Elektronische Fallakten und Fachsoftware haben die Dokumentation stark verändert. Richtig eingesetzt, sparen sie Zeit und erhöhen die Qualität; falsch konfiguriert, schaffen sie neue Risiken für den Datenschutz.
strukturierte Vorlagen, schnelle Auffindbarkeit, Auswertbarkeit, weniger Doppelerfassung, ortsunabhängiger Zugriff.
Datenlecks, zu weite Zugriffsrechte, „Klick-Doku" ohne fachliche Tiefe, Abhängigkeit von Anbietern.
Bei der Auswahl einer Software sind Datenschutz und -sicherheit von Anfang an mitzudenken („privacy by design", Art. 25 DSGVO): Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter, Verschlüsselung und ein durchdachtes Rollenkonzept sind keine Kür, sondern Voraussetzung für den rechtssicheren Einsatz.
Zugriff nur nach „need to know"; abgestufte Rechte statt „alle sehen alles".
individuelle Konten, starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).
verschlüsselte Übertragung & Speicherung; keine Sozialdaten in unsicheren Kanälen.
regelmäßige, geschützte Sicherungen; Wiederherstellung regelmäßig erprobt.
Kommt es dennoch zu einer Datenpanne (z. B. verlorenes Tablet, Fehlversand, Hackerangriff), greifen Meldepflichten: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind der Aufsichtsbehörde grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden zu melden (Art. 33 DSGVO), bei hohem Risiko auch den Betroffenen (Art. 34). Jede Einrichtung sollte einen einfachen, allen bekannten Ablauf für solche Fälle haben.
In der elektronischen Akte muss nachvollziehbar sein, wer wann was eingetragen oder geändert hat. Gute Software protokolliert dies automatisch (Zeitstempel, Benutzerkennung, Änderungshistorie).
Nachträgliche, unkenntliche Änderungen zerstören den Beweiswert – und können rechtliche Folgen haben. Korrekturen bleiben sichtbar.
Auch digital gilt: Sozialdaten löschen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind; steht der Löschung etwas entgegen (z. B. Aufbewahrungsfristen), tritt an ihre Stelle die Einschränkung der Verarbeitung (§ 84 SGB X, Art. 17 und 18 DSGVO) – über ein dokumentiertes Löschkonzept mit Fristen. Bei mobiler Doku (Tablet im Hausbesuch, Homeoffice) sind Geräteverschlüsselung, sichere Verbindungen (VPN) und Sichtschutz Pflicht; Geräte nie unbeaufsichtigt oder ungesperrt lassen.
Ambulant betreutes Wohnen (Eingliederungshilfe, SGB IX). Herr D., Fachkraft bei einem freien Träger, schickt am Dienstag um 16:40 Uhr einen Entwicklungsbericht über Frau R. an den Kostenträger. Das E-Mail-Programm hat beim Tippen eine ähnliche Adresse vorgeschlagen – der Bericht mit Angaben zu Diagnose und Medikation ist an einen externen Empfänger gegangen, der mit dem Fall nichts zu tun hat (fiktives, anonymisiertes Beispiel).
| Merkmal | Vorgehen A | Vorgehen B |
|---|---|---|
| Reaktion | verschweigen, Spuren beseitigen | sofort intern melden (Uhrzeit festgehalten) |
| Zuständigkeit | Fachkraft entscheidet allein | Verantwortlicher (Träger) entscheidet über die Meldung an die Aufsicht (Art. 33 DSGVO) |
| Betroffene Person | erfährt nichts | wird informiert, weil ein hohes Risiko angenommen wird (Art. 34 DSGVO) |
| Schadensbegrenzung | keine | Empfänger um Löschung gebeten, Bestätigung abgelegt |
| Akte | Vermerk nachträglich verändert – Beweiswert zerstört | Original bleibt, Vorfall als eigener Eintrag ergänzt (revisionssicher) |
| Lernen | Ursache bleibt bestehen | Ursache behoben: Autovervollständigung aus, verschlüsselter Versandweg |
Eine Kollegin aus der Wohngruppe möchte sich von einem frei verfügbaren KI-Chatbot einen Verlaufsbericht vorformulieren lassen. Sie hat schon folgenden Text in das Eingabefeld kopiert:
Fragen Sie sich: Welche Angaben machen K. allein oder in Kombination identifizierbar? Welche gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten? Braucht das Werkzeug diese Angaben überhaupt? Ist die Anwendung vom Träger freigegeben – und wer kontrolliert das Ergebnis?
Initialen, Alter, Straße der Wohngruppe, Datum und Polizeieinsatz ergeben zusammen ein Bild, über das K. wiedererkannt werden kann – Initialen allein anonymisieren nicht. Diagnose und Medikation sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO). Der Text gehört daher nicht in ein offenes KI-Werkzeug. Möglich wäre eine Anfrage ganz ohne Falldaten, etwa: „Schlage eine Gliederung für einen Verlaufsbericht aus der stationären Jugendhilfe vor, mit den Abschnitten Ausgangslage, Verlauf, Einschätzung, nächste Schritte, und achte auf die Trennung von Beobachtung und Einschätzung.“ Den Inhalt schreibt die Fachkraft anschließend selbst in der Fachsoftware. Ob und welche KI-Anwendung überhaupt genutzt werden darf, regelt der Träger (interne Regeln, dienstliche Zugänge); die fachliche Verantwortung bleibt bei der Fachkraft.
Es gibt nicht die eine richtige Lösung – entscheidend ist, dass keine Sozialdaten das geschützte System verlassen und die Fachkraft das Ergebnis selbst verantwortet.
Chancen nutzen, Risiken kennen.
Rollen, 2FA, Verschlüsselung, Backups.
Wer/Wann/Was nachvollziehbar.
keine Sozialdaten in offene Tools.
Fünf Fragen zum eigenen Nachdenken. Es gibt keine Bewertung und keine Rückmeldung durch Lehrende – die Lösungshinweise können Sie unten aufklappen.
Rechtsquellen (amtliche Fassungen, Stand Oktober 2026; gemeinfrei nach § 5 UrhG): Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), insb. Art. 4 Nr. 12, Art. 5, 9, 25, 32, 33, 34 · Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insb. Art. 4 · SGB I, § 35 · SGB X, insb. §§ 67 ff., 84. Abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu und https://www.gesetze-im-internet.de
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. (2024). Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz (Version 1.0 vom 6. Mai 2024). https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20240506_DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. (2023). IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023). https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium/IT_Grundschutz_Kompendium_Edition2023.pdf
Goldberg, B. (2021). Schweigepflicht und Datenschutz in der Sozialen Arbeit und Beratung. Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe. https://epflicht.ulb.uni-muenster.de/download/pdf/993126