Kursinhalte – PFLEGE-01
3. Modul 3 · Das Strukturmodell im Überblick
Vier Elemente – ein durchgängiger Pflegeprozess
Das Strukturmodell (2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und seit 2015 über die Implementierungsstrategie mit dem Projektbüro „EinSTEP“ bundesweit verbreitet; eine gesetzliche Pflicht, gerade dieses Modell zu verwenden, besteht nicht) hat die Pflegedokumentation in Deutschland grundlegend entbürokratisiert. Sein Ziel: weniger Papier, mehr Fachlichkeit – ohne Verlust an Sicherheit. Es besteht aus vier aufeinander aufbauenden Elementen: der Strukturierten Informationssammlung (SIS) als Einstieg, dem individuellen Maßnahmenplan, dem Berichteblatt nach dem Abweichungsprinzip und der Evaluation. Zusammen bilden sie den vollständigen Pflegeprozess ab – von der ersten Wahrnehmung der Person bis zur regelmäßigen Überprüfung.
Vor der Einführung des Strukturmodells klagten viele Pflegekräfte über eine Dokumentationsflut: dieselben Leistungen wurden täglich mehrfach abgezeichnet, Nachweisblätter füllten Ordner, und trotzdem gingen die wirklich wichtigen Informationen unter. Das Strukturmodell setzte hier an – nicht mit dem Ruf „weniger dokumentieren", sondern mit einer klügeren Logik: Das Regelhafte wird einmal geplant, das Besondere wird berichtet. Damit verschob sich der Schwerpunkt von der mechanischen Wiederholung zur fachlichen Beurteilung. Es ist heute in der stationären und ambulanten Langzeitpflege breit etabliert – nach Angaben des Projektbüros EinSTEP arbeiten bis zu 80 % der Einrichtungen damit (Stand Dezember 2024). Die Qualitätsprüfungen schreiben kein bestimmtes Dokumentationsmodell vor; nach Einschätzung des Projektbüros steht das Strukturmodell dem aktuellen Prüfansatz für die vollstationäre Pflege aber nicht entgegen.
Lernziele dieses Moduls
- Sie benennen die vier Elemente des Strukturmodells.
- Sie verstehen, wie sie zum Pflegeprozess zusammenwirken.
- Sie erklären, warum das Modell Aufwand reduziert.
- Sie ordnen die Rolle der Fachlichkeit richtig ein.
Der Kern: Abweichung statt Wiederholung
Der eigentliche Aufwandshebel liegt im Zusammenspiel von Maßnahmenplan und Berichteblatt. Alles, was regelhaft und geplant abläuft, steht im Maßnahmenplan – und muss nicht Schicht für Schicht neu bestätigt werden. Berichtet wird im Berichteblatt vor allem, was abweicht oder besonders ist: eine Veränderung, ein Ereignis, eine Auffälligkeit. Dieses Abweichungsprinzip reduziert Wiederholungen deutlich, ohne Informationen zu verlieren, die wirklich zählen. Haftungsrechtlich eingeordnet hat es die juristische Expertengruppe zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der sogenannten Kasseler Erklärung (2014, ergänzt 2015): In der (teil-)stationären Pflege kann auf Einzelleistungsnachweise für regelhaft wiederkehrende Maßnahmen der Grundpflege verzichtet werden – vorausgesetzt, es gibt eine individuelle Informationssammlung mit daraus abgeleitetem Maßnahmenplan, schriftliche Verfahrensanweisungen zu den Routinemaßnahmen und einen Nachweis, dass die Mitarbeitenden diese kennen. Kommt es zum Streit, lässt sich die übliche Durchführung dann über den sogenannten „Immer-so-Beweis“ belegen: Zeuginnen und Zeugen schildern, wie in der Einrichtung üblicherweise vorgegangen wird, gestützt auf Plan und Verfahrensanweisung. Ein Automatismus „gilt als erbracht“ ist das nicht: Abweichungen müssen tatsächlich berichtet werden, und ärztlich angeordnete Maßnahmen der Behandlungspflege werden weiterhin einzeln abgezeichnet – nach den EinSTEP-Unterlagen ebenso der Positionswechsel bei Dekubitusrisiko. In der ambulanten Pflege bleiben die Leistungsnachweise für die Abrechnung bestehen.
Warum Fachlichkeit wächst, wenn Papier schrumpft
Ein häufiges Missverständnis: „Weniger dokumentieren" bedeute „weniger fachlich". Das Gegenteil ist gewollt. Weil die Routine im Plan steht, entsteht Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche – die individuelle Einschätzung, die Veränderung, das Gespräch. Das Strukturmodell verlagert die Energie von der rituellen Wiederholung hin zur fachlichen Beurteilung. Es verlangt damit sogar mehr Kompetenz: zu erkennen, was eine dokumentationswürdige Abweichung ist, und diese präzise zu formulieren.
Genau hier liegt aber auch die Herausforderung der Einführung. Teams, die jahrelang „alles" abgezeichnet haben, müssen ein neues Urteilsvermögen aufbauen. Anfangs entsteht Unsicherheit: „Reicht das? Muss ich das nicht doch aufschreiben?" Diese Phase ist normal. Sie wird überwunden durch klare, individuelle Maßnahmenpläne (dann ist eindeutig, was Routine ist) und durch gemeinsame Fallbesprechungen (dann entsteht ein geteiltes Verständnis von „berichtenswert"). Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle: Sie müssen Sicherheit geben, nicht Kontrolle über Vollständigkeit ausüben.
