Gewaltschutzkonzept in der Kita erstellen – § 45 SGB VIII
5. Modul 4 · Verhaltenskodex, Haltung und Prävention im Kita-Alltag
- Sie können die Begriffe Haltung, Leitbild und Verhaltenskodex voneinander abgrenzen und ihre Funktion im Gewaltschutzkonzept erläutern.
- Sie ordnen den Verhaltenskodex in die fachlichen Orientierungen der Landesjugendämter und in das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ein.
- Sie benennen die zentralen Themenfelder eines Kita-Kodex – von Macht, Nähe und Distanz über Pflegesituationen bis zu Fotos und digitalen Medien – und formulieren dazu klare Verhaltenserwartungen.
- Sie kennen Bausteine einer Fehler- und Ansprechkultur und wissen, wie ein Team Grenzverletzungen unter Kolleg:innen konstruktiv anspricht.
- Sie gestalten Präventionsangebote für Kinder altersgerecht und reflektieren Grenzen und Spannungsfelder eines Verhaltenskodex kritisch.
Ein Gewaltschutzkonzept wird im Alltag lebendig – oder es bleibt Papier. Ob ein Kind beim Wickeln gefragt wird, ob es beim Mittagessen probieren darf statt aufessen zu müssen, ob eine laute, abwertende Bemerkung im Team zur Sprache kommt: All das entscheidet sich nicht im Aktenordner, sondern in Hunderten kleiner Momente jeden Tag. Dieses Modul widmet sich deshalb dem Teil des Schutzkonzepts, der am unmittelbarsten auf die Interaktion zwischen Erwachsenen und Kindern zielt: der gemeinsamen Haltung, dem Verhaltenskodex und der Prävention. Es zeigt, wie ein Team verbindliche Regeln gemeinsam entwickelt, wie Kinder in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden und wo die Grenzen eines Kodex liegen.
TEIL 1 – Einführung: Haltung, Leitbild und Verhaltenskodex
Warum Regeln allein nicht schützen
Gewalt in Kindertageseinrichtungen beginnt selten mit einer spektakulären Tat. Häufiger entsteht sie aus Routinen, Zeitdruck und unreflektierten Gewohnheiten. Die Orientierungshilfe der Landesjugendämter nennt als Beispiele für gewaltförmiges Handeln in Kitas unter anderem Zwang beim Essen, Schlafzwang, Isolierung, Fixierung, unangemessene Straf- und Erziehungsmaßnahmen, das Bloßstellen eines Kindes in der Gruppe, herabwürdigendes und grenzverletzendes Verhalten sowie sexuelle Gewalt (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter [BAGLJÄ], 2024). Viele dieser Beispiele betreffen gewöhnliche Alltagssituationen – Essen, Schlafen, Anziehen, Konflikte in der Gruppe. Genau deshalb reicht es nicht, Gewalt abstrakt zu ächten. Ein Team braucht eine geteilte Vorstellung davon, wie ein respektvoller, kinderrechtsbasierter Umgang in diesen Situationen konkret aussieht.
Hier setzen Haltung und Verhaltenskodex an. Beide stehen für den präventiven Kern eines Schutzkonzepts: Sie sollen Grenzverletzungen möglichst gar nicht erst entstehen lassen, sie früh sichtbar machen und allen Beteiligten Orientierung geben. Die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ zählt Leitbild, Verhaltenskodex, Fortbildungen und Präventionsangebote ausdrücklich zu den neun Bestandteilen eines Schutzkonzepts, die auf einer Risiko- und Potenzialanalyse aufbauen (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs [UBSKM], o. J.-a). Auch das Niedersächsische Landesjugendamt (2023) führt „Selbstverständnis und Verhaltenskodex“ als eigenen Baustein seiner Gliederung eines Gewaltschutzkonzepts.
Begriffsbestimmung
Unter Haltung wird in der Pädagogik die relativ stabile innere Einstellung einer Fachkraft verstanden, aus der heraus sie Kinder wahrnimmt, deutet und handelt – ihr Bild vom Kind, ihr Verständnis von Macht und Verantwortung, ihre Werte. Haltung ist nicht direkt beobachtbar, zeigt sich aber im Verhalten: in der Sprache, im Tonfall, in der Art, wie mit Nähe umgegangen wird. Sie ist zugleich individuell und kollektiv, denn jedes Team entwickelt eine eigene Kultur dessen, was „normal“ ist.
