Kursinhalte – PFLEGE-01

9. Modul 9 · Risikoeinschätzung & Risikomatrix

Risiken
ca. 45 Minutenim eigenen TempoRechtsstand: Oktober 2026Quellen nach APA 7

Der fachliche Filter der SIS

Feld C2 der SIS ist die Matrix, im Alltag meist verkürzt „Risikomatrix“ genannt; sie erfasst neben Risiken auch weitere pflegerelevante Phänomene. Sie ist kein starres Punktesystem, sondern ein fachlicher Filter: Für zentrale pflegerelevante Risiken – etwa Dekubitus, Sturz, Mangelernährung/Dehydratation, Schmerz, Kontinenz – wird eingeschätzt, ob ein Anhalt für eine Gefährdung besteht. Zeigt sich ein Risiko, entscheidet die Pflegefachperson, ob eine weitere (vertiefte) Einschätzung notwendig ist oder ob die Informationen aus den Themenfeldern für die Planung ausreichen; danach führt der Weg in den Maßnahmenplan. Die Matrix macht damit transparent, welche Risiken erkannt und bearbeitet wurden – ein zentraler Prüfpunkt für Qualität und Haftung.

Der Gedanke dahinter ist bestechend einfach und zugleich fachlich anspruchsvoll: Nicht jede Person braucht zu jedem Thema ein aufwendiges Assessment. Aber jede Person soll bewusst durch den Filter laufen, damit kein Risiko übersehen wird. Die Matrix ist also eine Art Sicherheitsnetz gegen das Vergessen. Sie zwingt dazu, für jede zentrale Gefährdung eine Entscheidung zu treffen und diese zu begründen – statt sich auf das Bauchgefühl zu verlassen, das an einem hektischen Tag trügen kann.

So arbeitet die Matrix (Feld C2)Pro Risiko bzw. Phänomen zwei Ja/Nein-EntscheidungenErkenntnisse aus allen Themenfeldern (C1)im Zusammenhang betrachtenRisiko oder Phänomen erkennbar?NeinEinschätzung für diesesThema beendetJaWeitere Einschätzung notwendig?NeinInformationen aus der SISreichen für die PlanungJaVertiefte Einschätzung, z. B. befristeteBeobachtung, ggf. mit Hilfe einer Skalaoder einer FallbesprechungKonkrete Maßnahmen im Maßnahmenplan – mit Evaluation
Abbildung: Der Entscheidungsweg in der Matrix der SIS (Feld C2). Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.

Lernziele dieses Moduls

  • Sie verstehen die Risikomatrix als fachlichen Filter.
  • Sie schätzen die wichtigsten Pflegerisiken systematisch ein.
  • Sie verbinden Risiko, Assessment und Maßnahme.
  • Sie dokumentieren Risiken nachvollziehbar.

Zentrale Pflegerisiken (Auswahl)

RisikoBeispiel-Frühzeichen
Dekubitusnicht wegdrückbare Rötung, Immobilität, Feuchtigkeit
SturzGangunsicherheit, Schwindel, Beinahe-Stürze
Mangelernährung / DehydratationGewichtsverlust, wenig Trinken, Appetitmangel
SchmerzSchonhaltung, Mimik, Unruhe, Rückzug
KontinenzHarndrang, Häufigkeit, Hautprobleme

Tabelle: Zentrale Pflegerisiken mit Beispielen für Frühzeichen. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.

Von der Matrix zum Expertenstandard

Wo ein Risiko besteht, geben die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) den fachlichen Rahmen: Sie beschreiben den aktuellen Stand des Wissens für zentrale Themen (z. B. Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Förderung der Harnkontinenz, Ernährungsmanagement). Für die Dokumentation heißt das: Ein erkanntes Risiko braucht eine fachlich begründete Maßnahme, die sich am Standard orientiert – und deren Wirkung wieder evaluiert wird. So schließt sich der Kreis von Wahrnehmung, Wissen und Handeln. Die Expertenstandards sind keine starren Vorschriften, die schematisch abzuarbeiten wären. Sie gelten aber als Ausdruck des allgemein anerkannten Stands medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse, nach dem Pflegeeinrichtungen gemäß § 11 Abs. 1 SGB XI pflegen müssen, und sind Bezugspunkt in Qualitätsprüfungen. Wer im Einzelfall abweicht, sollte das fachlich begründen und dokumentieren.

Vertiefung

Professionelle Einschätzung statt reiner Skalen

Skalen (z. B. zur Sturz- oder Dekubituseinschätzung) sind Hilfsmittel, nicht Ersatz für das fachliche Urteil. Ein niedriger Skalenwert entbindet nicht von der Beobachtung, wenn der klinische Eindruck ein Risiko nahelegt. Das Strukturmodell betont deshalb die fachlich begründete Einschätzung: Die Pflegekraft entscheidet, ob und wie vertieft eingeschätzt wird – und begründet dies nachvollziehbar. Dokumentiert wird die Begründung, nicht nur die Zahl.

