Fachwissen · Schuldnerberatung & Armut

Schuldnerberatung Fortbildung: Grundlagen der Sozialberatung für Schuldner:innen

Was Fachkräfte über Überschuldung, P-Konto und Verbraucherinsolvenz wissen sollten – und wo ihre Rolle endet.

Eine Schuldnerberatung Fortbildung für die Soziale Arbeit vermittelt das Grundwissen, um überschuldete Menschen zu stabilisieren, ihr Existenzminimum zu sichern und sie gezielt an spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung weiterzuleiten. Im Mittelpunkt stehen dabei das Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO, die Pfändungsfreigrenzen und der Weg über Verbraucherinsolvenz zur Restschuldbefreiung.

Schulden sind selten ein isoliertes Problem. In der allgemeinen Sozialberatung, der Wohnungslosenhilfe, der rechtlichen Betreuung oder der Migrationsberatung tauchen sie häufig gemeinsam mit Krankheit, Trennung oder Arbeitslosigkeit auf. Wer die Grundlagen kennt, kann in einer ersten Krisensituation richtig priorisieren – ohne selbst Schuldnerberatung im engeren Sinn zu leisten.

Auf einen Blick
  • Häufigster Auslöser von Überschuldung bei beratenen Personen 2025: Erkrankung, Sucht oder Unfall (18 %).
  • Kontoguthaben ist nur noch über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützt; jede Person darf nur eines führen.
  • Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO werden jährlich zum 1. Juli angepasst und im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.
  • Die Restschuldbefreiung erfolgt für ab 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren nach drei Jahren ab Eröffnung.
  • Sozialberatung für Schuldner:innen ersetzt keine anerkannte Schuldner- oder Insolvenzberatung.

Überschuldung verstehen: Basiswissen jeder Schuldnerberatung Fortbildung

In die amtliche Überschuldungsstatistik 2025 des Statistischen Bundesamts flossen freiwillige Angaben von 738 der rund 1.360 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu etwa 187.000 beratenen Personen ein. Die Ergebnisse zeigen also nur Menschen, die eine Beratungsstelle erreicht haben (Destatis, 2026).

Kennzahl (Beratene 2025)Wert
Hauptauslöser Erkrankung, Sucht oder Unfall18 %
Hauptauslöser Arbeitslosigkeitrund 17 %
Durchschnittliche Schulden34.650 Euro
Schulden bei öffentlichen Gläubigernrund 57 %
Schulden bei Telekommunikationsunternehmenetwa 47 %
Alleinlebendknapp 52 %

Bei Alleinerziehenden waren Trennung, Scheidung oder der Tod der Partnerin bzw. des Partners mit rund 23 % der häufigste Auslöser. Für die Beratungspraxis heißt das: Schulden sind meist Folge eines Lebensereignisses, nicht bloß eines falschen Umgangs mit Geld.

Existenzsicherung bei Schulden: Das Pfändungsschutzkonto

Seit dem 1. Januar 2012 ist Kontoguthaben ausschließlich über das P-Konto vor Pfändung geschützt. Eine natürliche Person kann jederzeit verlangen, dass ihr Zahlungskonto als P-Konto geführt wird – auch dann noch, wenn bereits gepfändet wurde; die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des vierten Geschäftstages nach dem Verlangen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Das Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt.

Monatlich bleibt ein pfändungsfreier Grundbetrag geschützt, der sich aus dem Freibetrag nach § 850c ZPO ergibt, aufgerundet auf volle 10 Euro. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 ZPO). Die jeweils aktuellen Beträge sollten Sie immer in der gültigen Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt nachsehen, da sie jährlich zum 1. Juli angepasst werden.

Erhöhungsbeträge nachweisen

Über den Grundbetrag hinaus können Erhöhungsbeträge geschützt werden, etwa für gesetzliche Unterhaltspflichten, für SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen an Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder für das Kindergeld (§ 902 ZPO). Eine Bescheinigung darüber stellen nach § 903 ZPO zum Beispiel die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, der Arbeitgeber oder eine anerkannte geeignete Stelle aus. Enthält sie keine Gültigkeitsdauer, beachtet die Bank sie zwei Jahre lang.