Das Leitbild formuliert diese Haltung auf der Ebene der Einrichtung oder des Trägers: Es beschreibt Werte und Selbstverständnis, etwa das Bekenntnis zu den Rechten des Kindes, zu Partizipation und zu einem gewaltfreien Miteinander. Ein Leitbild ist bewusst allgemein gehalten und dient der Identifikation nach innen und der Transparenz nach außen.
Der Verhaltenskodex übersetzt diese Werte in konkrete, überprüfbare Verhaltenserwartungen. Die baden-württembergischen Orientierungseckpunkte verstehen ihn als verbindliche Klarstellung darüber, wie sich Mitarbeitende rechtlich korrekt, ethisch verantwortbar und sozial angemessen gegenüber den Kindern verhalten sollen (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg [KM BW], 2022). Er beschreibt also nicht, was man „eigentlich“ gut findet, sondern was in dieser Einrichtung gilt – und was nicht toleriert wird. Die schriftliche Bekräftigung dieses Kodex durch die einzelne Person, häufig als Verpflichtungs- oder Selbstverpflichtungserklärung bezeichnet, macht die persönliche Verantwortung sichtbar.
- Werte und Selbstverständnis der Einrichtung
- allgemein formuliert, langfristig gültig
- richtet sich an alle: Team, Eltern, Öffentlichkeit
- Frage: Wofür stehen wir?
- konkrete Verhaltenserwartungen in typischen Situationen
- benennt Erwünschtes und nicht Tolerierbares
- wird im Team erarbeitet und regelmäßig überarbeitet
- Frage: Wie handeln wir konkret?
- persönliche Bekräftigung des Kodex
- Teil der Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen
- macht Verantwortung sichtbar und ansprechbar
- Frage: Wozu verpflichte ich mich?
TEIL 2 – Grundlagen: Kinderrechte, Macht und fachliche Orientierungen
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung als Maßstab
Der normative Bezugspunkt jedes Verhaltenskodex ist das Recht des Kindes auf Gewaltfreiheit. Nach § 1631 Abs. 2 BGB gilt: „Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.“ Die Vorschrift steht im Familienrecht und regelt unmittelbar die elterliche Personensorge. Für die pädagogische Arbeit in der Kita ist sie dennoch ein wichtiger Maßstab: Was Eltern gegenüber ihrem Kind untersagt ist, kann in einer Einrichtung, der Eltern ihr Kind anvertrauen, erst recht nicht fachlich vertretbar sein. Bemerkenswert ist die Breite des Gewaltbegriffs: Neben körperlicher Gewalt nennt die Norm ausdrücklich seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen. Damit geraten Beschämung, Drohungen, Ironie auf Kosten des Kindes oder das demonstrative Ignorieren genauso in den Blick wie ein grober Griff.
Für die Einrichtung selbst ergibt sich die Verpflichtung zum Gewaltschutz aus § 45 SGB VIII: Die Betriebserlaubnis setzt in der Regel voraus, dass die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt gewährleistet wird. Verhaltenskodex und Präventionsmaßnahmen sind typische Bestandteile eines solchen Konzepts. Das Gesetz selbst schreibt allerdings nicht vor, welche Inhalte ein Kodex haben oder wie er formuliert sein muss – die Ausgestaltung liegt beim Träger und seiner Einrichtung.
§ 1631 Abs. 2 BGB verankert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung ohne Gewalt, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen. § 45 SGB VIII verknüpft die Betriebserlaubnis einer Kita mit der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt. Einen gesetzlich vorgegebenen Mustertext für einen Verhaltenskodex gibt es nicht. Ob und in welcher Form ein Kodex arbeitsrechtliche Verbindlichkeit erlangt – etwa über Arbeitsvertrag, Dienstanweisung oder unter Beteiligung einer bestehenden Mitarbeitendenvertretung –, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die der Träger mit fachkundiger Rechtsberatung klärt. Pädagogische Fachkräfte und Leitungen leisten hierzu keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: September 2026.
Macht bewusst machen
Zwischen Erwachsenen und Kleinkindern besteht ein strukturelles Machtgefälle, das sich nicht auflösen lässt: Fachkräfte entscheiden über Tagesabläufe, Räume, Essen und Ruhezeiten; sie verfügen über körperliche Überlegenheit, über Sprache und über das Vertrauen der Eltern. Junge Kinder sind auf Pflege angewiesen und können Grenzverletzungen oft nicht benennen. Macht ist dabei nicht an sich problematisch – ohne sie wäre verantwortliche Betreuung gar nicht möglich. Entscheidend ist, ob sie reflektiert, transparent und zum Wohl des Kindes eingesetzt wird. Ein Verhaltenskodex ist deshalb im Kern ein Instrument der Machtreflexion: Er benennt Situationen, in denen Macht besonders leicht missbraucht werden kann, und bindet ihren Gebrauch an nachvollziehbare fachliche Gründe.
