Fachwissen · Kita & Pädagogik

Online-Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher: Formate, Nachweise, Kosten

Welche Formate es gibt, was eine Teilnahmebescheinigung von einem staatlich anerkannten Abschluss unterscheidet, was Landesrecht zu Freistellung und Trägerpflichten sagt und wie Sie Kosten sachlich einordnen.

Stand: November 2026

Eine Online-Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher ist im Kita-Alltag auf drei Wegen möglich: als Live-Veranstaltung mit festen Terminen, als Selbstlernkurs im eigenen Tempo oder als berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung mit staatlich geregeltem Abschluss. Diese Wege unterscheiden sich vor allem im Nachweis: Eine Teilnahmebescheinigung belegt die Teilnahme, ein anerkannter Abschluss setzt eine geregelte Prüfung voraus.

Ob Ihr Träger Kosten und Arbeitszeit übernimmt, hängt von Landesrecht, Dienstvereinbarung und Träger ab. Der Beitrag ordnet die Möglichkeiten ein; ergänzend finden Sie im Bereich Kita & Kindergarten weiterführende Fachbeiträge.

Kurz erklärt
  • Vier Formate kommen infrage: Präsenz, Live-Online, Selbstlernkurs und Studium bzw. Aufstiegsfortbildung.
  • Teilnahmebescheinigung und staatlich anerkannter Abschluss sind verschiedene Nachweise mit verschiedener Wirkung.
  • Brandenburg verpflichtet Träger, durch Fortbildung die Eignung der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten (§ 10 Abs. 4 KitaG).
  • Bildungsurlaub: In Nordrhein-Westfalen fünf Arbeitstage je Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 AWbG), in Baden-Württemberg bis zu fünf (§ 3 Abs. 1 BzG BW).
  • Aufstiegs-BAföG fördert Maßnahmen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 2 Abs. 3 AFBG).

Welche Formate der Online-Weiterbildung gibt es für Kita-Fachkräfte?

Die Formate lassen sich nach Zeitaufwand, Nachweis und Kostenrahmen vergleichen. Die Tabelle nennt neutrale Auswahlkriterien, keine Anbieter und keine Preise.

FormatZeitaufwandTypischer NachweisKostenrahmen-TypEignung
Präsenzseminarfeste Termine, oft ein bis mehrere Tage, AnreiseTeilnahmebescheinigungGebühr plus Fahrt und Vertretung im DienstPraxisübungen, Austausch vor Ort
Live-Onlinefeste Termine, keine AnreiseTeilnahmebescheinigungGebühr, weniger NebenkostenAustausch mit Dozierenden, Termine mit dem Dienstplan abstimmbar
Selbstlernkursfrei einteilbar, im eigenen TempoTeilnahmebescheinigung, sofern angebotenmeist einmalig oder Zugang über den TrägerWissensauffrischung, Schichtdienst, Teilzeit
Studium / Aufstiegsfortbildungüber Monate bis Jahre, berufsbegleitendgeregelter Abschluss nach PrüfungLehrgangs- bzw. Studiengebühren, Prüfungskostenberuflicher Aufstieg, Leitungsrolle

Vorteil von Live-Formaten ist der direkte Austausch, Nachteil die feste Terminbindung. Selbstlernkurse sind zeitlich flexibel, verlangen aber Eigenorganisation und bieten weniger Gruppenaustausch. Welches Format passt, richtet sich nach Thema und Dienstplan.

Wie weise ich eine Weiterbildung nach: Teilnahmebescheinigung oder anerkannter Abschluss?

Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, dass Sie eine Veranstaltung bearbeitet oder besucht haben. Sie ist für Personalakte, Bewerbung und Trägerdokumentation nützlich, ersetzt aber keinen Berufsabschluss.

Ein staatlich anerkannter Abschluss setzt eine geregelte Ausbildung oder Prüfung voraus. Das Aufstiegs-BAföG verweist darauf: Gefördert werden Maßnahmen, die auf Abschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten (§ 2 Abs. 1 AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, 2026). Ob der Weg zu einer Fachkraftstellung führt, bestimmt das Landesrecht Ihres Bundeslandes; fragen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde oder Ihren Träger.

Was sagt das Landesrecht zur Weiterbildung von Kita-Personal?

Der Bund setzt einen Rahmen: Nach § 22a Abs. 1 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherstellen und weiterentwickeln (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, 2026). Die Einzelheiten zur Fortbildung regeln die Länder. Zwei Beispiele aus dem Wortlaut:

  • Brandenburg: Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Träger der Einrichtungen „sorgen durch Fortbildung und Praxisberatung dafür“, dass die berufliche Eignung der Mitarbeiter „aufrechterhalten und weiterentwickelt wird“ (Land Brandenburg, 2025, § 10 Abs. 4 KitaG).
  • Berlin: Der Träger hat „für die ausreichende und fortlaufende Qualifizierung des Fachpersonals“ Sorge zu tragen; die Fachkräfte sind gehalten, an vom Träger veranstalteten oder empfohlenen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen (Land Berlin, 2026, § 10 Abs. 8 KitaFöG). Zu den Aufgaben der Fachkräfte gehört nach Abs. 4 auch die Teilnahme an Fortbildung.

