Paket: Kliniken & Sozialdienste
Abschlussbedingungen
Für Einrichtungen · Kliniken & Sozialdienste
Kliniken & Sozialdienste
Sechs Selbstlernkurse für Kliniksozialdienst, Entlassmanagement und Pflegeüberleitung – von Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V und sozialrechtlicher Beratung über Kinderschutz im Gesundheitswesen bis zu Vorsorge, Vertretung und Datenschutz.
Zeitlich flexibel · mit Wissencheck und Teilnahmebescheinigung · Rechtsstand 2026
6
Fachkurse
8
Module je Kurs
40
Fragen Wissencheck je Kurs
100%
online & flexibel
Preise · Jahreszugang
Ein Zugang – alle sechs Kurse sind in der E-Learning-Flatrate enthalten. Jederzeit startbar, im eigenen Tempo.
Pro Person / Jahr
Fachkräfte / Erwachsene 199 €
Studierende 129 €
Schüler:innen & Azubis 89 €
Für Teams & Einrichtungen
Zugänge für das ganze Team, mehrere Standorte oder Träger: Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Selbstlernkurse ohne Lernerfolgskontrolle · Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module. Preise umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG.
Die 6 Kurse im Paket
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SGB V § 39 Abs. 1a · §§ 39c, 39e
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Assessment, Rahmenvertrag, Verordnungen bei Entlassung, Überleitung in Pflege, Kooperation mit Nachversorgern.
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SGB V · SGB VI · SGB IX · SGB XI · SGB XII
Sozialrechtliche Beratung im Kliniksozialdienst
Reha und AHB, Pflegeversicherung, Krankengeld und Erwerbsminderung, Schwerbehindertenrecht, Hilfe zur Pflege.
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KKG § 4 · SGB VIII § 8a
Kinderschutz im Gesundheitswesen
Anhaltspunkte in Klinik und Praxis, gestufter Weg nach § 4 KKG, Kinderschutzgruppen, Dokumentation, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
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SGB V § 37b · Palliativversorgung
Psychosoziale Begleitung von Patient:innen und Angehörigen
Krankheitsbewältigung, Gesprächsführung, Angehörige und Kinder kranker Eltern, psychische Belastung, Palliativsituationen.
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BGB §§ 630d, 1358, 1814 ff., 1827
Vorsorge, Betreuung und Vertretung im Krankenhaus
Einwilligung und Aufklärung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, rechtliche Betreuung, Ehegattennotvertretung.
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DSGVO Art. 9 · StGB § 203
Datenschutz und Schweigepflicht im Sozialdienst
Gesundheitsdaten, Schweigepflicht, Einwilligung und Entbindung, Weitergabe an Dritte, Dokumentation und digitale Kommunikation.
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Zuletzt geändert: Donnerstag, 24. September 2026, 00:31