Kursinhalte – PFLEGE-01
6. Modul 6 · Der individuelle Maßnahmenplan
Was wir regelhaft tun – individuell und begründet
Der individuelle Maßnahmenplan übersetzt die Einschätzung der SIS in konkrete, regelhaft wiederkehrende pflegerische Maßnahmen. Er beantwortet die Frage: „Was tun wir bei dieser Person Tag für Tag, um ihre Wünsche und ihren pflegerischen Bedarf zu erfüllen?" Er ist das Gegenstück zum Berichteblatt: Weil die Routine hier steht, muss sie im Bericht nicht wiederholt werden. Ein guter Maßnahmenplan ist individuell (keine Textbausteine von der Stange), konkret (wer, was, wann, wie) und begründet (aus SIS und Risiko abgeleitet).
Der Maßnahmenplan ist damit das Arbeitsdokument schlechthin: Er sagt jeder Kollegin, jedem Kollegen, was zu tun ist – besonders wichtig für neue Mitarbeitende, Aushilfen und den Nachtdienst. Ein guter Plan macht Pflege reproduzierbar, ohne sie zu entpersonalisieren: Er beschreibt nicht nur die Handlung, sondern die individuelle Art, wie diese Person versorgt werden möchte. Damit ist er zugleich Qualitätsinstrument und Ausdruck von Respekt. Ein austauschbarer Plan hingegen signalisiert: Hier wird nicht ein Mensch gepflegt, sondern ein Fall abgearbeitet.
Lernziele dieses Moduls
- Sie leiten Maßnahmen nachvollziehbar aus der SIS ab.
- Sie formulieren Maßnahmen konkret und individuell.
- Sie verknüpfen Wunsch (Eigensicht) und Bedarf (Fachlichkeit).
- Sie halten den Plan aktuell und lebendig.
Merkmale eines guten Maßnahmenplans
Ein tragfähiger Plan nennt die Maßnahme, die Häufigkeit/Zeit und – wo nötig – das Wie und Warum. Statt „Körperpflege" heißt es „Ganzkörperwäsche am Waschbecken morgens, Frau S. wäscht Gesicht und Arme selbst (fördert Selbstständigkeit, s. Eigensicht), Unterstützung bei Rücken und Beinen, danach Eincremen der trockenen Unterschenkel". So wird der Plan zugleich zur Handlungsanleitung für neue Kolleginnen und zum Nachweis, dass individuell und ressourcenorientiert gepflegt wird. Je klarer der Plan das Individuelle beschreibt, desto weniger muss berichtet werden – und desto sicherer die Versorgung. Konkret heißt dabei nicht kleinschrittig: Was in internen Verfahrensanleitungen für alle gleich geregelt ist (etwa übliche Pflegemittel, die Wassertemperatur oder Selbstverständlichkeiten wie „Anklopfen“), muss im Plan nicht wiederholt werden. Beschrieben werden die individuellen Abweichungen, Wünsche und Gewohnheiten.
Ressourcenorientierung statt Defizitliste
Ein häufiger Fehler ist der Defizit-Plan: Er listet nur, was die Person nicht kann, und plant vollständige Übernahme. Fachlich richtig ist die aktivierende Pflege: Der Plan benennt die Ressourcen („kann mit Anleitung selbst essen") und plant Unterstützung nur dort, wo sie nötig ist. Das erhält Fähigkeiten, stärkt Würde und Selbstwirksamkeit – und ist zugleich wirtschaftlich sinnvoll. Ein Maßnahmenplan, der vorhandene Fähigkeiten übergeht, ist fachlich unvollständig. Die Ressourcen selbst sind bereits in der SIS (Feld C1) beschrieben; im Plan wird sichtbar, welchen Teil die Person selbst übernimmt und wo sie Unterstützung erhält.
Ressourcenorientierung verlangt eine bestimmte Haltung: Geduld. Es ist schneller, jemandem die Jacke anzuziehen, als ihn selbst tun zu lassen, was er noch kann. Doch die schnelle Übernahme hat einen Preis: Sie beschleunigt den Verlust von Fähigkeiten und untergräbt das Selbstwertgefühl. Der Maßnahmenplan sollte daher aktiv festhalten, was die Person selbst übernimmt – nicht als Sparmaßnahme, sondern als Förderung. „Reicht sich das Besteck selbst an, isst mit Anleitung" ist eine fachlich hochwertige Formulierung; sie erhält Autonomie und macht Fortschritte oder Verschlechterungen sichtbar.
Der Plan, der zu niemandem passte
Bei einer Prüfung fällt auf: Fünf Bewohner haben denselben, aus Textbausteinen zusammengesetzten Maßnahmenplan. Der MD bemängelt fehlende Individualität. Im Team wird umgearbeitet: Jeder Plan bekommt einen Bezug zur Eigensicht, konkrete Zeiten, benannte Ressourcen, individuelle Vorlieben („mag lauwarmes Wasser, keine Seife im Gesicht"). Die Pflege ändert sich nicht dramatisch – aber sie wird sichtbar individuell, die Zufriedenheit der Bewohner steigt, und die Prüfung fällt beim nächsten Mal gut aus. Die Lehre: Individualität kostet kaum mehr Zeit, aber sie entscheidet über Qualität und Prüfergebnis.
