Gewaltschutzkonzept in der Kita erstellen – § 45 SGB VIII
4. Modul 3 · Risiko- und Potenzialanalyse partizipativ durchführen
- Sie können den Begriff der Risiko- und Potenzialanalyse bestimmen und ihre Funktion als Grundlage des gesamten Gewaltschutzkonzepts erläutern.
- Sie unterscheiden strukturelle, zielgruppenbezogene und konzeptionelle Risikofaktoren sowie interaktionale Risiken im Kita-Alltag.
- Sie erkennen vorhandene Schutzfaktoren (Potenziale) Ihrer Einrichtung und können sie bewusst benennen.
- Sie planen eine Analyse partizipativ und beziehen Team, Kinder und Eltern mit passenden Methoden ein.
- Sie überführen Befunde in einen nachvollziehbaren Maßnahmenplan und reflektieren die Grenzen einer solchen Analyse kritisch.
Bevor eine Kita Regeln formuliert, Beschwerdewege einrichtet oder einen Interventionsplan schreibt, braucht sie ein ehrliches Bild von sich selbst: Wo, wann und unter welchen Bedingungen könnten Kinder in dieser Einrichtung Grenzverletzungen oder Gewalt erleben – und was schützt sie bereits heute? Dieses Modul zeigt, wie Leitung, Träger und Team diese Frage gemeinsam und unter Beteiligung der Kinder beantworten. Es verbindet die fachlichen Orientierungen der Landesjugendämter mit konkreten Methoden, die sich im Kita-Alltag bewährt haben, und ordnet ein, was eine solche Analyse leisten kann und was nicht.
TEIL 1 – Einführung: Warum die Analyse am Anfang steht
Schutz beginnt mit genauem Hinsehen
Jede Kita hat ihre eigene Geschichte, ihre Räume, ihren Tagesrhythmus und ihr Team. Ein Gewaltschutzkonzept, das diese Besonderheiten nicht kennt, bleibt abstrakt: Es formuliert gute Absichten, trifft aber nicht die Situationen, in denen Kinder tatsächlich verletzbar sind. Deshalb beginnen die fachlichen Orientierungen zum Gewaltschutz übereinstimmend mit einer Bestandsaufnahme der Einrichtung. Die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ beschreibt die Risiko- und Potenzialanalyse als Fundament, auf dem die weiteren Bestandteile eines Schutzkonzepts – vom Leitbild über Verhaltenskodex und Beschwerdeverfahren bis zum Notfallplan – aufbauen (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs [UBSKM], o. J.-a). Auch das Niedersächsische Landesjugendamt (2023) stellt die Ressourcen- und Risikoanalyse an den Anfang seiner neun Bausteine eines Gewaltschutzkonzepts.
Die Analyse ist damit kein bürokratischer Vorlauf, sondern die fachliche Diagnose, von der alle weiteren Schritte abhängen. Welche Regeln braucht der Verhaltenskodex wirklich? Wo müssen Beschwerdewege besonders niedrigschwellig sein? Welche Situationen gehören in die Einarbeitung neuer Kolleg:innen? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn das Team weiß, wo in der eigenen Einrichtung Gelegenheiten für Grenzverletzungen entstehen – und wo bereits tragfähige Schutzfaktoren vorhanden sind, an die angeknüpft werden kann.
Begriffsbestimmung: Risiko, Potenzial und Analyse
Als Risiko wird im Kontext des Gewaltschutzes eine Bedingung verstanden, die Grenzverletzungen, Übergriffe oder andere Formen von Gewalt begünstigt, erleichtert oder ihre Entdeckung erschwert. Ein Risiko ist damit ausdrücklich keine Aussage über eine bestimmte Person, sondern über Strukturen, Abläufe und Situationen: ein Raum, der nicht einsehbar ist; eine Dienstzeit, in der eine Fachkraft dauerhaft allein ist; eine ungeschriebene Regel, nach der man sich in die Arbeit der Kollegin „nicht einmischt“. Gewaltrisiken sind nach der Orientierungshilfe der Landesjugendämter sowohl unter strukturellen als auch unter interaktionalen Gesichtspunkten zu analysieren (Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter [BAGLJÄ], 2024) – also mit Blick auf die Rahmenbedingungen ebenso wie auf das, was zwischen Menschen geschieht.
Als Potenzial (oder Ressource) gelten die bereits vorhandenen Stärken einer Einrichtung, die schützend wirken: eine Teamkultur, in der Kritik geäußert werden darf, verlässliche Beschwerdewege, gute Kooperationen mit Fachberatung und Beratungsstellen, Kinder, die ihre Rechte kennen und „Nein“ sagen dürfen. Die Begriffe variieren: Niedersachsen spricht von einer Ressourcen- und Risikoanalyse (Niedersächsisches Landesjugendamt, 2023), Baden-Württemberg von einer Potenzial- und Risikoanalyse (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg [KM BW], 2022). Gemeint ist in beiden Fällen ein doppelter Blick, der eine reine Defizitlogik vermeidet.