Die Orientierungshilfe der BAGLJÄ (2024) fordert, Gewaltrisiken sowohl unter strukturellen als auch unter interaktionalen Gesichtspunkten zu analysieren. Der Verhaltenskodex antwortet vor allem auf die interaktionale Ebene – auf das, was zwischen Menschen geschieht. Er ersetzt aber keine strukturellen Maßnahmen: Wenn Personalmangel dazu führt, dass eine Fachkraft allein mit vielen Kindern ist, kann kein Kodex dieses Risiko wegformulieren. Haltung und Struktur müssen daher zusammen gedacht werden.
Wie die Orientierungen der Länder den Kodex einordnen
Die fachlichen Orientierungen der Länder setzen unterschiedliche Akzente, die für die eigene Praxis hilfreich sind, aber nicht bundesweit verbindlich gelten. Baden-Württemberg gliedert das Kita-Gewaltschutzkonzept in vier Bereiche – Prävention, Personal, Potenzial- und Risikoanalyse sowie Intervention – und ordnet den Verhaltenskodex dem präventiven Handeln zu (KM BW, 2022). Niedersachsen beschreibt neun Bausteine und betont, dass die Erstellung ein fortlaufender, partizipativer Prozess unter Einbezug der Mitarbeitenden und der Kinder sein soll (Niedersächsisches Landesjugendamt, 2023). Für Kitas unterstreicht die UBSKM, dass die Einrichtung zugleich Schutzort und Kompetenzort ist: ein Ort, an dem Kinder sicher sind, und ein Ort, an dem sie Unterstützung finden, wenn sie anderswo Gewalt erleben (UBSKM, o. J.-b). Welche Orientierung für die eigene Kita maßgeblich ist, hängt vom Bundesland und den Vorgaben des zuständigen Landesjugendamts ab.
TEIL 3 – Praxis: Den Verhaltenskodex gemeinsam entwickeln
Beteiligung statt Vorgabe von oben
Ein Kodex, den die Leitung allein schreibt und zur Unterschrift vorlegt, wird selten gelebt. Wirksam wird er, wenn das Team die Regeln selbst aushandelt, dabei unterschiedliche Sichtweisen offenlegt und zu einem gemeinsamen Verständnis kommt. Dieser Aushandlungsprozess ist mindestens so wertvoll wie das Ergebnis: Er macht implizite Gewohnheiten sichtbar („Bei uns wird nach dem Mittagessen immer geschlafen“), erlaubt Widerspruch und schafft eine Sprache, in der später auch Kritik geäußert werden kann. Das Niedersächsische Landesjugendamt (2023) betont entsprechend den partizipativen Charakter der Konzepterstellung, der Mitarbeitende und – altersgerecht – auch Kinder einschließt. Eltern können über Elternabende oder Elternvertretungen einbezogen werden, etwa bei Regeln zu Fotos oder zu Geschenken.
Ausgangspunkt sind die Ergebnisse der Risiko- und Potenzialanalyse (siehe Modul 03): Der Kodex sollte gerade jene Situationen regeln, die in der eigenen Einrichtung als risikobehaftet erkannt wurden. Ein bewährter Ablauf lässt sich in fünf Schritten beschreiben.
Themenfelder eines Kita-Kodex
Welche Inhalte ein Kodex umfasst, hängt von der Einrichtung ab. In der Praxis haben sich jedoch einige Themenfelder als zentral erwiesen. Beim Umgang mit Macht geht es darum, Entscheidungen gegenüber Kindern zu begründen, ihnen Wahlmöglichkeiten einzuräumen und auf Strafen zu verzichten, die beschämen oder ausgrenzen. Nähe und Distanz betrifft die Frage, wie viel Körperkontakt angemessen ist: Kleine Kinder brauchen Trost, Halt und Zuwendung – aber der Impuls zur Nähe sollte vom Kind ausgehen oder von ihm angenommen werden, und ein „Nein“ des Kindes wird respektiert. Pflege- und Wickelsituationen verlangen besondere Sorgfalt, weil sie intime Körperbereiche berühren: Das Kind wird angesprochen, beteiligt und – soweit möglich – gefragt, von wem es gewickelt werden möchte; die Intimsphäre wird vor Blicken Dritter geschützt.
