Gewaltschutzkonzept in der Kita erstellen – § 45 SGB VIII

1. Kursüberblick

Selbstlernkurs · Online-Akademie · Recht, Schutz & Sicherheit
Gewaltschutzkonzept in der Kita erstellen – § 45 SGB VIII
Für Kita-Leitungen, Träger und pädagogische Teams in Kindertageseinrichtungen.
8 Moduleca. 8 Stundenim eigenen TempoQuellen nach APA 7Teilnahmebescheinigung nach Bearbeitung aller Module
So arbeiten Sie mit diesem Kurs
  • Bearbeiten Sie die Module in Ihrem eigenen Tempo – am besten in der vorgeschlagenen Reihenfolge.
  • Jedes Modul verbindet fachliche und rechtliche Grundlagen mit Fallbeispielen, einer Übung mit Lösungshinweisen und Fragen zur Reflexion. Alle Aussagen sind mit Quellen nach APA 7 belegt.
  • Am Ende jedes Moduls finden Sie eine freiwillige Selbstreflexion mit 5 Fragen – ohne Bewertung, beliebig oft wiederholbar.
  • Mit „Modul als erledigt markieren“ bestätigen Sie am Ende jedes Moduls selbst, dass Sie es bearbeitet haben. Sobald alle Module als erledigt markiert sind, steht Ihre Teilnahmebescheinigung bereit. (Für Einschreibungen vor dem 18.10.2026 gilt weiterhin das bisherige Verfahren.)

Kursinhalt

ModulThemaZeit
Modul 1Gewalt, Macht und Schutzauftrag: Grundlagen für die Kita
Das Modul klärt, was Gewalt in der Kita bedeutet, wie Grenzverletzungen, Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen zu unterscheiden sind und warum das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kleinkindern ein Gewaltschutzkonzept notwendig macht.
ca. 50 Min.
Modul 2Rechtsrahmen: § 45 SGB VIII, Betriebserlaubnis und Meldepflichten
Das Modul erläutert, wie § 45 SGB VIII die Betriebserlaubnis einer Kita an ein Konzept zum Schutz vor Gewalt knüpft, welche Meldepflichten der Träger nach § 47 SGB VIII hat und welche Beratungs- und Qualitätsnormen den Rahmen ergänzen.
ca. 55 Min.
Modul 3Risiko- und Potenzialanalyse partizipativ durchführen
Wie Kita-Leitung, Träger und Team gemeinsam mit Kindern und Eltern Risiken und Schutzfaktoren der eigenen Einrichtung erkennen und in einen verbindlichen Maßnahmenplan überführen.
ca. 55 Min.
Modul 4Verhaltenskodex, Haltung und Prävention im Kita-Alltag
Wie Kita-Teams eine gemeinsame Haltung entwickeln, einen Verhaltenskodex partizipativ erarbeiten, eine offene Fehlerkultur pflegen und Kinder im Alltag präventiv stärken.
ca. 55 Min.
Modul 5Beteiligung und Beschwerde für Kinder und Eltern gestalten
Wie Kitas Beteiligung im Tagesablauf verankern, Beschwerden auch der Jüngsten wahrnehmen und verlässliche Beschwerdewege für Kinder und Eltern innerhalb und außerhalb der Einrichtung schaffen.
ca. 55 Min.
Modul 6Personalverantwortung: Auswahl, Führungszeugnis und Einarbeitung
Wie Träger und Leitungen Personalverantwortung als Baustein des Gewaltschutzkonzepts gestalten – von Ausschreibung und Vorstellungsgespräch über das erweiterte Führungszeugnis bis zu Einarbeitung und regelmäßiger Wiedervorlage.
ca. 50 Min.
Modul 7Interventionsplan: Verdacht, Übergriffe unter Kindern, Rehabilitation
Wie Kitas verbindliche Verfahren für den Verdachtsfall festlegen – bei Verdacht gegen Mitarbeitende, bei Übergriffen unter Kindern und bei Gefährdungen im familiären Umfeld – und wie Aufarbeitung und Rehabilitation gelingen.
ca. 55 Min.
Modul 8Einführung, Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts
Wie Kitas ihr Gewaltschutzkonzept im Alltag verankern, regelmäßig und anlassbezogen auswerten und gemeinsam mit Team, Kindern und Eltern kontinuierlich weiterentwickeln.
ca. 55 Min.
Rechtsstand September 2026
Stand September 2026: Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII (eingeführt durch das KJSG vom 3. Juni 2021, BGBl. I S. 1444, in Kraft im Wesentlichen seit 10. Juni 2021) setzt die Betriebserlaubnis die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Gewaltschutzkonzepts sowie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren voraus; das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107, in Kraft 1. Juli 2025) hat u. a. § 79a SGB VIII erweitert. Das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz liegt nur als Regierungsentwurf vom 12. August 2026 vor und ist nicht geltendes Recht.

Dieser Selbstlernkurs vermittelt Fachwissen für die Praxis. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, keine vorgeschriebene Einweisung oder Unterweisung und erfüllt keine gesetzliche oder arbeitsvertragliche Fortbildungspflicht; ob eine Anrechnung möglich ist, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Maßgeblich sind die Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Konzepte und Verfahren Ihrer Einrichtung.