Dieselbe Prüfung – die Antwort heißt „mehr Text“. Der MD bemängelt bei den fünf Bewohnern fehlende Individualität. Unter Zeitdruck reagiert das Team diesmal anders: Statt die Pläne neu aus der Eigensicht abzuleiten, ergänzt es die vorhandenen Textbausteine. Bei allen fünf steht jetzt zusätzlich „Anklopfen, Schamgefühl beachten, Wassertemperatur prüfen, sorgfältig abtrocknen (Intertrigoprophylaxe)“. Die Pläne sind doppelt so lang – und immer noch gleich. Die Bewohnerin, die lauwarmes Wasser und keine Seife im Gesicht möchte, findet sich darin nicht wieder, und der Nachtdienst sucht in den langen Texten vergeblich nach dem, was bei ihr wirklich anders ist.
Zur Einordnung: Mehr Text ist nicht mehr Individualität. Selbstverständlichkeiten und schematisch genannte Prophylaxen ohne festgestelltes Risiko blähen den Plan auf; genau davor warnt die EinSTEP-Handreichung zum Maßnahmenplan. Individuell wird ein Plan erst durch den Bezug zur Eigensicht, zu den Ressourcen und zu den persönlichen Vorlieben. Ob die nächste Prüfung besser ausfällt, ist offen – sicher ist, dass diese Pläne niemandem bei der täglichen Arbeit helfen.
| Aspekt | Fallstudie: individuell überarbeitet | Fassung B: mit Textbausteinen verlängert |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Eigensicht der Person (Feld B) | vorhandene Textbausteine |
| Inhalt | konkrete Zeiten, Ressourcen, persönliche Vorlieben | Selbstverständlichkeiten, schematische Prophylaxen |
| Umfang | kurz und handlungsleitend | doppelt so lang, aber austauschbar |
| Für neue Kolleginnen und Kollegen | sofort erkennbar, was bei dieser Person anders ist | das Wesentliche geht im Text unter |
| Wirkung | Pflege wird sichtbar individuell | Pläne bleiben „von der Stange“ |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Nehmen Sie eine Maßnahme aus einem bestehenden Plan und schreiben Sie sie um: konkret (wer/was/wann/wie), mit einem Ressourcen-Hinweis und einem Bezug zur Eigensicht. Vergleichen Sie „vorher/nachher" und lassen Sie eine Kollegin einschätzen, ob sie danach handeln könnte, ohne die Person zu kennen.
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Gehen Sie in vier Schritten vor: 1. Konkret – Wann und wo findet die Maßnahme statt, wer unterstützt wobei? 2. Ressource – Was übernimmt die Person selbst? 3. Eigensicht – Welcher Wunsch oder welche Gewohnheit aus Feld B steckt dahinter? 4. Streichen – Was ist ohnehin in einer Verfahrensanleitung geregelt und kann entfallen?
Beispiel vorher: „Körperpflege nach Standard, Dekubitusprophylaxe, Intertrigoprophylaxe.“
Beispiel nachher: „Morgens nach dem Frühstück Waschen am Waschbecken im Sitzen. Herr K. wäscht Gesicht, Oberkörper und Arme selbst, wenn Waschlappen und Handtuch bereitliegen; Unterstützung bei Rücken, Beinen und Füßen. Rasiert sich vorher selbst mit dem Elektrorasierer. Wunsch: erst nach dem Frühstück waschen (Feld B).“
Prophylaxen gehören nur in den Plan, wenn in der SIS ein Risiko festgestellt wurde – und dann als konkrete Maßnahme (z. B. das maximale Intervall für Positionswechsel), nicht als Schlagwort. Typische Lücken, die Ihre Kollegin beim Gegenlesen findet: fehlender Zeitpunkt, fehlende Angabe, was die Person selbst kann, oder ein Wunsch, der nur mündlich bekannt ist.
- Der Maßnahmenplan übersetzt die SIS – Eigensicht, Themenfelder und Matrix – in regelhaft wiederkehrende Maßnahmen und ist handlungsleitend für das ganze Team.
- Individuell heißt: Wünsche, Ressourcen und Abweichungen von der Verfahrensanleitung stehen im Plan, Selbstverständlichkeiten nicht.
- Aktivierende Pflege zeigt sich im Plan daran, was die Person selbst übernimmt und wo sie gezielt Unterstützung erhält.
- Ein guter Plan ist kurz, konkret und aktuell: Erkenntnisse aus Berichteblatt und Evaluation fließen zeitnah ein.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Nehmen Sie einen Maßnahmenplan aus Ihrem Alltag: Würde die betreffende Person sich darin wiedererkennen?
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2. Wo übernehmen Sie Handgriffe, die die Person eigentlich noch selbst könnte – und warum?
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3. Welche Formulierungen in Ihren Plänen sind eigentlich Selbstverständlichkeiten?
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4. Wie erfahren neue Kolleginnen, Aushilfen und der Nachtdienst, was bei einer Person anders ist als üblich?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html
Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113.html