Unter Analyse schließlich ist ein systematisches, dokumentiertes Vorgehen zu verstehen, das über ein einmaliges Abhaken einer Liste hinausgeht. Weil das Gewaltschutzkonzept nach der BAGLJÄ (2024) regelmäßig und anlassbezogen evaluiert werden soll, ist auch die Analyse kein Einmalereignis: Sie wird wiederholt, wenn sich wesentliche Bedingungen ändern – etwa bei einem Umbau, einer neuen Gruppe, einem Wechsel der Leitung oder nach einem Vorfall.
Was „partizipativ“ in diesem Zusammenhang bedeutet
Das Niedersächsische Landesjugendamt (2023) versteht die Erstellung eines Gewaltschutzkonzepts als fortlaufenden partizipativen Prozess, in den die Mitarbeitenden und die Kinder einbezogen werden. Partizipativ heißt: Die Perspektiven derjenigen, die den Alltag gestalten und erleben, fließen in die Analyse ein. Fachkräfte kennen die heiklen Momente im Dienstplan, Kinder wissen, an welchen Orten sie sich unwohl oder unbeobachtet fühlen, Eltern erleben die Bring- und Abholsituationen. Beteiligung erfüllt dabei zwei Funktionen: Sie verbessert die Erkenntnis, weil mehr Augen mehr sehen, und sie erhöht die Wirksamkeit, weil Menschen Regeln eher mittragen, an deren Begründung sie mitgewirkt haben. Hinzu kommt eine kinderrechtliche Dimension: Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sichert Kindern das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern – und ihre Sicherheit in der Kita ist eine solche Angelegenheit.
TEIL 2 – Grundlagen: Rechtlicher Auftrag und fachliche Orientierungen
Kein Formular, aber ein klarer Auftrag
Die Pflicht zum Gewaltschutzkonzept ergibt sich aus § 45 SGB VIII: Die Betriebserlaubnis einer Kita setzt in der Regel voraus, dass die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt gewährleistet ist. Das Gesetz nennt die Risiko- und Potenzialanalyse nicht ausdrücklich und schreibt weder eine Methode noch ein Formular vor. Fachlich ist der Zusammenhang dennoch eindeutig: Ein Konzept, das entwickelt und später überprüft werden soll, braucht einen Ausgangsbefund, an dem sich Maßnahmen und ihre Wirkung messen lassen. Genau diesen Befund liefert die Analyse. Sie verhindert zugleich, dass ein Konzept lediglich aus Mustertexten zusammengesetzt wird, die mit der eigenen Einrichtung wenig zu tun haben.
Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII ist das Wohl der Kinder in der Einrichtung in der Regel gewährleistet, wenn unter anderem „die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt“ sowie geeignete Verfahren der Beteiligung und Beschwerde gewährleistet werden. Eine bestimmte Analysemethode oder ein amtliches Formular schreibt das Bundesrecht nicht vor; die Landesjugendämter geben dazu fachliche Orientierungen, die sich im Detail unterscheiden. Träger haben nach § 8b Abs. 2 SGB VIII gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt. Rechtsstand: September 2026. Dieses Modul ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Träger und das zuständige Landesjugendamt.
Die Analyse in den Orientierungshilfen
Ein Blick in die Arbeitshilfen zeigt, wie zentral die Analyse fachlich verankert ist – bei unterschiedlicher Terminologie. Die BAGLJÄ (2024) verlangt als länderübergreifende Orientierung der Landesjugendämter, Gewaltrisiken strukturell und interaktional zu betrachten. Das Niedersächsische Landesjugendamt (2023) gliedert ein Gewaltschutzkonzept in neun Bausteine und beginnt mit der Ressourcen- und Risikoanalyse. Die baden-württembergischen Orientierungseckpunkte strukturieren das Kita-Gewaltschutzkonzept in vier Bereiche, von denen einer die Potenzial- und Risikoanalyse ist (KM BW, 2022). Die Bremer Orientierungshilfe nennt ebenfalls vier Bausteine – Risikoanalyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung – und ordnet Risikofaktoren nach strukturellen (zeitlichen, personellen und räumlichen), zielgruppenbezogenen und konzeptionellen Gesichtspunkten (Landesjugendamt Kindertageseinrichtungen Bremen, 2023).
Für die Praxis ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: Welche Gliederung eine Einrichtung wählt, ist zweitrangig, solange die Analyse vollständig, nachvollziehbar und auf die eigene Kita bezogen ist. Maßgeblich sind die Hinweise des jeweils zuständigen Landesjugendamts; die hier vorgestellten Kategorien stammen aus unterschiedlichen Ländern und sind als Denkwerkzeuge zu verstehen, nicht als bundesweit einheitlicher Standard.