Weitere Felder sind die Sprache (keine Kosenamen gegen den Willen des Kindes, keine Abwertung, kein Anschreien, kein Sprechen über Kinder in deren Anwesenheit, als wären sie nicht da), der Umgang mit Essen und Schlafen (Kinder dürfen probieren, ablehnen und selbst über ihr Sättigungsgefühl entscheiden; Ruhezeiten werden angeboten, nicht erzwungen), Fotos und digitale Medien (wer darf wann mit welchem Gerät fotografieren, wie werden Bilder gespeichert und weitergegeben, private Smartphones im Gruppendienst) sowie Geschenke, Bevorzugung und private Kontakte (keine exklusiven Geheimnisse mit einzelnen Kindern, keine besonderen Geschenke, Transparenz bei Babysitting-Anfragen von Eltern). Die folgende Tabelle zeigt, wie solche Regeln konkret aussehen können – als Anregung, nicht als Mustertext.
Ein Verhaltenskodex wirkt am besten, wenn er kurz, konkret und positiv formuliert ist („Wir kündigen Pflegehandlungen an“ statt nur „Es ist verboten …“) und jede Regel begründet. Er sollte nicht als fertiges Produkt aus einer anderen Einrichtung übernommen werden: Fremde Vorlagen können Anregungen liefern, ersetzen aber nicht die Auseinandersetzung im eigenen Team. Keine Vorlage ist „rechtssicher“ oder von der Aufsicht vorab „anerkannt“ – entscheidend ist, dass der Kodex zur Einrichtung passt, im Alltag angewendet und regelmäßig überprüft wird. Hinweis zur Quellenlage: Die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ wird auf ihren Webseiten noch unter der früheren Bezeichnung zitiert; seit dem UBSKM-Gesetz 2025 lautet die Amtsbezeichnung „Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“.
Eltern fotografieren beim Sommerfest. Beim Sommerfest der Kita „Sonnenhügel“ bemerkt die Erzieherin Selin K., dass ein Vater mit seinem Smartphone nicht nur seine Tochter, sondern auch mehrere andere Kinder beim Planschen filmt. Einige Kinder tragen nur Badehosen. Selin ist unsicher: Sie möchte die Feststimmung nicht stören und den Vater nicht bloßstellen. Sie spricht ihn freundlich an, verweist auf die Fotoregeln der Kita und bittet ihn, nur sein eigenes Kind aufzunehmen und Aufnahmen anderer Kinder zu löschen. Danach informiert sie die Leitung.
Zur Einordnung: Die Situation zeigt, dass ein Kodex nicht nur das Verhalten der Mitarbeitenden, sondern auch Regeln für Gäste und Eltern bei Veranstaltungen braucht. Hilfreich sind vorab kommunizierte Fotoregeln (z. B. im Elternbrief und durch einen Hinweis am Eingang), eine klare Zuständigkeit am Fest und ein geschützter Bereich zum Umziehen. Selin handelt angemessen, weil sie respektvoll, aber eindeutig bleibt und die Leitung einbindet. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben im Einzelnen gelten, klärt der Träger; Fachkräfte leisten dazu keine Rechtsberatung.
„Regeln, die alle vorher kennen.“ Im folgenden Jahr bereitet das Team das Sommerfest anders vor. Im Elternbrief und auf einem Hinweis am Eingang stehen die Fotoregeln: nur das eigene Kind, keine Aufnahmen beim Umziehen oder Planschen anderer Kinder. Eine Fachkraft ist für Fragen dazu ansprechbar, für das Umziehen gibt es einen geschützten Bereich. Als ein Großvater dennoch zur Kamera greift, genügt ein kurzer, freundlicher Hinweis auf die bekannte Regel.
Zur Einordnung: Der Verhaltenskodex wirkt hier vorbeugend: Weil die Regeln vorher bekannt sind, muss niemand im Moment improvisieren, und Fachkräfte können sich auf eine gemeinsame Vereinbarung berufen statt auf ihre persönliche Meinung.