Warum diese Betonung? Weil Skalen mit Scheinsicherheit verführen. Eine Zahl wirkt objektiv, doch sie erfasst immer nur die Faktoren, die sie abfragt – und blendet den Rest aus. Ein Mensch kann in der Sturzskala unauffällig sein und dennoch akut sturzgefährdet, etwa durch ein neues Medikament, ein Delir oder Schwindel. Die professionelle Pflegekraft nutzt die Skala als Strukturhilfe, behält aber das Urteil bei sich. Diese Haltung schützt die Person besser als jede Zahl – und sie ist rechtlich sicherer, weil sie zeigt, dass mitgedacht wurde.

Skala und fachliches UrteilDie Zahl strukturiert – die Pflegefachperson entscheidetSkala / Instrumentfragt festgelegte Faktoren abgibt Struktur und einegemeinsame Spracheblendet aus, was sie nichtabfragt, z. B. ein neues Medikamentein Wert allein begründetkeine EntscheidungFachliches Urteilbezieht Beobachtung undVerlauf einerkennt neue Einflüsse wieDelir, Schwindel, Medikationentscheidet über einevertiefte Einschätzungwird mit BegründungdokumentiertDokumentiert wird die Begründung, nicht nur die Zahl.
Abbildung: Was eine Skala leistet und was das fachliche Urteil ergänzt. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Fallstudie

Niedriger Wert, hohes Risiko

Herr P. erreicht in der Sturzskala einen unauffälligen Wert. Die Pflegekraft beobachtet dennoch: Er steht nachts verwirrt auf und schwankt, seit gestern nimmt er ein neues Beruhigungsmittel. Sie vertraut ihrem fachlichen Eindruck, dokumentiert die Beobachtung mit Begründung, schätzt vertieft ein und plant Maßnahmen (Nachtlicht, Bewegungsmelder, Toilettengang vor dem Schlafen, Rücksprache mit dem Arzt zur Medikation). In den folgenden zwei Wochen stürzt Herr P. nicht – ein Hinweis darauf, dass das Risiko rechtzeitig erkannt und bearbeitet wurde, auch wenn sich ein Sturz nie mit Sicherheit ausschließen lässt. Die Skala hätte allein nicht ausgereicht – die fachliche Wahrnehmung war entscheidend.

Fassung B

Derselbe Skalenwert – diesmal entscheidet die Zahl. Herr P. erreicht in der Sturzskala einen unauffälligen Wert. Auch diesmal bemerkt die Pflegekraft im Nachtdienst, dass er verwirrt aufsteht und schwankt; seit gestern erhält er ein neues Beruhigungsmittel. Weil die Skala nichts anzeigt, notiert sie nichts und erwähnt ihre Beobachtung nur kurz in der Übergabe, wo sie untergeht. Drei Nächte später stürzt Herr P. auf dem Weg zur Toilette und zieht sich eine Platzwunde zu. In der Akte findet sich danach nur der Skalenwert – kein Hinweis auf die nächtliche Unruhe, auf das neue Medikament oder auf eine Rücksprache mit dem Arzt.

Zur Einordnung: Nicht die Skala war falsch – sie erfasst nur, was sie abfragt. Gefehlt hat das fachliche Urteil, das die neue Situation einordnet, begründet und dokumentiert. Ob der Sturz zu verhindern gewesen wäre, lässt sich nie sicher sagen; nachvollziehbar wäre aber gewesen, dass das Risiko erkannt und bearbeitet wurde.

AspektFallstudie: fachliches UrteilFassung B: nur der Skalenwert
Skalenwertunauffälligunauffällig
Beobachtungnächtliche Verwirrtheit, Schwanken und neues Medikament dokumentiertnur mündlich erwähnt
Einschätzungvertieft, mit Begründung„kein erhöhtes Risiko“ laut Skala
MaßnahmenNachtlicht, Bewegungsmelder, Toilettengang vor dem Schlafen, Arztrücksprachekeine
Verlaufkein SturzSturz mit Platzwunde

Tabelle: Vergleich der beiden Fassungen des Fallbeispiels. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.

Was die Akte über die Nächte von Herrn P. erzähltGrau gestrichelt = in der Akte nicht nachvollziehbarFallstudieFassung BSkalenwertunauffälligunauffälligBeobachtungnachts verwirrt, schwankt?Medikationneues Mittel vermerkt?Einschätzungvertieft, mit Begründung„kein erhöhtes Risiko“MaßnahmenNachtlicht, Melder, Arzt?
Abbildung: Die beiden Fassungen des Fallbeispiels als Zeitleiste der Akte. Quelle: eigene Darstellung, KI-unterstützt.
Praxistransfer

Übung: Gehen Sie für eine Person die fünf Risiken der Tabelle durch. Notieren Sie je ein beobachtbares Frühzeichen und – falls ein Risiko besteht – eine passende erste Maßnahme, die sich am jeweiligen Expertenstandard orientiert.