Strukturelle und interaktionale Risiken
Die Unterscheidung zwischen strukturellen und interaktionalen Risiken hilft, zwei Ebenen auseinanderzuhalten, die im Alltag eng verflochten sind. Strukturelle Risiken betreffen die Rahmenbedingungen: Personalschlüssel und Dienstpläne, bauliche Gegebenheiten, Abläufe, Zuständigkeiten, fehlende oder unklare Regeln. Interaktionale Risiken betreffen die Beziehungen: das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und sehr jungen Kindern, den Umgang mit Nähe und Körperkontakt, Kommunikationsstile, Gruppendynamiken unter Kindern und die Frage, wie im Team mit Kritik umgegangen wird.
Die BAGLJÄ (2024) nennt als Beispiele gewaltförmigen Handelns in Kitas unter anderem Zwang beim Essen, Schlafzwang, Isolierung, Bloßstellen in der Gruppe und herabwürdigendes Verhalten. Solche Handlungen entstehen selten aus böser Absicht, sondern häufig dort, wo strukturelle Belastung auf eingeschliffene Interaktionsmuster trifft: Ist das Mittagessen knapp besetzt und der Zeitplan eng, wächst der Druck, Kinder „zum Essen zu bringen“ oder zum Schlafen zu zwingen. Eine gute Analyse fragt deshalb nicht nur „Wo passiert etwas?“, sondern auch „Welche Bedingungen machen es wahrscheinlicher, dass Fachkräfte über Grenzen gehen?“
Warum die Potenzialanalyse dazugehört
Eine Analyse, die nur Gefahren sammelt, erzeugt leicht ein Klima der Verunsicherung und übersieht, was bereits gut funktioniert. Der Potenzialblick fragt komplementär, welche Ressourcen vorhanden sind und wie sie gezielt gestärkt werden können. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie sich beide Perspektiven ergänzen.
- Leitfrage: Was begünstigt Grenzverletzungen oder erschwert ihre Entdeckung?
- Blickt auf Zeiten, Räume, Personal, Abläufe und Interaktionen
- Ergebnis: Liste von Risikofeldern mit Einschätzung der Dringlichkeit
- Gefahr: Generalverdacht und Verunsicherung, wenn nicht sorgfältig moderiert
- Leitfrage: Was schützt Kinder hier schon heute – und wie stärken wir es?
- Blickt auf Teamkultur, Beteiligung, Beschwerdewege, Kooperationen
- Ergebnis: Übersicht vorhandener Schutzfaktoren als Anknüpfungspunkte
- Gefahr: Schönfärberei, wenn Stärken nicht an konkreten Beispielen belegt werden
TEIL 3 – Umsetzung I: Risikofelder im Kita-Alltag erkennen
Die folgende Mindmap bündelt typische Risikofelder, die in Kitas immer wieder bedeutsam werden. Sie ist kein abschließender Katalog, sondern eine Landkarte, mit der ein Team die eigene Einrichtung systematisch durchgehen kann. Die Kategorien orientieren sich an der Bremer Gliederung in strukturelle, zielgruppenbezogene und konzeptionelle Faktoren und werden um Außenkontakte und digitale Medien ergänzt.
Zeit und Personal
Zeitliche und personelle Faktoren gehören zu den am häufigsten unterschätzten Risiken. In den Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag werden Gruppen zusammengelegt, Kinder treffen auf Fachkräfte, die sie weniger gut kennen, und nicht selten ist eine Person längere Zeit allein. Krankheitsbedingte Engpässe, kurzfristige Vertretungen oder eine hohe Fluktuation verstärken diese Lage: Wer unter Druck steht und niemanden zur Seite hat, greift eher zu kontrollierenden Mitteln, und Grenzverletzungen bleiben leichter unbemerkt. Die Analyse fragt deshalb konkret: Zu welchen Zeiten ist eine Fachkraft allein mit Kindern? Wer kann in solchen Situationen erreicht werden? Wie werden neue oder vertretende Personen in die Regeln der Einrichtung eingeführt?
Räume und Außengelände
Räumliche Risiken entstehen dort, wo Situationen nicht einsehbar sind oder wo sich Kinder und Erwachsene ohne Anlass unbeobachtet aufhalten können: Schlafräume, abgelegene Nebenräume, Materialkammern, Toiletten- und Wickelbereiche, Nischen im Außengelände. Das bedeutet nicht, dass jeder Rückzugsort ein Problem wäre – Kinder brauchen Orte der Ruhe und Intimsphäre. Die Kunst der räumlichen Analyse liegt darin, zwischen legitimer Privatsphäre des Kindes und vermeidbarer Unübersichtlichkeit zu unterscheiden. Leitfragen sind etwa: Wo halten sich Kinder gern auf, wo meiden sie bestimmte Orte? Welche Türen sind geschlossen, welche Fenster verhängt? Wie wird sichergestellt, dass Pflegesituationen die Intimsphäre wahren und zugleich transparent bleiben?