| Aspekt | Fassung A: „Eltern fotografieren beim Sommerfest.“ | Fassung B: „Regeln, die alle vorher kennen.“ |
|---|---|---|
| Zeitpunkt der Regel | wird erst im Moment erklärt | vorab im Elternbrief und am Eingang bekannt gemacht |
| Rolle der Fachkraft | muss allein und spontan reagieren | beruft sich auf eine vereinbarte Regel, Zuständigkeit ist geklärt |
| Schutz der Kinder | Aufnahmen entstehen, bevor jemand eingreift | geschützter Umkleidebereich, weniger Gelegenheiten |
| Atmosphäre | Unsicherheit, Sorge vor Bloßstellung | kurzer Hinweis genügt, das Fest bleibt entspannt |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
TEIL 4 – Praxis: Fehlerkultur im Team und Prävention mit Kindern
Eine Ansprech- und Fehlerkultur aufbauen
Der beste Kodex bleibt wirkungslos, wenn Verstöße nicht angesprochen werden. In vielen Teams gibt es eine ungeschriebene Loyalitätsnorm: Man kritisiert Kolleg:innen nicht, schon gar nicht vor anderen, und die langjährige Kollegin „macht das eben so“. Gerade diese Schweigekultur ist ein Risikofaktor, weil sie Grenzverletzungen normalisiert. Eine professionelle Fehlerkultur geht davon aus, dass alle Fachkräfte in belastenden Situationen Fehler machen können – ein zu scharfer Ton, ein ungeduldiger Griff. Entscheidend ist, dass solche Momente benannt, reflektiert und korrigiert werden, statt sie zu verschweigen oder zu skandalisieren.
Praktisch bedeutet das: Das Team vereinbart, wie Beobachtungen angesprochen werden – zunächst direkt und unter vier Augen, wenn die Situation es zulässt, bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verhalten über die Leitung. Regelmäßige kollegiale Fallberatung, Supervision und feste Reflexionszeiten in Teamsitzungen schaffen den Raum dafür. Leitungen tragen hier besondere Verantwortung: Sie gehen mit eigenem Beispiel voran, nehmen Hinweise ernst, schützen Mitarbeitende, die Bedenken äußern, und unterscheiden klar zwischen einem Fehler, der im Team bearbeitet werden kann, und einem Verhalten, das den Interventionsplan auslöst (siehe Modul 07). Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, gelten die verbindlichen Verfahren der Einrichtung, nicht die informelle Klärung unter Kolleg:innen.
Eine Kollegin wird regelmäßig laut. In der Krippengruppe der Kita „Regenbogen“ arbeitet die erfahrene Fachkraft Monika B. seit vielen Jahren. In letzter Zeit wird sie in Stresssituationen häufig laut und abwertend: „Du bist immer so langsam, alle warten nur auf dich!“ Ihr jüngerer Kollege Jonas T. fühlt sich unwohl, traut sich aber nicht, etwas zu sagen. In der nächsten Teamsitzung steht der Verhaltenskodex auf der Tagesordnung. Die Leitung bittet das Team, anonym Situationen zu sammeln, in denen die Regeln zur Sprache schwer einzuhalten sind. Mehrere Beiträge beschreiben Zeitdruck in der Garderobensituation. Jonas nimmt dies zum Anlass, Monika anschließend unter vier Augen anzusprechen; sie reagiert zunächst gekränkt, vereinbart aber später mit der Leitung ein Reflexionsgespräch.
Zur Einordnung: Abwertende Sprache ist eine Form seelischer Verletzung und widerspricht dem Maßstab des § 1631 Abs. 2 BGB. Das Beispiel zeigt, wie eine Leitung das Ansprechen erleichtern kann, ohne eine Person öffentlich zu beschuldigen: Das Thema wird strukturell eingeführt, und zugleich werden Belastungsfaktoren wie Zeitdruck sichtbar, die das Team gemeinsam verändern kann. Wiederholt sich das Verhalten oder wird es schwerwiegender, ist die Leitung gefordert, die Verfahren der Einrichtung anzuwenden; arbeitsrechtliche Fragen klärt der Träger.
Präventionsangebote für Kinder
Prävention richtet sich nicht nur an Erwachsene. Die UBSKM nennt Präventionsangebote für Kinder als eigenen Bestandteil eines Schutzkonzepts (UBSKM, o. J.-a). Im Kita-Alter geht es dabei nicht um Aufklärung über Missbrauch, sondern um die Stärkung grundlegender Kompetenzen im Alltag: Kinder lernen, ihre Gefühle wahrzunehmen und zu benennen, zwischen angenehmen und unangenehmen Berührungen zu unterscheiden, „Nein“ zu sagen und zu erleben, dass ihr „Nein“ respektiert wird. Sie erfahren, dass es gute und schlechte Geheimnisse gibt und dass Hilfeholen kein Petzen ist. Bilderbücher, Gefühlskarten, Rollenspiele, Lieder und Gesprächskreise sind geeignete Formen.
