Selbstlernbibliothek Arbeitsagogik Schweiz – Selbstlernkurse für Werkstätten und Tagesstätten
🇨🇭 Arbeit & Tagesstruktur – Werkstätten und Arbeitsintegration
Für Arbeitsagog:innen, Fachpersonen Betreuung und Gruppenleitungen in Werkstätten, Tagesstätten und Betrieben der Arbeitsintegration: Anleitung, Gruppen führen, Teilhabeplanung, Selbstbestimmung und Gewaltprävention.
- Werkstätten, Wohnheime und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung regelt das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG); zuständig sind die Kantone.
- Mehrere Kurse beziehen sich auf die Werkstätten in Deutschland (WfbM). Die arbeitsagogischen Inhalte lassen sich übertragen; Finanzierung und Rechtsrahmen sind in der Schweiz anders geregelt.
Pflege, Pädagogik, Kommunikation und Methoden – ohne Bezug auf das Recht eines Landes.
Fachliche Inhalte übertragbar; Beispiele zu Gesetzen oder Strukturen stammen aus Deutschland.
Eigene Selbstlernkurse zum Schweizer Recht, Rechtsstand Oktober 2026.
Schweizer Recht zu diesem Arbeitsfeld
Eigene Selbstlernkurse zum Schweizer Recht – Rechtsstand Oktober 2026.
Die Kurse dieses Pakets
Alle Kurse sind in der Flatrate enthalten – Sie starten, wann Sie möchten.
So nutzen Sie die Kurse
Endpreis in Schweizer Franken – alle 500+ Kurse ein Jahr lang, Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module.
Flatrate Schweiz (CHF) wählen →Team-Zugänge für Ihre Institution: Angebot in CHF auf Anfrage.
Angebot anfragen →← Selbstlernbibliothek Schweiz · Weitere Pakete: Alter & Pflege – Alters- und Pflegeheime, Spitex · Kita & familienergänzende Betreuung · Arztpraxen – MPA und Praxisteams · Kindesschutz & Jugendhilfe – Methoden für die Praxis
Häufige Fragen
Gelten die Kurse für Schweizer Recht?
Die Kurse auf diesen Seiten sind länderübergreifend aufgebaut (🟢) oder enthalten Beispiele aus Deutschland (🟡), deren fachliche Inhalte sich übertragen lassen. Kurse zum deutschen Recht sind hier nicht aufgeführt. Rechtliche Regeln in der Schweiz und in Ihrem Kanton können abweichen. Für das Schweizer Recht gibt es eigene Selbstlernkurse (🇨🇭) mit Rechtsstand Oktober 2026.
Werden die Selbstlernkurse anerkannt?
In der Schweiz gibt es keine zentrale Stelle, die Weiterbildungen anerkennt – ob ein Selbstlernkurs angerechnet wird, entscheidet Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Nach Bearbeitung aller Module eines Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. GermanSocialLab sagt keine Anerkennung oder Anrechnung zu.
In welcher Währung bezahle ich?
Die Flatrate Schweiz kostet CHF 189 pro Jahr (Endpreis) und wird in Schweizer Franken bezahlt. Sie können stattdessen auch die Flatrate in Euro wählen.
Gibt es Team-Zugänge für Institutionen?
Ja. Für Ihre Institution erstellen wir ein Angebot in Schweizer Franken – schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Wie laufen die Kurse ab?
Alle Kurse sind Selbstlernkurse: Sie lernen online im eigenen Tempo, ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende. Der Wissencheck dient nur Ihrer Selbstkontrolle.
Gilt der KI-Kurs nach EU-KI-Verordnung auch in der Schweiz?
Die EU-KI-Verordnung gilt für Schweizer Institutionen nur, wenn sie in die EU wirken. In der Schweiz gilt für den Umgang mit Daten das Datenschutzgesetz (DSG). Die Inhalte zum sicheren Umgang mit KI-Werkzeugen sind trotzdem hilfreich.
Hinweis: Alle Angebote sind Selbstlernkurse im Selbststudium – ohne Betreuung, Einsendeaufgaben oder Lernerfolgskontrolle durch Lehrende. GermanSocialLab sagt keine Anerkennung oder Anrechnung durch Arbeitgeber, Behörden oder Förderstellen zu. Angaben zur Rechtslage: Stand Oktober 2026, ohne Gewähr; sie ersetzen keine Rechtsberatung.