Kinder und ihre besonderen Schutzbedarfe
Zielgruppenbezogene Faktoren richten den Blick auf die Kinder selbst – nicht als Ursache von Risiken, sondern als Menschen mit unterschiedlichen Schutzbedarfen. Sehr junge Kinder können sich sprachlich noch kaum mitteilen und sind in der Pflege vollständig auf Erwachsene angewiesen. Kinder mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf, Kinder, die die Umgangssprache der Kita noch lernen, oder Kinder in belasteten Lebenslagen haben es oft schwerer, sich verständlich zu machen oder Gehör zu finden. In altersgemischten Gruppen kommen Unterschiede in Körperkraft, Wissen und Status hinzu, die bei Übergriffen unter Kindern eine Rolle spielen können. Die Analyse fragt also: Welche Kinder in unserer Einrichtung könnten sich im Ernstfall am wenigsten mitteilen, und wie hören wir sie trotzdem?
Konzeptionelle Faktoren und Schlüsselsituationen
Konzeptionelle Faktoren betreffen die pädagogischen Abläufe und die – oft unausgesprochenen – Regeln des Hauses. Besonders sensibel sind Schlüsselsituationen, in denen Nähe, Körperkontakt und Abhängigkeit zusammenkommen: Wickeln und Toilettenbegleitung, das Umziehen, die Schlafenszeit, das Essen, das Trösten. Hinzu kommen Übergänge im Tagesablauf, in denen Aufsicht und Zuständigkeit kurz unklar sind, sowie Ausflüge, Übernachtungsfeste oder Veranstaltungen mit vielen fremden Menschen. Hier fragt die Analyse: Gibt es für diese Situationen gemeinsame Absprachen? Werden sie neuen Kolleg:innen vermittelt? Dürfen Kinder mitentscheiden, von wem sie gewickelt werden, ob sie schlafen oder was sie essen?
Externe Personen und digitale Medien
Kitas sind offene Orte: Therapeut:innen, Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte, Handwerker:innen, Praktikant:innen, Hospitierende, Ehrenamtliche und Eltern bewegen sich in der Einrichtung. Die Analyse klärt, wer sich wann und mit welcher Begleitung im Haus aufhält und ob diese Personen die Regeln der Einrichtung kennen. Ein eigenes Risikofeld sind digitale Medien: das Fotografieren für Portfolios, private Smartphones im Gruppendienst, die Kommunikation mit Eltern über Messenger oder die Veröffentlichung von Bildern. Die Leitfragen reichen hier von „Wer darf welche Geräte nutzen?“ bis „Wo werden Aufnahmen von Kindern gespeichert, und wer hat Zugriff?“.
Allein im Spätdienst. In der Kita „Sonnenhügel“ (fiktiv) betreut Frau Albers seit Monaten nahezu jeden Nachmittag in der letzten Stunde allein die Kinder aus drei Gruppen. Im Rahmen der Risikoanalyse erzählt sie im Team, dass sie in dieser Zeit weder zur Toilette gehen noch ein weinendes Kind in Ruhe trösten könne, ohne die übrigen Kinder aus dem Blick zu verlieren. Einmal habe sie ein Kind, das immer wieder weglief, „ziemlich laut“ auf einen Stuhl gesetzt – und sich hinterher dafür geschämt.
Zur Einordnung: Das Beispiel zeigt, wie ein strukturelles Risiko (Alleindienst in der Randzeit) ein interaktionales Risiko (Überforderung, grenzverletzende Reaktionen) begünstigt. Entscheidend ist, dass Frau Albers ihre Erfahrung offen ansprechen konnte: Das ist selbst ein Potenzial. Mögliche Maßnahmen liegen auf der Ebene von Dienstplan, Erreichbarkeit einer zweiten Person und klaren Absprachen – nicht in der Schuldzuweisung an eine einzelne Fachkraft. Die Verantwortung für angemessene Rahmenbedingungen tragen Leitung und Träger.
„Die Randzeit wird neu geplant.“ Nach dem Gespräch im Team nimmt die Leitung die Randzeit ausdrücklich in die Risikoanalyse auf. Gemeinsam mit dem Träger wird der Dienstplan so verändert, dass in der letzten Stunde eine zweite Person im Haus erreichbar ist. Das Team vereinbart, was in Überforderungsmomenten gilt: kurz Hilfe holen, Kinder sichern, später in Ruhe reflektieren. Frau Albers erlebt, dass ihre offene Schilderung zu einer Verbesserung geführt hat und nicht zu einem Vorwurf.