Lösungsweg anzeigen

So könnte Ihre Übersicht aussehen – jeweils mit einer ersten, konkreten Maßnahme statt eines Schlagworts:

  • Dekubitus: nicht wegdrückbare Rötung, wenig Eigenbewegung → Haut gezielt inspizieren, Bewegung fördern, Positionswechsel mit festgelegtem maximalem Intervall, Druck verteilen.
  • Sturz: Gangunsicherheit, neues Medikament → Umgebung sichern (Licht, Stolperfallen), Hilfsmittel prüfen, Medikation mit der Ärztin besprechen.
  • Ernährung/Flüssigkeit: Gewichtsverlust, wenig Trinken → Vorlieben erfragen, befristet Ess- oder Trinkmengen beobachten, Gewicht engmaschiger kontrollieren.
  • Schmerz: Schonhaltung, Mimik, Rückzug → Schmerz systematisch einschätzen (Selbstauskunft, bei kognitiver Einschränkung Beobachtung), Ärztin informieren, Wirkung der Behandlung überprüfen.
  • Kontinenz: häufiger Harndrang, Hautprobleme → Ausscheidungsmuster befristet beobachten, Toilettengänge anbieten, Haut schützen.

Prüfen Sie zum Schluss: Ist jede Maßnahme so konkret, dass eine Kollegin sie umsetzen kann, und ist festgelegt, wann ihre Wirkung überprüft wird? Besteht kein Risiko, genügt die begründete Feststellung in der Matrix.

Kernbotschaften
  • Die Matrix in Feld C2 ist ein fachlicher Filter: Jede Person läuft bewusst durch die zentralen Risiken und Phänomene.
  • Besteht ein Risiko, entscheidet die Pflegefachperson, ob eine vertiefte Einschätzung nötig ist, und plant konkrete Maßnahmen.
  • Skalen sind Hilfsmittel; dokumentiert wird die fachliche Begründung, nicht nur die Zahl.
  • Expertenstandards bilden den fachlichen Bezugsrahmen; Abweichungen im Einzelfall werden begründet.

Selbstreflexion (freiwillig)

Freiwillig · ohne Bewertung – Ihre Gedanken werden nicht gespeichert und von niemandem ausgewertet. Überlegen Sie zuerst selbst und klappen Sie dann den Denkanstoß auf.

1. Wann haben Sie zuletzt einem Skalenwert widersprochen – oder hätten es tun sollen?

Denkanstoß anzeigen
Denken Sie an Situationen mit neuen Medikamenten, Infekten oder einem Umzug. Was hat Ihr fachlicher Eindruck gesagt, und wo steht er in der Dokumentation?

2. Welche Frühzeichen nehmen Sie im Alltag am ehesten wahr, welche eher nicht?

Denkanstoß anzeigen
Viele achten stark auf Haut und Mobilität. Schmerz und beginnende Mangelernährung zeigen sich oft leiser, etwa durch Rückzug oder nachlassenden Appetit.

3. Wie würden Sie im Team begründen, dass für eine Person keine vertiefte Einschätzung nötig ist?

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Eine nachvollziehbare Begründung nennt die Informationen aus den Themenfeldern, auf die Sie sich stützen. Auch ein „Nein“ ist eine fachliche Entscheidung.

4. Welche Rolle spielt die Sicht der Person selbst bei der Einschätzung ihrer Risiken?

Denkanstoß anzeigen
Wer Stürze fürchtet oder bewusst Risiken eingeht, verändert die Lage. Diese Sicht aus Feld B gehört in die Gesamtbewertung und in die Verständigung über Maßnahmen.

Quellen zu diesem Modul

GKV-Spitzenverband. (2020). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR vollstationär) vom 17. Dezember 2018 in der Fassung vom 02. Juni 2020. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/2020-06-23_QPR_vollstationaer_ANLASS_CORONA.pdf

Projektbüro EinSTEP. (2024). Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells „EinSTEP“ (Stand: Dezember 2024). https://lfp.bayern.de/dokumente/IKP/EinSTEP-Handreichung%20zum%20Massnahmenplan.pdf

Projektbüro EinSTEP. (2026). Informations- und Schulungsunterlagen zur Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell in der ambulanten, vollstationären und teilstationären Langzeitpflege sowie der Kurzzeitpflege (SGB XI) (Version EinSTEP 3.1, Februar 2026). https://cdn.prod.website-files.com/66867cfecea6f93a2305684f/69c54737566a803fbeb73e0f_EinSTEP-Information-%20und%20Schulungsunterlagen%203.1%20(EinSTEP-Internetseite%2002.2026).pdf

Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung. Abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__11.html

Freiwillige Selbstauskunft – wird in Ihrem Kurskonto gespeichert. Sobald alle Module als erledigt markiert sind, steht Ihre Teilnahmebescheinigung bereit.