das eigene Leben und die Gemeinschaft betreffen – mit echtem Einfluss auf das Ergebnis.
  • Teilnahme (dabei sein) und Teilhabe (Zugang) sind Voraussetzungen, aber noch keine Beteiligung.
  • Beteiligung ist ein Recht (Art. 12 UN-KRK, § 8 SGB VIII), kein Geschenk der Erwachsenen.
  • Sie wirkt auf drei Ebenen: Selbstwirksamkeit der Einzelnen, Qualität und Schutz in der Einrichtung, Demokratie in der Gesellschaft.
  • Scheinpartizipation (Manipulation, Dekoration, Alibi) sieht nach Beteiligung aus, hat aber keinen realen Einfluss.
  • Die Frage ist nicht „ob“, sondern „wie viel und wie“ – angemessen zu Alter, Reife und Tragweite.

Quellen & weiterführende Literatur
  • UN-Kinderrechtskonvention (1989): Übereinkommen über die Rechte des Kindes (in Deutschland in Kraft seit 1992), insb. Art. 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens), Art. 13 (Meinungsäußerung) und Art. 3 (Kindeswohl).
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe, insb. § 8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), § 8b, § 9 Nr. 2, § 36 (Hilfeplanung) und § 45 Abs. 2 (Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen).
  • Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) (2021): Reform des SGB VIII — Stärkung von Beteiligung, Ombudschaft und Selbstvertretung.
  • Arnstein, S. R. (1969): A Ladder of Citizen Participation. In: Journal of the American Institute of Planners, 35(4).
  • Hart, R. A. (1992/1997): Children’s Participation. From Tokenism to Citizenship. UNICEF / Earthscan.
  • Schröder, R. (1995): Kinder reden mit. Beteiligung an Politik, Stadt- und Umweltplanung. Weinheim/Basel: Beltz.
  • Stange, W. (o. J.): Was ist Partizipation? Bausteine einer Beteiligungsdidaktik. Deutsches Kinderhilfswerk (Beteiligungsbausteine).
  • Knauer, R. & Sturzenhecker, B. (2016): Demokratische Partizipation von Kindern. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
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Last modified: Sunday, 18 October 2026, 8:55 PM