Zur Einordnung: Aus einem strukturellen Risiko wird eine geplante Maßnahme auf Ebene der Organisation. Die Offenheit im Team wird als Potenzial genutzt; die Verantwortung für die Rahmenbedingungen liegt bei Leitung und Träger.
| Aspekt | Fassung A: „Allein im Spätdienst.“ | Fassung B: „Die Randzeit wird neu geplant.“ |
|---|---|---|
| Risiko | Alleindienst in der Randzeit wird hingenommen | Alleindienst wird als Risiko benannt und bearbeitet |
| Reaktion auf Überforderung | grenzverletzende Reaktion, danach Scham | vereinbarter Ablauf: Hilfe holen, Kinder sichern, reflektieren |
| Ebene der Lösung | einzelne Fachkraft muss „durchhalten“ | Dienstplan und Erreichbarkeit werden geändert |
| Teamkultur | Probleme bleiben lange unausgesprochen | offenes Ansprechen wird als Beitrag zum Schutz gewürdigt |
Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
TEIL 4 – Umsetzung II: Die Analyse partizipativ durchführen und dokumentieren
Ein Ablauf in fünf Schritten
Da es keine vorgeschriebene Methode gibt, hat sich in der Praxis ein schrittweises Vorgehen bewährt, das Leitung, Team, Kinder und Eltern nacheinander und miteinander einbezieht. Der folgende Ablauf ist ein Vorschlag, der an Größe und Struktur der Einrichtung angepasst werden kann.
Methoden für das Team
Für das Team eignen sich Methoden, die konkrete Erfahrungen sichtbar machen, ohne einzelne Personen bloßzustellen. Ein gemeinsamer Rundgang durch Haus und Außengelände, bei dem an jedem Ort dieselben Leitfragen gestellt werden, lenkt den Blick auf das Räumliche. Eine Tagesablaufanalyse geht den Tag Stunde für Stunde durch und markiert Zeiten mit hoher Belastung, geringer Besetzung oder unklarer Zuständigkeit. Anonyme Kartenabfragen ermöglichen es, auch unbequeme Beobachtungen einzubringen, etwa zu Umgangsformen im Team. Hilfreich ist zudem eine Rückschau auf Situationen, in denen man selbst an Grenzen gekommen ist – vorausgesetzt, die Leitung macht deutlich, dass es um Lernen und nicht um Schuld geht. Das Niedersächsische Landesjugendamt (2023) betont die Einbeziehung der Mitarbeitenden gerade deshalb, weil sie die Wirklichkeit des Alltags am genauesten kennen.
Kinder altersgerecht beteiligen
Kinder sind Expert:innen für ihr eigenes Erleben, auch wenn sie es nicht in Erwachsenensprache ausdrücken. Ältere Kindergartenkinder können mit Bildkarten oder Fotos zeigen, wo sie sich wohl, unsicher oder ängstlich fühlen; bei einem Fotostreifzug fotografieren sie mit einer Fachkraft ihre Lieblings- und ihre „komischen“ Orte. In einer Kinderkonferenz lässt sich besprechen, was Kinder tun, wenn ihnen etwas nicht gefällt, und an wen sie sich wenden würden. Bei Kindern unter drei Jahren tritt die strukturierte Beobachtung an die Stelle der Befragung: Wo zeigen sie Freude, Rückzug oder Abwehr? Wie reagieren sie auf bestimmte Situationen oder Personen? Wichtig ist, die Fragen offen und nicht suggestiv zu stellen, die Beteiligung freiwillig zu halten und den Kindern zurückzumelden, was aus ihren Hinweisen geworden ist. So wird Beteiligung zu einer gelebten Umsetzung des Rechts aus Art. 12 UN-KRK und nicht zu einer Formalität.
Eltern und externe Perspektiven
Eltern nehmen Bring- und Abholsituationen, Feste, Ausflüge und die Kommunikation mit der Kita wahr. Kurze Fragebögen, ein Themenabend oder die Elternvertretung können Hinweise liefern, die dem Team entgehen. Gleichzeitig ist Sensibilität gefragt: Eine Elternbefragung zum Gewaltschutz kann Sorgen auslösen, wenn sie nicht gut eingebettet ist. Es empfiehlt sich, vorab zu erklären, dass es um vorausschauende Qualitätsentwicklung geht und nicht um einen konkreten Anlass. Eine externe Perspektive – etwa durch Fachberatung des Trägers – hilft, blinde Flecken zu erkennen, die sich in jedem eingespielten Team bilden.
Der Schlafraum hinter der Tür. Beim Rundgang in der Kita „Kleine Entdecker“ (fiktiv) fällt der Steuerungsgruppe auf, dass der Schlafraum der Krippengruppe fensterlos ist, die Tür während der Mittagsruhe geschlossen bleibt und die Schlafwache meist von einer einzelnen Person übernommen wird. Niemand im Team hatte das bisher als Problem empfunden, denn „so war das schon immer“. Bei der Beobachtung der Kinder zeigt sich außerdem, dass einige beim Übergang in den Schlafraum regelmäßig weinen.