Beide Vorschriften richten sich zuerst an den Träger. Welche Stunden, Themen und Kosten für Sie gelten, können Landesrecht, Betriebserlaubnis, Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung näher regeln; das ist je Land und Träger verschieden.

Gibt es Bildungsurlaub für Erzieherinnen und Erzieher?

In mehreren Ländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Er gilt nicht in jedem Bundesland. Zwei Beispiele:

  • Nordrhein-Westfalen: „Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr“; der Anspruch zweier Kalenderjahre kann zusammengefasst werden. Der Anspruch entsteht nach sechsmonatigem Beschäftigungsverhältnis. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch; bei bis zu 50 Beschäftigten entfällt er für das Jahr, sobald zehn Prozent der Beschäftigten freigestellt wurden (Land Nordrhein-Westfalen, 2022, § 3 AWbG). Die Mitteilung erfolgt mindestens sechs Wochen vorher schriftlich; nur anerkannte Bildungsveranstaltungen zählen, die in der Regel an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (§ 5 Abs. 1 und 5 AWbG).
  • Baden-Württemberg: Der Anspruch beträgt bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr und wird erstmals nach zwölfmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben; nicht genommene Tage verfallen am Jahresende. Der Antrag ist spätestens neun Wochen vorher zu stellen; in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten kann der Arbeitgeber ablehnen (Land Baden-Württemberg, 2026, §§ 3, 4, 7 BzG BW).

Prüfen Sie vorab, ob die konkrete Veranstaltung für Bildungsurlaub anerkannt ist und ob für Ihr Arbeitsverhältnis (kirchliche Träger, Beamte, Teilzeit) Besonderheiten gelten.

Welche Förderung gibt es: Wann hilft das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen, keine Einzelseminare. Maßnahmen müssen in Vollzeit mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und binnen 36 Kalendermonaten abgeschlossen sein; in Teilzeit gelten ebenfalls mindestens 400 Stunden, höchstens 48 Kalendermonate und im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat (§ 2 Abs. 3 AFBG). Förderfähige Unterrichtsstunden sind physische und virtuelle Präsenzlehrveranstaltungen (§ 2 Abs. 4 AFBG); ein Online-Lehrgang mit festen Live-Terminen kann also dazu zählen, reine Selbstlernangebote sind dort nicht als Unterrichtsstunden beschrieben. Eigene Regeln gelten für zugelassene Fernlehrgänge (§ 4 AFBG) und mediengestützte Lehrgänge mit Präsenzanteil (§ 4a AFBG). Weitere persönliche Voraussetzungen und die Zuständigkeit klären die Förderstellen vor Beginn.

Wann ist eine Online-Weiterbildung günstig?

„Günstig“ meint sinnvollerweise die Gesamtkosten im Verhältnis zum Nutzen, nicht nur die Gebühr. Dazu gehören:

  • Teilnahme- oder Lehrgangsgebühr, Prüfungsgebühr, Material;
  • Reise- und Übernachtungskosten (entfallen online);
  • Arbeitszeitausfall und Vertretung im Gruppendienst;
  • eigener Zeitaufwand außerhalb der Dienstzeit.

Online-Formate sparen meist Fahrt und Übernachtung. Ob Ihr Träger die Kosten trägt, hängt von der Verpflichtung zur Qualifizierung nach Landesrecht (siehe oben) und von Ihrer Dienstvereinbarung ab. Fragen Sie vor der Anmeldung nach Kostenübernahme und Freistellung in Textform.

Welche Checkliste hilft bei der Auswahl?

  • Ziel: Auffrischung, Spezialthema, Qualifikation für eine Rolle oder Abschluss?
  • Nachweis: Wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, und genügt sie Ihrem Träger oder Ihrer Aufsicht?
  • Zeit: Feste Termine oder freie Einteilung; passt das zu Dienstplan und Teilzeit?
  • Kosten: Welche Kostenarten fallen an, wer übernimmt welche?
  • Anerkennung: Bildungsurlaub oder Förderung nur mit entsprechender Anerkennung; vorher nachfragen.
  • Inhalt: Passt das Thema zur Konzeption Ihrer Einrichtung, etwa zu Gewaltschutzkonzept oder Beobachtung und Dokumentation?