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung im Überblick

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Plan mit den Gläubigern; Scheitern wird von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt.
2. Antrag beim Insolvenzgericht
Mit Bescheinigung, Vermögens- und Gläubigerverzeichnis sowie Schuldenbereinigungsplan (§ 305 InsO).
3. Abtretungsfrist
Pfändbares Einkommen geht drei Jahre ab Eröffnung an einen Treuhänder (§ 287 Abs. 2 InsO).
4. Restschuldbefreiung
Entscheidung des Gerichts über die Befreiung von den verbliebenen Schulden (§ 300 InsO).

Das Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO steht natürlichen Personen ohne selbstständige Tätigkeit offen; ehemals Selbstständige nur bei überschaubaren Vermögensverhältnissen mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Der außergerichtliche Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Die Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre gilt für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden (BMJV, o. J.).

Schuldnerberatung Fortbildung: Rolle und Grenzen der Sozialberatung

Fachkräfte in angrenzenden Diensten sichern zunächst die Existenz: Wohnung, Energie, Konto und Einkommen haben Vorrang vor der Frage, welche Forderung zuerst bedient wird. Bei drohender Wohnungslosigkeit sollen Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II übernommen werden, in der Regel als Darlehen. Beziehen Ratsuchende Grundsicherungsgeld, kann der kommunale Träger nach § 16a Nr. 2 SGB II Schuldnerberatung als Eingliederungsleistung erbringen, wenn sie für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist.

Die Grenze ist klar: Einzelfallbezogene rechtliche Bewertungen, Verhandlungen mit Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und die Bescheinigungen als geeignete Stelle gehören in die spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung. Gute Sozialberatung erkennt diesen Punkt früh und vermittelt verbindlich weiter.

Praxisbeispiel: Frau S. kommt in die Wohnungslosenhilfe, weil ihre Bank nach einer Pfändung keine Überweisungen mehr ausführt. Die Fachkraft klärt zuerst, ob die Miete gesichert ist, und rät, das Konto sofort in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Da Frau S. zwei Kinder hat, besorgen beide gemeinsam die Bescheinigung der Familienkasse für die Erhöhungsbeträge. Für die Ordnung der insgesamt elf Forderungen vereinbart die Fachkraft einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle und gibt die gesammelten Unterlagen strukturiert mit.

Häufige Fragen

Befähigt eine Schuldnerberatung Fortbildung zur Tätigkeit als Schuldnerberater:in?

Nein. Ein Grundlagenkurs vermittelt Orientierungswissen für die Sozialberatung. Er befähigt weder zur Schuldner- oder Insolvenzberatung noch zur Tätigkeit als geeignete Stelle oder zur Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen.

Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag aktuell?

Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Maßgeblich ist die jeweils gültige Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt; ältere Werte sollten Sie nicht mehr verwenden.

Kann man ein P-Konto auch nach einer Kontopfändung noch einrichten?

Ja. Die Umwandlung ist jederzeit möglich. Bei bereits gepfändetem Guthaben wirkt sie zum Beginn des vierten Geschäftstages nach dem Verlangen.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Stand September 2026 gilt diese Frist auch für Verbraucher:innen.

Vertiefen im Selbstlernkurs

Der Selbstlernkurs vertieft in 8 Modulen Überschuldung, Existenzsicherung, Pfändung und P-Konto, Verbraucherinsolvenz sowie Kooperation und Haltung in der Beratung. Fallbeispiele und ein Wissencheck unterstützen das Lernen im eigenen Tempo; nach Bearbeitung aller Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Zum Selbstlernkurs: Schuldnerberatung Grundlagen für die Soziale Arbeit – Online-Kurs →
Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (o. J.). Restschuldbefreiung. Abgerufen am 25. September 2026, von https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/restschuldbefreiung/restschuldbefreiung_node.html

Insolvenzordnung (InsO) in der im September 2026 geltenden Fassung, §§ 287, 300, 304 und 305. https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__305.html

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) in der im September 2026 geltenden Fassung, § 16a Kommunale Eingliederungsleistungen und § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html

Statistisches Bundesamt. (2026, 15. Juli). Überschuldung am häufigsten durch Erkrankung, Sucht oder Unfall ausgelöst (Pressemitteilung Nr. 249). https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_249_63511.html

Zivilprozessordnung (ZPO) in der im September 2026 geltenden Fassung, § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html

Zivilprozessordnung (ZPO) in der im September 2026 geltenden Fassung, §§ 850k, 899, 902 und 903. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html

Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zuletzt geändert: Freitag, 25. September 2026, 10:34