Zur Einordnung: Hier treffen ein räumliches Risiko (fehlende Einsehbarkeit) und ein konzeptionelles Thema (Gestaltung der Schlafenszeit) zusammen. Die Beobachtung der Kinder ist ein wichtiger Hinweis, rechtfertigt aber keine vorschnelle Deutung. Mögliche Maßnahmen reichen von einem Sichtfenster in der Tür über klare Absprachen zur Schlafwache bis zur Frage, ob alle Kinder zur gleichen Zeit schlafen müssen. Solche Entscheidungen trifft das Team gemeinsam mit Leitung und Träger; bauliche Änderungen sind gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
Vom Befund zur Maßnahme: der Maßnahmenplan
Eine Analyse entfaltet ihre Wirkung erst, wenn aus Befunden verbindliche Maßnahmen werden. Bewährt hat sich eine Tabelle, die jedem Risiko das vorhandene Potenzial gegenüberstellt, eine konkrete Maßnahme ableitet und festhält, wer bis wann verantwortlich ist. Die Einträge im folgenden Beispiel sind fiktiv und dienen der Veranschaulichung.
Die Dokumentation erfüllt mehrere Zwecke: Sie macht nachvollziehbar, wie das Konzept entstanden ist, sie dient als Ausgangspunkt für die spätere Überprüfung, und sie verbindet die Analyse mit den übrigen Bausteinen. Befunde zur Pflege fließen in den Verhaltenskodex, Befunde zu Beschwerdewegen in das Beteiligungs- und Beschwerdekonzept, Befunde zu externen Personen in die Personalverantwortung. So wird die Analyse zum roten Faden des gesamten Schutzkonzepts.
Es gibt kein bundesweit vorgeschriebenes Formular für die Risiko- und Potenzialanalyse. Viele Landesjugendämter und Träger stellen jedoch Arbeitshilfen, Leitfragenkataloge oder Vorlagen bereit, die sich in Aufbau und Begriffen unterscheiden. Es lohnt sich, zunächst die Orientierungen des eigenen Landesjugendamts und die Vorgaben des Trägers zu sichten, bevor das Team eigene Instrumente entwickelt. Keine Vorlage nimmt der Einrichtung die Aufgabe ab, die Fragen auf die eigenen Räume, Abläufe und Kinder zu beziehen.
Stellen Sie sich vor, Ihr Team beginnt mit der Risiko- und Potenzialanalyse. Entwerfen Sie (a) fünf bis sieben Leitfragen für einen gemeinsamen Rundgang durch Ihre Einrichtung und (b) eine kurze Planung, wie Sie Kinder im Alter von etwa vier bis sechs Jahren mit Bildkarten beteiligen möchten. Überlegen Sie zusätzlich, wie Sie die Perspektive der Kinder unter drei Jahren einbeziehen.
Lösungshinweise anzeigen
Mögliche Leitfragen für den Rundgang: Ist dieser Ort von außen einsehbar? Wann halten sich hier Kinder allein oder mit nur einer erwachsenen Person auf? Wie wird hier die Intimsphäre der Kinder gewahrt? Gibt es Absprachen, die für diesen Ort gelten, und kennen alle sie? Wer hat Zugang, auch von außen? Was schützt Kinder an diesem Ort bereits? Was würden Kinder über diesen Ort sagen?
Planung mit Bildkarten: Fotos der Räume und des Außengeländes vorbereiten; einfache Symbole für „fühle mich wohl“, „weiß nicht“ und „fühle mich nicht gut“ nutzen; in kleinen Gruppen oder einzeln mit einer vertrauten Fachkraft arbeiten; offen fragen („Erzähl mal, was machst du hier?“) statt suggestiv („Hast du hier Angst?“); Freiwilligkeit betonen; Aussagen wörtlich notieren, ohne sie sofort zu deuten; den Kindern später zeigen, was sich verändert hat.
Kinder unter drei Jahren: strukturierte Beobachtung in Schlüsselsituationen (Ankommen, Wickeln, Essen, Schlafen) über einen längeren Zeitraum, Austausch der Bezugsfachkräfte, Einbeziehen der Eltern als Übersetzer:innen kindlicher Signale. Achten Sie darauf, Beobachtungen im Team gemeinsam einzuordnen und Einzelbeobachtungen nicht überzubewerten.
TEIL 5 – Kritische Einordnung: Spannungsfelder, Grenzen und Konsequenzen
Strukturen analysieren, nicht Personen verdächtigen
Eine Risikoanalyse bewegt sich in einem Spannungsfeld: Sie soll ehrlich benennen, wo Gewalt möglich wird, darf aber kein Klima des Generalverdachts erzeugen. Fachkräfte können die Analyse als Misstrauensvotum erleben, insbesondere wenn sie ohne Erklärung „von oben“ angeordnet wird. Entscheidend ist daher die Rahmung: Die Analyse richtet sich auf Bedingungen, nicht auf Personen. Sie geht davon aus, dass Grenzverletzungen in jeder Einrichtung vorkommen können und dass gerade der offene Umgang damit schützt. Wer diese Haltung von Beginn an vermittelt, erleichtert es Mitarbeitenden, auch eigene Unsicherheiten einzubringen.