Entscheidend ist die Übereinstimmung zwischen Botschaft und Erfahrung. Ein Kind, das im Morgenkreis hört „Dein Körper gehört dir“, beim Mittagessen aber zum Aufessen gedrängt wird, lernt vor allem, dass Worte der Erwachsenen wenig gelten. Prävention mit Kindern und der Verhaltenskodex der Erwachsenen bilden daher eine Einheit: Nur wenn Fachkräfte die Grenzen der Kinder im Alltag achten, können Kinder ihre Grenzen als berechtigt erleben. Darin liegt auch die Verbindung zur Beteiligung und zu Beschwerdeverfahren, die Modul 05 behandelt.
Das sexualpädagogische Konzept als Teil der Haltung
Zur Haltung einer Einrichtung gehört auch ein fachlich reflektierter Umgang mit kindlicher Sexualität. Kinder entdecken ihren Körper, stellen Fragen und spielen Doktorspiele – das ist Teil einer gesunden Entwicklung. Baden-Württemberg hält fest, dass kindliches Neugierverhalten im pädagogischen Alltag mit entsprechenden Konzepten beantwortet wird, während grenzverletzendes Verhalten und sexuelle Aktivitäten unter Kindern einer fachlichen Bewertung bedürfen (KM BW, 2022). Die UBSKM betont, dass Schutzkonzepte für Kitas Prävention und Intervention bei sexuellen Übergriffen unter Kindern einschließen sollen (UBSKM, o. J.-b). Ein sexualpädagogisches Konzept schafft hier Klarheit: Es beschreibt, welche Körperwörter verwendet werden, welche Regeln für Doktorspiele gelten (etwa Freiwilligkeit, Gleichrangigkeit, nichts in Körperöffnungen stecken) und wie Fachkräfte auf Fragen und Situationen reagieren. So wird Unsicherheit im Team verringert, Eltern erhalten Transparenz, und übergriffiges Verhalten lässt sich besser von altersgemäßer Neugier unterscheiden. Wie bei einem Übergriff unter Kindern konkret vorzugehen ist, regelt der Interventionsplan.
Stellen Sie sich vor, Ihr Team entwickelt den Abschnitt „Pflege und Intimsphäre“ des Verhaltenskodex. Formulieren Sie allein oder im Team fünf bis sieben Regeln. Achten Sie darauf, dass jede Regel (a) konkret beobachtbar ist, (b) positiv formuliert wird, (c) begründet ist und (d) die Perspektive des Kindes berücksichtigt. Überlegen Sie anschließend, wie Sie Kinder und Eltern über diese Regeln informieren.
Lösungshinweise anzeigen
Mögliche Regeln könnten etwa lauten: „Wir kündigen jede Pflegehandlung an und erklären, was wir tun.“ – „Das Kind darf, soweit es der Ablauf zulässt, mitentscheiden, von wem es gewickelt wird; äußert es Ablehnung gegenüber einer Person, nehmen wir dies ernst und besprechen es im Team.“ – „Wir wickeln an einem Ort, der vor Blicken Dritter geschützt, für Kolleg:innen aber zugänglich ist.“ – „Wir verwenden korrekte Körperwörter und machen keine Bemerkungen über den Körper des Kindes.“ – „Wir beziehen das Kind aktiv ein und fördern seine Selbstständigkeit.“ – „Pflegehandlungen durch Praktikant:innen oder neue Kolleg:innen erfolgen erst nach Einarbeitung.“ – „Es werden keine Fotos in Pflegesituationen gemacht.“
Achten Sie darauf, dass die Regeln nicht nur Verbote enthalten und dass sie mit den räumlichen Gegebenheiten Ihrer Einrichtung vereinbar sind. Eltern können über einen Elternbrief oder den Elternabend einbezogen werden, Kinder über Gespräche und Bilder zur Wickelsituation. Ihre Formulierungen sind ein fachlicher Entwurf; die Verbindlichkeit gegenüber Mitarbeitenden regelt der Träger.
TEIL 5 – Kritische Einordnung: Grenzen, Spannungsfelder und Konsequenzen
Zwischen Schutz und Zuwendung
Ein zentrales Spannungsfeld jedes Kita-Kodex liegt zwischen Schutz und Zuwendung. Kleine Kinder brauchen körperliche Nähe, Trost und liebevolle Pflege. Ein Kodex, der aus Angst vor Vorwürfen jede Berührung problematisiert, kann dazu führen, dass Fachkräfte auf Distanz gehen und Kinder emotional unterversorgt bleiben. Umgekehrt darf der Wunsch nach Herzlichkeit nicht dazu führen, dass Grenzen der Kinder übergangen werden. Die Lösung liegt nicht in einer starren Regel, sondern in der Orientierung am Kind: Nähe ist fachlich angemessen, wenn sie dem Bedürfnis des Kindes dient, von ihm angenommen wird und transparent im Team geschieht.
