Gewaltschutzkonzept in der Kita erstellen – § 45 SGB VIII
Abschlussbedingungen
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Selbstlernkurs · im eigenen Tempo · mit Teilnahmebescheinigung.
1. Kursüberblick
Selbstlernkurs · Online-Akademie · Recht, Schutz & Sicherheit
Gewaltschutzkonzept in der Kita erstellen – § 45 SGB VIII
Für Kita-Leitungen, Träger und pädagogische Teams in Kindertageseinrichtungen.
8 Moduleca. 8 Stundenim eigenen TempoQuellen nach APA 7Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module
So arbeiten Sie mit diesem Kurs
- Bearbeiten Sie die Module in Ihrem eigenen Tempo – am besten in der vorgeschlagenen Reihenfolge.
- Jedes Modul verbindet fachliche und rechtliche Grundlagen mit Fallbeispielen, einer Übung mit Lösungshinweisen und Fragen zur Reflexion. Alle Aussagen sind mit Quellen nach APA 7 belegt.
- Am Ende jedes Moduls finden Sie eine freiwillige Selbstreflexion mit 5 Fragen – ohne Bewertung, beliebig oft wiederholbar.
- Mit „Modul als erledigt markieren“ bestätigen Sie am Ende jedes Moduls selbst, dass Sie es bearbeitet haben. Sobald alle Module als erledigt markiert sind, steht Ihre Teilnahmebescheinigung bereit. (Für Einschreibungen vor dem 18.10.2026 gilt weiterhin das bisherige Verfahren.)
Kursinhalt
Rechtsstand September 2026
Stand September 2026: Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII (eingeführt durch das KJSG vom 3. Juni 2021, BGBl. I S. 1444, in Kraft im Wesentlichen seit 10. Juni 2021) setzt die Betriebserlaubnis die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Gewaltschutzkonzepts sowie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren voraus; das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107, in Kraft 1. Juli 2025) hat u. a. § 79a SGB VIII erweitert. Das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz liegt nur als Regierungsentwurf vom 12. August 2026 vor und ist nicht geltendes Recht.
Stand September 2026: Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII (eingeführt durch das KJSG vom 3. Juni 2021, BGBl. I S. 1444, in Kraft im Wesentlichen seit 10. Juni 2021) setzt die Betriebserlaubnis die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Gewaltschutzkonzepts sowie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren voraus; das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107, in Kraft 1. Juli 2025) hat u. a. § 79a SGB VIII erweitert. Das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz liegt nur als Regierungsentwurf vom 12. August 2026 vor und ist nicht geltendes Recht.
Dieser Selbstlernkurs vermittelt Fachwissen für die Praxis. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, keine vorgeschriebene Einweisung oder Unterweisung und erfüllt keine gesetzliche oder arbeitsvertragliche Fortbildungspflicht; ob eine Anrechnung möglich ist, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Maßgeblich sind die Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Konzepte und Verfahren Ihrer Einrichtung.