Möglichkeiten und Grenzen der Kinderbeteiligung
Die Beteiligung von Kindern ist fachlich geboten, aber methodisch anspruchsvoll. Sehr junge Kinder können Risiken nicht abstrakt benennen, und ihre Äußerungen sind stark vom Kontext und von der fragenden Person abhängig. Suggestive Fragen können Antworten erzeugen, die mehr über die Erwartungen der Erwachsenen verraten als über das Erleben der Kinder. Zudem darf die Beteiligung nicht den Eindruck erwecken, Kinder seien für ihren eigenen Schutz verantwortlich. Die Verantwortung für sichere Strukturen bleibt bei den Erwachsenen, bei Leitung und Träger. Beteiligung ergänzt den fachlichen Blick, sie ersetzt ihn nicht. Sollte ein Kind im Rahmen der Beteiligung Hinweise auf eine konkrete Gefährdung geben, greifen die Verfahren des Interventionsplans – dies ist vorab im Team zu klären.
Betriebsblindheit und der Wert externer Perspektiven
Jedes Team entwickelt Routinen, die mit der Zeit selbstverständlich werden – das Fallbeispiel zum Schlafraum zeigt, wie leicht Risiken dadurch aus dem Blickfeld geraten. Eine Analyse, die ausschließlich intern erfolgt, stößt hier an Grenzen. Externe Perspektiven, etwa durch Fachberatung, Beratungsstellen oder Kolleg:innen anderer Einrichtungen, können Selbstverständlichkeiten hinterfragen. Träger können zudem die Beratung durch den überörtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 8b Abs. 2 SGB VIII in Anspruch nehmen, wenn es um die Entwicklung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt geht.
Die Kluft zwischen Analyse und Alltag
Die qualitativen Monitoring-Studien zum Stand der Prävention zeigen, dass die Umsetzung von Schutzkonzepten in Kitas durch Trägerunterstützung, regelmäßige Teamreflexion, den Einbezug von Fachberatung und eine unterstützende Leitungshaltung gefördert wird, während knappe Personalressourcen und eine fehlende Verbindung von Konzept und Alltagspraxis sie hemmen (Pooch & Tremel, 2016). Für die Risiko- und Potenzialanalyse heißt das: Eine sorgfältig erstellte Liste im Ordner schützt noch kein Kind. Maßnahmen, die an fehlenden Ressourcen scheitern, erzeugen Frustration. Deshalb gehört zur Analyse auch die ehrliche Frage, welche Veränderungen realistisch sind, welche Unterstützung des Trägers sie brauchen und wie Erfolge sichtbar gemacht werden.
Offene Fragen
Offen bleibt, wie tief eine Analyse gehen muss, um als ausreichend zu gelten. Die fachlichen Orientierungen geben Kategorien und Leitfragen vor, aber keinen Maßstab für Vollständigkeit; Einrichtungen müssen diese Lücke mit fachlichem Urteil füllen. Ebenso ungeklärt ist in vielen Teams, wie mit Befunden umgegangen wird, die sich nicht kurzfristig beheben lassen, etwa bauliche Grenzen oder strukturelle Personalknappheit. Hier ist Transparenz gegenüber Träger und Aufsicht wichtiger als der Anschein einer lückenlosen Lösung.
Konsequenzen für die Praxis
Für Leitungen und Träger folgt daraus: Die Analyse sollte als gemeinsamer Lernprozess angelegt, mit ausreichender Zeit ausgestattet und von einer klaren Haltung getragen werden, die Strukturen statt Personen in den Mittelpunkt stellt. Kinder, Team und Eltern werden mit passenden Methoden beteiligt, die Ergebnisse werden dokumentiert und in einen Maßnahmenplan überführt, der verbindlich nachgehalten wird. Und schließlich bleibt die Analyse lebendig: Sie wird wiederholt, wenn sich die Einrichtung verändert, und sie ist Ausgangspunkt der regelmäßigen Überprüfung des Konzepts. So wird sichtbar, dass Gewaltschutz nicht mit dem Erstellen eines Dokuments endet, sondern Entwicklung, Anwendung und Überprüfung umfasst.
- Die Risiko- und Potenzialanalyse ist die fachliche Grundlage aller weiteren Bausteine des Gewaltschutzkonzepts.
- Risiken beschreiben Bedingungen, nicht Personen; sie werden strukturell und interaktional betrachtet.
- Typische Risikofelder sind Randzeiten und Personalengpässe, Pflege- und Schlafsituationen, uneinsehbare Räume, Übergänge, externe Personen und digitale Medien.
- Potenziale wie Teamkultur, Beschwerdewege und Kooperationen gehören gleichwertig in die Analyse.
- Team, Kinder und Eltern werden mit altersgerechten Methoden beteiligt; die Verantwortung für Schutz bleibt bei den Erwachsenen.
- Ein Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen macht die Analyse wirksam; sie wird bei Veränderungen wiederholt.
Freiwillige Selbstreflexion – ohne Bewertung, nur für Ihr eigenes Verständnis:
- Welche Zeit im Tagesablauf Ihrer Einrichtung halten Sie für die verletzlichste – und warum?
- Welcher Ort in Ihrer Kita würde bei einem Rundgang wahrscheinlich als Erstes auffallen, und welcher könnte übersehen werden?