Grenzen des Kodex
Ein Verhaltenskodex hat Grenzen. Erstens kann er strukturelle Risiken – knappes Personal, ungünstige Räume, lange Randzeiten – nicht beseitigen; diese verlangen organisatorische Antworten von Leitung und Träger. Zweitens schützt er nicht vor Menschen, die bewusst Gewalt ausüben wollen; er erschwert es ihnen aber, weil ein Team mit klaren Regeln Abweichungen eher bemerkt und anspricht. Drittens ist ein Kodex kein arbeitsrechtliches Instrument im engeren Sinn: Er ersetzt weder Arbeitsvertrag noch Dienstanweisung, und ob er arbeitsrechtlich bindend ist, hängt von der Umsetzung durch den Träger und gegebenenfalls von Mitbestimmungsrechten ab – eine Frage für die Rechtsberatung des Trägers. Viertens droht jedem Kodex die Kluft zwischen Papier und Alltag: Ein unterschriebenes Dokument im Ordner sagt wenig darüber aus, ob die Regeln gelebt werden. Deshalb verlangt § 45 SGB VIII nicht nur die Entwicklung, sondern auch die Anwendung und Überprüfung des Schutzkonzepts, und die BAGLJÄ (2024) spricht von regelmäßiger und anlassbezogener Evaluation. Wie das konkret gelingt, zeigt Modul 08.
Offene Fragen und Konsequenzen für die Praxis
Offen bleibt in vielen Einrichtungen, wie mit unterschiedlichen kulturellen und familiären Vorstellungen von Erziehung umgegangen wird – etwa, wenn Eltern erwarten, dass ihr Kind zum Aufessen angehalten wird. Hier hilft ein transparenter Dialog, der die fachlichen und rechtlichen Maßstäbe der Kita erklärt, ohne die Familie abzuwerten. Offen ist auch, wie Kinder unter drei Jahren wirksam beteiligt werden können, wenn sie ihre Wünsche vor allem nonverbal äußern. Für die Praxis ergibt sich daraus: Haltung braucht Zeit, Reflexion und Führung. Der Verhaltenskodex sollte fester Bestandteil der Einarbeitung neuer Kolleg:innen sein, in Teamsitzungen regelmäßig aufgegriffen und mit Präventionsangeboten für Kinder sowie mit Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren verknüpft werden. Die Unterstützung durch den Träger, Fachberatung und eine Leitung, die Fehler ansprechbar macht, tragen wesentlich dazu bei, dass aus Papier gelebte Praxis wird.
- Haltung, Leitbild und Verhaltenskodex bauen aufeinander auf: Das Leitbild benennt Werte, der Kodex übersetzt sie in konkrete, verbindliche Verhaltenserwartungen (KM BW, 2022).
- Maßstab ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung nach § 1631 Abs. 2 BGB – einschließlich seelischer Verletzungen und entwürdigender Maßnahmen.
- Ein Kodex wirkt, wenn er im Team partizipativ entwickelt, an den Risiken der eigenen Einrichtung ausgerichtet und regelmäßig überarbeitet wird.
- Eine offene Fehler- und Ansprechkultur ist Voraussetzung dafür, dass Grenzverletzungen unter Kolleg:innen früh erkannt und bearbeitet werden.
- Prävention mit Kindern und das Verhalten der Erwachsenen bilden eine Einheit; das sexualpädagogische Konzept gehört zur Haltung der Einrichtung.
- Ein Kodex ersetzt weder strukturelle Maßnahmen noch arbeitsrechtliche Regelungen; Verbindlichkeitsfragen klärt der Träger.
Freiwillige Selbstreflexion – ohne Bewertung, nur für Ihr eigenes Verständnis:
- In welchen Alltagssituationen Ihrer Einrichtung erleben Sie das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern besonders deutlich?
- Welche ungeschriebenen Regeln gibt es in Ihrem Team – und würden Sie diese in einen Verhaltenskodex aufnehmen?
- Wie leicht fällt es Ihnen, eine Kollegin oder einen Kollegen auf grenzverletzendes Verhalten anzusprechen? Was würde es Ihnen erleichtern?