Vom Kreuzchen-Wald zum klaren Bild
Eine Einrichtung stellt um: Früher füllten Pflegekräfte pro Schicht Dutzende Leistungsnachweise mit Kreuzen – „Körperpflege durchgeführt", jeden Tag gleich. Nach der Umstellung steht die Grundpflege im Maßnahmenplan; im Bericht erscheint nur noch, wenn etwas anders ist: „Frau L. lehnt heute Duschen ab, Katzenwäsche akzeptiert." Die Doku wird kürzer – und gleichzeitig aussagekräftiger, weil Abweichungen nicht mehr im Kreuzchen-Wald untergehen. Nach drei Monaten berichtet das Team: Die gewonnene Zeit fließt in Zuwendung, und bei der nächsten MD-Prüfung fällt gerade die Individualität der Pläne positiv auf.
Dieselbe Umstellung – nur auf dem Papier. Die Einrichtung führt SIS und Maßnahmenplan ein. Die Maßnahmenpläne bleiben jedoch allgemein („Grundpflege nach Standard“), und Verfahrensanweisungen zu den Routinemaßnahmen gibt es nicht. Aus Unsicherheit schreiben die Pflegekräfte weiterhin in jeder Schicht „keine Besonderheiten“ ins Berichteblatt und zeichnen zusätzlich die alten Nachweisblätter ab. Dass Frau L. das Duschen inzwischen regelmäßig ablehnt, steht zwischen vielen gleichlautenden Einträgen und fällt niemandem auf. Nach drei Monaten ist die Dokumentation nicht kürzer, sondern doppelt.
Zur Einordnung: Das Strukturmodell wirkt nicht durch neue Formulare, sondern durch seine Voraussetzungen: individuelle Maßnahmenpläne, schriftliche Verfahrensanweisungen für die Routine, Schulung und Führungskräfte, die Sicherheit geben. Fehlen sie, entsteht eine Mischform, die mehr Arbeit macht und Abweichungen trotzdem verdeckt.
| Aspekt | Fallstudie: konsequent umgestellt | Fassung B: nur auf dem Papier |
|---|---|---|
| Maßnahmenplan | individuell, beschreibt die Routine | allgemein („nach Standard“) |
| Routine | einmal geplant, Verfahrensanweisung vorhanden | weiter täglich abgezeichnet |
| Berichteblatt | nur Abweichungen und Ereignisse | „keine Besonderheiten“ in jeder Schicht |
| Frau L. lehnt Duschen ab | sofort sichtbar, Alternative dokumentiert | geht in der Menge unter |
| Aufwand nach drei Monaten | geringer, Zeit für Zuwendung | höher als vorher |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Übung: Nehmen Sie einen typischen Tag einer pflegebedürftigen Person. Trennen Sie auf einem Blatt: „Das läuft regelhaft (→ Maßnahmenplan)" und „Das wäre eine berichtenswerte Abweichung (→ Berichteblatt)". Wo fällt Ihnen die Unterscheidung schwer? Besprechen Sie diese Grenzfälle im Team.
Lösungsweg anzeigen
Ordnen Sie jede Tätigkeit mit drei Fragen zu: Ist sie geplant und wiederkehrend? Dann gehört sie in den Maßnahmenplan, gegebenenfalls mit Verweis auf eine Verfahrensanweisung. Weicht etwas vom Plan ab, oder ist ein Ereignis eingetreten? Dann gehört es ins Berichteblatt. Handelt es sich um ärztlich angeordnete Behandlungspflege? Dann bleibt es beim Durchführungsnachweis.
Typische Grenzfälle sind Maßnahmen, die „meistens“ gleich laufen – etwa Duschen, an manchen Tagen aber nur Waschen am Waschbecken. Hier hilft es, die übliche Variante gleich im Maßnahmenplan zu beschreiben; berichtet wird dann nur, was davon abweicht. Vorübergehende oder noch zu erprobende Maßnahmen können zunächst im Berichteblatt geführt und erst in den Maßnahmenplan übernommen werden, wenn sie sich bewährt haben.
- Das Strukturmodell besteht aus vier Elementen – SIS, Maßnahmenplan, Berichteblatt und Evaluation – und bildet damit den Pflegeprozess ab.
- Das Regelhafte wird einmal geplant, berichtet wird die Abweichung: Das spart Wiederholungen und macht Besonderes sichtbar.
- Der Verzicht auf Einzelleistungsnachweise in der (teil-)stationären Grundpflege setzt individuelle Pläne, Verfahrensanweisungen und deren nachgewiesene Kenntnis voraus; Behandlungspflege und ambulante Leistungsnachweise bleiben.
- Weniger Papier verlangt mehr Fachlichkeit: Das Team muss erkennen und präzise formulieren, was berichtenswert ist.
Selbstreflexion (freiwillig)
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.
1. Was wird in Ihrer Dokumentation heute noch Schicht für Schicht wiederholt, obwohl es eigentlich geplante Routine ist?
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2. Woran würden Sie in Ihrem Team erkennen, dass etwas „berichtenswert“ ist?
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3. Welche Sorge hören Sie im Team, wenn es um weniger Dokumentation geht – und was würde Sicherheit geben?
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Quellen zu diesem Modul
GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf
Juristische Expertengruppe Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. (2014, 2015). Notwendiger Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht („Kasseler Erklärung“) und Stellungnahme zum Wegfall der Einzelleistungsnachweise für Maßnahmen der Grundpflege in der (teil-)stationären Versorgung [Anlage 5 der EinSTEP-Informations- und Schulungsunterlagen, Version 3.0]. Projektbüro EinSTEP. https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/683ee7f9c1a130f4afe0be5a_Anlage%205_SteNa%20I%20und%20II%20Juristen%20Pflegedoku_V3.0.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf
Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20%28EinSTEP-Internetseite%2002.2026%29.pdf