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Weiterbildung · Soziale Arbeit / Jugendhilfe

Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) im Kinderschutz – Weiterbildung § 8a SGB VIII

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft, InsoFa)

Berufsbegleitende Weiterbildung zur Insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) nach § 8a SGB VIII – online, praxisnah und mit Zertifikat. Die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft vermittelt die fachlich qualifizierte Beratung bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a und § 8b SGB VIII.

Format
Blended Learning
Online-Live · Präsenz · Selbstlernzeit
Umfang
80 Unterrichtseinheiten (UE)
berufsbegleitend über ca. 4 Monate
Investition
990 €
Ratenzahlung möglich

Zielgruppe

Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehung und verwandter Berufe, die in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder bei freien Trägern tätig sind und die beratende Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft übernehmen möchten.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Weiterbildung richtet sich an alle, die im sozialen, pädagogischen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich tätig sind oder dort tätig werden möchten — unabhängig vom formalen Berufsabschluss. Angesprochen sind sowohl ausgebildete Fachkräfte als auch engagierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Lernziele

  • Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Grundlagen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a und § 8b SGB VIII sowie die einschlägigen familienrechtlichen Bezüge.
  • Sie sind in der Lage, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung systematisch und methodengeleitet einzuschätzen.
  • Sie können fallführende Fachkräfte fachlich beraten und den Prozess der Gefährdungseinschätzung strukturiert begleiten.
  • Sie reflektieren die eigene beratende Rolle und entwickeln Handlungssicherheit im interdisziplinären Zusammenwirken.

Aufbau & Module

Die Weiterbildung umfasst 80 Unterrichtseinheiten (UE) — davon ca. 32 UE Online-Live, 16 UE Präsenz, 32 UE begleitete Selbstlernzeit. Jede Online-Live- bzw. Präsenzphase wird durch eine begleitete Selbstlernzeit ergänzt, in der die Inhalte vertieft und auf die eigene Praxis übertragen werden.

Modul 1 — Rechtliche und fachliche Grundlagen
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, Wächteramt des Staates, familienrechtliche Grundlagen, Garantenstellung und Datenschutz im Kinderschutz.
Modul 2 — Formen und Erscheinungsbilder von Kindeswohlgefährdung
Vernachlässigung, körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt; Risiko- und Schutzfaktoren; entwicklungspsychologische Grundlagen.
Modul 3 — Verfahren der Gefährdungseinschätzung
Strukturierte Einschätzungsinstrumente, kollegiale Beratung, Dokumentation und Hilfeplanung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.
Modul 4 — Die beratende Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft
Beratungshaltung, Gesprächsführung mit fallführenden Fachkräften, Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, Reflexion und Selbstfürsorge.

Organisatorisches

  • Format: Blended Learning — Online-Live-Seminare, Präsenztage und begleitete Selbstlernzeit
  • Umfang: 80 Unterrichtseinheiten (UE) — davon ca. 32 UE Online-Live, 16 UE Präsenz, 32 UE begleitete Selbstlernzeit
  • Dauer: berufsbegleitend über ca. 4 Monate
  • Gruppengröße: 12–16 Teilnehmende — die Weiterbildung startet bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 12
  • Investition: 990 € (Ratenzahlung möglich)

Abschluss & Zertifikat

Schriftliche Fallarbeit und kollegiale Fallpräsentation. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein qualifiziertes GSL-Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (§ 8a SGB VIII)" mit Ausweisung des Blended-Learning-Formats und einer Übersicht der Präsenz- und Online-Anteile.

Hinweis zur Einordnung
Die Weiterbildung qualifiziert fachlich für die beratende Tätigkeit im Kinderschutz. Die konkrete Benennung als insoweit erfahrene Fachkraft erfolgt durch den Träger bzw. im Rahmen der Vereinbarung mit dem Jugendamt; regionale Anforderungen sind beim örtlichen Jugendamt zu erfragen.

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