- Wo stimmen die Botschaften Ihrer Präventionsangebote für Kinder mit dem Alltag überein, und wo nicht?
- Wie gehen Sie in Ihrem Team mit dem Spannungsfeld zwischen Nähe und Schutz um?
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter. (2024). Orientierungshilfe „Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ (1. Aufl.). https://www.bag-landesjugendaemter.de/media/filer_public/f9/dc/f9dc22b6-0db0-4e9e-b6ef-da00905274d8/164-orientierungshilfe-kita-einrichtungskonzeption-ua-bf.pdf
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge, in der im September 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. (2022). Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen und als Empfehlung für die Kindertagespflege. https://km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Dateien/Fr%C3%BChkindliche_Bildung/Orientierungseckpunkte_Kinderschutzkonzept.pdf
Niedersächsisches Landesjugendamt. (2023). Fachliche Orientierung – Erstellung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (Stand: Januar 2023). https://soziales.niedersachsen.de/download/185069/Fachliche_Orientierung_zur_Erstellung_eines_Konzepts_zum_Schutz_vor_Gewalt_in_betriebserlaubnispflichtigen_Einrichtungen.pdf
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012, in der im September 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. (o. J.-a). Schutzkonzepte [Webseite der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“]. Abgerufen am 23. September 2026, von https://kein-raum-fuer-missbrauch.de/schutzkonzepte
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. (o. J.-b). Schutzkonzepte in der Kita [Webseite der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“]. Abgerufen am 23. September 2026, von https://kein-raum-fuer-missbrauch.de/schutzkonzepte/kita
Selbstreflexion – 5 Fragen
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Antworten werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann die Erläuterung auf.
Frage 1. Was ist nach den baden-württembergischen Orientierungseckpunkten (KM BW, 2022) unter einem Verhaltenskodex zu verstehen?
- a) Eine verbindliche Klarstellung, wie sich Mitarbeitende rechtlich korrekt, ethisch und sozial angemessen gegenüber Kindern verhalten sollen
- b) Ein allgemein gehaltenes Werteleitbild für die Öffentlichkeitsarbeit des Trägers
- c) Eine gesetzlich vorgegebene Mustervorlage, die jede Kita unverändert übernimmt
- d) Eine Sammlung von Regeln, die ausschließlich für Kinder gelten
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Frage 2. Welche Aussage zu § 1631 Abs. 2 BGB trifft zu?
- a) Die Norm verbietet ausschließlich körperliche Bestrafungen.
- b) Die Norm gilt nur für Kinder ab dem Schuleintritt.
- c) Die Norm schreibt vor, welche Inhalte ein Kita-Verhaltenskodex haben muss.
- d) Die Norm umfasst neben Gewalt und körperlichen Bestrafungen auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen.
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Frage 3. Welches Vorgehen fördert am ehesten, dass ein Verhaltenskodex im Alltag gelebt wird?
- a) Die Leitung schreibt den Kodex allein und lässt ihn einmalig unterschreiben.
- b) Das Team übernimmt unverändert den Kodex einer anderen Einrichtung.
- c) Das Team erarbeitet den Kodex partizipativ auf Grundlage der eigenen Risikoanalyse und überarbeitet ihn regelmäßig.
- d) Der Kodex wird nur bei Vorfällen aus dem Ordner geholt.
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Frage 4. Warum müssen Präventionsangebote für Kinder und das Verhalten der Erwachsenen zusammenpassen?
- a) Weil Präventionsangebote gesetzlich nur zusammen mit dem Kodex angeboten werden dürfen
- b) Weil Kinder ihre Grenzen nur dann als berechtigt erleben, wenn Fachkräfte diese Grenzen im Alltag tatsächlich achten
- c) Weil Präventionsangebote sonst von den Eltern genehmigt werden müssen
- d) Weil Kinder im Kita-Alter keine Präventionsangebote verstehen können
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Frage 5. Welche Aussage beschreibt eine Grenze des Verhaltenskodex zutreffend?
- a) Ein Kodex beseitigt strukturelle Risiken wie Personalmangel vollständig.
- b) Ein Kodex ersetzt den Arbeitsvertrag und ist automatisch arbeitsrechtlich bindend.
- c) Ein Kodex macht einen Interventionsplan überflüssig.
- d) Ein Kodex wirkt vor allem auf der interaktionalen Ebene und ersetzt keine strukturellen Maßnahmen von Leitung und Träger.