- Welche Schutzfaktoren sind in Ihrem Team bereits vorhanden, auch wenn sie bisher nicht so genannt werden?
- Wie könnten Sie die Perspektive der jüngsten Kinder in Ihrer Einrichtung erfassen?
- Was bräuchte Ihr Team, um Risiken offen anzusprechen, ohne dass sich jemand beschuldigt fühlt?
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter. (2024). Orientierungshilfe „Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ (1. Aufl.). https://www.bag-landesjugendaemter.de/media/filer_public/f9/dc/f9dc22b6-0db0-4e9e-b6ef-da00905274d8/164-orientierungshilfe-kita-einrichtungskonzeption-ua-bf.pdf
Landesjugendamt Kindertageseinrichtungen Bremen. (2023). Orientierungshilfe zum Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/2023-01-04_Gewaltschutz_pdf-web%20Version.pdf
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. (2022). Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen und als Empfehlung für die Kindertagespflege. https://km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Dateien/Fr%C3%BChkindliche_Bildung/Orientierungseckpunkte_Kinderschutzkonzept.pdf
Niedersächsisches Landesjugendamt. (2023). Fachliche Orientierung – Erstellung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (Stand: Januar 2023). https://soziales.niedersachsen.de/download/185069/Fachliche_Orientierung_zur_Erstellung_eines_Konzepts_zum_Schutz_vor_Gewalt_in_betriebserlaubnispflichtigen_Einrichtungen.pdf
Pooch, M.-T. & Tremel, I. (2016). So können Schutzkonzepte in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gelingen! Erkenntnisse der qualitativen Studien des Monitoring (2015–2018) zum Stand der Prävention vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland in den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heime und Internate (Teilbericht 1). Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs; Deutsches Jugendinstitut. https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user_upload/Materialien/Publikationen/Expertisen_und_Studien/1.Teilbericht__Monitoring_in_Einrichtungen_zu_Schutzkonzepten.pdf
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012, in der im September 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012, in der im September 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) vom 20. November 1989; Zustimmungsgesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl. 1992 II S. 121); Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 (BGBl. 1992 II S. 990). Abrufbar unter https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93140/fe59de84a8fc3a6ffc61e8a5559cac9d/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. (o. J.-a). Schutzkonzepte [Webseite der Initiative „Kein Raum für Missbrauch“]. Abgerufen am 23. September 2026, von https://kein-raum-fuer-missbrauch.de/schutzkonzepte
Selbstreflexion – 5 Fragen
Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Antworten werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann die Erläuterung auf.
Frage 1. Welche Funktion hat die Risiko- und Potenzialanalyse im Gewaltschutzkonzept?
- a) Sie ist ein freiwilliger Zusatz, der erst nach Fertigstellung des Konzepts erfolgt.
- b) Sie bildet die fachliche Grundlage, auf der die weiteren Bausteine des Schutzkonzepts aufbauen.
- c) Sie ersetzt den Interventionsplan, weil Risiken bereits bekannt sind.
- d) Sie dient ausschließlich der Vorbereitung baulicher Maßnahmen.
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Frage 2. Unter welchen Gesichtspunkten sind Gewaltrisiken nach der Orientierungshilfe der BAGLJÄ (2024) zu analysieren?
- a) Unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten
- b) Ausschließlich unter baulichen Gesichtspunkten
- c) Unter strukturellen und interaktionalen Gesichtspunkten
- d) Unter strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
Erläuterung anzeigen
Frage 3. Was trifft auf die Methode der Risiko- und Potenzialanalyse zu?
- a) Das Bundesrecht schreibt weder eine bestimmte Methode noch ein amtliches Formular vor; die Landesjugendämter geben fachliche Orientierungen.
- b) § 45 SGB VIII schreibt ein bundeseinheitliches Formular vor.
- c) Die Analyse muss ausschließlich durch externe Sachverständige erfolgen.
- d) Die Analyse darf nur von der Leitung ohne Beteiligung des Teams durchgeführt werden.
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Frage 4. Wie lässt sich die Perspektive von Kindern unter drei Jahren in der Analyse am ehesten einbeziehen?
- a) Durch schriftliche Fragebögen, die die Kinder selbst ausfüllen
- b) Gar nicht, da Beteiligung erst ab dem Schulalter möglich ist
- c) Durch eine einmalige Befragung mit geschlossenen Ja-Nein-Fragen
- d) Durch strukturierte Beobachtung in Schlüsselsituationen und den Austausch der Bezugsfachkräfte
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Frage 5. Warum gehört die Potenzialanalyse gleichwertig zur Risikoanalyse?
- a) Weil Potenziale die Risiken automatisch aufheben
- b) Weil sie vorhandene Schutzfaktoren sichtbar macht, eine reine Defizitlogik vermeidet und Anknüpfungspunkte für Maßnahmen bietet
- c) Weil das Landesjugendamt nur Potenziale bewertet
- d) Weil Risiken in Kitas grundsätzlich nicht vorkommen