Für Rollen wie Leitung oder Anleitung finden Sie Hintergründe in den Beiträgen Kita-Leitung und Praxisanleitung in der Kita.

Praxisbeispiel (fiktiv): Eine Erzieherin in Teilzeit möchte ihr Wissen zum Kita-Recht auffrischen. Live-Seminare scheitern an ihrem Dienstplan. Sie klärt mit der Leitung, ob die Kosten übernommen werden und ob Zeit im Dienst vorgesehen ist, wählt einen Selbstlernkurs und legt die Teilnahmebescheinigung der Personalakte bei. Für einen späteren Aufstieg in die Leitung informiert sie sich getrennt über geregelte Abschlüsse und das Aufstiegs-BAföG.
Vertiefen im Selbstlernkurs

Der Selbstlernkurs ordnet SGB VIII, Kita-Gesetze der Länder und den Ganztagsanspruch ein. Sie lernen im eigenen Tempo mit freiwilliger Selbstreflexion; nach Bearbeitung aller Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Er ersetzt weder eine landesrechtlich geregelte Qualifikation noch einen Abschluss.

Zum Selbstlernkurs: Recht der Kindertagesbetreuung – SGB VIII, Kita-Gesetze der Länder und Ganztagsanspruch →

Für Träger gibt es mit der Selbstlernbibliothek für Einrichtungen & Träger – Team-Zugänge die Möglichkeit, mehreren Mitarbeitenden Zugang zu geben.

Rechtsstand und Grenzen

Rechtsstand: November 2026 (Abruf der Rechtsquellen am 6. November 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Welche Vorgaben für Ihre Tätigkeit gelten, legen Gesetz, Kostenträger und Ihr Träger fest. Die Beispiele aus vier Ländern sind keine vollständige Länderübersicht; weitere Länder haben eigene Regeln.

Häufige Fragen

Gibt es eine günstige Online-Weiterbildung für Erzieher mit Nachweis?

Ja, viele Anbieter stellen eine Teilnahmebescheinigung aus. Vergleichen Sie Gesamtkosten, Zeitaufwand und Nachweisart, und klären Sie vorab, ob Ihr Träger Kosten übernimmt.

Ist eine Teilnahmebescheinigung ein anerkannter Abschluss?

Nein. Sie belegt die Teilnahme. Ein staatlich anerkannter Abschluss setzt eine geregelte Prüfung voraus, deren Voraussetzungen die Länder oder der Bund festlegen.

Muss mein Träger meine Weiterbildung bezahlen?

Das hängt vom Land und von Ihrem Vertrag ab. Brandenburg verpflichtet Träger, durch Fortbildung die Eignung der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten (§ 10 Abs. 4 KitaG). Kostenübernahme im Einzelfall klären Sie mit dem Träger.

Kann ich für eine Online-Weiterbildung Bildungsurlaub nehmen?

Nur in Ländern mit Bildungsurlaubsgesetz und nur für anerkannte Veranstaltungen. In Nordrhein-Westfalen sind es fünf Arbeitstage je Kalenderjahr (§ 3 AWbG). Fragen Sie den Anbieter nach der Anerkennung.

Wird eine Online-Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG gefördert?

Nur Maßnahmen, die auf geregelte Fortbildungsabschlüsse vorbereiten und die Stundenvorgaben des § 2 AFBG erfüllen. Einzelne Selbstlernkurse gehören nicht dazu. Die Förderstelle prüft den Einzelfall.

Quellen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. (2026). § 2 Anforderungen an förderfähige Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen; § 4 Fernunterrichtslehrgänge; § 4a Mediengestützte Lehrgänge. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/afbg/__2.html

Land Baden-Württemberg. (2026). Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17. März 2015 (GBl. 2015, 161), §§ 1, 3, 4, 7 [aktuelle Gesamtausgabe, Abruf 6. November 2026]. Landesrecht BW. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007EB2

Land Berlin. (2026). Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG) vom 23. Juni 2005, § 10 [zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2025, GVBl. S. 629]. VIS Berlin. https://www.gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NNLBE00004855

Land Brandenburg. (2025). Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kindertagesstättengesetz – KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004, § 10 [zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2025]. Brandenburgisches Vorschriftensystem. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/kitag

Land Nordrhein-Westfalen. (2022). Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) vom 6. November 1984, §§ 3, 5 [Fassung gültig ab 15. Dezember 2022]. recht.nrw.de. https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/15122022-gesetz-zur-freistellung-von-arbeitnehmern-zum-zwecke-der-beruflichen-und

Sozialgesetzbuch Achtes Buch. (2026). § 22a Förderung in Tageseinrichtungen. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__22a.html

Stand: November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Hinweis: Dieser Fachartikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und quellenbasiert aufbereitet. Stand: 11/2026.