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Weiterbildung · Querschnitt / Anleitung

Praxisanleitung in sozialen und pflegerischen Berufen – Weiterbildung (300 Stunden)

Berufspädagogische Zusatzqualifikation, orientiert an § 4 PflAPrV

Berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung im Umfang von 300 Stunden – online, praxisnah und mit Zertifikat. Die Qualifizierung befähigt zur fachlich fundierten Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden, Praktikantinnen, Praktikanten und Quereinsteigenden in der Praxis und orientiert sich an den berufspädagogischen Anforderungen des § 4 PflAPrV.

Format
Blended Learning
Online-Live · Präsenz · Selbstlernzeit
Umfang
300 Stunden
berufsbegleitend über ca. 12 Monate
Investition
1.990 €
Ratenzahlung möglich

Zielgruppe

Fachkräfte aus Pflege-, Gesundheits-, sozialen und pädagogischen Berufen mit abgeschlossener Berufsausbildung und – für die Praxisanleitung in der Pflege – in der Regel mindestens einem Jahr Berufserfahrung, die Auszubildende und neue Mitarbeitende qualifiziert anleiten möchten.

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Tätigkeitsfeld. Für die Anerkennung als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter in der Pflege gelten zusätzlich die Voraussetzungen des § 4 PflAPrV (u. a. einschlägige Berufserfahrung); die konkreten Anforderungen regelt das jeweilige Landesrecht.

Lernziele

  • Die Teilnehmenden kennen berufspädagogische Grundlagen, Lerntheorien und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxisanleitung.
  • Sie planen, gestalten und werten Anleitungssituationen kompetenzorientiert aus.
  • Sie begleiten Lernende beratend, geben lernförderliches Feedback und führen schwierige Gespräche.
  • Sie beurteilen und prüfen Lernstände fachlich fundiert – bis hin zur praktischen Prüfung.
  • Sie reflektieren ihre Rolle und sichern die Qualität der Anleitung im Arbeitsalltag.

Aufbau & Module

Die Weiterbildung umfasst 300 Stunden — davon ca. 180 Stunden Online-Live und Präsenz (synchron) sowie ca. 120 Stunden begleitete Selbstlernzeit mit Praxisaufgaben. Der synchrone Anteil überwiegt bewusst; die Selbstlernphasen werden fachlich begleitet und auf die eigene Anleitungspraxis übertragen.

Modul 1 — Berufspädagogische Grundlagen & Lernen am Arbeitsplatz
Lerntheorien, Erwachsenenbildung, Kompetenzorientierung, Lernen im Prozess der Arbeit.
Modul 2 — Rolle, Auftrag & rechtliche Grundlagen
Praxisanleitung nach PflBG und § 4 PflAPrV, Rahmenlehrpläne, Ausbildungs- und Kooperationsstrukturen.
Modul 3 — Anleitungssituationen planen & gestalten
Lernziele und Ausbildungspläne, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung geplanter Anleitungen.
Modul 4 — Lernbegleitung, Beratung & Kommunikation
Gesprächsführung, konstruktives Feedback, Motivation, Umgang mit Lernschwierigkeiten und Konflikten.
Modul 5 — Beurteilen, Prüfen & Bewerten
Lernstandskontrollen, Beurteilungskriterien, Vorbereitung und Abnahme praktischer Prüfungen.
Modul 6 — Herausfordernde Situationen & Diversität
Heterogene Lerngruppen, interkulturelle Sensibilität, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Belastung.
Modul 7 — Qualitätssicherung, Reflexion & Praxistransfer
Anleitungsdokumentation, kollegiale Beratung, Qualitätsentwicklung und Transfer in den eigenen Arbeitsalltag.

Organisatorisches

  • Format: Blended Learning — Online-Live-Seminare, Präsenztage und begleitete Selbstlernzeit
  • Umfang: 300 Stunden — davon ca. 180 Std. Online-Live/Präsenz, 120 Std. begleitete Selbstlernzeit
  • Dauer: berufsbegleitend über ca. 12 Monate
  • Gruppengröße: 12–16 Teilnehmende — die Weiterbildung startet bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 12
  • Investition: 1.990 € (Ratenzahlung möglich)

Abschluss & Zertifikat

Praktische Prüfung und Anleitungsdokumentation. Die Teilnehmenden erhalten ein GSL-Zertifikat „Praxisanleitung (300 Stunden)" mit Ausweisung des Umfangs, der Inhalte und des Blended-Learning-Formats.

Hinweis zur Anerkennung
Die Weiterbildung umfasst 300 Stunden und orientiert sich an § 4 PflAPrV sowie an den berufspädagogischen Rahmenempfehlungen der Länder. Die formale staatliche Anerkennung als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und ist bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes zu klären. Nach § 4 PflAPrV ist zusätzlich eine jährliche berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden erforderlich.

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